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Autor Thema: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?  (Gelesen 1105 mal)

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Patrick B.

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Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« am: 21.06.2005, 13:05 Uhr »
Hallo
ich war im Dez und Jan 04/05 an der Westküste und musste Fingerabdruck und Bild machen lassen. Bei der Ausreise in L.A. aber nicht erneut.
Ein Freund der im Feb 2005 auch in Kalifornien war musste auch bei der Ausreise dies machen ?
Da ich in 4 Tagen in die Staaten fahre frage ich mich es ich mich evtl nicht richtig ausgetragen habe und es daher probelem geben könnte...
Gruss Patrick

helny

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #1 am: 21.06.2005, 14:06 Uhr »
Das "US-Visit Program" befindet sich noch in der Einführungsphase, die Ausreiseterminals gibt es noch nicht an allen Flughäfen.

Wichtig ist vor allem, daß Du den grünen Abschnitt aus dem Paß abgegeben hast.

Ich weiß allerdings nicht, was passiert, wenn der Flughafen die Terminals schon installiert hat und man die nicht nutzt...Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß das in der Testphase schon Konsequenzen hätte.
Gruß

helny

Utah

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #2 am: 21.06.2005, 14:24 Uhr »
Hi Patrick!

Du must keine Angst haben, es geht i.O., hauptsache

Zitat von: helny

Wichtig ist vor allem, daß Du den grünen Abschnitt aus dem Paß abgegeben hast.


ist gegeben.
Viele Grüße
Utah



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Schneewie

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #3 am: 22.06.2005, 08:28 Uhr »
Super, und genau diesen Abschnitt haben wir noch im Paß.  :?

Werde ihn drinlassen und wenn wir nächstes Jahr nach Florida fahren, können die dann ja kontrollieren. Wird wohl schon gut gehen.
Gruß Gabriele

Antje

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #4 am: 22.06.2005, 09:02 Uhr »
Hallo,

Du solltest den Abschnitt NICHT im Paß bis zur Wiedereinreise behalten - sondern - wie auf der Botschaftsseite angegeben vorgehen:

Wenn Sie aus den Vereinigten Staaten wieder ausgereist sind, ohne dass der Ausreisebeleg des United States Citizenship and Immigration Service (USCIS), d.h. Formular I-94 (weiss) bzw. Formular I-94W (grün), aus Ihrem Reisepass entfernt worden ist, bedeutet das, dass Ihre Abreise nicht korrekt erfasst worden ist. Sie sind für die korrekte Erfassung Ihrer Ausdreisedaten verantwortlich. Sie müssen USCIS gegenüber geeignete Nachweise erbringen, damit wir Ihre rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten erfassen können. Diese werden Ihre vorher erfassten Daten zu Ihrer Ankunft in den U.S.A. vervollständigen.

Wenn Sie eine rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten nicht nachweisen können, oder wenn Sie diesbezüglich nicht über andere glaubhafte Nachweise verfügen, wenn Sie das nächste mal in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigen, könnte USCIS zu dem Urteil gelangen, dass Sie sich über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben. In diesem Fall könnte sich Ihr Visum beim nächsten Einreiseversuch als ungültig erweisen oder Sie könnten umgehend zu Ihrem letzten ausländischen Reiseziel zurückgeschickt werden.

Insbesondere Besucher, die unter die Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht fallen, aber über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten geblieben sind, können zukünftig ohne vorherige Erteilung eines Visums durch ein U.S. Konsulat nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Sollten Sie trotzdem bei Ihrer Ankunft in den U.S.A. ohne Visum die Einreise aufgrund der Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht beantragen, könnten U.S. Einwanderungsbeamte Ihre umgehende Rückkehr zum letzten ausländischen Reiseziel anordnen.

Um Ihre Ausreise zu verifizieren, akzeptiert USCIS u.a. folgende Nachweise:

· Die originalen Bordkarten, die Sie verwendet haben, um aus den Vereinigten Staaten auszureisen
· Photokopien von Einreise- oder Ausreisestempeln in Ihrem Pass, aus denen Ihre Einreise in ein anderes Land hervorgeht nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben (Sie sollten alle Passseiten kopieren, die nicht völlig leer sind, sowie die Seite mit den Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Photo), und
· Photokopien anderer geeigneter Nachweise, wie z.B.:

- Datierte Gehaltsabrechnungen oder anderweitige Belege von Ihrem Arbeitgeber aus denen hervorgeht, dass Sie nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land gearbeitet haben
- Datierte Kontoauszüge aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Ausbildungsnachweise über den Besuch einer Ausbildungsstätte ausserhalb der Vereinigten Staaten aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Datierte Kreditkartenquittungen mit Ihrem Namen, aber nach Unkenntlichmachung Ihrer Kreditkartennummer, über Käufe, die Sie getätigt haben nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben und aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben.
Ihre Aussage wird ohne die Vorlage von Nachweisen wie oben angegeben nicht bearbeitet.
Sie sollten uns nur gut leserliche Kopien oder, wenn möglich, Originale zuschicken. Wenn Sie Originale schicken, sollten Sie eine Kopie davon behalten. USCIS kann nach der Bearbeitung Ihres Antrags keine Originale zurücksenden. Bitte senden Sie uns ausserdem einen erklärenden Brief in Englisch, damit wir Ihren Fall besser beurteilen und Ihre Daten schneller korrigieren können. Bitten senden Sie Ihren Brief mitsamt beiliegenden Nachweisen ausschliesslich an die folgende Adresse:

ACS - USCIS, SBU
P.O Box 7125
London, KY 40742-7125
USA


Bitte schicken Sie Ihren Ausreisebeleg (Formular I-94) bzw. entsprechende Nachweise nicht an ein U.S. Konsulat, eine U.S. Botschaft, irgendein anderes INS Büro in den Vereinigten Staaten oder irgendeine andere Adresse als die oben angegebene. Nur dort können wir die notwendigen Korrekturen an Ihren USCIS Daten vornehmen lassen, um Ihnen zukünftige Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Bitte erwarten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage. USCIS kann Sie nicht über den Erhalt und die Bearbeitung Ihrer Informationen benachrichtigen!

Wir haben das mal durchexerziert - ab besten mit Einschreiben/Rückschein schicken - dann weißt Du zumindest, daß alles angekommen ist. Kopien und den Rückschein auf der nächsten Reise mitnehmen.

Grüße

Antje

Schneewie

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #5 am: 22.06.2005, 10:57 Uhr »
Ehrlich Antje,

habt Ihr das alles verschickt? Die Bordkarten haben wir leider schon nicht mehr.

Wart Ihr nach dieser Prozedur schon mal wieder drüben und hat das dann ohne Probleme funktioniert?


Nun ja, kann auf jeden Fall nicht schaden, werde mich drum kümmern.
Gruß Gabriele

Schneewie

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #6 am: 22.06.2005, 11:00 Uhr »
Ich glaube, da gab es hier auch schon mal einen längeren Thread dazu  :?:
Gruß Gabriele

Antje

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #7 am: 22.06.2005, 14:49 Uhr »
Hi,

ja - haben wir - per Einschreiben/Rückschein.... und das passiert mir nie wieder, daß die das Ding nicht entfernen!

Es gab keine Probleme bei der Wiedereinreise - hatte aber alles dabei vorsichtshalber.

Und ich denke, die Botschaft schreibt das nicht aus Spaß....

Antje

Schneewie

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #8 am: 22.06.2005, 15:21 Uhr »
Habe den englischen Brief schon fertig.
Nun muß ich zuhause noch die anderen Unterlagen zusammenkramen, spätestens am Wochenende geht dann der Brief raus.

Ich wußte ja, daß man darauf achten soll - habe ja auch hier davon einiges gelesen - aber nach den ganzen Kontrollen in SF ist uns das einfach durch die Lappen gegangen.
Blödheit muß eben bestraft werden.  :oops:
Gruß Gabriele

aeschbi

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #9 am: 22.06.2005, 17:31 Uhr »
Hallo
Uns wurden mal die Pässe geklaut, natürlich inkl des grünen Beleges.
Haben den ganzen Plunder nach London KY geschickt, keine Probleme !
Würde aber auf den Brief noch sehr gross "USA" schreiben. Ich wette, dass der Brief sonst nicht im richtigen London landet !!


 8)


Skype: aeschbi57

koelner

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Re: Ausreise aus USA für wiedereinreise ?
« Antwort #10 am: 24.06.2005, 12:40 Uhr »
Mir ist das mit dem grünen Einreisezettelchen auch mal passiert (im letzten Jahr). Als ich dann in Februar in Chicago einreiste habe ich den Officer sofort darauf hingewiesen. Der nahm das Ding kommentarlos und es gab keinerlei Probleme bei der Einreise.
Ich denke, es kommt wie so oft auch auf denjenigen an, der da am Schalter seinen Job macht.

Gruß

Helmut

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