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Autor Thema: mal angenommen.....  (Gelesen 933 mal)

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babygirl

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mal angenommen.....
« am: 26.11.2002, 13:12 Uhr »
....ich heirate meinen Freund während meines Aufenthaltes im Dezember.
Bin ich dann nAmerikaner?
Kann ich dann unbegrenzt da bleiben?
Kann ich dann da arbeiten????
nicht dass ich es vorhätte...nur mal angenommen...interessiert mich halt....
liebe grüsse
babygirl

NewYork35

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #1 am: 26.11.2002, 13:17 Uhr »
ja


BigDADDY

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #2 am: 26.11.2002, 13:18 Uhr »
Äh, ist Dein Freund denn Amerikaner.
Wenn nein, dann nicht.
Wenn ja, dann auch nicht!
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung und Nationalität sind drei Paar Schuhe.
Du könnstest eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Dein Freund Amerikaner ist (unabhängig davon, WO Ihr heiratet).
Die Arbeitsgenehmigung kann ebenfalls beantragt werden und wird i.d.R. problemlos gewährt.
Permanente Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung werden nur nach einer gewissen Dauer des Fortbestandes der Ehe gewährt (i.d.R. 5 Jahre)!
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BigDADDY

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???Re: mal angenommen.....
« Antwort #3 am: 26.11.2002, 13:19 Uhr »
PS: .... ich würde niemanden aus diesen Erwägungen heiraten. ::)

Oder doch ???
Reducing Truck Traffic since 2007!

Tim

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #4 am: 26.11.2002, 14:46 Uhr »
Hi,
nur als Ergaenzung:
Die Arbeitserlaubnis gibt's realtive unkompliziert schon kurz nach Antragstellung. Die Erteilung der 'permanent residency' dauert je nach INS office zwischen 3 Monaten und drei Jahren (du kannst aber waehrend der Zeit im Lande bleiben). Das ganze kostet ein paar hundert Dollar (ohne Anwalt) fuer diverse Formulare und check-ups, und sollte grundsaetzlich ohne Problem ueber die Buehne gehen.
Du kannst dann, wie schon erwaehnt, nach 5 Jahren die Staatsbuergerschaft beantragen (musst es aber nicht...).
Viel Erfolg,
Tim


Antje

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #5 am: 26.11.2002, 19:12 Uhr »
Hi,

Die Amerikaner sehen es lieber, wenn Du vorher ein Verlobten-Visum beantragst, aber illegal sind "spontane" Heiraten natürlich nicht.

Wirklich gute Hilfe kann Dir evtl. das Forum

www.usa-experten.de geben. Da gibt es eine Rubrik "Verheiratet mit einem US-Citizen"...

das wär wohl Deine Rubrik!

Antje

Davidc

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #6 am: 26.11.2002, 19:42 Uhr »
... und wenn Du dann auch noch die Staatsbürgerschaft wolltest, dann darfst Du erst mal brav die Präsidenten und sonst noch eine ganze Menge zur Geschichte der USA lernen und in einem Test unter Beweis stellen. Plus grossem Eid und Trallala.

Frage an andere: wie isses dann mit der Deutschen Staatsbürgerschaft? Bleibt die? Muss man sich entscheiden? Die Deutsche also aufgeben?

Noch eine steuerliche Frage: Bei deutscher Staatsbürgerschaft, aber ständigem Wohnsitz und Aufenthalt in den USA ... fallen da noch irgendwelche Steuern in Deutschland an? Ich nehme mal nur an, dass bei Einkünften aus Deutschland das deutsche FA etwas will?  ::)

Manja

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #7 am: 30.11.2002, 14:39 Uhr »
Also wenn Du die amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen willst (geht soweit ich weiss frühstens 5 Jahre nachdem man mit Greencard in der USA gelebt hat), musste man sich inzwischen nicht mehr unbedingt entscheiden. Seit kurzem kannst Du die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen kannst. Wie einfach es ist das durchzusetzen weiß ich nicht. Ansonsten musst Du die Deutsche abgeben.

Manja

Peter

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #8 am: 01.12.2002, 00:45 Uhr »
Huch das wäre ja einfach.

Also Amerikanerin wirst Du nicht, jedenfalls nciht sofort. nach einer Übergangsfrist kannst Du ein Patriierung beantragen die dann unter normalen Umständen (Ehemann, Bürgschaft etc.)auch erreicht wird. Dann Fahneneid. Allerdings muss ich Dich enttäuschen, Präsidentin kannst Du nie werden, dazu musst Du in den Vereinigten Staaten geboren sein.

Grundsätzlich sieht das deutsche Recht ! keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Andererseits zwingt Dich keiner Deinen deutschen Pass abzugeben, er muss nur immer rechtzeitig verlängert werden. Anders sieht es mit Sozialversicherungsansprüchen aus. Wenn Du keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlst, dann greift nur noch Deine private Krankenversicherung die in den USa abzuschliessen wäre. Das kann sich aber ändern wenn Du vorübergehend wieder in D wohnst oder hier einen Wohnsitz unterhältst. Ist aber komplex.

Sollte, was Dir antürlich keiner wünscht die Ehe nach 5 Jahren oder bevor Dir eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt wurde geschieden werden, wirst Du recht schnell zur persona non grate erklärt und darfst ausreisen. Kurioserweise kann es dann sogar sein, dass Du staatenlos wirst, sollte Dein deutscher Pass abgelaufen sein. Aber das nur als Ausblick. Überlegen solltest Du auch nach welchem Recht Ihr heiratet. Das amerikanische Recht würde Dich als Deutsche in allen Konsequenzen immer nachhaltig benachteiligen.....
Gruss   Peter                

Antje

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #9 am: 01.12.2002, 17:25 Uhr »
Hallo,

es ist ein Irrglaube, zu meinen, man heiratet nach einer Art Recht!

Deutsches Recht ist: Es gilt für eine binationale Ehe das Recht des Landes, in dem das Ehepaar die längste Zeit der Ehe verbracht hat!  Der Ort der Eheschließung ist unerheblich!

Diesem Irrglauben verfallen viele, auch wohlmeinende Verwandte sagen oft: Heirate in Deutschland, dann bist Du nach deutschem Recht verheiratet....

Es ist allerdings nicht in allen Ländern ebenfalls dieser Grundsatz!

Also man kann nicht den Umkehrschluß ziehen: Jetzt lebe ich zwar in USA, aber die meiste Zeit der Ehe waren wir in Deutschland, also muß ich in Amerika nach deutschem Recht geschieden werden....

Grüße

Antje


Manja

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #10 am: 01.12.2002, 17:45 Uhr »
Hallo,
Ich muss Peter widersprechen - man kann BEIDE staatsbürgerschaften haben. Entweder man hat von Geburt an beide (so wie ich) oder, wenn man die amerikanische später annehmen kann/will, kann man den schon genannten Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft stellen. Und soweit ich weiß, ist normalerweise so, dass dem auch stattgegeben wird. Wie es mit Staatsbürgeschaften anderer Länder aussieht, weiß ich nicht - zumindest ist es mit der US-Amerikanischen so wie ich eben beschrieben habe.

Manja

Josie

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Re: mal angenommen.....
« Antwort #11 am: 02.12.2002, 17:30 Uhr »
Zitat von: Antje link=board=usa;num=1038312778;start=0#9 date=12/01/02 um 17:25:28
Hallo,

es ist ein Irrglaube, zu meinen, man heiratet nach einer Art Recht!

Deutsches Recht ist: Es gilt für eine binationale Ehe das Recht des Landes, in dem das Ehepaar die längste Zeit der Ehe verbracht hat!  Der Ort der Eheschließung ist unerheblich!

Diesem Irrglauben verfallen viele, auch wohlmeinende Verwandte sagen oft: Heirate in Deutschland, dann bist Du nach deutschem Recht verheiratet....

Es ist allerdings nicht in allen Ländern ebenfalls dieser Grundsatz!

Also man kann nicht den Umkehrschluß ziehen: Jetzt lebe ich zwar in USA, aber die meiste Zeit der Ehe waren wir in Deutschland, also muß ich in Amerika nach deutschem Recht geschieden werden....

Grüße

Antje




Ich kenne mich zwar nicht in den Details aus, aber als wir heirateteten (in Deutschland einen "Einheimischen  ;D), wurde ich (Amerikanerin) gefragt ob ich nach amerikanischem oder deutschem Recht heiraten wollte. Ich lebe in Deutschland.