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Autor Thema: Rechte von unter 21-Jährigen  (Gelesen 1621 mal)

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neely123

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Rechte von unter 21-Jährigen
« am: 29.05.2004, 16:05 Uhr »
Hallo,

ich weiß,dass man unter 21 keinen Alkohol trinken darf,aber darf man
nicht mal in nüchternem Zustand irgendwelche Bars betreten,darf man nach 20h überhaupt noch auf die Straße ? :wink:  
Ich bin zwar schon 18,deshalb finde ich es schon dumm,auf die neu gewonnenen Rechte gleich wieder vollständig verzichten zu müssen.
Ich habe nirgends gefunden,ob man wirklich mit 18 nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit draußen sein darf und das Verbot nur für Bars und Alkoholkonsum gilt.
Gibt es in der Praxis auch Möglichkeiten,Geheimtipps,wie man das ganze ausreizen kann?
Darf man abends mit 18 wirklich gar nichts machen,oder seid ihr schon gut drumdrum gekommen?

Vielen Dank!

atecki

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Re: Rechte von unter 21-Jährigen
« Antwort #1 am: 29.05.2004, 16:16 Uhr »
Wer sagt denn, daß man ab 20 h als U-21 nicht mehr auf die Straße darf? Ist absoluter Unsinn....

Und Rechte hast Du genauso wie jeder andere Mensch, außer das Recht auf Alkohol  :wink:

Richtig ist, daß man nicht in jede Bar/Disco kommt, da viele Disco's/Bars ein Mindestalter von 21 Jahren für den Zutritt haben. Wenn Du als U-21 in einen Bar/Disco kommst, gibts es ziemlich sicher am Eingang ein Erkennungszeichen, daß Du noch nicht 21 bist und somit eben auch keine Alk bekommst (z.B. ein farbiges Band, Stempel auf Handrücken etc...).

Alkohol gibts tatsächlich erst ab 21 Jahren, das wird auch rigoros überprüft (mit Ausweis vorlegen!). Vor mir mußte in den Universal Studios auch ein ungefähr 70 jähriger seinen Ausweis zeigen, damit er ein farbiges Band erhält, welches in berechtigt ein Bier zu bekommen... Legale Tricks gibts also nicht, sich sein Bier zu erschleichen...

Muß aber dazusagen, daß ich in FL vor 13 Jahren schon als 19 jährigers mein Sixpack an der Tankstelle neben dem Motel bekommen habe... Aber wenn der Besitzer erwischt worden wäre, wäre er vermutlich seine Lizenz losgeworden...

Aber das größere Problem wird wohl sein, wie Du mit 18 Jahren herumkommen willst, denn einen Leihwagen bekommst Du noch nicht... Aber vielleicht ist ja jemand von den Begleitpersonen älter...

Anoka

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Re: Rechte von unter 21-Jährigen
« Antwort #2 am: 29.05.2004, 17:21 Uhr »
Zitat
Ich habe nirgends gefunden,ob man wirklich mit 18 nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit draußen sein darf und das Verbot nur für Bars und Alkoholkonsum gilt.


Mit 16 darfst Du Autofahren, mit 18 bist Du Volljaehrig und mit 21 darfst Du auch Alkohol trinken.

Es gibt aber tatsaechlich Regeln, wann ein Teenager draussen sein darf. Das nennt sich "juvenile curfew ordinance". Das gibt es aber nicht ueberall und ist auch von City zu City verschieden. Enthalten sind Regeln, dass ein Teenager (- 17 Jahre) waehrend der ueblichen Schulzeiten oder z. B. nach Mitternacht nicht ohne elterliche Begleitung oder Erlaubnis sich draussen aufhalten kann. Da Du ja bereits volljaehrig bist, betrifft Dich das aber nicht mehr.

Hier noch ein kleiner Bericht eines Teenagers aus Florida.
http://www.florida-online.de/teenager.html
LG Anoka

Minnesota
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Andre

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Re: Rechte von unter 21-Jährigen
« Antwort #3 am: 29.05.2004, 17:25 Uhr »
Unsere Tochter wird im naechsten Monat 15 und macht dann Ihren Fuehrerschein. Das Auto hat sie sich bereits vor ein paar Wochen gekauft und duest damit staendig hier auf der Ranch rum.


Unter 21 darfst du schon HEIRATEN. Das obligatorische Besaeufnis auf der Bachelor Party ist aber nicht gestattet.  :lol: