usa-reise.de Forum
Nordamerika => American Life => Thema gestartet von: matto am 02.05.2006, 07:53 Uhr
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kann schulden in den USA verhindern das man in Land einreisen kann :?:
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Ja. Benutz die Suche.
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Du meinst die Schulden in den USA, oder?
Wie kommst Du denn an Schulden in den USA?
Schulden in Deutschland machen nichts, zumindest soweit ich das weiß - ausser Du hast sie beim Staat und es liegt ein Haftbefehl gegen Dich vor... :D
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Eine nicht bezahlte Rechnung vor ca 8 Jahren um die 2000 Doller
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Eine nicht bezahlte Rechnung vor ca 8 Jahren um die 2000 Doller
Tststs, was ist denn da passiert?
Wenn Du Lust auf Abenteuer hast, würde ich die Einreise mal probieren....
Gruß Harald
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Ich glaube auch, dass das eher ein Problem geben wird! Das wird schon irgendwo gespeichert sein... Ich würde die Sache bevor ich einreisen will aus der Welt schaffen.
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Hallo,
ich denke, daß es auch darauf ankommt, wer Gläubiger ist und ob da in strafrechtlicher Hinsicht überhaupt was gelaufen ist.
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Du könntest natürlich auf Nummer sicher gehen und bei der Botschaft der USA ein Visum beantragen. Gib dort an, dass Du noch unbeglichene Rechnungen in den USA hast, und schau, was passiert.
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oder um sicherzugehen: BEZAHL die Rechnung.
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Wenn es keine Schulden beim Staat sind und Du nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, dürfte es eigentlich kein Problem geben.
Aber beim amerik. Rechtssystem wäre ich nicht sicher.......
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Kommt das nur mir so vor oder scheinen diese Schuldenfaelle im Ausland hier immer haeufiger zu werden? Scheint fast sowas wie ein Sport zu sein ...
Ich bin der Meinung, wer seine Rechnungen fuer in Anspruch genommene Leistungen nicht bezahlt (egal ob im In- oder Ausland), gehoert strafrechtlich verfolgt. Mit allen Konsequenzen und der ganzen Haerte des Gesetzes.
Ob eine Anzeige gegen dich vorliegt und diese tatsaechlich auch bis zu den Einreisebehoerden vorgedrungen ist, wirst du wohl erst bei Einreise erfahren, wenn du dich nicht selbst vorher um die Klaerung kuemmerst.
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Ich bin der Meinung, wer seine Rechnungen fuer in Anspruch genommene Leistungen nicht bezahlt (egal ob im In- oder Ausland), gehoert strafrechtlich verfolgt. Mit allen Konsequenzen und der ganzen Haerte des Gesetzes.
Volle Zustimmung!
Gruß! Jörg
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Hallo,
Ich bin der Meinung, wer seine Rechnungen fuer in Anspruch genommene Leistungen nicht bezahlt (egal ob im In- oder Ausland), gehoert strafrechtlich verfolgt. Mit allen Konsequenzen und der ganzen Haerte des Gesetzes.
auch von mir volle Zustimmung, jedenfalls solange die Rechnung der Leistung entspricht. Sollte das nicht der Fall sein, muß man sich "ordentlich" darüber auseinandersetzen und nicht einfach "toter Mann" spielen.
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Ich frage mich seit meinen beiden unkontrollierten Ausreisen aus den USA, wieso die Behörden die Ausreise derart locker nehmen - ist schließlich die letzte Chance, einen Ausländer noch zu erwischen, wenn er was ausgefressen hat. Und unbezahlte 2000 $ sind ja echt keine peanuts.
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Hallo,
ist schließlich die letzte Chance, einen Ausländer noch zu erwischen, wenn er was ausgefressen hat...
oder die Wiedereinreise; deshalb frage ich mich, warum in solchen Fällen eigentlich die Einreise verwehrt wird. Einreisen lassen und dann festnehmen, verurteilen und definitiv ausweisen wäre ja auch eine wirksame Methode (und außerdem ein auf solche Dinge spezialisiertes Unternehmen mit der Schuldeneintreibung - ggfs. auch für die Verfahrenskosten - beauftragen).
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Wiedereinreise aber nur, wenn die Person auch tatsächlich noch mal wiedereinreist - die Ausreise ist definitiv die letzte Chance für einen Staat, jemanden juristisch zu belangen.
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Hallo
Wie Ich sehe beschäftigt euch das Thema. Die Schulden sind nicht durch Kauf entstanden sondern durch einen Unfall die durch die Versicherung abgedeckt sind. Ich habe im Spital mit der Kreditkarte bezahlt und nach 3 Monaten kam wieder eine Rechnung bekommen. Ich habe die Rechnung zu dieser Zeit der Versicherung weidergereicht aber davon nichts mehr gehört ob sie bezahlt wurden. Durch meinen Jugendlichen Leichtsinn habe ich auch nicht nachgefragt. Mein Fehler !! Ich bin der Sache jetzt nachgegangen weil mich durch die befahrstehende Reise das wieder in den Sinn gekommen ist und mich das beschäftigt. Ich werde mich mit dem Spital in Verbindung setzen weil die Versicherung nicht mehr existiert.
Ich glaube nicht das ich durch das ein Verbrecher bin !!!
Ich versuche das zu erledigen und es sind nur 1000 Doller !!!!
Ich wollte nur eine sachliche Hilfe aber ich brauche keine Moralapostel weil ich denke jeder auf dieser Welt hat kleine Leichen im Keller
Mit freundlichen Grüssen
Matto
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Hallo,
ist schließlich die letzte Chance, einen Ausländer noch zu erwischen, wenn er was ausgefressen hat...
oder die Wiedereinreise; deshalb frage ich mich, warum in solchen Fällen eigentlich die Einreise verwehrt wird. Einreisen lassen und dann festnehmen, verurteilen und definitiv ausweisen wäre ja auch eine wirksame Methode (und außerdem ein auf solche Dinge spezialisiertes Unternehmen mit der Schuldeneintreibung - ggfs. auch für die Verfahrenskosten - beauftragen).
Ihr verwechselt hier die strafrechtliche Komponente mit der zivilrechtlichen.
Zwischen dem Gläubiger, der sein Geld will und dem Staat, der einen verhaften und an der Einreise hindern kann liegen Welten.
Glaubt mir. 2000$ mögen Euch viel erscheinen, aber heute sind das nicht die Welt und der Staat ist pleite und hat nichts davon sich darum zu kümmern und vorallem hat er keine Leute sich darum zu kümmern, also wird so was als Bagatelle behandelt.
:roll:
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Hallo,
Gast hat geschrieben: Ich habe im Spital mit der Kreditkarte bezahlt und nach 3 Monaten kam wieder eine Rechnung bekommen.
Als wir vor einigen Jahren in Florida waren, mußten wir mit unserem jüngsten Sohn aufgrund einer Verletzung ins Krankenhaus. Wir haben direkt mit unserer Kreditkarte bezahlt (ca. 1000 DM) und bekamen auch einige Wochen später nochmals eine Rechnung nach Hause geschickt (Röntgenaufnahme u. ä.). Damals hatte ich mit unserer Versicherung telefoniert. Diese übernimmt die sämtliche Kosten aber nicht die Kosten für die Überweisung ins Ausland. Das mußten wir selbst veranlassen. Wir bekamen nur die Rechnungskosten. Damals war so mutig und habe an das Krankenhaus meine Kreditkartennummer gefaxt mit der Bitte den Betrag unserem Kreditkartenkonto zu belasten. Es hat perfekt geklappt. Aber bis die Abrechnung kam, hatte ich schon etwas weiche Knie, denn ich war ja nicht sicher, wer das Fax alles in die Hände bekam. Heutzutage ist es mit dem Internet sicherlich leichter.
Soweit meine Erfahrungen mit Krankenhausrechnungen aus USA und unserer Versicherung.
Viele Grüße
Elke
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Hallo,
Ihr verwechselt hier die strafrechtliche Komponente mit der zivilrechtlichen.
durchaus nicht; ich bin aufgrund der vorangegangenen Posts davon ausgegangen, daß eine strafrechtliche Verfolgung in die Wege geleitet ist, z.B. aufgrund Betrugsanzeige; auch wenn über die Entgegennahme und Registrierung der Betrugsanzeige hinaus aufgrund mangelnder Mittel (und Erfolgsaussichten) keine staatlichen Aktionen mehr stattfinden ist es dann ein leichtes, den "gelisteten" bei der Einreise festzuhalten und einer strafrechtlichen Verurteilung zuzuführen. Soweit die strafrechtliche Seite.
Was die zivilrechtliche Seite betrifft, kann der Gläubiger den Weg des erwähnten "Schuldeneinreibers" wählen.
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Hallo,
ich kapier das grad nicht.
Wenn ich im Ausland in eine Klinik muß und die anfallenden Kosten mit der Kreditkarte begleiche, dann ist doch alles erledigt, oder nicht?
Die Rechnung, die dann ins Haus flattert, würde ich nur noch nutzen, um mein Geld von einer Versicherung wieder zu bekommen (Krankenvers, Auslandsreisekrankenvers.)
Gehe ich wirklich so falsch in der Annahme, dass die Klinik die Kreditkarte belastet? Wenn die Klinik das nicht tut - warum zeige ich dann meine Kreditkarte vor?
Aber eigentlich ist das ja ganz einfach: Wenn der Betrag auf der Kreditkartenabrechnung steht, ist das ganze für die Klinik erledigt. Wenn nicht, würde ich einfach nochmal in der Klinik nachfragen.
Viele Grüße
Liane
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Wenn ich im Ausland in eine Klinik muß und die anfallenden Kosten mit der Kreditkarte begleiche, dann ist doch alles erledigt, oder nicht?
Das Ganze ist erst erledigt, wenn man die Schlussrechnung abzueglich eventl. Anzahlungen beglichen hat. Die Anzahlungen erfolgten wohl per KK. Einige der angefallenen Leistungen wurden bereits in Rechnung gestellt. Danach kommen eventl. noch Labor- und Roentgenkosten und z. B. Arzthonorare hinzu.
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Danke für die Erklärung.
Dann ist wohl für unseren Gast das beste, wenn er sich mal mit der Klinik in Verbindung setzt und das Ganze klärt.
Ich nehme aber schon an, dass die Versicherung gezahlt hat, denn für 1000 $ wird wohl auch in den USA eine Zahlungserinnerung geschrieben, oder?
Grüßle
Liane
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Also wir hatten letztes Jahr den ähnlichen Fall.
Damals wurde alles sofort von der KK bezahlt und abgezogen. Die dazugehörige Rechnung gab es gleich in die Hand. Nachberechnungen gab es nicht.
Also keine Ahnung warum da nochmal nachberechnet wurde.
@ mr400
Was heißt er ist frei in der Wahl seiner Mittel. Das amerikanische Rechtssystem mag ja ein bischen anders sein als in D, aber illegale Mittel bleiben illegal.
Und zivilrechtlich muß der Gläubiger sein Geld eintreiben. Der Staat tut da nichts für ihn.
Wenn eine Anzeige mit einem entsprechenden Ermittlungsverfahren vorgelegen hat, dann wir mit dem Verfahren etwas geschehen sein. Entweder läuft es noch, dann gibts wohl Probleme bei der Einreise (nicht zwingend aber möglich). Wenn es eingestellt ist, ist es eingestellt (in D gibts noch den Unterschied zw. vorläufiger Einstellung und endgültiger Einstellung).
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Hallo,
@ mr400
Was heißt er ist frei in der Wahl seiner Mittel. Das amerikanische Rechtssystem mag ja ein bischen anders sein als in D, aber illegale Mittel bleiben illegal.
:evil:
:?: wo habe ich etwas von frei in der Wahl seiner Mittel geschrieben? Wenn Strafanzeige gestellt ist, was die vorangegangenen Posts als angebracht nahelegen (wie sonst soll eine Verfolgung "mit der ganzen Härte des Gesetzes" stattfinden?), kann diese Verfolgung bei Wiedereinreise stattfinden - außer der Anzeigeerstattung hat der Geschädigte hier keinen Einfluß. Meine Ausgabngsfrage war, warum - wenn eine strafrechtliche Verfolgung inmitten steht - die Wiedereinreise verwehrt wird. Nur bei Wiedereinreise kann der Staat die strafrechtliche Verfolgung nämlich weiterbetreiben; ohne Wiedereinreise findet die strafrechtliche Ahndung jedenfalls bei derartigen Delikten regelmäßig nicht statt. Ich finde es inkonsequent, wenn sich der Staat durch Verweigerung der Wiedereinreise selbst der Möglichkeit beraubt, seinen strafrechtlichen "Anspruch" zu verfolgen.
Für die zivilrechtliche Schuldeneintreibung sind andere Wege zu gehen.
:?: wo plädiere ich für illegale Mittel? Der Weg einer Beauftragung eines professionellen Schuldeneintreibers (sei es im Wege einer Beauftragung, sei es im Wege eines Forderungsverkaufs an diesen) hat mit Illegalität nichts zu tun. Hier handelt es sich um Unternehmen, die einem - gegen Bezahlung bzw. gegen Abschlag beim Forderungskauf - die Mühsal der Schuldnerverfolgung abnehmen und dafür das notwendige know-how des internationalen Rechts mitbringen. Bei einer Größenordnung von 1.000 USD aufwärts kann das für den Gläubiger durchaus sinnvoll sein.
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Meine Ausgabngsfrage war, warum - wenn eine strafrechtliche Verfolgung inmitten steht - die Wiedereinreise verwehrt wird. Nur bei Wiedereinreise kann der Staat die strafrechtliche Verfolgung nämlich weiterbetreiben; ohne Wiedereinreise findet die strafrechtliche Ahndung jedenfalls bei derartigen Delikten regelmäßig nicht statt. Ich finde es inkonsequent, wenn sich der Staat durch Verweigerung der Wiedereinreise selbst der Möglichkeit beraubt, seinen strafrechtlichen "Anspruch" zu verfolgen.
Wer sagt denn, dass eine Wiedereinreise verwehrt wird?
Falls jemand vom FBI gesucht wird, dann wird er an der Grenze natuerlich verhaftet.
Eine Wiedereinreise wird nur verwehrt, wenn man im Computer der Immigration steht, dass man Immigrationsregeln missachtet hat, die Sache aber an und fuer sich erledigt ist.
Ist man aber im Computer eines Bundesstaates drin, weil man z. B. seine Parking Tickets nicht bezahlt hat oder eine Strafe anhand eines gerichtlichen Verfahrens in Abwesenheit des Angeklagten erhalten hat, dann wusste die Immigration bis anhin wohl nichts davon (wird sich wohl auch mal aendern). Man hatte bei der Einreise keine Probleme zu erwarten.
Kommt man in besagtem Staat aber in eine Polizeikontrolle, dann koennte man - je nach dem, worum es geht - festgenommen werden.
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Wenn etwas von einer CC unberechtigterweise in den USA abgebucht wurde, an Global Payments wenden, die beanstanden dann den originalen print out MIT unterschrift (die cc muss geswiped sein, undnicht ueber phone sale). Wenn die Firma, Krankenahus wie auch immer das nicht nachweisen kann dass ihr auch direkt dort war (zb durch unterschrift auf Folio, reserveriuerng etc) bekommt ihr das geld anstantslos zurueck.
Allerdings bitte achtung und keine Kostenrueckerstattung wollen, die nicht echt ist, denn sonst grosse rechtliche Probleme :wink:
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:evil:
:?: wo habe ich etwas von frei in der Wahl seiner Mittel geschrieben? Wenn Strafanzeige gestellt ist, was die vorangegangenen Posts als angebracht nahelegen (wie sonst soll eine Verfolgung "mit der ganzen Härte des Gesetzes" stattfinden?), kann diese Verfolgung bei Wiedereinreise stattfinden - außer der Anzeigeerstattung hat der Geschädigte hier keinen Einfluß. Meine Ausgabngsfrage war, warum - wenn eine strafrechtliche Verfolgung inmitten steht - die Wiedereinreise verwehrt wird. Nur bei Wiedereinreise kann der Staat die strafrechtliche Verfolgung nämlich weiterbetreiben; ohne Wiedereinreise findet die strafrechtliche Ahndung jedenfalls bei derartigen Delikten regelmäßig nicht statt. Ich finde es inkonsequent, wenn sich der Staat durch Verweigerung der Wiedereinreise selbst der Möglichkeit beraubt, seinen strafrechtlichen "Anspruch" zu verfolgen.
Für die zivilrechtliche Schuldeneintreibung sind andere Wege zu gehen.
:?: wo plädiere ich für illegale Mittel? Der Weg einer Beauftragung eines professionellen Schuldeneintreibers (sei es im Wege einer Beauftragung, sei es im Wege eines Forderungsverkaufs an diesen) hat mit Illegalität nichts zu tun. Hier handelt es sich um Unternehmen, die einem - gegen Bezahlung bzw. gegen Abschlag beim Forderungskauf - die Mühsal der Schuldnerverfolgung abnehmen und dafür das notwendige know-how des internationalen Rechts mitbringen. Bei einer Größenordnung von 1.000 USD aufwärts kann das für den Gläubiger durchaus sinnvoll sein.
Du hast geschrieben, daß er den Weg des gewählten Schuldeinreibers (-eintreibers) wählen kann.
Strafrechtlich dürfte sich das Ganze wohl eher so auswirken wie es Anoka gepostet hat.
Zivilrechtlich kann er ja seine Schuldeintreiber wählen. Wobei sich die Frage stellt, warum die noch nicht längst tätig geworden sind.....
Die Einschlatung eines Inkassodienstes führt jedenfalls nicht dazu, daß man an der Einreise gehindert oder verhaftet werden kann.
Da solche Spierenzien nicht im Fahndungscomputer hinterlegt werden.
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Hallo,
Du hast geschrieben, daß er den Weg des gewählten Schuldeinreibers (-eintreibers) wählen kann.
"Schuld(en)einreiber" :lol:
hier der exakte Text:Was die zivilrechtliche Seite betrifft, kann der Gläubiger den Weg des erwähnten "Schuldeneintreibers" wählen.
=> er hat die Wahl, aber nicht der Mittel, er kann's auch bleiben lassen (zivilrechtlich - strafrechtlich hat er auch die Wahl: er kann Anzeige erstatten oder bleiben lassen - und er hat die Wahl, ob er zivil- und/oder strafrechtlich aktiv werden will - letztlich aber keine "freie Wahl der Mittel")
Wobei sich die Frage stellt, warum die noch nicht längst tätig geworden sind.....
Die Einschlatung eines Inkassodienstes führt jedenfalls nicht dazu, daß man an der Einreise gehindert oder verhaftet werden kann.
Da solche Spierenzien nicht im Fahndungscomputer hinterlegt werden.
Offenbar hat der Gläubiger diesen Weg nicht gewählt (warum auch immer: Rechnung vielleicht doch bezahlt, wofür sich inzwischen ja Indizien ergeben haben; genug "Luft" in den Honoraren, um einzelne Ausfälle zu verkraften; zu hoher Kostenanteil; Faulheit; Desinteresse; was weiß ich)
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Moin,
da keiner die Frage des Threaderstellers beantworten kann,
könnte der Thread imho eigentlich geschlossen werden !
Rainer
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Hallo,
Offenbar hat der Gläubiger diesen Weg nicht gewählt (warum auch immer: Rechnung vielleicht doch bezahlt, wofür sich inzwischen ja Indizien ergeben haben; genug "Luft" in den Honoraren, um einzelne Ausfälle zu verkraften; zu hoher Kostenanteil; Faulheit; Desinteresse; was weiß ich)
Das kann ich Dir definitiv sagen:
Du kannst schon innerhalb der EU Schulden im Ausland nur mit großer Mühe, bzw. eigentlich gar nicht beitreiben.
Für die USA ist das hier unmöglich.
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Hallo
Bin wieder da von den USA, hat alles geklappt, Flug, Einreisen, Zoll und usw. kein Problem wahren alle sehr freundlich und ich habe auch keine Schulden, wurden von der Versicherung bezahlt. Die Reise wahr wunderbar
Und die Amis wahren sehr nett und Hilfsbereit.
Gruss Matto
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Rechtschreibung wird bei der Einreise ganz offenbar nicht geprüft :o
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Hallo,
ich finde das Forum ja ganz toll, man findet viele Informationen und sieht nette User, die einem so gut es geht helfen, wenn Fragen bestehen.
Nicht gut finde ich jedoch den Umgang mit solchen Themen. Es ist egal, warum jemand irgendwo Schulden hat. Offensichtlich hat er/sie sich nicht mehr darum gekümmert. Also muss er/sie für mögliche Konsequenzen einstehen, auch wenn es weh tut oder der Anspruch möglicherweise unberechtigt war - man hätte sich ja darum kümmern können!
Verwerflich finde ich solche Kommentare, dass man sich keine Sorgen machen müsse, da ja nichts passieren könne. Auch wenn dies je nach Fall richtig sein kann, so sollte es doch die Vernunft verbieten, auch noch Tipps zu geben, wie man sich um Zahlungen im Ausland drücken könnte. Denn die Zeche zahlt irgendwer, und sei es der ehrliche Tourist.
Lasst sie doch im Glauben, sie können nicht einreisen! Hätten sie sich darum gekümmert! Und wem meine Meinung nicht gefällt, der möge sich überlegen, ob er als Gläubiger glücklich wäre, wenn sein Schuldner plötzlich verschwindet, obwohl die Leistung erbracht wurde!
MfG Frank
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Rechtschreibung wird bei der Einreise ganz offenbar nicht geprüft :o
Hi David,
der Satz fällt aber auch nicht unter die Kategorie "einwandfreies" Deutsch, ist auch eher umgangssprachlich.... Das "ganz" ist nämlich gänzlich überflüssig :wink:
Ich persönlich finde solche Kommentare wegen eines Rechtschreibfehlers nicht angebracht...
Gruß
Axel
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Lieber David
Ich hoffe das du keine Fehler hast
mit Freundlichen Grüssen Matto
Ps. Ich bin auch nicht für Schulden egal im Ausland oder nicht Ich bin der Sache nachgegangen und es hat sich bestädigt das sie bezahlt wurden, ist auch gut so. Ich hatte dir Rechnung im Kopf und wusste nach dieser langen Zeit nicht mehr ob sie beglichen wurde. Das ist alles ! Ich wahr verletzt, muste eine Arbeitsstelle suchen usw. Da kann man was schon vergessen und nicht nachfragen ob sie bezahlt wurden.
Gruss Matto
und all denen die nach USA reisen, schöne Ferien
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Hallo
Wie Ich sehe beschäftigt euch das Thema. Die Schulden sind nicht durch Kauf entstanden sondern durch einen Unfall die durch die Versicherung abgedeckt sind. Ich habe im Spital mit der Kreditkarte bezahlt und nach 3 Monaten kam wieder eine Rechnung bekommen. Ich habe die Rechnung zu dieser Zeit der Versicherung weidergereicht aber davon nichts mehr gehört ob sie bezahlt wurden. Durch meinen Jugendlichen Leichtsinn habe ich auch nicht nachgefragt. Mein Fehler !! Ich bin der Sache jetzt nachgegangen weil mich durch die befahrstehende Reise das wieder in den Sinn gekommen ist und mich das beschäftigt. Ich werde mich mit dem Spital in Verbindung setzen weil die Versicherung nicht mehr existiert.
Ich glaube nicht das ich durch das ein Verbrecher bin !!!
Ich versuche das zu erledigen und es sind nur 1000 Doller !!!!
Ich wollte nur eine sachliche Hilfe aber ich brauche keine Moralapostel weil ich denke jeder auf dieser Welt hat kleine Leichen im Keller
Mit freundlichen Grüssen
Matto
Hallo Gast es hat dich doch niemand als Verbrecher abgestempelt.
Wenn du dir dein Eingangsposting mal durchlist, klingt das schon dubios.
Vielleicht wäre es geschickter gewesen den o.g. Sachverhalt am Anfang so zu schildern, dann wären einige Beiträge so bestimmt nicht entstanden.
Hilfe wird hier sicherlich, wenn möglich, gewährt.
Ansonsten
Moin,
da keiner die Frage des Threaderstellers beantworten kann,
könnte der Thread imho eigentlich geschlossen werden !
Rainer
bin ich Rainers Meinung