Hallo, ich habe gelesen, dass man für die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten (für den eigenen Gebrauch) ein ärztliches Attest vorlegen muss. Ist das richtig? Muss diese ärztliche Bescheinigung eine besondere Form haben oder genügt die Aufzählung der Medikamente mit Unterschrift des Arztes? Wie ist es mit Insulinspritzen?