Hallo,
Zitat : "Die Einfuhr bestimmter Waffen in die Bundesrepublik Deutschland ist absolut verboten.
Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser,
Springmesser, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und
höchstens 8,5 cm lang ist,
in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % ihrer Länge aufweist,
nicht zweiseitig geschliffen ist und
einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.
Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift das Verbot ein."