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Nordamerika => American Life => Thema gestartet von: soon am 27.06.2012, 21:13 Uhr

Titel: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: soon am 27.06.2012, 21:13 Uhr
Hallo,

mich würde mal interessieren, wie es mit der Rechtslage rund um Selbstverteidigung aussieht. Am meisten in Bezug zu Gegenständen zur Selbstverteidigung. Schusswaffen sind für Touristen, soviel hab ich schon herausgefunden, nicht möglich und würden auch gar nicht in Frage kommen. Aber wie sieht es mit anderen Gegenständen aus?

Sind Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker, Taser, Messer usw. erlaubt und von der Rechtslage her auch für Touristen zum Mitführen geeignet?

Also nicht das ihr mich falsch versteht, ich habe nicht vor als schwer bewaffneter Ninja mit allen genannten Gegenständen herumzulaufen, zur Not tut es auch ein simples aber effektives Pfefferspray, aber alleine schon aus Neugier würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dabei aussieht.

:dankeschoen:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 27.06.2012, 21:19 Uhr
In nem Land mit so grosser Verbreitung von Schusswaffen ist es wahrscheinlich nicht so klug noch mit nem Pfefferspray zu provozieren.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 27.06.2012, 21:31 Uhr
Also nicht das ihr mich falsch versteht, ich habe nicht vor als schwer bewaffneter Ninja mit allen genannten Gegenständen herumzulaufen, zur Not tut es auch ein simples aber effektives Pfefferspray, aber alleine schon aus Neugier würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dabei aussieht.

Notwehr ist auch in den USA Notwehr, aber ob die Wehr eine Notwehr war, das entscheidet im Zweifel ein Richter.

Wenn Pfefferspray eine der Situation angemessene Notwehr ist (s.o.), dann ist es Notwehr. Ich verstehe noch nicht so ganz, worauf die Fragen abzielen und vor allem verstehe ich nicht, warum man meint, so etwas einsetzen zu müssen.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: soon am 27.06.2012, 21:46 Uhr
Es geht mir dabei weniger um Raubüberfälle, bei denen mir (mal etwas klischeehaft) ein paar Afroamerikaner mit Revolvern gegenüberstehen und Geld fordern. Mir ist schon klar, dass einem in so einer Situation weder Pfefferspray noch Schlagstock weiterhelfen. Mir geht es eher um "normale" körperliche Auseinandersetzungen aufgrund einer Meinungsverschiedenheit oder sonstigen Ursachen.

Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Inspired am 27.06.2012, 21:56 Uhr
Wie jetzt, planst du, dich im Urlaub mit Wildfremden zu streiten bis zur Schlägerei? Merkwürdiges Vorhaben - oder ist das deine Art von Alternativurlaub?
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 27.06.2012, 22:01 Uhr
Wieso muss heutzutage immer wieder versucht werden sich bei Schlägereien einen Vorteil mit Waffen zu verschaffen? Wer sich nicht mit seinem Körper wehren kann soll solchen Konfrontationen einfach aus dem Weg gehen.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: BeateR am 27.06.2012, 22:04 Uhr
Wieso meinst Du, sowas gebrauchen zu müssen?

Wir waren jetzt bestimmt schon ca. 20 mal in USA, in verschiedenen Landesteilen, auf verschiedene Art und Weise unterwegs.
Aber wir sind noch nie in eine Situation gekommen, irgendeine Waffe oder ähnliches einsetzen zu müssen.

Siehst Du zuviel Krimis oder Western???

Beate
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 27.06.2012, 22:15 Uhr
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Weil Du diese Dinge alle zu Hause auch mitführst? Oder wieso stellt man so eine Frage?
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Lees am 27.06.2012, 22:41 Uhr
Die Gesetze sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Ich weiss allerdings nicht, welche nicht-Schusswaffen dann jeweils erlaubt sind. Pfefferspray wahrscheinlich immer. Springmesser und die anderen genannten moeglicherweise nicht. Du koenntest allerdings schon bei der Einreise auffallen - Zufallskontrolle der Koffer - und wieder heimgeschickt werden, wenn du schwerbewaffnet einreisen willst.

Bei einer kuerzlichen Diskussion meinte ein Amerikaner, dass er zwar den Permit fuer eine versteckte Schusswaffe hat, aber damit koenne er kein Spring- oder Jagdmesser als Waffe benutzen. Ich weiss nicht, ob es stimmt.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: pxl am 27.06.2012, 23:21 Uhr
 bei denen mir (mal etwas klischeehaft) ein paar Afroamerikaner mit Revolvern gegenüberstehen und Geld fordern.

Vorschlag: Wenn Angst vorm schwarzen Mann...Bleib besser zu Hause  8)

Ich weiß ja nicht ob du aus der Provinz kommst (meine dort wohnenden Eltern haben immer noch Angst um mich, wenn ich in die USA fliege) oder aus der bösen Großstadt ...
oder welche Erfahrungen du schon mit solchen Situationen hattest...
Aber im allgemeinen sollte man so "clever" sein (manche nennen das auch einen 7.Sinn) und geht solchen eventuellen Szenarien von Anfang an aus den Weg!
Man kann manchmal wirklich Pech haben, aber wenn man stets alle Sinne beisammen hat, sollte man sich auch im Ausland relativ sicher fühlen können.

Da ich selber eher selten pauschal buche, sondern lieber individuell reise, meidet man bestimmte Gegenden einfach (auch zu gewissen Uhrzeiten).
Das ist in den USA genauso, wie in Bangkok oder Berlin
Kann sein das ich dafür ein Gefühl oder einen Blick habe...?
Aber ich bereite mich lesetechnisch auch etwas vor/ gerade bei Städtereisen.

Ich überschlage mal ... das müssen bei mir so um die 25-30 größere Auslandsreisen (USA,Asien,Rußand,Ostblock,Karibik,EU) gewesen sein,
seit ich 18 war.
Bisher überfallen oder Opfer von Gewalt geworden: 0
Übers Ohr gehauen worden :lol: : sicher 3-4x (meist durch Doofheit)
Dadurch kriminell eine größere Summe Geld verloren ohne Gegenwert: 1x  (und das war 1987 in Budapest)

Mit ner auffälligen Kamera auch am Tage durch bestimmte Gegenden (Sozialghettos) von New York latschen oder abends besoffen abseits des Vegas-Strip torkeln....
Über einsame Friedhöfe in New Orleans streifen...
Das geht nicht (ohne Risiko)!
Wenn man nachts durch böse Gegenden fährt .... ein Navi ist nie verkehrt und erfordert keine Zwangspausen um eine Karte zu lesen.
Da kann man sich gar nicht verfahren. (Navi= fahren wie ein Einheimischer)
Motels mit weekly rates sind auch oft nicht die beste Adresse  :wink:
Meine Erfahrung auch... wenn man potentiellen Gaunern (ich meine keine Banker oder Versicherungsvertreter) begegnet.
Nicht ängstlich oder trottelig wirken. Immer souverän frech bleiben.

Richtig unheimlich gefühlt hab ich mich mal, abends in der Market Street in San Francisco.
Das hab ich gleich als Fehler erkannt. (echt toll wenn das vorgebuchte Hotel in einer Nebenstrasse liegt)
Viele Penner, Süchtige und Leute die dich auch für 5$ ausrauben würden...
Da heißts möglichst unauffällig durch,bloß nicht ängstlich wirken und ab ins nächste Taxi /Strassenbahn....
Ne Waffe hätte dir da auch nicht geholfen  :(
Zumal ich gar keine Ahnung von so nem Schießeisen haben würde und ich selbst beim Bund ein miserabler Schütze war.
Das ist auch der große Fehler den viele machen!
Ein Waffe die man selber nicht perfekt beherrscht, kann schnell gegen einen eingesetzt werden.
Das ist bei Pfefferspray genausso wie bei einem Messer...
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 28.06.2012, 00:14 Uhr
Wer zuerst schie(ei)sst sollte gut zielen koennen und treffen, sonst kann was schief gehen ;-)

Guck dir mal ein paar Krimis, die in Amerika spielen, an, dann lernst du wie das geht :lol: :lol:

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Josie am 28.06.2012, 01:42 Uhr
Eine Freundin von mir hat gerade alleine 1 Jahr lang eine Reise wörtlich um die Welt gemacht: Australien, Asien, Afrika, USA. Nebenbei ist zu erwähnen, dass sie Halb-Amerikanerin ist und z.Zt. bei Familie in Indianapolis ist. Vor 2 Wochen ist sie überfallen worden. Und es war hauptsächlich Unachtsamkeit und gegen ihre normale Instinkte das sie in die Situation gebracht hat. Da hätte ihr auch kein Selbstverteidigung etwas gebracht. Sie hatte Glück im Unglück: Schurfwunden und einen riesen Schreck, aber sonst i.O.

Was ich hiermit sagen will: Es kann überall passieren. In ihrem Fall hätte irgendwelche Selbstverteidingungsgegenstände an ihr sogar noch mehr Probleme gebracht. Die Diebe waren verärgert weil sie nur $5 und ein Wegwerfhandy bei sich hatte - und sie deshalb wörtlich aus dem fahrenden Auto geworfen haben. Hätte sie Waffen irgendeiner Art gehabt, hätten sie sie gegen sie verwendet.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 28.06.2012, 02:31 Uhr
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Normales Taschenmesser ist in Ordnung. Ansonsten ist das Mitführen der von Dir oben genannten Waffen - zumindest hier in Florida - verboten. Egal, ob Tourist oder Einheimischer.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, sowas zu fragen?

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: RainerS. am 28.06.2012, 06:02 Uhr
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Normales Taschenmesser ist in Ordnung. Ansonsten ist das Mitführen der von Dir oben genannten Waffen - zumindest hier in Florida - verboten. Egal, ob Tourist oder Einheimischer.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, sowas zu fragen?

Floriana


vllt. nur reine neugier, man weiß ja auch was man hier in D mitführen dürfte ohne auf den gedanke zu kommen es mitzuführen ...
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 28.06.2012, 13:59 Uhr
Mir geht es eher um "normale" körperliche Auseinandersetzungen aufgrund einer Meinungsverschiedenheit oder sonstigen Ursachen.

Das ist ja auch schon klasse - bin ich "nicht normal", weil ich noch nie auf Grund einer Meinungsverschiedenheit (oder sonstiger Ursachen) eine körperliche Auseinandersetzung hatte?? Ich dachte bis gerade, dass das eigentlich der Normalfall ist...

Erinnert mich irgendwie an Franz Josef Degenhardts "Befragung eines Kriegsdienstverweigerers":

Zitat
...
schön die russen und amerikaner fallen also weg
die chinesen sicher auch
und mit negern brauch ich gar nicht erst zu kommen
lassen wir das eben
nehm' wir einfach ein paar ganz normale kriminelle
schwer betrunken und bewaffnet
nachts im park
machen sich an ihre freundin ran
SIE haben wieder die MP dabei
na was machen sie
sagen sie uns bloß jetzt nicht
sie fallen auf die knie und beten
denn mit so was kommt hier keiner durch
der marx und engels liest
...

usw ...
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Fistball am 28.06.2012, 14:49 Uhr
Für mich ist die USA das Reiseziel in dem ich mich außer in Mitteleuropa am sichersten fühle.

Ich wüßte nicht wozu ich irgend so einen Gegenstand benötigen sollte.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 28.06.2012, 15:18 Uhr
Nicht jeder, der sich für diese Frage interessiert, muss potentiell gewalttätig sein. Die Staaten haben zuweilen echt seltsamme Gesetze. Ich habe kein konkretes Beispiel im Kopf, aber mir dünkt, als ob ich schon mal was von "Pistole ok, Taschenmesser nicht" gelesen/gehört hätte. Aber eben nur als Kuriosität.

Welcher Staat könnte das gewesen sein? Komme ich jetzt nicht drauf...

Mic

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 28.06.2012, 16:05 Uhr
Hallo,

mich würde mal interessieren, wie es mit der Rechtslage rund um Selbstverteidigung aussieht. Am meisten in Bezug zu Gegenständen zur Selbstverteidigung. Schusswaffen sind für Touristen, soviel hab ich schon herausgefunden, nicht möglich und würden auch gar nicht in Frage kommen. Aber wie sieht es mit anderen Gegenständen aus?

Sind Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker, Taser, Messer usw. erlaubt und von der Rechtslage her auch für Touristen zum Mitführen geeignet?

Also nicht das ihr mich falsch versteht, ich habe nicht vor als schwer bewaffneter Ninja mit allen genannten Gegenständen herumzulaufen, zur Not tut es auch ein simples aber effektives Pfefferspray, aber alleine schon aus Neugier würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dabei aussieht.

:dankeschoen:
Jeder Staat hat seine eigenen Gesetze.  Wenn Du hier oder in Minnesota diese Sachen versteckt oder verdeckt an dir tragen wuerdest, und kein Concealed Weapon Carry Permit besitzt, wuerdest du dich schon strafbar machen.  Was den Besitz angeht, weiss ich nciht, aber ich weiss auch nicht, was du mit den Teilen anfangen willst, weil du damit rechnen musst, dass dein Gegenueber eine Schusswaffe traegt.  Deswegen ist es besser, allen moeglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 28.06.2012, 16:09 Uhr
Die Gesetze sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Ich weiss allerdings nicht, welche nicht-Schusswaffen dann jeweils erlaubt sind. Pfefferspray wahrscheinlich immer. Springmesser und die anderen genannten moeglicherweise nicht. Du koenntest allerdings schon bei der Einreise auffallen - Zufallskontrolle der Koffer - und wieder heimgeschickt werden, wenn du schwerbewaffnet einreisen willst.

Bei einer kuerzlichen Diskussion meinte ein Amerikaner, dass er zwar den Permit fuer eine versteckte Schusswaffe hat, aber damit koenne er kein Spring- oder Jagdmesser als Waffe benutzen. Ich weiss nicht, ob es stimmt.
Ich habe ein Concealed Carry Permit fuer 39 Staaten, fuer die oben genannten Teile muesste ich einen Zusatz dazu beantragen.  Aber selbst wenn ich "concealed heat" bei mir haette, wuerde ich es tunlichst vermeiden, mit anderen Menschen in eine koerperliche Konfrontation zu geraten!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: TheHonk am 28.06.2012, 17:10 Uhr
Konfrontationen und sonstigem Ärger sollte man in der Tat aus dem Weg gehen.
Nicht nur weil dein Gegenüber vielleicht eine Schusswaffe mit sich führt...
Ich bin in und um Hanau aufgewachsen und habe es mehrfach erlebt wie die MP zum Streitschlichten dazugekommen ist.
vorletztes Jahr habe ich in Vegas gesehen wie die GangUnit der LVPD mehrere Jugendliche/heranwachsende auseinandergenommen hat... Nicht lustig... Dagegen sind die Deutschen Cops echt bescheiden und brav...

ich habe viele Jahre im Sicherheitsbereich gearbeitet, habe unter Anderem eine Ausbildung im Personenschutz, bin Kampfsporterfahren und kenne mich ganz gut mit den von dir genannten Waffen aus... Lass sowas zuhause, denn das macht erst den Ärger...

Wenn  du dich sicher fühlen willst, nimm einen Regenschirm mit... Mag zwar im Südwesten bisweilen komisch aussehen ist aber eine sehr effektive Waffe und du provoziert niemanden nur durch bloßes mitführen damit...
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 28.06.2012, 20:04 Uhr
Ich bin ja schon einige Zeit mit Unterbrechungen in den USA unterwegs. Auch Abends in den bekannten Touri - Viertel einiger US Großstätte in Bar mit Life - Music unterwegs.
Ich verlasse mich da lieber auf meine erworbenen Erfahrungen und Instinkte. So läppische Sachen wie Pfefferspray, Schlagstock, Messer etc. nehme ich erst gar nicht mit und habe die weltweit auch noch nie benötigt und vermisst. In einem Land wo es ganz Legal ist dass man je nach Bundesland ein Waffe sogar in Bars mitnehmen darf, sind solche Spielzeuge echt obsolet. In einigen Bundesstaaten würde ich raten jegliche Konfrontation zu vermeiden um nicht Gefahr zu laufen echte Schwierigkeiten zu bekommen, da der Schusswaffengebrauch bei einer vermeintlichen Bedrohung legalisiert wurde.
Abgesehen davon, dass in manchen Bundesstaaten das Mitführen oben genannter Gegenstände verboten ist, ist der vermeintliche "Gegner" mit Sicherheit mit dem Gebrauch der Schusswaffe besser vertraut als Du mit der Anwendung Deines Pfeffersprays.... :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 28.06.2012, 20:08 Uhr
Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 28.06.2012, 20:30 Uhr
Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

Und genau dort ist der Hacken mit der Distanz. Bei meiner SIG 550 bietet z.b. ein 30 cm dicker Baumstamm bei 300 Meter Distanz kein genügender Schutz  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 28.06.2012, 20:41 Uhr
Und genau dort ist der Hacken mit der Distanz

Haken.

Bei meiner SIG 550 bietet z.b. ein 30 cm dicker Baumstamm bei 300 Meter Distanz kein genügender Schutz  :wink:

Aah - das ist das Rätsels Lösung, Ich habe schon vor Jahren mal gelesen, dass in keinem Land der Welt mehr Ehefrauen erschossen werden als in der Schweiz - mit irgendeiner Waffe aus der Armee. Ist dies also der "Problemlöser" Nummer eins?
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Lees am 28.06.2012, 20:45 Uhr
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Normales Taschenmesser ist in Ordnung. Ansonsten ist das Mitführen der von Dir oben genannten Waffen - zumindest hier in Florida - verboten. Egal, ob Tourist oder Einheimischer.

Floriana

Du bestaetigst, was mir der Amerikaner - auch in Florida - gesagt hat.
Auch schon in diesem Thread indirekt erwaehnt: der Waffenschein eines Staates berechtigt nicht zum Tragen der Waffe in einem anderen Staat.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: TheHonk am 28.06.2012, 20:59 Uhr
Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

@MacClaus... Beherrscht du diese Kampftechnik? In einer Extremsituation...? Wurdest du schon mal mit einer Schusswaffe bedroht? Oder hast du nur zuviele Actionstreifen geschaut?

Ich habe solche Situationen trainiert und durchgespielt... Würde aber jedem davon abraten, der auch nur den kleinsten Zweifel hat... Geld. Kreditkarten, ne Uhr oder irgendein IPad/Phone/Pod/MacBook, kannst du alles ersetzen... Den Helden spielen viele nur ein Mal...

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 28.06.2012, 21:14 Uhr
@MacClaus... Beherrscht du diese Kampftechnik? In einer Extremsituation...? Wurdest du schon mal mit einer Schusswaffe bedroht? Oder hast du nur zuviele Actionstreifen geschaut?

Ich habe 12 Jahre einen offenenen Kampfstil trainiert... ist aber schon lange Zeit her  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 28.06.2012, 21:24 Uhr

Aah - das ist das Rätsels Lösung, Ich habe schon vor Jahren mal gelesen, dass in keinem Land der Welt mehr Ehefrauen erschossen werden als in der Schweiz - mit irgendeiner Waffe aus der Armee. Ist dies also der "Problemlöser" Nummer eins?

Man kann innert Jahren vielerlei lesen  :wink:. Und Statistiken kann man drehen wie man will. Es geschehen jedoch schon ab und zu Sachen wie von dir geschildert. Keine Frage und streite ich auch nicht ab. Jedoch sagt eine andere Statistik wieder aus dass es kein anderes Land gibt mit so einer grossen Waffenverbreitung und in Relation kleiner Anzahl Fälle des Waffensmissbrauchs.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 29.06.2012, 01:39 Uhr
Wieso meinst Du, sowas gebrauchen zu müssen?

Wir waren jetzt bestimmt schon ca. 20 mal in USA, in verschiedenen Landesteilen, auf verschiedene Art und Weise unterwegs.
Aber wir sind noch nie in eine Situation gekommen, irgendeine Waffe oder ähnliches einsetzen zu müssen.

Siehst Du zuviel Krimis oder Western???

Beate


Ich lebe seit 1999 in den USA, in Colorado und Texas, wildwestiger gehts eigentlich nicht, und habe das ganze Land bereist, und kann das eigentlich nur unterschreiben, obwohl ich reichlich, uhm, Sammlerstücke zuhause habe.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 29.06.2012, 01:43 Uhr
Die Gesetze sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Ich weiss allerdings nicht, welche nicht-Schusswaffen dann jeweils erlaubt sind. Pfefferspray wahrscheinlich immer. Springmesser und die anderen genannten moeglicherweise nicht. Du koenntest allerdings schon bei der Einreise auffallen - Zufallskontrolle der Koffer - und wieder heimgeschickt werden, wenn du schwerbewaffnet einreisen willst.

Bei einer kuerzlichen Diskussion meinte ein Amerikaner, dass er zwar den Permit fuer eine versteckte Schusswaffe hat, aber damit koenne er kein Spring- oder Jagdmesser als Waffe benutzen. Ich weiss nicht, ob es stimmt.

Hier in Texas könnte ich mir, wenn ich wollte, problemlos einen Waffenschein fürs mitführen einer versteckten Schusswaffe besorgen, aber unabhängig davon ist das Mitführen irgendwelche offensichtlich als Waffe gedachter Messer illegal. Ich könnte mich also völlig legal mit meiner Walther P.38 abschleppen, aber ein Schnippmesserchen vom Flohmarkt wäre illegal, unabhängig von oben erwähnten Waffenschein.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: TheHonk am 29.06.2012, 05:40 Uhr
Letztes Jahr im Walmart in Miami... Kleine "Messerchen" verschlossen in einem Kasten... Direkt daneben hingen die schönsten Macheten.... Direkt zum Mitnehmen...
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 29.06.2012, 09:00 Uhr
Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

Selbstüberschätzung??  ...zu viele Kung Fu  Filme gesehen?   und Du glaubst ich wäre so blöd und lasse zu, dass Du sooo nahe an mich herankommen würdest, vorher hätte ich Dir schon längst ein kleines rundes Loch gestanzt... :wink:

Außerdem, das würde ich gerne sehen, wenn einer mit ner Knarre vor Dir steht und mal kurz eine Bargeldabhebung avisiert...  kommt dann wie in amerikanische TV Serien der Kickup um die Waffe aus der Hand schlagen?   boahhh äh....   :lol:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 29.06.2012, 09:12 Uhr
Selbstüberschätzung??  ...zu viele Kung Fu  Filme gesehen?   und Du glaubst ich wäre so blöd und lasse zu, dass Du sooo nahe an mich herankommen würdest, vorher hätte ich Dir schon längst ein kleines rundes Loch gestanzt... :wink:

Du muss erst mal treffen...   :wink:
Titel: Re: AW: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 29.06.2012, 09:20 Uhr
Ich schätze die Chance eines geübten Schützen einiges höher ein zu treffen als die deines Fighters heranzukommen
Titel: Re: AW: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 29.06.2012, 09:21 Uhr
Letztes Jahr im Walmart in Miami... Kleine "Messerchen" verschlossen in einem Kasten... Direkt daneben hingen die sch�nsten Macheten.... Direkt zum Mitnehmen...

War dies wohl nicht eher wegen Ladendiebstahl so? ;)
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kauschthaus am 29.06.2012, 09:24 Uhr

Ich bin in und um Hanau aufgewachsen und habe es mehrfach erlebt wie die MP zum Streitschlichten dazugekommen ist.


Ja, die MP hat erst den Knüppel geschwungen und dann vielleicht was gefragt. Auf dem Bürgerfest war das immer lustig, wie ernst die MP und wie wenig ernst die dt. Polizisten genommen wurden.
Ich bin ebenfalls bei Hanau aufgewachsen.  :wink:



Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

Das kann auch richtig schief gehen, gerade wenn man denkt, man sei ja ein Kampfsportler.

Auf diese Weise ist vor vielen Jahren ein Bekannter meines Vaters umgekommen. Er war auf einem Hotelparkplatz und wollte sein Gepäck ausräumen, als einer ihn mit Messer bedroht hat und Geld wollte. Als Kampfsportler wollte er ihn abwehren und hat sich einen tödlichen Stich eingefangen.

Viele Grüße, Petra
Titel: Re: AW: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 29.06.2012, 09:31 Uhr
Ich schätze die Chance eines geübten Schützen einiges höher ein zu treffen als die deines Fighters heranzukommen

  :wink:  :wink:  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 29.06.2012, 10:54 Uhr
Selbstüberschätzung??  ...zu viele Kung Fu  Filme gesehen?   und Du glaubst ich wäre so blöd und lasse zu, dass Du sooo nahe an mich herankommen würdest, vorher hätte ich Dir schon längst ein kleines rundes Loch gestanzt... :wink:

Du muss erst mal treffen...   :wink:

...ich nehme Dich in Texas gerne mal in einem Schießstand mit.....  :wink: :lol:

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Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: wilma61 am 29.06.2012, 14:21 Uhr
Ich habe 12 Jahre einen offenenen Kampfstil trainiert... ist aber schon lange Zeit her  :wink:
Extreme Mikado ? :lol:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 29.06.2012, 14:47 Uhr
Extreme Mikado ? :lol:

Es reicht heute noch... dass Du danach im Dauer-Koma liegst  :lol:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 29.06.2012, 15:20 Uhr
Selbstüberschätzung??  ...zu viele Kung Fu  Filme gesehen?   und Du glaubst ich wäre so blöd und lasse zu, dass Du sooo nahe an mich herankommen würdest, vorher hätte ich Dir schon längst ein kleines rundes Loch gestanzt... :wink:

Du muss erst mal treffen...   :wink:
Wenn ich mit meiner .38 (mit Laser Pointer) aus 5-8 Metern Entfernung auf deinen Torso schiesse, treffe ich immer gut genug, um dich mit Notarzt ins Krankenhaus zu schicken (wenn du Glueck hast, und nicht beim Beerdigungsinstitut landest)

Ich wuerde, wie schon gesagt, Jedem den Ratschlag geben, koerperliche Konfrontationen in den USA zu vermeiden!  Man weiss nie, ob der Gegenueber "Heat" bei sich traegt, und die Waffe auch anwenden wuerde!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 29.06.2012, 15:40 Uhr
Ich möchte kein Moralapostel sein, aber wozu dienen Kurzwaffen (Revolver und Pistolen)? Um auf Menschen zu schießen. Für die Jagd gibts was Besseres.
Wer nicht auf Menschen schießen will, braucht eigentlich keine Pistolen.

Ich war selbst Sportschütze (moderner Fünfkampf; Tontauben), ich weiß, dass Schießen "Spaß" macht. Es gibt also eine Diskrepanz zwischen "rational - Brauchen" und "emotional - Wollen".
Das "emotionale Wollen" wird zuweilen mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten begründet, wodurch man es rationaler erscheinen lassen will.
Doch eigentlich finden Leute Waffen, zwar aus unterschiedlichen Gründen, aber einfach nur "geil". Das ist alles.

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Mic
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 29.06.2012, 16:15 Uhr

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Mic


.....hm, die statistisch  270 Millionen Waffenbesitzer in den USA, können sich doch nicht sooo  irren...  :lol: :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: TheHonk am 29.06.2012, 16:45 Uhr

Ich bin in und um Hanau aufgewachsen und habe es mehrfach erlebt wie die MP zum Streitschlichten dazugekommen ist.


Ja, die MP hat erst den Knüppel geschwungen und dann vielleicht was gefragt. Auf dem Bürgerfest war das immer lustig, wie ernst die MP und wie wenig ernst die dt. Polizisten genommen wurden.
Ich bin ebenfalls bei Hanau aufgewachsen.  :wink:



Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

Das kann auch richtig schief gehen, gerade wenn man denkt, man sei ja ein Kampfsportler.

Auf diese Weise ist vor vielen Jahren ein Bekannter meines Vaters umgekommen. Er war auf einem Hotelparkplatz und wollte sein Gepäck ausräumen, als einer ihn mit Messer bedroht hat und Geld wollte. Als Kampfsportler wollte er ihn abwehren und hat sich einen tödlichen Stich eingefangen.

Viele Grüße, Petra

An das Bürgerfest erinnere ich mich auch noch... Gibt es das heute noch?
Das Deutsch-Amerikanische Freundschaftsfest in der Pioneer-Kaserne war auch immer lustig, dort hatte die MP auch mehr als genug zu tun.
Schade das dort alles verkommt, bin heute erst an der Pioneer-Kaserne in Wolfgang vorbeigefahren und man sieht, wie sich die Natur langsam alles zurück holt... :roll:

Zurück zum Thema:
MacClaus, deine Kampfkünste in Ehren aber glaubst du wirklich, dass du einer solchen Situarion gewachsen bist, wenn ein Mensch mit einer tödlichen Waffe auf dich zielt...? Im Dunkeln, völlig überraschend...?
Vor mir stand mal einer mit einer Schrotflinte, der muß noch nicht mal zielen, der trifft sicher irgendwas...
Ich habe lange genug für gutes Geld meinen Kopf dort hingehalten, wo er eigentlich nicht sein sollte und aus gutem Grund aufgehört damit.
Ich kann jedem nur davon abraten den Helden zu spielen, wegen ein paar Euro/Dollar... Das ist es nicht wert...


Wenn du eine Waffe mit dir rumträgst, musst du immer daran denken, dass diese Waffe im Ernstfall auch gegen dich gerichtet werden kann... Pfefferspray, Elektroschocker, Gaspistolen was auch immer... Das ist kein Spaß wenn du mit sowas konfrontiert wirst.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 29.06.2012, 16:57 Uhr
Wenn Mehrheit immer = Recht haben bedeutet... Aber das ist eine ganz andere Geschichte. Ich versetehe sie ja.
Wenn bei uns jeder eine Knarre hätte oder haben dürfte, würde ich mir sicher überlegen, warum gerade ich keine haben sollte? Die Gründe blieben die selben, dennoch würde man sich vielleicht verführen lassen. Und die großen "Büchsenmacher" würden mir genügend "vernünftige" Argumente liefern, weswegen ich ein Depp bin, wenn ich sie nicht will.
Es ist eine schöne Idee der Gründerväter gewesen, die Verantwortung den Bürgern zu überlassen. Doch "die Bürger" hörten/hören nur den Teil der Überlegungen, bei dem es darum geht, dass sie Waffen haben dürfen - die Passagen mit der "Verantwortung" haben sie verschlafen. Oder hat nur der Vorleser genuschelt? Dabei sprach Charlton Heston sonst mit einer sooo klaren Stimme  :wink:

In einer Fernsehsendung, in dem es um geläuterte Verbrecher in Texas ging, beklagte sich wortreich ein frisch (5 Minuten zuvor) entassener Häftling, dass er nun als Vobestrafter keine Schusswaffe mehr besitzen dürfe! Sein Elend war ihm richtig anzusehen; er galt nicht mehr als "ganzer Mann". Das klang zwar nicht vernünftig, aber seeehr glaubwürdig. So haben es sich die Gründerväter vermutlich nicht vorgestellt.

Nix für ungut

Mic

sorry für OT
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kauschthaus am 29.06.2012, 17:14 Uhr

Das "emotionale Wollen" wird zuweilen mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten begründet, wodurch man es rationaler erscheinen lassen will.
Doch eigentlich finden Leute Waffen, zwar aus unterschiedlichen Gründen, aber einfach nur "geil". Das ist alles.

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Würde ich genau so unterschreiben.


An das Bürgerfest erinnere ich mich auch noch... Gibt es das heute noch?
Das Deutsch-Amerikanische Freundschaftsfest in der Pioneer-Kaserne war auch immer lustig, dort hatte die MP auch mehr als genug zu tun.
Schade das dort alles verkommt, bin heute erst an der Pioneer-Kaserne in Wolfgang vorbeigefahren und man sieht, wie sich die Natur langsam alles zurück holt... :roll:

Das Bürgerfest gibt es glaube ich immer noch, aber weiter unten an den Mainwiesen.
Nach Wolfgang führt mich mein Weg nicht mehr, aber ab und zu mal durch die Lamboystraße, und da steht ja auch viel leer. Genauso wie im Fliegerhorst in Erlensee.

Grüße, Petra
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: TheHonk am 29.06.2012, 17:27 Uhr

Das "emotionale Wollen" wird zuweilen mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten begründet, wodurch man es rationaler erscheinen lassen will.
Doch eigentlich finden Leute Waffen, zwar aus unterschiedlichen Gründen, aber einfach nur "geil". Das ist alles.

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Würde ich genau so unterschreiben.


An das Bürgerfest erinnere ich mich auch noch... Gibt es das heute noch?
Das Deutsch-Amerikanische Freundschaftsfest in der Pioneer-Kaserne war auch immer lustig, dort hatte die MP auch mehr als genug zu tun.
Schade das dort alles verkommt, bin heute erst an der Pioneer-Kaserne in Wolfgang vorbeigefahren und man sieht, wie sich die Natur langsam alles zurück holt... :roll:

Das Bürgerfest gibt es glaube ich immer noch, aber weiter unten an den Mainwiesen.
Nach Wolfgang führt mich mein Weg nicht mehr, aber ab und zu mal durch die Lamboystraße, und da steht ja auch viel leer. Genauso wie im Fliegerhorst in Erlensee.

Grüße, Petra

In Wolfgang haben sie ja einiges umgebaut, die Argonner-Kasernen zum Beispiel... Da gibt es jetzt Eigentumswohnungen, Rewe, Aldi und Co, alles neu http://www.new-argonner-consulting.de/news.htm (http://www.new-argonner-consulting.de/news.htm)
Die Hanau HighSchool  ist auch schon weg, da stehen jetzt schon die ersten Einfamilienhäuser.

Nur für die Pioneer Kaserne gibts noch nicht wirklich ein Konzept.

Auf der Lamboy hat sich ja viel getan, die neu Feuerwache ist fertig, Schulen, Kindergärten etc... Macht aber aus dem Lamboyviertel immer noch kein Vorzeigeviertel...
Am Fliegerhorst war ich schon ewig nicht mehr, da war ja 2010 mal ein Freizeitpark in der Planung, dannn Ende 2011 ein Amazon-Lager... Ich muß mal wieder da raus fahren.  :lol:

Sorry für Off Topic!  :P
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2012, 17:36 Uhr
MacClaus, deine Kampfkünste in Ehren aber glaubst du wirklich, dass du einer solchen Situarion gewachsen bist, wenn ein Mensch mit einer tödlichen Waffe auf dich zielt...? Im Dunkeln, völlig überraschend...?

Das ist doch sowieso nur Machogehabe.

Ich bin ein einziges Mal bei einer Schlägerei dabei gewesen (allerdings nicht involviert), da hat ein Gast in unserer Standardkneipe in Kaarst randaliert (im Müpi) und hat einen Barhocker durch die Scheibe nach draußen geworden. Der damalige Inhaber (ein kleiner Marokkaner oder so) rannte nach hinten - und kam mit einer dicken "Wumme" zurück. Irgendein recht großer Colt (mit Trommel), sah sehr beeindruckend aus und hat sich damit auf den Schläger geworfen.

Der hatte definitiv vor im Fall der Fälle abzudrücken - und obwohl ich sicherlich 5m entfernt stand und auch überhaupt nichts mit dem Geschehen zu tun hatte: da geht einem der Arsch auf Grundeis! Und zwar ohne wenn und aber. Da hilft keine macho-mäßige Tour - der hatte eine Riesenknarre am Kopf, es wurde viel geschrien und des Scenario werde ich nie mehr vergessen. Es ist völlig illusorisch zu glauben, man wäre da so cool und würde einen finalen Rettungsschlag setzen.... das ist einfach nur lächerlich.

Die definitiv beste Lösung ist grundsätzlich, eine Auseinandersetzung zu meiden.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 29.06.2012, 17:45 Uhr


Zurück zum Thema:
MacClaus, deine Kampfkünste in Ehren aber glaubst du wirklich, dass du einer solchen Situarion gewachsen bist, wenn ein Mensch mit einer tödlichen Waffe auf dich zielt...? Im Dunkeln, völlig überraschend...?


Diese Frage kann keiner Beantworten ohne in einer solchen Situation gesteckt zu haben. Ich war mit der Armee nach dem Kosovokrieg 9 Monate dort.... Wurden etliche Male unter Beschuss genommen und kann sagen dass es bei den ersten Male gar nicht lustig ist.... Mit der Zeit lernt man wie man sich in solchen Situationen verhalten muss/soll. Aber bis dahin  :roll:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 29.06.2012, 17:47 Uhr
Zurück zum Thema:
MacClaus, deine Kampfkünste in Ehren aber glaubst du wirklich, dass du einer solchen Situarion gewachsen bist, wenn ein Mensch mit einer tödlichen Waffe auf dich zielt...? Im Dunkeln, völlig überraschend...?

Nein... also so lebensmüde bin ich nun auch nicht. In jüngeren Jahren war auch die Athletik und das Reaktionsvermögen besser, und selbst zu dieser Zeit hätte ich es nicht darauf angelegt.

Es kommt nicht nur auf die Reaktion an, sondern auch... ob man fähig ist die "Gedanken" des Gegenüber lesen zu können. Daran scheitern viele... die meinen paar Jahre Kampfschule und Muckis reichen aus. Vernunft lernen und im richtigen Moment einsetzen, gehört ebenso dazu. Wichtig finde ich... sich nicht provozieren lassen, auch wenn man denjenigen "vermöbeln" möchte.

Eine gesunde Menschenkenntnis ist jedenfalls "gesünder."
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: DocHoliday am 29.06.2012, 18:19 Uhr

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Mic


.....hm, die statistisch  270 Millionen Waffenbesitzer in den USA, können sich doch nicht sooo  irren...  :lol: :wink:

Von den 270 Millionen laufen aber die allerwenigsten mit der Wumme unter dem Jackett rum. Die allermeisten liegen zuhause im Waffenschrank oder vielleicht in der Nachttischschublade neben dem Bett.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 29.06.2012, 18:36 Uhr
.....hm, die statistisch  270 Millionen Waffenbesitzer in den USA, können sich doch nicht sooo  irren...  :lol: :wink:

Ca. 270 Millionen Schusswaffen. Nicht 270 Millionen Waffenbesitzer.

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 29.06.2012, 18:40 Uhr
Ich möchte kein Moralapostel sein, aber wozu dienen Kurzwaffen (Revolver und Pistolen)? Um auf Menschen zu schießen. Für die Jagd gibts was Besseres.
Wer nicht auf Menschen schießen will, braucht eigentlich keine Pistolen.

Ich war selbst Sportschütze (moderner Fünfkampf; Tontauben), ich weiß, dass Schießen "Spaß" macht. Es gibt also eine Diskrepanz zwischen "rational - Brauchen" und "emotional - Wollen".
Das "emotionale Wollen" wird zuweilen mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten begründet, wodurch man es rationaler erscheinen lassen will.
Doch eigentlich finden Leute Waffen, zwar aus unterschiedlichen Gründen, aber einfach nur "geil". Das ist alles.

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Mic
Wer diese Frage so stellt, hat Amerika (die Bewohner) nicht verstanden.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 29.06.2012, 18:46 Uhr

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Mic


.....hm, die statistisch  270 Millionen Waffenbesitzer in den USA, können sich doch nicht sooo  irren...  :lol: :wink:

Von den 270 Millionen laufen aber die allerwenigsten mit der Wumme unter dem Jackett rum. Die allermeisten liegen zuhause im Waffenschrank oder vielleicht in der Nachttischschublade neben dem Bett.
Aber da man bei seinem Gegenueber nie weiss, wo sich seine Waffe gerade befindet (ob am Mann oder im Schrank), sollte man halt jede Konfrontation vermeiden!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: DocHoliday am 29.06.2012, 19:18 Uhr

Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Mic


.....hm, die statistisch  270 Millionen Waffenbesitzer in den USA, können sich doch nicht sooo  irren...  :lol: :wink:

Von den 270 Millionen laufen aber die allerwenigsten mit der Wumme unter dem Jackett rum. Die allermeisten liegen zuhause im Waffenschrank oder vielleicht in der Nachttischschublade neben dem Bett.
Aber da man bei seinem Gegenueber nie weiss, wo sich seine Waffe gerade befindet (ob am Mann oder im Schrank), sollte man halt jede Konfrontation vermeiden!

Gewalttätige Konfrontationen versuche ich auch zu vermeiden, wenn ich sicher weiß, dass mein Gegenüber keine Waffe trägt ;)

Mir ging es um die Aussage, dass sich 270 Mio Waffenbesitzer nicht so irren können.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 29.06.2012, 20:19 Uhr
.....hm, die statistisch  270 Millionen Waffenbesitzer in den USA, können sich doch nicht sooo  irren...  :lol: :wink:

Ca. 270 Millionen Schusswaffen. Nicht 270 Millionen Waffenbesitzer.

Floriana

....darum steht auch das Wort     statistisch      da.        :lol: :lol:     und dass das ganze ironische gemeint ist, dürfte doch wohl auch klar sein....  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 29.06.2012, 20:44 Uhr

Wer diese Frage so stellt, hat Amerika (die Bewohner) nicht verstanden.


....genau und deswegen beruft man sich im "Freiheitlichen Amerika" auf den zweite Verfassungszusatz (Second Amendment, verabschiedet am 15. Dezember 1791) der  den Besitz und das Tragen von Schusswaffen auf Bundesebene., garantiert und deren Zusätze und Erlasse für die heutigen Waffenbesitzgesetze in den USA.

Aber wahrscheinlicher ist, dass die Lobbyarbeit, der allgewaltigen National Rifle Association (NRA) verantwortlich für die 270 Millionen Waffen im Privatbesitz von US Bürger, ist....

Noch deutlicher um die Amerikanischen Bewohner zu verstehen, wird im Film Bowling for Columbine von Michael Moore dargestellt.....
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2012, 21:00 Uhr
Noch deutlicher um die Amerikanischen Bewohner zu verstehen, wird im Film Bowling for Columbine von Michael Moore dargestellt.....

Saugut!!  :lol: :lol:

Jetzt hole ausnahmsweise ich mir mal die Tüte Chips und lasse mir erklären, warum wir "Amerika (die Bewohner) nicht verstehen".
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 29.06.2012, 22:17 Uhr

Wer diese Frage so stellt, hat Amerika (die Bewohner) nicht verstanden.


....genau und deswegen beruft man sich im "Freiheitlichen Amerika" auf den zweite Verfassungszusatz (Second Amendment, verabschiedet am 15. Dezember 1791) der  den Besitz und das Tragen von Schusswaffen auf Bundesebene., garantiert und deren Zusätze und Erlasse für die heutigen Waffenbesitzgesetze in den USA.

Aber wahrscheinlicher ist, dass die Lobbyarbeit, der allgewaltigen National Rifle Association (NRA) verantwortlich für die 270 Millionen Waffen im Privatbesitz von US Bürger, ist....

Noch deutlicher um die Amerikanischen Bewohner zu verstehen, wird im Film Bowling for Columbine von Michael Moore dargestellt.....

Sorry, Bowling for Columbine ist leider Schrott.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 30.06.2012, 01:56 Uhr
Wer also mit einem .44er in der Jacke herumläuft und behauptet dies aus Vernuntsgründen zu tun, vor dem muss ich mich in Acht nehmen, denn mit dessen Vernunft kann es nicht weit her sein.

Ich kenne einige Leute, die auch privat eine verdeckte Waffe tragen (natürlich mit CCP). Und glaub' mir, mit deren Vernunft ist alles in Ordnung.

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 03:09 Uhr

Jetzt hole ausnahmsweise ich mir mal die Tüte Chips und lasse mir erklären, warum wir "Amerika (die Bewohner) nicht verstehen".


Dann hol dir mal eine grooosse Tuete Chips, denn der Deutsche wird die amerikanische Denkweise nie verstehen und schon garnicht wenn er versucht es aus Filmen zu lernen.

Genau so wie der Amerikaner die deutsche Mentalitaet und Denkweise nie vestehen wird.

Im Moment ist ja Krankenvericherung wieder das grosse Thema. Gestern habe ich dazu ein Interview mit einem sogen. Experten aus Deutschland gehoert. Fuer den Amerikaner ist es einfach unbegreiflich wie sowas wie Sozialversicherung funktionieren kann. Wenn der Sozial hoert denkt er sofort an Sozialismus was fuer den Amerikaner sofort Komminismus bedeutet, obwohl da ein grosser Unterschied ist, das begreift er aber nicht.

Oft ist es ja auch so, dass die Denkweise anderer wohl verstanden wird aber einfach nicht akzeptiert wird, weil sie ja nicht der eigenen entspricht. Das ist ein wichtiger Punkt, den man nicht ausser Acht lassen sollte.

Die Geschichte und Politik hat die Denkweise der beiden Nationen (A. u. D.) eben sehr unterschiedlich gepraegt.


Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 30.06.2012, 03:30 Uhr
Noch deutlicher um die Amerikanischen Bewohner zu verstehen, wird im Film Bowling for Columbine von Michael Moore dargestellt.....

Saugut!!  :lol: :lol:

Jetzt hole ausnahmsweise ich mir mal die Tüte Chips und lasse mir erklären, warum wir "Amerika (die Bewohner) nicht verstehen".

Weil ihr meint, oh, in America sprechen sie Englisch, Englisch haben wir in der Schule gelernt, überhaupt leben dort viele Deutschstämmige, also ist America ganz genauso wie mein Kaff in der Lüneburger Heide. Und ich war schon viermal dort im Urlaub, und kenne mich daher genaustens aus. Absolut nicht verstanden wird, daß es ein völlig anderes Land ist, und obwohl die Leute dort, und ein paar Oberflächlichkeiten optisch oft denen in Deutschland ähnlich sehen, das Land genauso von Deutschland verschieden ist wie Polen von Japan. DIESE deutsche Überheblichkeit, anzunehmen, daß überall in der Welt wenn schon nicht das deutsche System, und ich meine jetzt nicht Regierungsform, herrscht, oder wenigstens doch herrschen sollte, ist es, die es gewissen Leuten auf Ewigkeit verhindern wird, das Land zu verstehen. Sieht man hier im Forum immer wieder schön.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 30.06.2012, 03:52 Uhr
Im Moment ist ja Krankenvericherung wieder das grosse Thema. Gestern habe ich dazu ein Interview mit einem sogen. Experten aus Deutschland gehoert. Fuer den Amerikaner ist es einfach unbegreiflich wie sowas wie Sozialversicherung funktionieren kann. Wenn der Sozial hoert denkt er sofort an Sozialismus was fuer den Amerikaner sofort Komminismus bedeutet, obwohl da ein grosser Unterschied ist, das begreift er aber nicht.

Palo, das ist ein komplett anderes Thema. Und in diesem Forum eher fehl am Platz.

Die Geschichte und Politik hat die Denkweise der beiden Nationen (A. u. D.) eben sehr unterschiedlich gepraegt.

Da hast Du natuerlich vollkommen Recht.

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 30.06.2012, 04:07 Uhr

Wer diese Frage so stellt, hat Amerika (die Bewohner) nicht verstanden.


....genau und deswegen beruft man sich im "Freiheitlichen Amerika" auf den zweite Verfassungszusatz (Second Amendment, verabschiedet am 15. Dezember 1791) der  den Besitz und das Tragen von Schusswaffen auf Bundesebene., garantiert und deren Zusätze und Erlasse für die heutigen Waffenbesitzgesetze in den USA.

Aber wahrscheinlicher ist, dass die Lobbyarbeit, der allgewaltigen National Rifle Association (NRA) verantwortlich für die 270 Millionen Waffen im Privatbesitz von US Bürger, ist....

Noch deutlicher um die Amerikanischen Bewohner zu verstehen, wird im Film Bowling for Columbine von Michael Moore dargestellt.....
Ich kenne jede Menge Leute, die eine Waffe haben, aber nicht der NRA angehoeren.

Ich weiss nicht, ob Filme von Michael Moore wirklich als sachdienliche Grundlage herangezogen werden sollten.  Da ist Wikipedia noch akkurater.  Moore macht aehnliche Polemik wie die NRA, nur eben auf der anderen Seite.  Aber da Moore ja ein Held in Deutschland ist, kann ich das schon verstehen, er hat diesen Status auf keinen Fall in den USA, nicht mal bei den Liberalen und Waffengegnern!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 04:34 Uhr
Im Moment ist ja Krankenvericherung wieder das grosse Thema. Gestern habe ich dazu ein Interview mit einem sogen. Experten aus Deutschland gehoert. Fuer den Amerikaner ist es einfach unbegreiflich wie sowas wie Sozialversicherung funktionieren kann. Wenn der Sozial hoert denkt er sofort an Sozialismus was fuer den Amerikaner sofort Komminismus bedeutet, obwohl da ein grosser Unterschied ist, das begreift er aber nicht.

Palo, das ist ein komplett anderes Thema. Und in diesem Forum eher fehl am Platz.

Die Geschichte und Politik hat die Denkweise der beiden Nationen (A. u. D.) eben sehr unterschiedlich gepraegt.

Da hast Du natuerlich vollkommen Recht.

Floriana



Damit wollte ich nur illustrieren, dass es beiderseits Denkweise gibt, die von der anderen Seite nicht verstanden wird.

Aber nett, dass du mir in einem Punkt Recht gibst.

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 30.06.2012, 09:59 Uhr
...denn der Deutsche wird die amerikanische Denkweise nie verstehen und schon garnicht wenn er versucht es aus Filmen zu lernen.

Genau so wie der Amerikaner die deutsche Mentalitaet und Denkweise nie vestehen wird.

Glaubst Du wirklich deinen Unsinn, dass alle Deutschen die Amis nicht verstehen und umgekehrt?
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: mrh400 am 30.06.2012, 11:05 Uhr
Hallo,
DIESE deutsche Überheblichkeit, anzunehmen, daß überall in der Welt wenn schon nicht das deutsche System, in diesem Fall inklusive Regierungsform, herrscht, oder wenigstens doch herrschen sollte, ist es, die es gewissen Leuten auf Ewigkeit verhindern wird, das Land zu verstehen. Sieht man hier im Forum immer wieder schön.
vice versa:
DIESE US-amerikanische Überheblichkeit, anzunehmen, daß überall in der Welt wenn schon nicht das US-amerikanische System, und ich meine jetzt nicht Regierungsform, herrscht, oder wenigstens doch herrschen sollte, ist es, die es gewissen Leuten auf Ewigkeit verhindern wird, das Land zu verstehen. Sieht man hier im Forum immer wieder schön.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 30.06.2012, 11:25 Uhr
Sieht man hier im Forum immer wieder schön.

Wobei das (und das setzt dem ja irgendwie die Krone auf) alles keine gebürtigen Amerikaner sind, sondern Auswanderer, die inzwischen anscheinend patriotischere Amerikaner sind als dort geborene. Warum das so ist, weiß ich nicht, aber ich vermute einen Zusammenhang mit der Ursache für die Auswanderung.

Dass die USA darüberhinaus das zusätzliche Problem hat, dass es quasi zweigeteilt ist, weil es durchaus auch anders denkende Amerikaner gibt (in sehr großer Zahl, Moore ist nur typischer Vertreter und beileibe nicht nicht der einzige), ist noch ein ganz anderes Problem. Von daher fragt man sich natürlich schon, gibt es eigentlich "den Amerikaner" noch?!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: DocHoliday am 30.06.2012, 11:59 Uhr
Ich finde es gelegentlich erstaunlich, dass manche Auswanderer (nicht nur hier im Forum) zu meinen scheinen, um jeden Preis das "mainstream-america" gegen jegliche Kritik und besonders die aus der alten Heimat verteidigen zu müssen. Viele gebürtige Amerikaner sehen ihr Land viel kritischer und differenzierter. Mag vielleicht daran leigen, dass man sich selbst immer wieder bestätigen muss, die richtige Entscheidung getroffen zu haben und deshlab im neuen Heimatland alles besser sein muss als in D.

Aber genug Hobby-Psychologie ;)

Zum Waffen-Thema: Auf die eigentliche Frage, warum man mit einer Waffe herum läuft und ob alle, die das tun, auch bereit, willens und in der Lage sind auf einen Menschen zu schießen (ansonsten erhöht man m.E. nur die Gefahr für sich selber), werde ich hier glaube ich keine befriedigende Antwort bekommen. Ich denke, das ist eher eine kulturelle Frage und hat wenig mit rationalen Gründen und echter Gefahr zu tun.

Daher mal einige ernst gemeinte praktische Fragen:
Was mich interessieren würde: Wenn man als Normalbürger im Alltag eine concealed weapon mit sich herum trägt, wie funktioniert das praktisch? Was mache ich mit dem Ding am Arbeitsplatz? Wenn ich Arbeitskleidung tragen muss, kommt dann eine scharfe Waffe einfach so in einen dieser spirreligen Spinde? Als Bürohengst laufe ich dann mit dem sichtbaren Schulterholster durchs Büro, wenn ich bei Hitze mal das Sakko ausziehe? Was mache ich im Schwimmbad, in der Mucki-Bude, etc.? Wie funktioniert das zu Hause, wenn man kleine Kinder hat? Hat wirklich jeder einen gesicherten Waffenschrank, wo er seine Waffen und Munition getrennt einschließt? Und wenn ja, welchen Zweck haben sie dann noch zum persönlichen Schutz?



Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Anti am 30.06.2012, 12:09 Uhr
Oder: Gehört das Tragen der Waffe einfach dazu wie die Armbanduhr?
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 30.06.2012, 14:36 Uhr

Dass die USA darüberhinaus das zusätzliche Problem hat, dass es quasi zweigeteilt ist, weil es durchaus auch anders denkende Amerikaner gibt (in sehr großer Zahl, Moore ist nur typischer Vertreter und beileibe nicht nicht der einzige), ist noch ein ganz anderes Problem. Von daher fragt man sich natürlich schon, gibt es eigentlich "den Amerikaner" noch?!
Moore als typischen Vertreter der liberal ausgerichteten Amerikaner zu bezeichnen, ist fast schon ein Witz!  Ich bin politisch sehr aktiv (Demokratische Partei), und bin auch in ein Amt gewaehlt worden, aber selbst im diesen Kreisen schuettelt man ueber Moore nur den Kopf.  Uebrigens ist Moore politisch weder persoenlich aktiv, noch gibt er groessere finanzielle Unterstuetzung fuer die liberale Seite.  Moore ist eigentlich nur fuer Moore da, um mit kontroversen Publikationen so viel Geld wie moeglich zu verdienen, aktiv der Sache helfen tut er nicht!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 30.06.2012, 14:59 Uhr

Daher mal einige ernst gemeinte praktische Fragen:
Was mich interessieren würde: Wenn man als Normalbürger im Alltag eine concealed weapon mit sich herum trägt, wie funktioniert das praktisch? Was mache ich mit dem Ding am Arbeitsplatz? Wenn ich Arbeitskleidung tragen muss, kommt dann eine scharfe Waffe einfach so in einen dieser spirreligen Spinde? Als Bürohengst laufe ich dann mit dem sichtbaren Schulterholster durchs Büro, wenn ich bei Hitze mal das Sakko ausziehe? Was mache ich im Schwimmbad, in der Mucki-Bude, etc.? Wie funktioniert das zu Hause, wenn man kleine Kinder hat? Hat wirklich jeder einen gesicherten Waffenschrank, wo er seine Waffen und Munition getrennt einschließt? Und wenn ja, welchen Zweck haben sie dann noch zum persönlichen Schutz?




Zuerst einmal, die meisten Leute die eine Kurzlauf- Waffe haben lassen die mesitens zu hause liegen.  Wer kein CCP hat, kann in vielen Staaten die Waffe auch offen tragfen.  Man sieht aber kaum jemanden wie John Wayne herumlaufe (bei uns ist es nur die Praesidentin der Vereinigung Daughters of Liberty).  Waffen duerfen in die mesiten oeffentlichen Gebaeude nicht mitgenommen werden oder in Privatgebaeude falls diese entsprechend gepostet sind.  In diesem Falle laesst man seine Waffe entweder zu hause oder im Auto (vorteilhafter weise in einem Waffensafe fuers Auto)  Im Training (was Vorschrift ist, um ein CCP zu bekommen) wird einem beigebracht, die Waffe an einem sicheren Ort (vorteilhafter weise in einem entsprechenden Waffensafe) zu lagern, oder wenn kein Safe vorhanden ist, die Waffe mit einem Trigger Schloss zu versehen, und die Munition separat zu lagern wenn Kinder im hause sind.  Da es spezielle Pistolensafes fuer relativ wenig Geld gibt (so um die 100 Dollar), die mit einem Fingerkennschloss versehen sind, ist die Waffe recht leicht zu erreichen, falls es noetig erscheint, sie zu haben.  Bei Familien ohne kleine Kinder liegt sie wahrscheinlich in der Nachttischschublade.

Da sehr viele (die meisten??) amerikanischen Hausbesitzer eh Jagdwaffen besitzen (in meinem Hause sind das 4, zwei Gewehre und zwei Schrotflinten), nimmt man zur Verteidigung des Hauses, falls das noetig erscheint (kommt scheinbar in Texas und einigen anderen suedlichen Staaten mehr vor als hier) natuerlich eher lieber seine Schrotflinte, weil die auf kurze Entfernung maximale Stopp-Wirkung hat.

In den meisten US Staaten gilt mittlerweile (seit die Tea Party Leute viele Staatsregierungen stellen) die Castle Doctrim, das heisst, cih darf jeden erschiessen, der sich unbefugt auf meinem Land befindet, und von dem ich eine Gefahr fuer Leib, Leben oder Besitztum erwarte.  Die Castle Doctrim gilt in manchen Staaten auch fuer das benutzte Auto!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 30.06.2012, 15:31 Uhr
Hallo,
DIESE deutsche Überheblichkeit, anzunehmen, daß überall in der Welt wenn schon nicht das deutsche System, in diesem Fall inklusive Regierungsform, herrscht, oder wenigstens doch herrschen sollte, ist es, die es gewissen Leuten auf Ewigkeit verhindern wird, das Land zu verstehen. Sieht man hier im Forum immer wieder schön.
vice versa:
DIESE US-amerikanische Überheblichkeit, anzunehmen, daß überall in der Welt wenn schon nicht das US-amerikanische System, und ich meine jetzt nicht Regierungsform, herrscht, oder wenigstens doch herrschen sollte, ist es, die es gewissen Leuten auf Ewigkeit verhindern wird, das Land zu verstehen. Sieht man hier im Forum immer wieder schön.


Q.E.D.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Lees am 30.06.2012, 15:39 Uhr
Nichtsdestotrotz ist es keine gute Idee zu schiessen, wenn man sich bedroht fuehlt und sogar, wenn man bedroht wird. Es kommt auf die Situation an. Sogar in Florida kann so ein Konflikt boes fuer beide Seiten ausgehen.

@ Kar98  :lachen07:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 15:46 Uhr
Ich finde es gelegentlich erstaunlich, dass manche Auswanderer (nicht nur hier im Forum) zu meinen scheinen, um jeden Preis das "mainstream-america" gegen jegliche Kritik und besonders die aus der alten Heimat verteidigen zu müssen. Viele gebürtige Amerikaner sehen ihr Land viel kritischer und differenzierter. Mag vielleicht daran leigen, dass man sich selbst immer wieder bestätigen muss, die richtige Entscheidung getroffen zu haben und deshlab im neuen Heimatland alles besser sein muss als in D.

Aber genug Hobby-Psychologie ;)



Ist dir schon mal aufgefallen wie oft hier Fragen ueber den Alltag in Amerika auftauchen?

Kommt dann eine Antwort die etwas als positiv beschreibt, wird es sofort als defensiv ausgelegt, und die die es jahrelang selbst erlebt haben werden als amerikanischer als Amerikaner bezeichnet. Die Antworten die Kritik an Amerika ausdruecken werden aber wortlos angenommen.

Wer seine Voreingenommenheiten bewahren will, sollte nicht nach Erfahrungsberichten suchen.

Von dir, den ich als aufgeschlossenen, gebildeten Mensch einschaetze, haette ich diesen Beitrag nun nicht erwartet.


P.S.: Ich selbst besitze keine Waffe und werde auch nie eine besitzen. Im Falle eines Falles wuerde ich sowieso nie auf einen Menschen schiessen koennen, oder auf ein wehrloses Tier.

Mit meinem obigen Beitrag ging es mir hauptsaechlich um die Denkensweise und ob Aussenseiter die wirklich nachvollziehen koennen. Das war ja das Thema auf der letzten Seite.

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 30.06.2012, 16:24 Uhr

P.S.: Ich selbst besitze keine Waffe und werde auch nie eine besitzen. Im Falle eines Falles wuerde ich sowieso nie auf einen Menschen schiessen koennen, oder auf ein wehrloses Tier.

Mit meinem obigen Beitrag ging es mir hauptsaechlich um die Denkensweise und ob Aussenseiter die wirklich nachvollziehen koennen. Das war ja das Thema auf der letzten Seite.


Da ich, eventuell im Gegensatz zu dir, im letzten verbliebenen Teil der Big Woods lebe (die Big Woods  von Lederstrumpf und Co.), sind Jagdwaffen etwas normales hier.  Ich  kann in bestimmten Ecken meines Grundstuecks auf Baeren, Woelfe oder auch Bob Cats und ab und an mal auf einen Bergloewen treffen.  Deswegen ist es manchmal angebracht, eine Waffe bei sich zu tragen (und deswegen habe ich auch zwei grosse Hunde).

Ich haette auch nie gedacht, eine Handfeuerwaffe zu besitzen, aber meine politische Taetigkeit in den letzten Jahren schien es erforderlich zu machen, ein CCP zu erwerben.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 17:06 Uhr

Ich haette auch nie gedacht, eine Handfeuerwaffe zu besitzen, aber meine politische Taetigkeit in den letzten Jahren schien es erforderlich zu machen, ein CCP zu erwerben.


Ich weiss ja nicht welche politische Taetigkeit du betreibst, aber meinst du das haette Gabrielle Giffords geholfen? Die besitzt uebrigens die gleiche Waffe wie die mit der sie geschossen wurde.

Wenn den Cowboys eine Klapperschlage ueber den Weg laeuft ballern die die mit ihrer Schusswaffe ab. Auch sehr nuetzlich.

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: TheHonk am 30.06.2012, 17:13 Uhr
Now I'm the kind of man
that wouldn't harm a mouse
But if I catch somebody
breakin' in my house
I've got a twelve gauge shotgun
waitin' on the other side...

Charlie Daniels-Simple Man

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 30.06.2012, 17:22 Uhr

Ich haette auch nie gedacht, eine Handfeuerwaffe zu besitzen, aber meine politische Taetigkeit in den letzten Jahren schien es erforderlich zu machen, ein CCP zu erwerben.


Ich weiss ja nicht welche politische Taetigkeit du betreibst, aber meinst du das haette Gabrielle Giffords geholfen? Die besitzt uebrigens die gleiche Waffe wie die mit der sie geschossen wurde.

Wenn den Cowboys eine Klapperschlage ueber den Weg laeuft ballern die die mit ihrer Schusswaffe ab. Auch sehr nuetzlich.


Meine Gruende sind etwas komplizierter, und passen hier nicht her.

Gluecklicherweise gibt es hier im Norden keine giftigen Schlangen oder anderes gifitges Getier (kein Skorpione, giftige Spinnen oder Kaefer, usw.), aber Schusswaffen helfen einfach auch gut gegen ungiftiges Getier (man braucht eigentlich nur in die Luft zu schiessen, und die Viecher hauen ab).
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 17:30 Uhr
Now I'm the kind of man
that wouldn't harm a mouse
But if I catch somebody
breakin' in my house
I've got a twelve gauge shotgun
waitin' on the other side...

Charlie Daniels-Simple Man




oder so ...  :lol: ;-)


(http://i248.photobucket.com/albums/gg187/pavlovia/X%20%20Funny/X%20Funny%202/waitin.jpg)



Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 30.06.2012, 18:01 Uhr
denn der Deutsche wird die amerikanische Denkweise nie verstehen

Was meine Vermutung offensichtlich bestätigt, dass man Auswanderer/Einwanderer anscheinend einer Art Gehirnwäsche unterzieht, denn wenn Deutsche (was ihr ja alle seid, die ihr hier im Forum euren Neu-Patriotismus verbreitet) etwas "nie verstehen" (und bis "nie" ist es noch sehr lange hin), dann muss ja zwangsläufig irgendetwas tiefgreifendes geschehen sein, als ihr die Greencard bekommen habt.

Ist dir schon mal aufgefallen wie oft hier Fragen ueber den Alltag in Amerika auftauchen?

Eigentlich nicht so sehr viele. Sehr oft sind es Fragen, wie sich die USA für den Touristen darstellt, was mit Sicherheit etwas vollkommen anderes bedeutet. Weil es ein gigantischer Unterschied ist (in fast allen Fragen des täglichen Lebens), ob man in einem Land lebt oder dort nur als Gast ein paar Wochen Urlaub verbringt.

Umso erstaunter ist man dann (wie ich an anderer Stelle schon schrieb), wieso dann Auswanderer diese Fragen aus ihrer (oft sogar lokal vollkommen anderen) Sicht beantworten und dann auf's höchste pikiert sind, wenn sich diese Sicht nicht mit den Erfahrungen deckt, wie es sich für Gäste realistisch darstellt.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 30.06.2012, 18:28 Uhr
Daher mal einige ernst gemeinte praktische Fragen:
Was mich interessieren würde: Wenn man als Normalbürger im Alltag eine concealed weapon mit sich herum trägt, wie funktioniert das praktisch? Was mache ich mit dem Ding am Arbeitsplatz? Wenn ich Arbeitskleidung tragen muss, kommt dann eine scharfe Waffe einfach so in einen dieser spirreligen Spinde? Als Bürohengst laufe ich dann mit dem sichtbaren Schulterholster durchs Büro, wenn ich bei Hitze mal das Sakko ausziehe?

Wie schon jemand anderes sagte, kocht jeder Bundesstaat sein eigenes Süppchen. Ich beantworte das mal für Florida. Waffen am Arbeitsplatz sind hier in der Regel verboten (Fl. St. 790.251). Egal, ob man eine CCP hat oder nicht. Also im Auto einschließen (was ich für eine schlechte Idee halte) oder gleich zu Hause lassen.

Was mache ich im Schwimmbad, in der Mucki-Bude, etc.?

Nur weil man eine CCP hat, bedeutet das ja nicht, dass man rund um die Uhr eine verdeckte Waffe trägt. Ein verantwortungsvoller Waffenbesitzer denkt vorher darüber nach, ob es Sinn macht, eine Waffe dabei zu haben oder ob er sie mangels Wegschließmöglichkeiten besser zu Hause lässt.

We funktioniert das zu Hause, wenn man kleine Kinder hat? Hat wirklich jeder einen gesicherten Waffenschrank, wo er seine Waffen und Munition getrennt einschließt? Und wenn ja, welchen Zweck haben sie dann noch zum persönlichen Schutz?

Wer Kinder im Haus hat, sollte einen Waffensafe haben. Alles andere ist unverantwortlich.

Auch wenn das jetzt so klingen mag, als ob ich mir das extra für diesen Strang ausgedacht habe, aber das ist neulich tatsächlich passiert: Jemand hatte die Idee, am hellichten Tag eine Walgreens-Filiale zu überfallen. Er hat die Kassiererin mit einem Bowie-Messer bedroht und wollte sie zur Herausgabe des Kasseninhalts zwingen. Ein Kunde, der eine verdeckte Waffe einstecken hatte, hat das mitbekommen und konnte den Täter recht schnell davon überzeugen, seinen Plan - und das Messer - fallen zu lassen. Er hat ihn dann bis zum Eintreffen der Polizei (fünf Minuten später) in Schach gehalten. Niemand ist zu Schaden gekommen.

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 18:51 Uhr
denn der Deutsche wird die amerikanische Denkweise nie verstehen

Was meine Vermutung offensichtlich bestätigt, dass man Auswanderer/Einwanderer anscheinend einer Art Gehirnwäsche unterzieht, denn wenn Deutsche (was ihr ja alle seid, die ihr hier im Forum euren Neu-Patriotismus verbreitet) etwas "nie verstehen" (und bis "nie" ist es noch sehr lange hin), dann muss ja zwangsläufig irgendetwas tiefgreifendes geschehen sein, als ihr die Greencard bekommen habt.


Siehst du, auch das vestehst du nicht, das ist naemlich grosser Quatsch. Lies mal meinen Beitrag in seiner Gaenze anstatt es auseinander zu reissen wie es dir passt.


Ist dir schon mal aufgefallen wie oft hier Fragen ueber den Alltag in Amerika auftauchen?

Eigentlich nicht so sehr viele. Sehr oft sind es Fragen, wie sich die USA für den Touristen darstellt, was mit Sicherheit etwas vollkommen anderes bedeutet. Weil es ein gigantischer Unterschied ist (in fast allen Fragen des täglichen Lebens), ob man in einem Land lebt oder dort nur als Gast ein paar Wochen Urlaub verbringt.

Umso erstaunter ist man dann (wie ich an anderer Stelle schon schrieb), wieso dann Auswanderer diese Fragen aus ihrer (oft sogar lokal vollkommen anderen) Sicht beantworten und dann auf's höchste pikiert sind, wenn sich diese Sicht nicht mit den Erfahrungen deckt, wie es sich für Gäste realistisch darstellt.

Der eine sieht es von outside in der andere von inside out. Und da ist ein Unterschied. Was  meinst du ist wohl eher an der Wirklichkeit?

Wie ich schon sagte, wer seine Voreingenommenheiten und die die durch Screenshots bei einem Besuch im Urlaub ergatterten Eindruecke behalten will, soll nicht fragen, denn es interessiert ja nicht wirklich, ausser wieder einen Streit vom Zaun zu brechen.



Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 30.06.2012, 18:58 Uhr
denn der Deutsche wird die amerikanische Denkweise nie verstehen

Was meine Vermutung offensichtlich bestätigt, dass man Auswanderer/Einwanderer anscheinend einer Art Gehirnwäsche unterzieht, denn wenn Deutsche (was ihr ja alle seid, die ihr hier im Forum euren Neu-Patriotismus verbreitet) etwas "nie verstehen" (und bis "nie" ist es noch sehr lange hin), dann muss ja zwangsläufig irgendetwas tiefgreifendes geschehen sein, als ihr die Greencard bekommen habt.

Du wirst es nie verstehen, weil du es nicht verstehen willst, und, dank vorgefasster Meinung und ohnehin beschränktem Horizont, nicht verstehen kannst. Mache ich dir auch gar keinen Vorwurf, du kannst halt nichts dafür. Ist nun mal so.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 30.06.2012, 19:29 Uhr
Ein unabhängiges psychologisches Gutachten würde zu erstaunlichen Ergebnissen kommen  :grins:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 30.06.2012, 19:39 Uhr
Der eine sieht es von outside in der andere von inside out. Und da ist ein Unterschied. Was  meinst du ist wohl eher an der Wirklichkeit?

Das ist ja der Witz: es ist beides Wirklichkeit. Nur hilft dem Touristen nicht die Wirklichkeit des Bewohners. Das fängt bei der Einreise an, geht mit der Wagenmiete weiter, usw. etc. pp. - es sind in der Tat zwei verschiedene "Views", aber wer als Tourist fragt, braucht die Erfahrung der Touristen.

Du wirst es nie verstehen, weil du es nicht verstehen willst, und, dank vorgefasster Meinung und ohnehin beschränktem Horizont, nicht verstehen kannst. Mache ich dir auch gar keinen Vorwurf, du kannst halt nichts dafür. Ist nun mal so.

In der Tat verstehe ich Deinen Schrott nicht - aber da Du nur Schrott schreiben kannst, ist es doch egal. Es braucht auch niemand Deinen hyperpatriotischen Schrott, versuche es doch mal in einem Auswandererforum, vielleicht interessiert sich da irgendjemand für Deinen überheblichen Müll. Ist nun mal so.

Was suchst Du hier eigentlich? Du findest Deutschland Scheiße, das ist ok - aber das ist mir vollkommen wurscht, Du bist ausgewandert, bist der mustergültige Superamerikaner geworden - wieso spamst Du hier ein deutsches Forum zu? Bereust Du Deine Entscheidung oder willst Du uns erzählen, dass jeder diese Entscheidung treffen muss?! In einem Urlaubsforum sicherlich total verquer. Die deutschen Urlauber interessieren sich genau so wenig für Dein Geschreibsel wie Du Dich für Deutschland interessierst.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 19:51 Uhr
Der eine sieht es von outside in der andere von inside out. Und da ist ein Unterschied. Was  meinst du ist wohl eher an der Wirklichkeit?

Das ist ja der Witz: es ist beides Wirklichkeit. Nur hilft dem Touristen nicht die Wirklichkeit des Bewohners. Das fängt bei der Einreise an, geht mit der Wagenmiete weiter, usw. etc. pp. - es sind in der Tat zwei verschiedene "Views", aber wer als Tourist fragt, braucht die Erfahrung der Touristen.


Ach sooo, und ich Dummchen dachte die Touris wollten Auskunft ueber das taegliche Leben wie es wirklich ist, mal ganz abgesehen von den Einreise- und Mietwagenthreads.

Das ist ja wirklich ein Witz. :roll:







Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 30.06.2012, 19:51 Uhr
Die oberlehrerhaftigen-patriotischen Postings einiger (nicht alle) US-Auswanderer sind "amüsant." Da braucht man sich nicht über Vorurteile wundern.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 30.06.2012, 19:54 Uhr
- wieso spamst Du hier ein deutsches Forum zu? Bereust Du Deine Entscheidung oder willst Du uns erzählen, dass jeder diese Entscheidung treffen muss?! In einem Urlaubsforum sicherlich total verquer. Die deutschen Urlauber interessieren sich genau so wenig für Dein Geschreibsel wie Du Dich für Deutschland interessierst.

Und du bist nun der Mensch, der entscheidet wer hier schreiben darf?  Und du entscheidest, welcher Beitrag gut oder schlecht ist, Spam ist  oder lesenswert erscheint?

Woher weisst du denn wer sich fuer seine Beitraege interessiert, oder wer nicht.  Bist du der Uebergott des Forums?

Soviel ich mich erinneren kann, gibt es genug Forumsteilnehmer, die auf dein Geschreibsel keinen Wert legen!
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 30.06.2012, 19:56 Uhr
Ach sooo, und ich Dummchen dachte die Touris wollten Auskunft ueber das taegliche Leben, mal ganz abgesehen von den Einreise- und Mietwagenthreads.

Das ist ja wirklich ein Witz. :roll:

Wenn ich Auskunft über das tägliche Leben und ihre Angewohnheiten wissen möchte, frage ich sicherlich keine "Amerikaner", die erst seit 10-20 Jahren ausgewandert sind. Sondern meine Bekannten, die seit Geburt dort leben und nicht so ein "Besserwisser"-Attitüde an den Tag legen, wie manche hier im Forum. Die würden sich halbtot lachen...
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 20:09 Uhr
Ach sooo, und ich Dummchen dachte die Touris wollten Auskunft ueber das taegliche Leben, mal ganz abgesehen von den Einreise- und Mietwagenthreads.

Das ist ja wirklich ein Witz. :roll:

Wenn ich Auskunft über das tägliche Leben und ihre Angewohnheiten wissen möchte, frage ich sicherlich keine "Amerikaner", die erst seit 10-20 Jahren ausgewandert sind. Sondern meine Bekannten, die seit Geburt dort leben und nicht so ein "Besserwisser"-Attitüde an den Tag legen, wie manche hier im Forum. Die würden sich halbtot lachen...

Zaehlen Leute hier im Forum, wie Floriana, die immerhin hier geboren und aufgewachsen ist oder einige andere die schon ueber 40-50 Jahre hier sind und viele Aenderungen miterlebt haben, zudem sind diese auch in Reisen versiert. Deine Bekannten werden dir hoechstens Braeuche und Gewohnheiten aus ihrer Welt berichten koennen. Das heisst nicht, dass du sie nicht fragen sollst. Wo wohnen die ueberhaupt?


Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: DocHoliday am 30.06.2012, 20:11 Uhr
Von dir, den ich als aufgeschlossenen, gebildeten Mensch einschaetze, haette ich diesen Beitrag nun nicht erwartet.


Wieso nicht?
Ich habe nur den Endruck wieder gegeben, der sich mir bei solchen Gesprächen (wie gesagt nicht nur hier) gelegentlich aufdrängt. Was ist falsch daran? Und warum fühlst Du Dich angesprochen?

Zu den praktischen Aspekten: Es ist also letztlich so, dass ich selbst mit einem Permit die Waffe an vielen Orten gar nicht tragen darf oder sie als vernünftiger Mensch aus Sicherheitsgründen besser gleich zu hause lasse. Welchen Nutzen hat dann so ein Permit? Entweder fühle ich mich gefährdet (oder bin es ganz objektiv), dann aber doch mehr oder weniger rund um die Uhr, oder ich bin es nicht. Im ersten Fall nutzt eine Waffe, die ich nur stundenweise trage wahrscheinlich nicht viel, im zweiten Fall brauche ich sowieso keine. Das soll keine Polemik sein. Ich verstehe den Sinn wirklich nicht.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Stefan M. am 30.06.2012, 20:12 Uhr
@ Jack Black: Ich habe bisher nur mitgelesen, aber ich denke, man könnte auch eine Spur freundlicher und mit deutlich weniger Kraftausdrücken schreiben. Würde dem Niveau gut tun.

Im Übrigen driftet dieser Thread -wie schon etliche davor- in einen kleinen Grabenkampf "Deutsche Touris vs. ausgewanderte Deutsche in den USA" ab. Ich habe zu diesem Thema meine ganz eigene Meinung, die soeben gepostete von MacClaus trifft allerdings für mich ebenso zu und ich kann seine Erfahrung nur unterstreichen. Meine Bekannten in den USA (gebürtige Amerikaner) sind deutlich kritischer im Blick auf ihre eigene Nation als diejenigen, die hier als ausgewanderte Deutsche posten - und fühlen sich auch nicht gleich immer in der Defensive, wenn man die ein oder andere Kleinigkeit an den USA kritisiert. Umgekehrt habe ich auch kein Problem damit, wenn ein US-Bürger mir Dinge aufzeigt, die in Deutschland schlecht sind oder laufen (und davon gibt es wahrlich zuhauf).

Zum Thema selbst: Da ich beruflich ebenfalls mit Waffen zu tun habe, habe ich dazu natürlich meine ganz eigene Meinung. Es ist ohnehin ein schwieriges Thema, und die fast schon diametral unterschiedlichen Rechtslagen in D und USA, was privaten Waffenbesitz betrifft, tun da ihr Übriges. Insofern lasse ich jedem seine Meinung, will mir aber auch nicht vorschreiben lassen, wann ich meine zwei Freunde aus Rottweil am Neckar mitnehme oder nicht.

Also bleibt's entspannt Leute...  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 30.06.2012, 20:22 Uhr
Wo wohnen die ueberhaupt?

West Hills und Camarillo/CA. Etwas abgedreht, liegt aber bestimmt an ihrem Beruf  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Goon am 30.06.2012, 20:40 Uhr

Soviel ich mich erinneren kann, gibt es genug Forumsteilnehmer, die auf dein Geschreibsel keinen Wert legen!

Geschreibsel ist noch beschönigend  :lol:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 20:48 Uhr

Zu den praktischen Aspekten: Es ist also letztlich so, dass ich selbst mit einem Permit die Waffe an vielen Orten gar nicht tragen darf oder sie als vernünftiger Mensch aus Sicherheitsgründen besser gleich zu hause lasse. Welchen Nutzen hat dann so ein Permit? Entweder fühle ich mich gefährdet (oder bin es ganz objektiv), dann aber doch mehr oder weniger rund um die Uhr, oder ich bin es nicht. Im ersten Fall nutzt eine Waffe, die ich nur stundenweise trage wahrscheinlich nicht viel, im zweiten Fall brauche ich sowieso keine. Das soll keine Polemik sein. Ich verstehe den Sinn wirklich nicht.

Der Permit berechtigt zum Besitz der Waffe, egal ob du sie mitnimmst oder jahrelang in den Schrank liegen hast.

Ansonsten sind die Gesetze von Staat zu Staat verschieden. Seit dem 9/11 hat sich vieles geaendert. Frueher durfte man sie fast ueberall mit hin nehmen, neuerdings aber nicht mehr in oeffentliche Gebaeude usw. also ueberall da wo Sicherheitskontrollen gemacht werde, was ihr ja alle schon erlebt habt.

Arizona z.B. ist ein Staat mit sehr liberalen Gunlaws. Da braucht man keinen Sonderpermit um die Waffe vesteckt zu tragen, also man weiss nie was die huebsche, junge Dame aus ihrer Handtasche zieht ;-)

Auch duerfen in AZ Pistolen unbehelligt mit in eine Bar genommen werden, damit sich sie Besoffenen gegeseitig abknallen koennen (und das passiert nicht selten) - Ausnahme wenn ein Barbesitzer ein Schild anmacht das sagt "No Guns allowed"

Frueher zu Doc Holliday's Zeiten musten die Eisen in einer Bar immer an den Barkeep abegegeben werden und wurden erst wieder ausgehaendigt wenn die Jungs fertig waren mit trinken. Schau mal in einer alten Bar, da ist hinter dem Bartender ein Kasten wo die Pistolen aufbewahrt wurden. Das nur nebenbei, sorry OT.


Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Stefan M. am 30.06.2012, 20:52 Uhr
Tja, Palo - so unterschiedlich sind USA und D dann eben doch nicht. In BY musst Du beim Besuch einer Disko auch den Hirschfänger am Eingang abgeben, um eingelassen zu werden - und kriegst ihn erst beim Rausgehen wieder.  :lol: :lol: :lol: :lol:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 21:00 Uhr
Tja, Palo - so unterschiedlich sind USA und D dann eben doch nicht. In BY musst Du beim Besuch einer Disko auch den Hirschfänger am Eingang abgeben, um eingelassen zu werden - und kriegst ihn erst beim Rausgehen wieder.  :lol: :lol: :lol: :lol:


Und was ist bitte ein *Hirschfänger*?
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 30.06.2012, 21:00 Uhr
Also ganz ehrlich ich mache mir gar nicht die Arbeit oder den Versuch, Amerikaner oder ein von mir besuchtes Land zu verstehen. Alleine nur aus ein paar Monate Urlaub mit einigen näheren Kontakten wird man kein Land kennen lernen. Das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun den sooo verschieden zu uns sind, bis auf ein paar Eigenheiten, Amerikaner nun auch wieder nicht.

Dass bei einigen Personen ein satirisches Spiegelbild über die Denkweise, von Waffenbesitz, in den USA als Schrott bezeichnet wird, kann ich nachvollziehen. Moore geht es da wie dem bayrischen Satiriker G.Polt der in seine Serie "Fast wia im richtigen Leben"   den ganz normalen Alltag als Spiegelbild der Gesellschaft in aller Peinlichkeit aufzeigte. Zwangsläufig erkannte man sich in vielen Sketche oder seiner Filme (Man spricht Teutsch..) wieder und wer lacht aber schon gerne über sich selber...  :wink:

Zur Erinnerung, es ging es ja, in Bezug, zu uns Deutsche, um das Verstehen von Amerikanische Bürger, um den nicht nachvollziehbaren Waffenbesitz von US Bürger.
Nur, auf den Waffenbesitz fokussierten Blickwinkel Amerika zu verstehen, wird zwangsläufig bei uns Deutsche ein falsches Bild dabei produzieren, schließlich hat ja Amerika nach Ende des Weltkrieges entscheidend zur Ächtung von Waffenbesitz und Militär in Deutschland beigetragen. Dass deshalb Waffenbesitz wie es in den USA praktiziert wird bei jüngeren Generationen, Unverständnis auslöst ist ja eigentlich verständlich.

Dass nun Deutsche die Unterschiede nicht erkennen sollen ist wiederum eine typische amerikanische Überheblichkeit denn bei Kanadische Staatsbürger gibt es statistische gesehen, ebenso vielen Waffenbesitz wie in Amerika. Dort wird aber der Waffenbesitz entspannter gehandhabt und nicht so hoch stilisiert wie im Nachbarland..     :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Stefan M. am 30.06.2012, 21:06 Uhr
Und was ist bitte ein *Hirschfänger*?

Das zur landesüblichen Tracht gehörige Messer mit Hirschhorngriff, hier exemplarisch ein Foto:

Hirschfänger (http://www.mywiesnstyle.de/images/product_images/info_images/ts-214.jpg)
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 30.06.2012, 21:07 Uhr
Tja, Palo - so unterschiedlich sind USA und D dann eben doch nicht. In BY musst Du beim Besuch einer Disko auch den Hirschfänger am Eingang abgeben, um eingelassen zu werden - und kriegst ihn erst beim Rausgehen wieder.  :lol: :lol: :lol: :lol:


Und was ist bitte ein *Hirschfänger*?

Ein ganz normales Stiel - Jagdmesser, das der "ordinäre" Bayer, selbstverständlich als Schmuckstück in einem Seitentascherl an seiner Krachledern mit sich trägt...

Übrigens keine Waffe sondern Ausstattungsteil einer Landestracht.... :wink: 
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 21:10 Uhr

Dass nun Deutsche die Unterschiede nicht erkennen sollen ist wiederum eine typische amerikanische Überheblichkeit


Erkennen und vestehen sind aber zwei paar Schuhe, wenn ich noch so weit zurueck denken kann, ging es hier um das Verstehen.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Stefan M. am 30.06.2012, 21:11 Uhr
Es gibt übrigens schon Hersteller, die diesem Problem begegnen: Mit "Hirschfängern", die nur von außen, also im getragenen Zustand, nach Messer aussehen, ergo also nur einen entsprechenden Griff haben. Werden sie "gezogen", kommt statt der üblichen Klinge ein Flaschenöffner oder sonst ein harmloses Werkzeug zu Tage...  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 21:14 Uhr
Und was ist bitte ein *Hirschfänger*?

Das zur landesüblichen Tracht gehörige Messer mit Hirschhorngriff, hier exemplarisch ein Foto:

Hirschfänger (http://www.mywiesnstyle.de/images/product_images/info_images/ts-214.jpg)

Aha, Danke!  Forum lesen bildet :groove:

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: mrh400 am 30.06.2012, 21:16 Uhr
Hallo,
schließlich hat ja Amerika nach Ende des Weltkrieges entscheidend zur Ächtung von Waffenbesitz und Militär in Deutschland beigetragen. Dass deshalb Waffenbesitz wie es in den USA praktiziert wird bei jüngeren Generationen, Unverständnis auslöst ist ja eigentlich verständlich.
auch wenn es jetzt noch mehr ot wird: das ist ein ganz zentraler Punkt, weshalb wir in D einiges an der Haltung einiger Meinungsführer in den USA nicht verstehen
- sie haben uns entwaffnet - aber sind selbst "Waffennarren" (wie die Afghanis, wo das selbstverständlich aus US-Sicht wieder "böse" ist)
- sie haben uns den Rechtsstaat gelehrt, der auch seinen Feinden ein "faires Verfahren" zu bieten hat - treten ihn aber selbst partiell mit Füßen (Guantanamo)
- sie haben uns Meinungsfreiheit beigebracht - haben aber noch gleichzeitig Gesinnungsschnüffelei betrieben (McCarthy)
- sie stellen höchste Anforderungen an Compliance in den Unternehmen - machen die Politik aber käuflich (Wahlkampfspendensystem)
etr. etc.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: McC am 30.06.2012, 21:22 Uhr
machen die Politik aber käuflich (Wahlkampfspendensystem)
etr. etc.


Haben wir doch hier, wenn auch nicht so offensichtlich  :wink:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 30.06.2012, 21:25 Uhr

Dass nun Deutsche die Unterschiede nicht erkennen sollen ist wiederum eine typische amerikanische Überheblichkeit


Erkennen und vestehen sind aber zwei paar Schuhe, wenn ich noch so weit zurueck denken kann, ging es hier um das Verstehen.


Na ja um etwas Erkennen zu können setzt doch ein Gewisses Maß an Verstehen voraus...  Wobei gerade beim Waffenbesitz die Ursachen schon verstanden werden, nun so Blöd sind wir Deutsche nun doch nicht... Denn es war ja nicht immer so, verschiedene Ursachen so z.B. die Angst der Republikaner vor Verschärfung der Waffenbesitzgesetze und durch  Lobbyarbeit und Millionenschwere Werbekampagnen der NRA  führte zu beispielhafte Waffenkäufe in den letzten zwei Jahren. Vergessen darf ja auch nicht werden dass Privatpersonen unterstützt durch die NRA vor dem Suprem Court erst das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ermöglichte.... :wink:  

....und die Liste vom mrh400 ließe sich um einige Punkte erweitern....   nur dann wären wir wirklich OT....  
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 30.06.2012, 21:35 Uhr
Hallo,

- sie haben uns entwaffnet - aber sind selbst "Waffennarren" (wie die Afghanis, wo das selbstverständlich aus US-Sicht wieder "böse" ist)
- sie haben uns den Rechtsstaat gelehrt, der auch seinen Feinden ein "faires Verfahren" zu bieten hat - treten ihn aber selbst partiell mit Füßen (Guantanamo)
- sie haben uns Meinungsfreiheit beigebracht - haben aber noch gleichzeitig Gesinnungsschnüffelei betrieben (McCarthy)
- sie stellen höchste Anforderungen an Compliance in den Unternehmen - machen die Politik aber käuflich (Wahlkampfspendensystem)
etr. etc.

80
Da gebe ich dir in allen Punkten Recht. Sie sehen sich halt nach wie vor als *Sieger* lassen dabei aber vollkommen ausser Acht was die Franzosen, Englaender und Russen schon vollbracht hatten und wieviele Opfer es gab bevor sie in den Krieg eintraten und praktisch nur auffegten. Darin liegt eine gewisse Uberheblichkeit.

Das ist wie so oft "do as I say, not as I do", trifft leider auch auf manche Eltern zu.

An alledem ist aber heute nichts mehr zu aendern, waere Adolf nicht an die Macht gekommen, haetten die letzten 80 Jahre anders ausgesehn, wie, weiss keiner.

Wie ich weiter oben schon schrieb, Geschichte und Politik haben D. u.A. unterschiedlich gepreagt.


Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 30.06.2012, 21:37 Uhr
Zu den praktischen Aspekten: Es ist also letztlich so, dass ich selbst mit einem Permit die Waffe an vielen Orten gar nicht tragen darf oder sie als vernünftiger Mensch aus Sicherheitsgründen besser gleich zu hause lasse.

Richtig.

Welchen Nutzen hat dann so ein Permit? Entweder fühle ich mich gefährdet (oder bin es ganz objektiv), dann aber doch mehr oder weniger rund um die Uhr, oder ich bin es nicht. Im ersten Fall nutzt eine Waffe, die ich nur stundenweise trage wahrscheinlich nicht viel, im zweiten Fall brauche ich sowieso keine. Das soll keine Polemik sein. Ich verstehe den Sinn wirklich nicht.

Ich kenne keinen CCP-Inhaber, der sich gefährdet fühlt. Sie haben ihre Waffe dabei, um gegebenenfalls einschreiten zu können. Nicht mehr und nicht weniger. Noch ein Beispiel:

Zitat
Espinoza says, the knife wielding man seriously injured two people. "There is blood all over. One got stabbed in the stomach and got stabbed in the head and held his hands and got stabbed all over the arms."

Then, before the suspect could find another victim - a citizen with a gun stopped the madness. "A guy pulled gun on him and told him to drop his weapon or he would shoot him. So, he dropped his weapon and the people from Smith's grabbed him."

Vollständiger Artikel: http://www.abc4.com/content/news/top_stories/story/conceal-and-carry-stabbing-salt-lake-city-smiths/NDNrL1gxeE2rsRhrWCM9dQ.cspx

Ich könnte Dir noch mehr Beispiele nennen, aber ich denke, Du verstehst, worauf ich hinaus will.

Es gibt übrigens auch Bezirke, in denen Polizisten verpflichtet sind, außerhalb der Dienstzeit ihre Privatwaffe mit sich zu führen. Und zwar nicht, weil sie sich gefährdet fühlen, sondern um gegebenenfalls einschreiten zu können. Da draußen gibt es einen Haufen Verrückte (siehe oben).

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 30.06.2012, 22:25 Uhr
Hallo,
schließlich hat ja Amerika nach Ende des Weltkrieges entscheidend zur Ächtung von Waffenbesitz und Militär in Deutschland beigetragen. Dass deshalb Waffenbesitz wie es in den USA praktiziert wird bei jüngeren Generationen, Unverständnis auslöst ist ja eigentlich verständlich.
auch wenn es jetzt noch mehr ot wird: das ist ein ganz zentraler Punkt, weshalb wir in D einiges an der Haltung einiger Meinungsführer in den USA nicht verstehen
- sie haben uns entwaffnet - aber sind selbst "Waffennarren" (wie die Afghanis, wo das selbstverständlich aus US-Sicht wieder "böse" ist)
- sie haben uns den Rechtsstaat gelehrt, der auch seinen Feinden ein "faires Verfahren" zu bieten hat - treten ihn aber selbst partiell mit Füßen (Guantanamo)
- sie haben uns Meinungsfreiheit beigebracht - haben aber noch gleichzeitig Gesinnungsschnüffelei betrieben (McCarthy)
- sie stellen höchste Anforderungen an Compliance in den Unternehmen - machen die Politik aber käuflich (Wahlkampfspendensystem)
etr. etc.

Um etwas bei deinem OT zu bleiben.  Viele Amerikaner sehen die gleichen Probleme in ihrem Land, die du aufgezaehlt hast.  Es wird natuerlich auch gehofft, dass so etwas zu reparieren ist, was ja bisher auch oft geklappt hat (Mc Carthy is weg, und seine Ideen auch), an anderen wird noch gearbeitet.  Es sit halt der nachteil einer Demokratie, dass dabei oft "schmutzige Waesche" gewaschen wird.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 01.07.2012, 00:30 Uhr
Was suchst Du hier eigentlich? Du findest Deutschland Scheiße, das ist ok

Wo habe ich das geschrieben? Ich finde nur dich scheiße, und selbst das habe ich nicht geschrieben. Ich habe auch nirgendwo geschrieben, daß alles in den USA superklassefantastisch ist. Du interpretierst deine eigenen Minderwertigkeitsgefühle in Aussagen um, die andere nie gemacht haben.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Lees am 01.07.2012, 03:27 Uhr
Was habt ihr nur? Die ausserordentliche Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft vom schwarzen Hans ist doch ziemlich jedem hier schon aufgefallen. Mir nach dem ersten Strang, in dem ich nur gelesen hab. 
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: CK am 01.07.2012, 10:51 Uhr
YMMD !  :lol:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 02.07.2012, 09:41 Uhr
Ich habe mit meiner Posting zwar weder eine Frage gestellt, noch sollte sie absolut klingen. Sie stellt eine Meinung dar, die ich versucht habe zu begründen.

Hauptsächlich zwei Gegenargumente sind aufgetaucht:

 - "Du verstehst die Amerikaner nicht." Das ist richtig, ich verstehe sie nicht (wenn es um Waffenbesitz geht). Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.
 - "Waffen mit sich zu führen sei nützlich, weil man sich, oder andere damit retten/verteidigen kann."

 Wilde Tiere: Sicher gibt es entlegene Gebiete, in denen es ratsam ist eine Waffe zu besitzen. Aber die Mehrzahl (ca. 80%) der Amerikaner wohnt in urbanen Gebieten. Gegen Waschbären brauchen sie sicher keine Waffen. Übrigens gegen Luxe auch nicht.
Gegen menschliche Angreifer: Dieses Argument überzeugt mich nicht. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers "Polizei" zu spielen. Es ist es auch nicht Wert um eine Walgreens Kasse zu verteidigen und bereit zu sein den Räuber ggf. zu töten. Was im Übrigen auch in den Staaten eine Nothilfeescalation darstellen würde, die zu rechtfertigen sicher einen Anwalt bereichern könnte.
Es sieht nicht besser aus, wenn man sich selbst verteidigen muss: Ich muss bereit sein auf einen Menschen zu schießen und ihn ggf. zu töten. Natürlich in Notwehr. Aber werde ich denn in einer Notsituation, in der man ohnehin aufgeregt ist, die Lage richtig einschätzen können? Wenn ich in Putativnotwehr jemanden erschieße, wenn ich einen unbeteiligten treffe, wenn meine Waffe gegen mich, oder gegen einen Dritten verwendet wird, was dann? Dann muss ich für mein Recht " eine Waffe besitzen zu dürfen" teuer bezahlen dürfen. Ggf. mit meinem Leben, denn die Staaten hat zuweilen auch noch die Todesstrafe.
Kann man diese Gefahren überhaupt richtig einschätzen? Erhöhen Waffen nicht eher das Potential der Eskalation? Und wenn eine richtige Einschätzung überhaupt möglich ist - entsprechende Pannen kommen auch bei Profis vor - kann das wirklich jeder? Jeder, der das Recht auf eine Waffe hat? Und entfernen wir uns nicht schon wieder von dem Kern, vom eigentlichen Grund?
Statt die wahren Gründe zu diskutieren, reden wir nicht über die plakativen Scheinargumente der Waffenlobby? Die klingen freilich gut - ist ja auch Werbung und als solche, genau so schönfärberisch, wie die harmonischen Musterfamilien aus der Frühstückswerbung. Man gaukelt uns etwas vor. Oder soll ausgerchnet Waffenwerbung ehrlich sein?

Jemand schrieb hier, ob eine Waffe zu haben nicht sowas sei, wie eine Armbanduhr zu tragen. Das ist gar nicht schlecht. Die Lobby versucht es als so "normal" zu verkaufen. Das ist an sich nichts neues. Die Werbung versucht uns die verschiedensten Bedürfnisse einzureden. Aber die meisten Sachen, mit denen man uns verführt, sind nicht gefährlich. Waffen sind keine Gebrauchsgegenstände, wie Dosenöffner.
Ich bleibe dabei: Wer nicht auf einen Menschen schießen will, braucht keine Kurzwaffen!

Und die Frage bleibt: Wenn ich über die Risiken des Waffenbesitzes im Klaren bin, brauche ich dann wirklich eine?

Aufzuzählen, in welchen unwahrscheinlichen Situationen man eine Waffe brauchen könnte, sind genau die Scheinargumente, die den Waffenbesitz vernünftig erscheinen lassen sollen. Die meisten Schusswaffenopfer sind nicht in gerechtfertigten Notwehrsitutationen angeschossen worden. Genau genommen, meist wären sie bei strengeren Gesetzen erst gar nicht angeschossen worden.  Oder möchte jemand auch das noch schönreden?

Zu sagen, man wüsste schon was man tut, oder man verstehe die Amerikaner nicht, sind eigentlich nicht mal Argumente. Aber es ist auch nicht leicht pro Waffenbesitz zu argumentieren.
Die Ausnahmen bestätigen hier die Regel nicht: Vielleicht gibt es vernünftige Waffenbesitzer, es gibt Notwehrsituationen  (wobei diese oft überhaupt erst entstehen, weil jeder eine Waffe haben darf) und ich verstehe die Amerikaner keineswegs 100%-ig. Wobei ich mich fragen muss, was hat Waffenbesitz an sich mit dem Verstehen der Amerikaner zu tun? Meine Kritik gilt für alle Länder, die den Besitz erlauben.
Um sagen zu können "Waffenbesitz für Jedermann" ist vernünftig, müssten schon sehr triftige Gründe vorliegen. Und die habe ich noch nicht gehört.

Ich weiß auch nicht, weswegen unsere amerikanischen Mitglieder teilweise so scharf reagieren müssen. Ich dachte, man könnte über alle Themen diskutieren.

Mic
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 02.07.2012, 14:08 Uhr
Ich weiß auch nicht, weswegen unsere amerikanischen Mitglieder teilweise so scharf reagieren müssen. Ich dachte, man könnte über alle Themen diskutieren.

Vernünftig, gerne. Aber wenn ich scharf angemotzt werde, dann werde ich auch scharf reagieren. Und mit manchen Diskussionsthemen habe ich die Erfahrung gemacht, daß jede Diskussion sinnlos ist und sich der Gesprächspartner deine Argumente ganz klar durch den Kopf gehen lässt: zum einen Ohr rein, zum anderen raus, und nichts bleibt hängen. DESwegen habe ich eigentlich auch nur auf die Rechtslage das Eingangsposting betreffend antworten wollen, aber nein, manche müssen sich halt aufplustern.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 02.07.2012, 14:32 Uhr
@ Kar98

Ich meinte die Freunde, die auf meine Posting erwidert haben.
Ich habe versucht mich mit den Argumenten außeinanderzusetzen; so war der Weg von einem Ohr zum anderen vielleicht etwas länger.  :)

Es ist ja kein uninteressantes Thema. Nachdem, was ich gelesen habe, werde ich jedoch nicht "pro Waffenbesitz" sein können. Aber vielleicht kommt ja noch ein Argument, das ich noch nicht berücksichtigt habe. Dafür untehalten wir uns doch.

Mic

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 02.07.2012, 16:21 Uhr
Na ja, ich habe eigentlich keinerlei Sendungsbewusstsein zu dem Thema ;)
Ich habe ein paar im Nachttisch, ab und zu gehen wir malmend den Schießstand, aber abschleppen will ich mit den Dingern nicht wirklich. Da ich aber weiß, dass viele das tun, ist der Alltag allerdings wesentlich entspannter als in DE, also nix mit wild im Verkehr rumschreien oder fuchteln, oder bedrängeln, weil, man weiß ja nie ;) Mann kann solchen Situationen sehr gut aus dem Weg gehen und so Leute wie George Zimmerman sind die absolute Ausnahme.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Inspired am 02.07.2012, 16:25 Uhr
Zitat
ist der Alltag allerdings wesentlich entspannter als in DE, also nix mit wild im Verkehr rumschreien oder fuchteln, oder bedrängeln, weil, man weiß ja nie


Ui ui ui, aus Angst vor Waffengewalt wäre mein Verhalten zwar unter Umständen ausgesprochen ruhig und defensiv, aber als "entspannt" könnte man es dann auf keinen Fall bezeichnen...
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 02.07.2012, 20:00 Uhr
Ich habe mit meiner Posting zwar weder eine Frage gestellt, noch sollte sie absolut klingen. Sie stellt eine Meinung dar, die ich versucht habe zu begründen.

Hauptsächlich zwei Gegenargumente sind aufgetaucht:

 - "Du verstehst die Amerikaner nicht." Das ist richtig, ich verstehe sie nicht (wenn es um Waffenbesitz geht). Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.
 - "Waffen mit sich zu führen sei nützlich, weil man sich, oder andere damit retten/verteidigen kann."
Es ist sehr schwer, als Europaer die amerikanische Mentalitaet bezueglich der Waffenhaltung zu verstehen.  Selbst ich weiss nicht, ob ich es bis jetzt voll verstanden habe.  Es sit so etwas wie ein Geburtsrecht der Menschen hier.  In Verbindung mit dem tief sitzenden Misstrauen gegen Alles, was auch nur annaehernd wie eine Regierung aussieht (besonders die Zentralregierung in Washington), aber auch teilweise gegen die Staatsregierungen, und der Erziehung von juenGsten Jahren an, dass die Freiheit von England und dessen Unterdrueckungspolitik nur erreicht wurde, weil die Siedler genuegend Waffen hatten, um den Englaendern Paroli bieten zu koennen.  Dieses Misstrauen den Englaendern gegenueber, wurde auf die heutigen Regierungsformen uebertragen, und man traut eigentlich nur den County Boards, und den City/Town/School Boards, weil man die saeptestens alle 2 Jahre in die Wueste schicken kann. 
Da man aber notgedrungen mit den anderen Regierungsformen leben muss, muss man halt aufpassen wie ein schiesshund, damit die nicht die Macht uebernehmen.  Es wurde ja schon in der Constitution gesagt, dass eine wohlausgeruestete Militia dazu dienen soll, die Regierung in Schach zu halten.  Der oberste Gerichtshof hat diesen Passus nun so ausgelegt (wie die meisten Amerikaner ihn auch vorher schon verstanden haben), dass diese Militia halt die bewaffnete Bevoelkerung ist.  Also muss es jedem erwachsenen Buerger meoglich sein, Waffen aller Art tragen zu koennen, die dabei helfen koennen, eventuell eine Regierung aus dem Amt zu jagen.

Meine Frau befuerwortet eigentlich nicht, dass in unserem Haus Waffen vorhanden sind, und sie wuerde auch nie eine Schusswaffe benutzen, aber sie wuerde wie wild dafuer kaempfen, den Passus der Constitution zu verteidigen.  Die Amerikaner haben einfach ein anderes Verhaeltnis zur Constitution (die sie sich ja selbst gegeben haben udn die fast als heilig angesehen wird.  so werden etwa die Autoren der Consturction ehrfuerchtig mit The Frames bezeichnet), als die Deutschen etwa zum Grundgesetz (welches ihnen ja auf diktiert wurde).
Zitat
Wilde Tiere: Sicher gibt es entlegene Gebiete, in denen es ratsam ist eine Waffe zu besitzen. Aber die Mehrzahl (ca. 80%) der Amerikaner wohnt in urbanen Gebieten. Gegen Waschbären brauchen sie sicher keine Waffen. Übrigens gegen Luxe auch nicht.
Du hast schon recht, weit aus die meisten Amerikaner leben in urbanen Gebieten.  Was aber anders ist als in Deutschland, selbst in diesen urbanen Gebieten sind wilde Tiere zu hause.  So hat Duluth in Minnesota, eine Stadt mit fast 100 000 Einwohnern, staendig Probleme mit Schwarzbaeren und Elche (Elche koennen recht gefaehrlich sein), die selbst in  der Innenstadt rumlaufen.  Aehnliche Situationen gibt es ueberall in den USA.  Kojoten, die Rudeljaeger sind, und auch des oefteren kleiner Kinder oder Haustiere angreifen sind in vielen grossen Staedten schon zu Stadtbewohnern geworden (selbst in Chicago werden des oefteren Kojoten abgeschossen), von den Hirschen (Deer), sie in kleineren staedten schon ihren festen Lebensraum gefunden haben, ganz zu schweigen.  Und in der Brunftzeit greifen die maennlichen Hirsche auch des oefteren menschen an, in Minnesota sterben jedes Jahr etwa zwei Menschen an den Verletzungen, die ihnen ein Hirsch zugefuegt hat.  Scheinbar hast du noch keinen Waschbaer erlebt, der Junge verteidigt, oder in die enge getreiben wurde, da ist man ohne Waffe nicht so ganz im Vorteil! Und wenn Luxe deine Katze oder deinen kleineren Hund oder deine Huehner umbringen wollen, schaust du natuerlich ruhig zu und versuchst mit ihnen zu argumentieren.

Was ich eigentlich sagen wollte, ist, dass in den USA auch in urbanen Gebieten gefaehrliches Wild vorkommt, und man ab und an so einen Schiessknueppel gut gebrauchen kann.

Dazu kommt natuerlich, dass jeder Amerikaner (ab dem 12 Lebensjahr) das Recht hat, zu jagen.  Von diesem Recht machen auch jede Menge Bewohner der urbanen Gebiete Gebraucht, und ziehen dann entweder mit Flinte, Schrotbuechse, Pfeil und Bogen, Armbust oder Pistole (der Onkel meiner Frau jagte nur mit Pistolen) nach Wald und Feld, um sich ihre tiefkuehltruhe mit Wildprett aller Art zu fuellen.  Ich galube, in Europa gibt es nur in frankreich aehnliche Zahlen an Jaegern.

Das sind natuerlich auch wieder Sachen, die den Waffenbesitz mit Europa nicht vergleichbar machen koennen.
Zitat
Gegen menschliche Angreifer: Dieses Argument überzeugt mich nicht. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers "Polizei" zu spielen. Es ist es auch nicht Wert um eine Walgreens Kasse zu verteidigen und bereit zu sein den Räuber ggf. zu töten. Was im Übrigen auch in den Staaten eine Nothilfeescalation darstellen würde, die zu rechtfertigen sicher einen Anwalt bereichern könnte.
Es sieht nicht besser aus, wenn man sich selbst verteidigen muss: Ich muss bereit sein auf einen Menschen zu schießen und ihn ggf. zu töten. Natürlich in Notwehr. Aber werde ich denn in einer Notsituation, in der man ohnehin aufgeregt ist, die Lage richtig einschätzen können? Wenn ich in Putativnotwehr jemanden erschieße, wenn ich einen unbeteiligten treffe, wenn meine Waffe gegen mich, oder gegen einen Dritten verwendet wird, was dann? Dann muss ich für mein Recht " eine Waffe besitzen zu dürfen" teuer bezahlen dürfen. Ggf. mit meinem Leben, denn die Staaten hat zuweilen auch noch die Todesstrafe.
In den USA wird teilweise vom Buerger erwartet, Polizei zu spielen.  Ein Grund dafuer ist die relativ geringen Anzahl von Polizisten im Verhaeltnis zu der Bevoelkerungsgroesse und Flaeche.  Jeder hat eventuell schon gesehen, dass die Cops immer nur allein im Auto sind.  Unser Landkereis, mit einer Bevoelkerungszahl von etwa 100 k Menschen und einer Flaeche 1906 km² hat 6 Polizeifahrzeuge (der Kreis Heinsberg, in dem ich zuletzt in Deutschland gelebt habe, und der eigentlich ein Doppelkreis aus dem Kreis Erkelenz und dem Kreis Geilenkirchen ist, hat eine Faleche von 628 km² und eine Unmenge an Polzeifahrzeugen) was bedeutet, dass zu einer gegebenen Zeit 6 Polizisten diesen Kreis bedienen.  Aus diesem Grunde werden die Buerger angehalten, auch Citizen's Arrests zu machen, wenn es ohne Gefahr moeglich ist.  selbst im Notfall kann es bis zu 30 Minuten dauern, ehe ein Polzist zm Einsatzort ist (und wir gehoeren hier zur greater metropolitan area der Twin Cities, einem 3,5 Millionen Einwohner zaehlendem Stadtgebilde, also sicherlich urban).  Was soll cih da im Fall eines einbruchs/Bedrohung machen, dem Verbrecher vorschlagen mit mir ein kartenspiel zu machen, bis die Polizei eintrifft, oder ihn mit meiner Waffe in Schach zu halten oder kampfunfaehig zu machen?  Es wird nie die Todesstrafe gegen jemanden ausgesprochen werden, der eine Waffe zur Selbstschutz verwendet hat.
Zitat
Kann man diese Gefahren überhaupt richtig einschätzen? Erhöhen Waffen nicht eher das Potential der Eskalation? Und wenn eine richtige Einschätzung überhaupt möglich ist - entsprechende Pannen kommen auch bei Profis vor - kann das wirklich jeder? Jeder, der das Recht auf eine Waffe hat? Und entfernen wir uns nicht schon wieder von dem Kern, vom eigentlichen Grund?
Statt die wahren Gründe zu diskutieren, reden wir nicht über die plakativen Scheinargumente der Waffenlobby? Die klingen freilich gut - ist ja auch Werbung und als solche, genau so schönfärberisch, wie die harmonischen Musterfamilien aus der Frühstückswerbung. Man gaukelt uns etwas vor. Oder soll ausgerchnet Waffenwerbung ehrlich sein?
man kann die Gefahren scheinbar richtig einschaetzen.  Seitdem die Stadt Kennesaw, Georgia 1982 ein Gesetz erlassen hat, dass jeder haushaltsvorstand eine Schussbereite Waffe und genuegend Munition zu haben hat, ist die Kriminalitaet in dieser Stadt innerhalb eines Jahres um mehr als 50% gesunken -- there is evidence that this gun law has reduced the incident rate of home burglaries citing that in the first year, home burglaries dropped from 65 before the ordinance, down to 26 in 1983, and to 11 in 1984.[17] Another report observed a noticeable reduction in burglary from 1981, the year before the ordinance was passed, to 1999 --  Das sind doch nun reale Argumente, oder meisnt du nicht?

Zitat
Aufzuzählen, in welchen unwahrscheinlichen Situationen man eine Waffe brauchen könnte, sind genau die Scheinargumente, die den Waffenbesitz vernünftig erscheinen lassen sollen. Die meisten Schusswaffenopfer sind nicht in gerechtfertigten Notwehrsitutationen angeschossen worden. Genau genommen, meist wären sie bei strengeren Gesetzen erst gar nicht angeschossen worden.  Oder möchte jemand auch das noch schönreden?  Zu sagen, man wüsste schon was man tut, oder man verstehe die Amerikaner nicht, sind eigentlich nicht mal Argumente. Aber es ist auch nicht leicht pro Waffenbesitz zu argumentieren.
Ich glaube eher, dass du dich von dem deutschen/europaeischen Verstaendnis zum Waffenbesitz trennen musst, und die Gegebenhieten von Land, Natur und den Menschen in den USA als einenn andere Sache ansehen musst.  Der Ruf nach strengeren Gesetzen ist muessig, da die Gesetze nicht strengeren gemacht werden koennen, ohne die Constitution zu aendern, was nie geschehen wird.  Was eventuell strenger gemacht werden koennte (und in einigen Staaten schon heute ist), eine gewisse Ausbildung zu etablieren, um halt den Umgang mit Waffen sichere zu machen.  In einigen Staaten wird kein Ausbuildungsnachweis fuer den Waffenbesitz verlangt.

Es braucht auch nicht pro Waffenbesitz argumentiert werden, da der Waffenbesitz ein ein Grundrecht ist.  Man koennte aehnlich sagen, was spricht denn dafuer, dass in Deutschland mit den Autos so hohe Geschwindigkeiten erlaubt sind.  dort sterben auf jeden fall mehr Menschen an den Auswirkungen davon, als in den USA an unvernueftigem Gebrauch der Schusswaffen.

Zitat
Die Ausnahmen bestätigen hier die Regel nicht: Vielleicht gibt es vernünftige Waffenbesitzer, es gibt Notwehrsituationen  (wobei diese oft überhaupt erst entstehen, weil jeder eine Waffe haben darf) und ich verstehe die Amerikaner keineswegs 100%-ig. Wobei ich mich fragen muss, was hat Waffenbesitz an sich mit dem Verstehen der Amerikaner zu tun? Meine Kritik gilt für alle Länder, die den Besitz erlauben.
Um sagen zu können "Waffenbesitz für Jedermann" ist vernünftig, müssten schon sehr triftige Gründe vorliegen. Und die habe ich noch nicht gehört.

Ich weiß auch nicht, weswegen unsere amerikanischen Mitglieder teilweise so scharf reagieren müssen. Ich dachte, man könnte über alle Themen diskutieren.

Mic

Ich meine nicht, dass hier scharf reagiert wird, es wird nur langsam langweilig, immer und ueberall von Deutschen zu hoeren, wie die Amerikaner ihr Grundgesetz auslegen sollen, damit es moeglichst deutschen Verstaendniss angemessen ist.  Ja, wir hoeren das nicht nur hier, sondern auch von unseren Verwandten und Freunden und bei unseren Besuchen in Deutschland. 

Das Verstehen der Amerikaner, und ihr Verhaeltnis zum Waffenbesitz, habe ich versucht, oben zu erklaeren.

 Nein, in Deutschland, mit den deutschen Verhaetlnissen, ein relativ kleines Land, mit sehr dichter Bevoelkerung, wo das einzige, fuer den Menschen gefaehrliche Wild im Zoo zu besichtigen ist, und wo der einzige Baer, der sich dahin verlaufen hatte, nach wochenlangen dilettantischen Versuchen endlich getoetet wurde (obwohl der keinem Menschen was zuleide getan hatte), waere allgemeiner Waffenbesitz absolut dumm.  Aber in den USA macht der Waffenbesitz schon Sinn.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 02.07.2012, 21:09 Uhr
...tja in einem sooo kleinen, dicht-besiedeltem Land wie Deutschland braucht es tatsächlich keinen Waffenbesitz...   Dummerweise gibt es auf der Welt ähnlich "große" Länder mit "wilden" Tiere und ähnlicher "hoher" Kriminalrate wie in Amerika, die aber keine so liberale Waffengesetze haben. Aber der wirklich entscheidende Faktor dürfte eher dafür sein, dass dort auch keine NRA über die Jahre eine gut funktionierende "Gehirnwäsche" betreibt...  :wink:

.....nicht drängeln und so mag ja irgendwo auf dem Land zutreffen, aber in Houston kann ich keinen sooo großen Unterschied zu München feststellen...  In München habe ich auch noch nie erlebt das im Gegensatz zu Houston der Gulf Fwy (45)  wegen eines "schießwütigen" Autofahrers gesperrt wurde....  :lol:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 02.07.2012, 21:18 Uhr
Hehehehe, in München bin allerdings mal fast in ne Kneipenschiesserei geraten, im Hasenbergl.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Lees am 02.07.2012, 21:25 Uhr
Ich interpretiere die in der Verfassung verankerte bewaffnete Miliz nicht damit, dass Hinz und Kunz jederzeit privat bewaffnet rumlaufen, was in meiner Nachbarschaft mit den alten Dackeln wohl der Fall ist. Jedenfalls erzaehlen mir das die Mitglieder der Neighborhood Watch: "I need my gun for my personal protection", Pustekuchen. Denen traue ich nicht zu, dass sie im Ernstfall die Nerven behalten. Ich kenne aber nur einen - zum Glueck nicht in meiner Nachbarschaft - der besoffen schoss und circa ein Jahr Hausarrest bekam und 18 Monate Kittchen - Witwer, ueber 70 Jahre alt, vorher nie vorbestraft! Zum Glueck hat er niemanden getroffen.

Wegen der Wildkatzen brauchst du keine Knarre. Die rennen vor Menschen weg, weiss ich aus mehrfacher Erfahrung. Bei allen anderen groesseren Tieren trete ich den Rueckzug an. Allerdings bin ich in Baerenterritorium noch nie gewandert.  

Das von Floriana beschriebene Beispiel eines Walgreen Kunden, der den Angreifer mit seiner Waffe in Schach hielt, bis die Polizei eintraf, das erfordert die richtige Autoritaet und kompetente Handhabung der Schusswaffe. Ich wette, dass der Waffenbesitzer entsprechende Kenntnisse besass. Sonst kann das auch schief gehen und ploetzlich liegt der Kassierer tot am Boden.

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 02.07.2012, 22:25 Uhr
Hehehehe, in München bin allerdings mal fast in ne Kneipenschiesserei geraten, im Hasenbergl.

.....na wenn Du Dich auch in solche Glasscherbenviertel, rumtreiben musst....   :lol: 
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 02.07.2012, 22:40 Uhr
...tja in einem sooo kleinen, dicht-besiedeltem Land wie Deutschland braucht es tatsächlich keinen Waffenbesitz...   Dummerweise gibt es auf der Welt ähnlich "große" Länder mit "wilden" Tiere und ähnlicher "hoher" Kriminalrate wie in Amerika, die aber keine so liberale Waffengesetze haben. Aber der wirklich entscheidende Faktor dürfte eher dafür sein, dass dort auch keine NRA über die Jahre eine gut funktionierende "Gehirnwäsche" betreibt...  :wink:
Ich hab keine Ahnung, wie  es in den von dir angesprochenen Laendern gehandhabt wird, und ob das Recht, Waffen zu besitzen vom obersten Gerichtshof festgeschrieben ist.  Daher kann ich dazu auch nicht kommentieren.

Ich weiss auch nicht, ob erst die Waffenfreunde/narren die NRA kreiert haben, oder ob die NRA die Waffenmenschen hervorgerufen hat, sie besteht allerdings schon seit 1874 (http://tinyurl.com/6mhy4qz).

Aus beruflichen Gruenden hatte ich einmal Gelegenheit, mit dem CEO von Remington (ja, Remington macht auch medizinische Geraete) zu reden, und er gab offen zu, die NRA zu unterstuetzen, um sie als Marketingarm zu nutzen.  Die NRA hat uebrigens 4,3 Millionen Mitglieder und ist eventuell doch nicht so machtvoll, wie gerne geglaubt wird.  ich habe sogar meine Zweifel, dass sie die meisten der Waffenbesitzer ueberhaupt erreicht/bzw. anspricht.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: mrh400 am 02.07.2012, 22:55 Uhr
Hallo,
weil noch ein paar aus dem schönen Bayern hier im Thread zugange sind nur so am Rande: der Bayerische Sportschützenbund hat in seinen Vereinen 470.000 Mitglieder (!) bei ca. 12,5 Mio Einwohnern - die wenigsten werden allerdings behaupten, den Sport zur potentiellen Selbstverteidigung zu betreiben; das Selbstverständnis, eine Waffe führen zu dürfen, ist da aber schon auch heftig ausgeprägt.

Im BLSV, der alle anderen Sportarten abdeckt, sind es ca. 4,4 Mio Mitglieder, also nicht einmal das Zehnfache, wobei es hier zudem eine große Zahl von Doppelzählungen geben dürfte.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 02.07.2012, 23:01 Uhr
Ich interpretiere die in der Verfassung verankerte bewaffnete Miliz nicht damit, dass Hinz und Kunz jederzeit privat bewaffnet rumlaufen,
 Das hatte ich auch uerspruenglich anders verstanden, aber der Supreme Court hat uns ja belehrt, dass unser Verstaendnis falsch sei, und es so gemeint sei, dass Hinz und Kunz sehr wohl das recht haetten, sich zu bewaffnen

Zitat
was in meiner Nachbarschaft mit den alten Dackeln wohl der Fall ist. Jedenfalls erzaehlen mir das die Mitglieder der Neighborhood Watch: "I need my gun for my personal protection", Pustekuchen. Denen traue ich nicht zu, dass sie im Ernstfall die Nerven behalten. Ich kenne aber nur einen - zum Glueck nicht in meiner Nachbarschaft - der besoffen schoss und circa ein Jahr Hausarrest bekam und 18 Monate Kittchen - Witwer, ueber 70 Jahre alt, vorher nie vorbestraft! Zum Glueck hat er niemanden getroffen.

Wegen der Wildkatzen brauchst du keine Knarre. Die rennen vor Menschen weg, weiss ich aus mehrfacher Erfahrung. Bei allen anderen groesseren Tieren trete ich den Rueckzug an. Allerdings bin ich in Baerenterritorium noch nie gewandert.  
 Eure Gegend da, wuerde ich mal sagen, ist mit kaum einer anderen Gegend in den USA zu vergleichen (Altersdurchschnitt der Bewohner).  Was eigentlich interessant ist, dass es hier solche Neighborhood Watches absolut nicht gibt.  Es koennte sein, dass die alten Leute irgendwie paranoid geworden sind  und sich mehr fuerchten, als es hier im Wald der Fall ist?

Na ja, Wenn diese wilden grossen Katzen wegrennen, will ich aber nicht, dass die meine Huehner dabei mit nehmen, und es genuegt oft ein Schuss in die Luft, damit die von ihrer beute ablassen und hoffentlich in Zukunft zum Nachbarn gehenwenn sie Lust auf haustierfleisch haben! :lol:

Bei uns brauchst du  nciht in Baerenterritorium zu wandern, sondern einfach nur in deinem Garten Himbeeren oder anders Zeugs pfluecken, und Mr. Petz  koennte meinen, das er mehr Rechte daran hat, als du.  Wenn meine Frau in unser relativ grosses Himbeerenfeld geht (welches am Waldrand ist), schickt sie immer erst die Hunde vor, damit die das Feld klaeren.  Vorige Woche hatte Nachbars Hund wieder mal nen Baer in einen Baum getrieben.  Aber am unangenehmsten werden langsam die Kojoten, die haben sich schon so an die Menschen gewoehnt, die laufen nicht mehr weg, wenn man kommt, da muss man schon recht energisch werden.  Vor Menschen haben sie so gut wie keine Angst mehr, aber grosse Hunde meogen sie nicht, kleine Hunde und Katzen sind willkommene Mahlzeiten.  Als unser Schaeferhund noch lebte, kamen keine Kojoten nahe an unser Haus ran (der Schaeferhund und der Black & Tan waren ein gut eingespieltes Team um die vom Haus fern zu halten), aber jetzt , wo der Black & Tan allein "arbeiten" muss, kommen sie auf jeden Fall naeher, und da es immer ein Rudel von ein paar Jungen und einigen aelteren Tieren ist, habe ich doch gerne einen Schiesspruegel in der Naehe, wenn wir bei Daemmerung draussen sind.  Ich hoffe, dass unser neuer Rottweiler Welpe schnell waechst, damit er mit dem Black & Tan zusammen wieder fuer Ordnung auf dem Land sorgen kann.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Lees am 02.07.2012, 23:19 Uhr
Als viel gebaut wurde, wurde auch viel eingebrochen, deswegen die Gruendung der Neighborhood Watch. Inzwischen wird wenig gebaut und nicht mehr eingebrochen, obwohl die Snowbirds ihre Haeuser unbewohnt stehen lassen. Du magst mit Paranoia Recht haben.

Bei uns wuerden Habichte die Huehner holen. Gelegentlich auch Kojoten. Wenn ihr freche Kojoten habt, dann hilft nur der Import von Woelfen.  :lol: Oder ein dritter grosser Hund.

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 03.07.2012, 02:49 Uhr

Bei uns wuerden Habichte die Huehner holen. Gelegentlich auch Kojoten. Wenn ihr freche Kojoten habt, dann hilft nur der Import von Woelfen.  :lol: Oder ein dritter grosser Hund.


Woelfe gibt es auch, aber nicht genug, um diese absolut frechen Kojoten unter Kontrolle zu halten.  Zwei Hunde scheinen ausreichend zu sein (solange es grosse Hunde sind) und wir hoffen, dass unsere junge Rotti-Dame bald ihre Frau stehen wird, und unsere verstorbene Schaeferhuendin wuerdig ersetzen wird.  Da die Rotti allerdings eine Recue Huendin von den Ozarks ist, koennte es natuerlich sein dass sie durch ihren Geburtsort  im Deep South einfach so verweichlicht ist, dass sie den noerdlichen Kojoten keinen Einhalt bieten kann!  :roll:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 03.07.2012, 03:30 Uhr
@dschlei: gib's auf, es nuetzt doch alles nix. Ausserdem wollen die ja, wie mir weiter oben mitgeteilt wurde, Auskuenfte und Antworten von Touris und nicht von Leuten die ihr ganzes (oder fast ganzes) Leben hier wohnen. Also so a la 'the blind leading the blind'.

In Sedona waren so viele Kojoten unterwegs, die haben alles verschlungen, Hunde, Katzen, Muell egal. Die Einwohner konnten sich nicht mehr wehren denn die lassen sich ja nicht wegscheuchen, die Viecher sind ganz schoen dreist. Letztlich wurde sogar die Guard zu Hilfe gerufen und haben aufgeraeumt, seitdem ist Ruhe. Vielleicht hat es sich unter den Kojoten rumgesprochen ;-)

In Cottonwood war ein Bergloewe unterwegs der, wie sich spaeter rausstellte, Tollwut hatte. Nachdem er schon einen Menschen angegriffen hatte wurde er gluecklich erschossen von einem Citizen der eine Waffe hatte,

Kuerzlich wurden in der Naehe von Payson drei Baeren erschossen weil sie Menschen angegriffen hatten. Die Capgrounds dort sind immer noch geschlossen und werden patroulliert.

http://www.azcentral.com/news/articles/2012/07/02/20120702payson-area-campgrounds-bear-attacks-abrk.html

Wenn hier Baeren ins Tal kommen, was nicht selten ist, werden sie meistens in die Wildnis zurueck gescheucht, oft kommen sie aber auch schnell wieder.

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 03.07.2012, 04:58 Uhr
Es sieht nicht besser aus, wenn man sich selbst verteidigen muss: Ich muss bereit sein auf einen Menschen zu schießen und ihn ggf. zu töten. Natürlich in Notwehr. Aber werde ich denn in einer Notsituation, in der man ohnehin aufgeregt ist, die Lage richtig einschätzen kännen? Wenn ich in Putativnotwehr jemanden erschieße, wenn ich einen unbeteiligten treffe, wenn meine Waffe gegen mich, oder gegen einen Dritten verwendet wird, was dann? Dann muss ich für mein Recht " eine Waffe besitzen zu dürfen" teuer bezahlen dürfen. Ggf. mit meinem Leben, denn die Staaten hat zuweilen auch noch die Todesstrafe.

Nein, im Fall von Notwehr/fahrlässiger Tötung ist die Todesstrafe doch gar kein Thema. Selbst bei "second-degree murder" nicht.

Kann man diese Gefahren überhaupt richtig einschätzen? Erhöhen Waffen nicht eher das Potential der Eskalation? Und wenn eine richtige Einschätzung überhaupt möglich ist - entsprechende Pannen kommen auch bei Profis vor - kann das wirklich jeder? Jeder, der das Recht auf eine Waffe hat?

Mit Sicherheit nicht. Die CCP-Inhaber, die ich persönlich kenne (ca. ein halbes Dutzend) haben alle nicht nur eine umfangreiche Ausbildung an diversen Schusswaffen und gehen regelmäßig schießen, sondern sind auch in der Handhabung von Situationen wie in den weiter oben von mir erwähnten Beispielen geschult bzw. haben einschlägige Erfahrungen. Mir ist schon klar, dass das höchstwahrschenlich die Ausnahme und nicht die Regel ist, aber ich kann nur von meinem persönlichen Umfeld sprechen (Lees' Nachbar kenne ich Gottseidank nicht).

Aufzuzählen, in welchen unwahrscheinlichen Situationen man eine Waffe brauchen könnte, sind genau die Scheinargumente, die den Waffenbesitz vernünftig erscheinen lassen sollen.

Wie unwahrscheinlich diese Situationen sind bzw. wie oft sie vorkommen, weiss ich nicht. Die Sache bei Walgreens war noch nicht einmal einen Dreizeiler im Lokalteil unserer Zeitung wert. Ich habe das nur zufällig erfahren, weil ich eine Viertelstunde nach dem Vorfall bei diesem Walgreens einkaufen wollte und mich der Babysitter Cop, der die Abriegelung des Tatorts bewacht hat, nicht in die Drogerie gelassen hat. Auf meine Nachfrage, was passiert sei, hat er mir das dann kurz geschildert.

Die Ausnahmen bestätigen hier die Regel nicht: Vielleicht gibt es vernünftige Waffenbesitzer, es gibt Notwehrsituationen  (wobei diese oft überhaupt erst entstehen, weil jeder eine Waffe haben darf) und ich verstehe die Amerikaner keineswegs 100%-ig.

In den beiden oben von mir angeführten Situationen hatte der Täter allerdings ein Messer - keine [Schuss]Waffe.

Ich weiß auch nicht, weswegen unsere amerikanischen Mitglieder teilweise so scharf reagieren müssen.

Ich hoffe, damit meinst Du nicht mich. Ich versuche, immer freundlich und höflich zu antworten.

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 03.07.2012, 09:52 Uhr
Vielen Dank für die Erwiderungen! Nun macht es richtig Spaß über alles nachzudenken. Ich bin nml. auch nicht einer Gruppe von Waffengegnern entsprungen.

-   2. Verfassungszusatz:
„A well regulated Militia being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed.“

Dieser viel diskutierte Satz ist eigentlich die Quelle und lässt sehr viel Raum für Interpretationen. Auch der oberste Gerichtshof legte diesen Satz schon unterschiedlich aus. Die aktuelle Auslegung ist wohl die liberalste und ist noch gar nicht so alt.
Ich wage zu behaupten, dass diese eher politisch motiviert, als rechtlich fundiert gewesen ist, aber es ist nun mal so entschieden.

Mir scheint, dass die USA mit der Verfassung etwas zu dogmatisch umgeht. Was für die politische Situation und die Zeit des 18.Jhs richtig war, muss nicht auch für das 21.Jh noch tauglich sein. Es ist immerhin die älteste noch geltende Verfassung der Welt! Sie war seinerzeit Revolutionär – war.

Der 2. Verfassungszusatz entstand noch unter der Wirkung der amerikanischen Unabhängigkeitskriege. Ist rechtlich eine Ergänzung des in anderen demokratischen Verfassungen ebenfalls enthaltenen Widerstandsrechtes. Die Forderung einer starken Miliz als Gegengewicht zur Regierung erscheint uns heute als anachronistisch. Die USA hat immerhin eine demokratische Ordnung. Aber „Miliz“ und „Waffen für Jedermann“ sind in meinen Augen eigentlich zwei verschiedene Sachen.
Und mal angenommen, das Volk würde die „ungerechte“ Regierung aus dem Amt jagen wollen: D.h. Miliz gegen US Army. Wäre da ein endloses Gemetzel nicht vorprogrammiert?

Ich halte den 2. Verfassungszusatz eher für ein Alibi, an dem verbissen dogmatisch, aber vernünftig kaum begründbar, festgehalten wird.

In dieser Hinsicht halte ich auch Art 20 Abs. 4 GG für problematisch, wenn auch die Tendenz und der Hintergrund verständlich sind. Das Widerstandsrecht wird auch hier viel diskutiert, sein Vorhandensein zeigt aber, dass es nicht zwangsläufig das Recht auf Waffenbesitz beinhalten muss.

Ich möchte nur leise auf die Widersprüche hindeuten, die zwischen Wortlaut und tatsächliche Handhabung manch anderer Grundrechte bestehen. Bei anderen Einschränkungen scheinen die Patrioten nicht so empfindlich zu sein – aber nicht jedes Grundrecht hat ja eine Lobby.

 - Ob man gegen Tiere tatsächlich das Grundrecht auf Waffen benötigt?
Wie Du die Staaten beschreibst, klingt es nach einem gefährlichen Ort. Und man liest immer wieder Berichte über Bären, oder Puma Angriffe.
Erlaubt sei ein Beispiel: Man weiß, dass es im Meer Haie gibt. Dennoch gehen wir ins Wasser und sind nicht bewaffnet.
Zwischen 2000-2010 gab es an den Küsten der USA (ohne Hawaii) 11 tödliche Haiangriffe.
In der gleichen Zeit gab es in den USA (ohne Alaska) 11 tödliche Bärenangriffe, wobei hier auch die in Gefangenschaft gehaltenen Bären mitgezählt sind. Obwohl wir Landebewohner sind und die USA wirklich viele Gebiete hat wo man potentiell Bären begegnen kann, ist die Zahl der Zwischenfälle relativ klein.
Wie groß ist also die tatsächliche Gefahr durch Wildtiere?
Freilich kannst Du jetzt sagen, dass die Zahl der tödlichen Angriffe nur deswegen so klein ist, weil die meisten Angriffe durch Waffeneinsatz abgewehrt wurden. Möglich, aber statistisch gibt das nicht viel her bei 300.000.000 Amerikanern.

 - Das Recht auf Jagen möchte ich aus zwei Gründen ausklammern:
-   Es geht um Kurzwaffen
-   Kontrolliertes Jagen ist in Ordnung, finde ich. Vielerorts fehlt es ja schon an Raubtieren.


 - Floriana schreibt zu Recht, dass man wegen fahrlässiger Tötung nicht die Todesstrafe zu erwarten hat. Das ist richtig. Tatsachen und deren rechtliche Würdigung sind allerdings zwei verschiedene Sachen – leider. Ein Verfahren habe ich so oder so am Hals. Und sicherlich, wenn alles korrekt abläuft, werde ich auch wegen Putativnotwehr nicht lebenslang ins Kittchen wandern. Aber die Maßstäbe sind hoch. Höher, als manch ein Waffenbesitzer sich das vorstellt.

 - Ob der Bürger Polizei spielen soll, ist wieder eine staatsrechtliche, staatsphilosophische Frage. Das Gewaltmonopol soll nach unserer Vorstellung beim Staat liegen. Uns zu schützen, die Gesetze durchzusetzen ist seine ureigene Aufgabe und Kern seines Auftrages. Wozu ist er sonst gut? Straßen bauen könnten wir auch privat.
Davon unberührt bleiben natürlich Notwehr und Notstand.
Ich halte es für problematisch, wenn der Staat solche Kernaufgaben abwälzt. Es gäbe auch andere Möglichkeiten.

Das Beispiel mit Kennesaw schließt hier nahtlos an. Zu sagen, der Staat kann die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleisten, man möge sich bewaffnen und selbst verteidigen ist eher eine Bankrotterklärung, denn ein Fortschritt. Das erinnert mehr an den wilden Westen.
Und: "Of 626 shootings in or around a residence in three U.S. cities revealed that, for every time a gun in the home was used in a self-defense or legally justifiable shooting, there were four unintentional shootings "
Wie ich oben schon geschrieben habe, war die Stellungnahme des obersten Gerichtshofes auch nicht immer einheitlich. Die Konkretisierung der Grundrechte durch Gesetze ist auch in den Staaten der normale Weg. In diesem Fall wird dieser Weg jedoch nicht ausgeschöpft.

 - Und ob die Bürger den verantwortungsvollen Umgang beherrschen? Hier einige Zahlen: "In the U.S. for 2010, there were 31,513 deaths from firearms, distributed as follows by mode of death: Suicide 19,308; Homicide 11,015; Accident 600"
Und: There were (2003) 29,771 firearm deaths in the US and 7,653 firearm deaths in the 22 other countries (Australia, Austria, Canada, Czech Republic, Finland, France, Germany, Hungary, Iceland, Italy, Japan, Luxembourg, Netherlands, New Zealand, Norway, Portugal, Slovakia, Spain, Sweden, United Kingdom (England and Wales), United Kingdom (Northern Ireland), United Kingdom (Scotland)). Of all the firearm deaths in these 23 high-income countries in 2003, 80% occurred in the US.

Es ist ein teures Grundrecht.

Ich kritisiere, dass mit diesem Recht auf Waffen drei (für mich) nicht tolerierbare Prinzipien vermittelt werden:
-   Es sei normal und legal Konflikte durch Gewalt zu lösen.
-   Es sei legal und legitim Sachwerte mit ggf. tödlicher Gewalt zu verteidigen. Stellt also Sachwerte über die körperliche Unversehrtheit und Leben.
Das Argument der Verteidigung von Familie, Heim, Hab und Gut taucht immer und immer wieder auf.
-   Waffenbesitz als Grundrecht erweckt den Anschein, als ob Bürger ohne Waffe nicht vollwertig, ja nicht mündig seien!

Ich möchte nochmal betonen, dass ich keineswegs die deutsche Sicht als Maßstab anlege.
Die hier erwähnten bayerischen Sportschützen finde ich aus dem gleichen Grund fragwürdig.
Und auch das dem amerikanischen Rechtssystem so ähnliche britische Recht regelt den Waffenbesitz extrem restriktiv.
Die USA und Canada sind daher in der westlichen Welt eher die Ausnahme.

Aber es ist nur (m)eine Meinung und zum Glück steht die uns noch zu – hier und drüben.  :D


Mic
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 03.07.2012, 13:44 Uhr
Hallo,
weil noch ein paar aus dem schönen Bayern hier im Thread zugange sind nur so am Rande: der Bayerische Sportschützenbund hat in seinen Vereinen 470.000 Mitglieder (!) bei ca. 12,5 Mio Einwohnern - die wenigsten werden allerdings behaupten, den Sport zur potentiellen Selbstverteidigung zu betreiben; das Selbstverständnis, eine Waffe führen zu dürfen, ist da aber schon auch heftig ausgeprägt.

Im BLSV, der alle anderen Sportarten abdeckt, sind es ca. 4,4 Mio Mitglieder, also nicht einmal das Zehnfache, wobei es hier zudem eine große Zahl von Doppelzählungen geben dürfte.

...das ist nicht von der Hand zu weisen, ähnliche Tendenzen wie in den USA, wären mit Sicherheit auch hier zu beobachten. Denn auch bei den Befürwortern, wird ähnlich, wie es von der NRA in den USA geschieht, argumentiert, nämlich,  wenn jeder Bewaffnet wäre, würde es weniger Kriminalität geben..  oder die Waffe ist ja nicht das Problem, sondern immer der Mensch der sie benutzt.   Dem stehen aber die Mehrzahl der Bayer gegenüber die keine Bewaffnung aus Selbstverteidigungsgründen befürworten.

Oh ja, Kojoten, Bären und Berglöwe ein wichtiges Argument!  Womit man ja in Miami, New York, Chicago und Houston, jederzeit rechnen muss.  :wink:  Ahha, jetzt verstehe ich,  dafür benötigt man ein ganzes Waffenarsenal....... :lol:  

Umkehrschluss, Berliner bewaffnet Euch, Wildsäue verwüsten Eure Vorgärten... :lachroll:
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 03.07.2012, 14:16 Uhr


Nein, im Fall von Notwehr/fahrlässiger Tötung ist die Todesstrafe doch gar kein Thema. Selbst bei "second-degree murder" nicht.

Ich hoffe, damit meinst Du nicht mich. Ich versuche, immer freundlich und höflich zu antworten.

Floriana

Ich hoffe doch, dass wir alle freundlich und höflich sind. Noch dazu nicht nur wir Deutsche über den Waffenbesitz in den USA mit Unverständnis reagieren...

Die Notwehrsituation stellt sich dann für mich folgendermaßen dar.  Auf eine Walmart Parkplatz in Florida (obwohl angeblich in Florida nicht erlaubt), übernachtet ein US Amerikanisches Paar in einem RV.  Ein angeblich betrunkener männliche Person, begehrt in der Nacht ca. 2 Uhr durch lautes Klopfen an der RV Türe Einlass. Der Besitzer gibt durch die geschlossene Türe der die Person zu verstehen, sie soll sich entfernen. Er gibt mehrere Schüsse durch die geschlossene Türe ab die unbewaffnete Person wird tödlich getroffen. Freispruch in Florida da es sich um Notwehr handelt....   
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 03.07.2012, 15:30 Uhr
Vielen Dank für die Erwiderungen! Nun macht es richtig Spaß über alles nachzudenken. Ich bin nml. auch nicht einer Gruppe von Waffengegnern entsprungen.
OK, dann will ich mal versuchen, mein Wissen ueber die Sachen hier einzufuegen.

Zitat
-   2. Verfassungszusatz:
„A well regulated Militia being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed.“

Dieser viel diskutierte Satz ist eigentlich die Quelle und lässt sehr viel Raum für Interpretationen. Auch der oberste Gerichtshof legte diesen Satz schon unterschiedlich aus. Die aktuelle Auslegung ist wohl die liberalste und ist noch gar nicht so alt.
Ich wage zu behaupten, dass diese eher politisch motiviert, als rechtlich fundiert gewesen ist, aber es ist nun mal so entschieden.
 Wie dieser Satz gemeint war, wissen wir nicht.  Wegen der Unklarheiten darueber wurde immer wieder der Supreme Court angerufen.  Die Aufgabe des Supreme Court ist es die Constitution zu interpretieren, und in moderens Recht umzsetzen.  Vor ein paar Jahren (unter Bush II) wurde der Court wieder mal auf diese Farge angesprochen, und die Richter entschieden, dass dieser Satz so zu interpretieren sei, dass jeder Buerger eine Waffe fuehren darf.  Was vorher von anderes besetzten Supreme Courts entschieden wurde, wurde somit nichtig.  Da die Richter des Courts von den jeweiligen Praesidenten  (wenn eine Position vakant ist) auf Lebenszeiten eingesetzt werden, kann man davon ausgehen, dass die Richter einer bestimmten ideologischen Richtung anhaengen.  Da die meisten der derzeitigen Richter von republikanischen Praesidenten eingesetzt wurden, kann eine politsch rechts lehnende Tendenz des Courts nicht verneint werden.  Die Entscheidungen des Gerichts sind Gesetz und koennen nur durch neue, andere Gesetze ausgehoben werden.  In diesem Falle wuerde das bedeuten, dass das Parlament beschliessen muesste, dass nur bestimmte Menschen Waffen tragen duerfen.  Natuerlich wuerde der Supreme Court ein solches Gesetz auf seine Rechtsmaessigkeit ueberpreufen, und moeglicherweise ablehnen.  Allerdings ist in der derzeitigen politischen Arena in den USA auf keinen Fall zu erwarten, dass ein solches Gesetz gemacht werden wuerde.  Versuche individueller Staaten, das freie Tragen von Waffen einzuschraenken, wurde vom Supreme Court als rechtswidrig bezeichnet (siehe Washington, DC und Illinois), und waren somit nichtig.

Somit muessen wir uns damit abfinden, dass jeder erwachsene Amerikaner zu jeder Zeit an fast allen Orten eine Schusswaffe fuehren kann und darf, und zwar bis ein erneuertes Urteil von dem Supreme Court anderer Meinung ist.  Es sit zwecklos darueber zu diskutieren, und selbst die Gegenr haben eingesehen, dass es nutzlos ist, dagegen anzugehen.

Zitat
Mir scheint, dass die USA mit der Verfassung etwas zu dogmatisch umgeht. Was für die politische Situation und die Zeit des 18.Jhs richtig war, muss nicht auch für das 21.Jh noch tauglich sein. Es ist immerhin die älteste noch geltende Verfassung der Welt! Sie war seinerzeit Revolutionär – war.

Der 2. Verfassungszusatz entstand noch unter der Wirkung der amerikanischen Unabhängigkeitskriege. Ist rechtlich eine Ergänzung des in anderen demokratischen Verfassungen ebenfalls enthaltenen Widerstandsrechtes. Die Forderung einer starken Miliz als Gegengewicht zur Regierung erscheint uns heute als anachronistisch. Die USA hat immerhin eine demokratische Ordnung. Aber „Miliz“ und „Waffen für Jedermann“ sind in meinen Augen eigentlich zwei verschiedene Sachen.
Und mal angenommen, das Volk würde die „ungerechte“ Regierung aus dem Amt jagen wollen: D.h. Miliz gegen US Army. Wäre da ein endloses Gemetzel nicht vorprogrammiert?

Ich halte den 2. Verfassungszusatz eher für ein Alibi, an dem verbissen dogmatisch, aber vernünftig kaum begründbar, festgehalten wird.
In dieser Hinsicht halte ich auch Art 20 Abs. 4 GG für problematisch, wenn auch die Tendenz und der Hintergrund verständlich sind. Das Widerstandsrecht wird auch hier viel diskutiert, sein Vorhandensein zeigt aber, dass es nicht zwangsläufig das Recht auf Waffenbesitz beinhalten muss.

Ich möchte nur leise auf die Widersprüche hindeuten, die zwischen Wortlaut und tatsächliche Handhabung manch anderer Grundrechte bestehen. Bei anderen Einschränkungen scheinen die Patrioten nicht so empfindlich zu sein – aber nicht jedes Grundrecht hat ja eine Lobby.

Ich glaube, man muss wirklich in den USA geboren und aufgewachsen sein, um das Verhaeltnis eines Grossteils der Bevoelkerung zur Verfassung zu verstehen.  Die Leute gehen nicht dogmatisch damit um, sie ist Dogma, fast wichtiger als die Bibel (aehnliches gilt auch fuer die Nationalflagge).  Man ist absolut der Meinung, dass die "Framers" so weitsichtig waren (und viel glauben auch von Gott inspiriert wurden), dem Land eine Verfassung zu geben, die auch noch nach hunderten von Jahren absolut aktuell ist und sein wird.  gerade wegen dieser Verfassung sieht sich Amerika als "the greatest country on earth", und die Leute glauben auch, dass Amerika zwar immer noch nciht Perfekt ist " but it is still the best country there is".  
Aus diesen, und auch aus anderen Greunden ist es fast unmoeglich, die Verfassung zu aendern.  Vor ein paar Jahren wurde mehrmals versucht, die Schaendung der Nationalflagge als ein Teil der Verfassung zu verbieten, aber selbst der Versuch, diesen Zusatz zum Schutz der Flagge in die Verfassung zu bringen, Scheiterte bei jedem Versuch (und das war unter Bush II).  Die Verfassung ist so wie sie ist, und wird auch (glaube ich) immer so bleiben.

Die Forderung fuer eine bewaffnete Miliz mag in europaeischen Augen anachronistisch erscheinen, ist es in den Augen vieler Amerikaner aber nicht.  Es herrscht hier immer noch zum Grossteil ein absolutes Misstrauen der zentralen Regierung gegenueber, die sich in der Forderung nach "less government" immer wieder widerspiegelt.  Grosse Teile der bevoelkerung wollen Washington so klein und unwichtig wie moeglich halten, udn auch den einzelnen staatsregierungen so wenig Macht wie moeglich geben.  Soe viel wie meoglich soll auf lokaler Ebene entschieden werden.  Das ist eingetlich genau das Gegenteil wie es in Europa gehandhabt wird, wo schein bar immer mehr Entscheidungen von der Eu getroffen werden (ein US weiter Fuehrerschein, wie nun der EU Schein, waere absolut nicht vorstellbar).

Wenn das Volk die US Regierung aus dem Amt jagen wollte, wuerde das nicht so kompliziert werden, weil die US Armee auf US Boden keine militaerischen Aktionen durchfuehren darf.  Ausserdem wird leicht vergessen, dass eventuell der groesste Teil der aktiven Soldaten von der National Guard sind, also Soldaten der individuellen Armeen der einzelnen Staaten, deren Oberbefehlshaber immer der jeweilige Gouverneur ist, und die der US Armee nur "leihweise" zur Vefuegung gestellt wurden.  Jeder Staat hat praktisch seine eigene Armee, die je nachdem aus Infanterie, Luftwaffe und Marine besteht.  Also da ist nciht viel mit US Armee gegen "Aufstaendige".

Es ist ein Fehler, die USA mit etwa Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland zu vergleichen, dafuer sind die US staaten einfach zu unabhaengig, die USA sind eher wie ein Europa ehe die EU Regierung anfing alles zu bestimmen.  Die Bundesriegierung ist hier nur zustaendig fuer internationale Angelgenheiten, Insterstate Traffic und Business, und alle anderen Sachen, die Staatenuebergriefen sind. Im Vergleich mit der deutschen Staatsreierung ist die Regierung in Washington relativ schwach.  Der US Praesident hat innerhalb der USA relativ wenig zu sagen.  Selbst das FBI darf in den individuellen Staaten nur eingreifen, wenn ein Fall die Staatsgrenzen ueberschreitet.  Fuer interne Angeleigenheiten hat jeder Staat seine eigene Version von FBI

Zitat
- Ob man gegen Tiere tatsächlich das Grundrecht auf Waffen benötigt?
Wie Du die Staaten beschreibst, klingt es nach einem gefährlichen Ort. Und man liest immer wieder Berichte über Bären, oder Puma Angriffe.
Erlaubt sei ein Beispiel: Man weiß, dass es im Meer Haie gibt. Dennoch gehen wir ins Wasser und sind nicht bewaffnet.
Zwischen 2000-2010 gab es an den Küsten der USA (ohne Hawaii) 11 tödliche Haiangriffe.
In der gleichen Zeit gab es in den USA (ohne Alaska) 11 tödliche Bärenangriffe, wobei hier auch die in Gefangenschaft gehaltenen Bären mitgezählt sind. Obwohl wir Landebewohner sind und die USA wirklich viele Gebiete hat wo man potentiell Bären begegnen kann, ist die Zahl der Zwischenfälle relativ klein.
Wie groß ist also die tatsächliche Gefahr durch Wildtiere?
Freilich kannst Du jetzt sagen, dass die Zahl der tödlichen Angriffe nur deswegen so klein ist, weil die meisten Angriffe durch Waffeneinsatz abgewehrt wurden. Möglich, aber statistisch gibt das nicht viel her bei 300.000.000 Amerikanern.

- Das Recht auf Jagen möchte ich aus zwei Gründen ausklammern:
-   Es geht um Kurzwaffen
-   Kontrolliertes Jagen ist in Ordnung, finde ich. Vielerorts fehlt es ja schon an Raubtieren.

Auch das Verhaeltnis vieler Amerikaner zur Jagd ist fuer Europaer, die seit Jahrhunderten ihr Jagdrecht sehr stark eingeschraenkt haben (sei es durch Feudalherrscher oder durch Grossgrundbesitzer) sehr schwer zu verstehen.  Die Vorfahren der meisten Amerikaner haben sich noch bis in relativ jeungerer Zeit zum Groesstenteil ueber die Jagd ihr Fleisch besorgt, und auch heute jagen noch sehr viele Amerikaner um sich Fleisch als Nahrungsmittel zu beschaffen.  Ich personelich kenne mehrere Familien die ihren hauptfleischbedarf ueber die Jagd decken.  Schon allein die Tatsache, dass jeder Amerikaner, zu jeder zeit das saisonbedingte Wild jagen darf, bringt schon sehr viele Waffen in die Haende der Buerger.  
Interessanterweise gibt es hier relativ viele Jaeger, die mit Pistolen jagen.  Der Onkel und ein Cousin meiner Frau sind solche Jaeger.  Da die Waelder hier ja recht dicht sind, und nicht der Forstwirtschaft dienen, sind sie auch meistens nicht aus gelichtet, und es ist oft recht schwer, mit Langlaufwaffen durch das Dickicht zu dringen.  Mit der istole kann amn aber leicht in den dichten Wald eindringen, und dort warten, bis ein entsprechendes Wildtier nahe genug herankommt, um auf es erfolgreich zu schiessen.  Uebrigens gibt es her bei  keine Triebjagden.  Diese sind nicht erlaubt, weil sie als unwaidmaennisch gelten!

Bezsueglich der Raubtiere kann ich nicht viel ueber andere Staaten als Minnesota und Wisconsin sagen, ich weiss allerdings dass speziell Kojoten eine regelrechte Landplage werden.  Ansaessige Raubtiere werden immer mehr, und seit einigen Jahren gibt es hier auch Raubtiere, die eigentlich hier nicht zu hause sind.  Wir haben hier in meine Ecke mindestens zwei Paerchen Mountainlions.  Diese Tiere gehoern hier nicht hin, und sind scheinbar aus dem Westen oder Sueden "eingewandert", und finden hier durch die "Explosion" unsere Hirschherde geneugend und leichte Nahrung.  Um die Jahrunderwende 1800-1900 gab es in Wsiconsin etwa 900 000 Weiswedelhirsche.  Mittlerweile ist diese Herde auf ueber 4 Millionen Tiere angewachsen, und es gibt nun Hirschgruppen, die ihren Lebensraum in den kleineren Staedten und Vororten de Grosstaedte haben.  Neben den Kojoten sind diese Hirche eine zweite Landplage geworden.  Es wird immer wieder der Aufruf an die Bvoelekerung gemacht, doch bitte ein paar Hirsche zu jagen, damit die Herde wieder reduziert wird.  Dadurch dass sich die Hirsche so stark an die Menschen gewoehnt haben, greifen einige Tiere auch Menschen an, wenn sie sich bedraengt oder bedroht fuehlen.  Es sit schon ein unangenhemes Gefuehl, wenn so ein grosses Vieh einen anschaut und zu sagen scheint, mach dass du Land gewinnst!

Ich weiss nicht, wie gross die Gefahr durch Wildtiere ist, aber man hoert staendig davon, dass Menschen durch Wildtiere zu Schaden gekommen sind.  Hier in den unendlich grossen Waeldern eventuell eher, als im Suedwesten, wo es nicht so viele groessere Wildtiere gibt.  Ich weiss auch nicht, ob es ohne Waffen mehr Probleme geben wuerde, aber ich kann versichern, dass so ein Teil manchmal im Wald ein erhoehtes Sicherhitsgefuehl gibt.

Es ist halt aehnlich wie in Deutschland mit der Geschwindigkeitsbegrenzung, wir wissen alle, dass schnelles Fahren viel hoeheren Spritverbrauch verursacht, und auch bei weitem gefaehrlicher ist (wie viel Todesopfer gibt es mittlerweile durch Schellfahren?), als fahren mit etwa 100km/h max.  Und trotzdem wird gefahren, was das Auto hergibt.  Kann man rationell begruenden, warum speziell mit all den Frimen-Audis- BMW's- VW's, Mercedes auf das Gaspedal gedrueckt wird, dass sich das Blech darunter schon fast ausbeult?  ist das Auto des Deutschen Version der Feuerwaffe?
Zitat

 - Ob der Bürger Polizei spielen soll, ist wieder eine staatsrechtliche, staatsphilosophische Frage. Das Gewaltmonopol soll nach unserer Vorstellung beim Staat liegen. Uns zu schützen, die Gesetze durchzusetzen ist seine ureigene Aufgabe und Kern seines Auftrages. Wozu ist er sonst gut? Straßen bauen könnten wir auch privat.
Davon unberührt bleiben natürlich Notwehr und Notstand.
Ich halte es für problematisch, wenn der Staat solche Kernaufgaben abwälzt. Es gäbe auch andere Möglichkeiten.
Da sind halt viele Buerger anderer Meinung.  Sie wollen dem Staat so wenig Gewaltmonopol wie moeglich geben, da ist ja immer dieses Misstrauen gegen den Staat.  Aus diesem Grunde wird auch immer das Budget fuer die Polzei, die durch lokale abgaben finanziert wird, so klein wie moeglich gehalten.  Jede Stadt, oder Landkreis hat seine eigene Polizei, und die untersteht nicht dem Staat sondern den gewaehlten Mitgliedern des Stadt-oder Landrats.  Deswegen gibt es hier auch so relativ wenig Polizisten, man will dem Staat nicht unbedingt ein Gewaltmonopol geben.  Man muss dabei immer bedenken, dass die USA aus der Gegenwehr gerade der staatlichen Gewaltmomopole entstanden sind, und diese Erinnerung ist noch tief im Gedaechtnis der Buerger vorhanden.  Wie auch vorher, um die USA zu Verstehen, muss man seine europaeischen Vorstellungen vom Staat ablegen.

Hier ist der Kern des Auftrages an den Staat so wenig wie moeglich Gesetze zu verabschieden zu so gering wie moeglichen Kosten (Steueren), die es gerade so erlauben , dass ein Gemeinschaftswesen funktionieren kann.  Wenn moeglich werden die noetigen Vorschriften auf so lokaler Ebene wie moeglich gemacht (deswegen auch die vielen, manchmal wunderlichen Gesetze in den USA).

Wenn es nach vielen Buergern gehen wuerde, wuerden auch die Strassen privatisiert (wie man bei den vielen Maudstrassen in manchen Staaten auch sehen kann).  Viele Buerger halten als den Kern der Aufgaben des Staates, so unsichtbar und billig wie nur eben moeglich zu sein.  Man mag allgemein keinen Staat der sich staatsphilosophisch betrachten meochte.  Deswegen werden auch die meisten Parlamentarier in vielen Bundesstaaten nur als Teilzeitbeschaeftigte eingesetzt, die fuer lange Monate auf Urlaub geschickt werden, damit sie weiter ihren Lebensunterhalt verdienen koennen. (es gibt hier uebrigens auch keine Immunitaet fuer Politiker, auch ein Minister kann ein Knoellchen bekommen, welches er bezahlen muss, auch ein Minister kann in den 'Pot" kommen, wenn er sein Knoellchen nicht bezahlt).

Zitat
Das Beispiel mit Kennesaw schließt hier nahtlos an. Zu sagen, der Staat kann die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleisten, man möge sich bewaffnen und selbst verteidigen ist eher eine Bankrotterklärung, denn ein Fortschritt. Das erinnert mehr an den wilden Westen.
Ich glaube, auch hier musst du von der deutschen Betrachtungsweise abgehen.  Die Bevoelkerung von Kennesaw hatte sich entschieden, dass sie nicht mehr Geld fuer zusaetzlichen Polizeischutz ausgeben wollte (in vielen US Gemeinden wird ueber ein Voklsabstimmung bestimmt, ob mehr Polizisten, Fahrzeuge, usw. eingestellt bzw. angeschafft werden sollen).  Sie haben entschieden (ueber ihre direckt gewaehlten Vertreter, die in den USA, im Gegensatz zu Deutschland, auch ohne groessere probleme innerhalb ihrer Amtszeit wieder abgewaehlt werden koennen falls sie den Willen ihrer Waehlerschaft nicht entsprechend umsetzen), dasss sie glauben, dass Wildwestmethoden fuer Law and Order fuer ihre Verhaeltnisse besser seien.  Und der Erfolg hat ihnen Recht gegeben.  Hier in der Naehe gibt es einen Ort, der sich entschieden hat, seine Polizei ganz abzuschaffen, um dadurch Kosten zu sparen.  Kleiner Angelegenheiten werden dort durch eine Miliz geregelt, fuer groessere Sachen wird der County Sheriff auf Stundenbasis herangezogen.

Ja, der wilde Westen lebt noch sehr gut in den USA, aehnlich wie sich gewisse preussische Tugenden in Deutschland erhalten haben (oder man in Bayern immer noch Ludwig nachtrauert)

Zitat
Und: "Of 626 shootings in or around a residence in three U.S. cities revealed that, for every time a gun in the home was used in a self-defense or legally justifiable shooting, there were four unintentional shootings "
Wie ich oben schon geschrieben habe, war die Stellungnahme des obersten Gerichtshofes auch nicht immer einheitlich. Die Konkretisierung der Grundrechte durch Gesetze ist auch in den Staaten der normale Weg. In diesem Fall wird dieser Weg jedoch nicht ausgeschöpft.
Hier ist natuerlich, wessen Statistik man glaubt, es gibt jede Menge Statistiken die aussagen , dass Waffenbesitz vorteilhaft ist.
Wenn der oberste Gerichtshof eine Auslegung der Constituition festlegt, kann diese Auslegung nur durch diesen Gerichtshof geaendert werden.  Wie ich schon sagte, koennte das  Parlament ein neues Gesetz verabschieden, dass die Auslegung umgeht, aber ein solches Gesetz wuerde dann wieder von eben diesem Gerichtshof auf seine Rechtmaessigkeit ueberprueft.  Und bisher haben solche Gesetze (wie bei den schon beschriebenen Staaten) dieser Ueberpreufung nicht stand gehalten.

Zitat
- Und ob die Bürger den verantwortungsvollen Umgang beherrschen? Hier einige Zahlen: "In the U.S. for 2010, there were 31,513 deaths from firearms, distributed as follows by mode of death: Suicide 19,308; Homicide 11,015; Accident 600"
Und: There were (2003) 29,771 firearm deaths in the US and 7,653 firearm deaths in the 22 other countries (Australia, Austria, Canada, Czech Republic, Finland, France, Germany, Hungary, Iceland, Italy, Japan, Luxembourg, Netherlands, New Zealand, Norway, Portugal, Slovakia, Spain, Sweden, United Kingdom (England and Wales), United Kingdom (Northern Ireland), United Kingdom (Scotland)). Of all the firearm deaths in these 23 high-income countries in 2003, 80% occurred in the US.

Es ist ein teures Grundrecht.
Wie gesagt, es ist die Frage, wessen Statistik ich glaube, und wie ich mit dieser emotionellen Sache umgehe,  wie es ja in Deutshcland mit "Freie Fahrt fuer freie Buerger" aehnlich ist.

Zitat
Ich kritisiere, dass mit diesem Recht auf Waffen drei (für mich) nicht tolerierbare Prinzipien vermittelt werden:
-   Es sei normal und legal Konflikte durch Gewalt zu lösen.
-   Es sei legal und legitim Sachwerte mit ggf. tödlicher Gewalt zu verteidigen. Stellt also Sachwerte über die körperliche Unversehrtheit und Leben.
Das Argument der Verteidigung von Familie, Heim, Hab und Gut taucht immer und immer wieder auf.
-   Waffenbesitz als Grundrecht erweckt den Anschein, als ob Bürger ohne Waffe nicht vollwertig, ja nicht mündig seien!
Es ist halt die Tatsache, dass dein Wertesystem anders ist, als das vieler Amerikaner.  Ich kenne sehr viele Menschen hier, die selbst keine Waffen haben wollen, aber das Recht sie haben zu koennen, als sehr wichtig bewerten.  Ja, viel Staaten haben sich die sogenannte Castle Doctrine, als Gesetz gegeben, (http://tinyurl.com/6rqotb3), und dieses Gesetz erlaubt nun mal sich mit toedlichen Mitteln gegen Eindringlinge zu verteidigen.

Waffenbesitz als Grundrecht bedeutet fuer viele Amerikaner, dass sie sich gegen Regierungsgewalt zur Not mit Waffen wehren koennen

Zitat
Ich möchte nochmal betonen, dass ich keineswegs die deutsche Sicht als Maßstab anlege.
Die hier erwähnten bayerischen Sportschützen finde ich aus dem gleichen Grund fragwürdig.
Du kannst die deutsche Sichtweise nicht ablegen (ich auch nicht vollstaendig), denn du bist, wie ich mit dem deutschen System aufgewachsen, und das hat dich grundlegend (wie auch mich) beeinflusst.  viele Amerikaner koennen unsere deutsche Denkweise nicht verstehen, und sogar unser Sohn (in den USA geboren und mit amerikanischer Mutter aufgewachsen, und im US System erzogen worden) wundert sich manchmal ueber Dinge und Gebraeuche, die in Deutschland ueblich sind, hier aber als "exotisch" erscheinen.

Ich klebe, wie schon gesagt, fast 40 Jahre hier, und bin seit 1966 ausschliesslich fuer amerikanische Frimen taetig gewesen, und habe daher staendig mit US Kollegen zu tun gehbat, und reiste jaehrlich fuer mehrere Monate in arbeitsbedingt in die USA (auf einer dieser Reisen habe ich meine Frau kennen gelernt, und mit nach Deutschland genommen), und selbst ich kann habe manchmal noch immer gewisse Schwieigkeiten, mich mit bestimmten Dingen und Sachlagen ohne Probleme abzufinden.  Ich koennte mir daher auch vorstellen, dass man "richtiger"Bbayer sein muss, um die Sportschuetze dort zu verstehen?

Zitat
Und auch das dem amerikanischen Rechtssystem so ähnliche britische Recht regelt den Waffenbesitz extrem restriktiv.
Die USA und Canada sind daher in der westlichen Welt eher die Ausnahme.

Aber es ist nur (m)eine Meinung und zum Glück steht die uns noch zu – hier und drüben.  :D


Mic
Ja, das britische Recht ist aehnlich zu dem Emerikanischen, die Englaender haben aber eine andere Constitution, udn gerade diese wurde ja so geschrieben, um sich von den Briten zu separieren.  Den Englaendern ist Waffen Tragen untersagt, die sollen ja auch nciht gegen das Koenigshaus rebelleiren. Den Amerikanern ist es extra zugestanden, damit sie notfalls rebellieren koennen, also sich genau auf der Gegenseite des Spektrums befinden.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 03.07.2012, 15:40 Uhr


Nein, im Fall von Notwehr/fahrlässiger Tötung ist die Todesstrafe doch gar kein Thema. Selbst bei "second-degree murder" nicht.

Ich hoffe, damit meinst Du nicht mich. Ich versuche, immer freundlich und höflich zu antworten.

Floriana

Ich hoffe doch, dass wir alle freundlich und höflich sind. Noch dazu nicht nur wir Deutsche über den Waffenbesitz in den USA mit Unverständnis reagieren...

Die Notwehrsituation stellt sich dann für mich folgendermaßen dar.  Auf eine Walmart Parkplatz in Florida (obwohl angeblich in Florida nicht erlaubt), übernachtet ein US Amerikanisches Paar in einem RV.  Ein angeblich betrunkener männliche Person, begehrt in der Nacht ca. 2 Uhr durch lautes Klopfen an der RV Türe Einlass. Der Besitzer gibt durch die geschlossene Türe der die Person zu verstehen, sie soll sich entfernen. Er gibt mehrere Schüsse durch die geschlossene Türe ab die unbewaffnete Person wird tödlich getroffen. Freispruch in Florida da es sich um Notwehr handelt....   
Ja, weil Florida sich das Castle Doctrin als Gesetz gegeben hat (Texas ist da noch freizuegiger, da gilt teilweise unerlaubtes betreten des Landes als Grund zum Schusswaffengebrauchs).  Unwissenheit schuetzt halt nicht vor Strafe, und bei Castle Doctrin kann diese toedlich sein.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 03.07.2012, 16:02 Uhr
Danke!

Wir könnten zwar ewig so weitermachen, aber ich glaube, die Argumente sind erschöpfend ausgetauscht worden für eine spontane Diskussion - Einigkeit kann nicht, muss aber auch nicht erzielt werden.

Nur als Ergänzung:

Die Daten sind von der WHO, die Angriffsdaten von Wikipedia (Bären) und International Shark Attack File, Florida Museum of Natural History, University of Florida.
 
Nachdem ich bereits in mehreren Ländern der EU gelebt habe, würde ich meine Sicht - wenn sie schon nicht nur mir gehören kann - eher als europäisch ansehen. Hier herrscht weitgehend Einigkeit was das Recht auf Waffen betrifft. Wietgehend heißt nicht ganz und gar.
 
"And Now for Something Completely Different"  :)

Ja, das Tempolimit (bzw. das Fehlen desselben) ist die heilige Kuh der Deutschen und ebenso unvernünftig - es ist jedoch kein Grundrecht.

Mic
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Gast am 03.07.2012, 16:39 Uhr
Zitat
- Und ob die Bürger den verantwortungsvollen Umgang beherrschen? Hier einige Zahlen: "In the U.S. for 2010, there were 31,513 deaths from firearms, distributed as follows by mode of death: Suicide 19,308; Homicide 11,015; Accident 600

Hier sollte etwas tiefer gegraben werden. 80 % der Waffen, die polizeilich von Tatorten/Verbrechen sicher gestellt wurden, waren illegal.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Floriana am 03.07.2012, 22:56 Uhr
Zitat
- Und ob die Bürger den verantwortungsvollen Umgang beherrschen? Hier einige Zahlen: "In the U.S. for 2010, there were 31,513 deaths from firearms, distributed as follows by mode of death: Suicide 19,308; Homicide 11,015; Accident 600

Hier sollte etwas tiefer gegraben werden. 80 % der Waffen, die polizeilich von Tatorten/Verbrechen sicher gestellt wurden, waren illegal.

@Gast: Hast Du für diese Zahl bitte mal eine Quellenangabe?

@Microbi: Nicht, dass ich die von Dir genannten Zahlen anzweifele, aber es wäre nett, wenn Du die zugehörige Quelle ebenfalls direkt verlinken würdest.

Danke.

Floriana
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 04.07.2012, 08:09 Uhr
@ Floriana, natürlich hast Du gerade die Angaben bezweifelt  :wink:
Und versteh mich nicht falsch, meine Angaben kann man leicht "ergooglen", Deine Bekannten kann ich nicht prüfen. Ich glaube Dir einfach.

 Sharks  (http://www.flmnh.ufl.edu/fish/sharks/statistics/statsus.htm)
 Bears  (http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_fatal_bear_attacks_in_North_America)
 Firearm deaths  (http://library.med.utah.edu/WebPath/TUTORIAL/GUNS/GUNSTAT.html) (Quellenangabe) Im Übrigen ist Utah nicht gerade ein waffenfeindliches Land.

Mic
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: DocHoliday am 04.07.2012, 12:05 Uhr
Ich habe mir gerade die letzten zwei oder drei Seiten der Diskussion durchgelesen.
Erstens Hochachtung für die sachliche und interessante Diskussion! Ich habe viele bekannte aber auch einige neue Argumente gelesen.

Ich habe allerdings noch eine Verständnisfrage: Sehe ich das richtig, dass einzelne Verfassungsgrundsätze vom Supreme Court in wechselnder Besetzung immer wieder anders ausgelegt werden können? Es wäre also möglich, dass - vorausgesetzt die Demokraten stellen die nächsten 2 oder 3 Legislaturperioden den Präsidenten - ein demokratisch besetzter Supreme Court 2021 entscheiden könnte, dass der Waffenbesitz  von Privatpersonen von diesem Verfassungszusatz nicht abgedeckt wird? Und 2032 entscheidet der nächste Supreme Court, dass wieder die sleben Regeln gelten wie heute?

Es gibt also keine Basis an vorausgegangenen Urteilen, auf die man sich bezieht sondern das Gericht entscheidet jedes mal völlig neu?
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 04.07.2012, 12:11 Uhr
Ja, das Tempolimit (bzw. das Fehlen desselben) ist die heilige Kuh der Deutschen und ebenso unvernünftig - es ist jedoch kein Grundrecht.

Vor allem ist das faktisch schon ausgehebelt - es gibt kein bundesweites Geschwindigkeitslimit (in den USA seit 1995 auch nicht mehr), es ist Ländersache (wie in den USA), nur haben hier die Länder keine generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen, sondern individuelle. Tatsache ist aber, dass es kaum noch unreglementierte Autobahnstrecken gibt, nahezu überall ist irgendeine Beschränkung vorgegeben.

Texas will übrigens noch in diesem Jahr die Bestimmungen weiter lockern, schon die letzten Jahre durfte man bis zu 80 mph auf Highways fahren, das soll jetzt auf 85 mph angehoben werden (wenn es nicht sogar schon umgesetzt wurde). Das sind schon 137 km/h und ist damit schon schneller, als was hier auf den meisten Autobahnen erlaubt ist.

Und was den genannten Spritverbrauch betrifft - ähm, wie bitte? Da fangen wir am besten gar nicht erst mit an....

Zu den Schusswaffenstatistiken: die Wahrscheinlichkeit, in den USA erschossen zu werden, ist fast exakt zehn mal so hoch wie hier in D. Die 30.000 Toten pro Jahr sind seit viel Jahren eine konstante Zahl in den USA (Obama wollte das verbessern, ist aber auch gescheitert), ebenso die Verteilung von 18.000 Selbstmorde plus 12.000 Erschossene. Und dazu gesellen sich jedes Jahr 70.000 Verletzte durch Schusswunden - in andern Ländern wären das typische Zahlen für einen dauerhaften Bürgerkrieg.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: winki am 04.07.2012, 12:47 Uhr
Ich habe mir gerade die letzten zwei oder drei Seiten der Diskussion durchgelesen.
Erstens Hochachtung für die sachliche und interessante Diskussion! Ich habe viele bekannte aber auch einige neue Argumente gelesen.

Ich habe allerdings noch eine Verständnisfrage: Sehe ich das richtig, dass einzelne Verfassungsgrundsätze vom Supreme Court in wechselnder Besetzung immer wieder anders ausgelegt werden können? Es wäre also möglich, dass - vorausgesetzt die Demokraten stellen die nächsten 2 oder 3 Legislaturperioden den Präsidenten - ein demokratisch besetzter Supreme Court 2021 entscheiden könnte, dass der Waffenbesitz  von Privatpersonen von diesem Verfassungszusatz nicht abgedeckt wird? Und 2032 entscheidet der nächste Supreme Court, dass wieder die sleben Regeln gelten wie heute?

Es gibt also keine Basis an vorausgegangenen Urteilen, auf die man sich bezieht sondern das Gericht entscheidet jedes mal völlig neu?

....genau das ist nämlich der springende Punkt. Man beruft sich auf den Artikel  des The National Firearms Act (1934), the Gun Control Act (1968), und der 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (1791).

ABER:   In der Zwischenzeit sind weitere Waffengesetze entstanden, die diese fundamentalen Gesetze geändert, oder weitere Beschränkungen hervorgebracht haben.

Wobei dabei die National Rifle Association (NRA)  als Waffen-Lobbyist eine unrühmliche Rolle spielt und durch Unterstützung von Privatklagen beim republikanisch ausgeprägtem Suprem Court für Präzedenzfälle gesorgt hat, und dadurch in letzter Zeit, das öffentliche Tragen von Waffen ermöglichte.  Dabei muss  aber nicht jeder Bundesstaat durch seine Hoheitsrechte, folge leisten.  Momentan wird in den USA je nach Bundesstaat das Tragen von Waffen in Universitäten oder Schulen diskutiert wobei wiederum die NRA die treibende Kraft sein dürfte.  

Wenn auch die 80% illegal erworbener Waffen sehr hoch gegriffen sind, kann man diese Zahl schon trauen. Für mich wäre es ein leichtes in einer der zahlreichen privaten Gun - Flea - Market ein Waffe zu erstehen. Der Verkauf ist ja nicht immer illegal sondern nur der Besitz....
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Microbi am 04.07.2012, 14:53 Uhr
Ob der Supreme Court an frühere Entscheidungen gebunden sei...?
Die  Entwicklung der Auslegung  (http://de.wikipedia.org/wiki/2._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten) des zweiten Verfassungszusatzes legt diese Annahme zumindest nahe.

Auf der anderen Seite wird darauf hingewiesen, dass das Gericht prüft, ob keiner der vorherigen Entscheide (s.d.) den aktuellen Richterspruch vorwegnehme.

Es ist interessant zu beobachten, dass je neuer eine Entscheidung ist, um so extensiver die Auslegung. Man würde es eigentlich genau umgekehrt erwarten, schließlich sind frühere Entscheidungen sowohl sprachlich, als auch historisch näher dran gewesen. Was frühere Richter noch als "Miliz" verstanden haben, legen heutige Richter als "Volk" aus (das Benutzen der zwei unterschiedlichen Wörter in einem Satz legt aus meiner Sicht auch nahe, dass nicht das Selbe gemeint war). Es ist auch eine gewisse "teleologische Auslegung", nur nicht unbedingt die der Verfasser. (Gewöhnlich werden Gesetze nach vier Gesichtspunkten ausgelegt: Grammatisch, systematisch, historisch und teleologisch. Es gibt zwar keine Rangordnung, dennoch geht man meist in dieser Reihnfolge auch vor. Es gibt auch andere Methoden, aber die vier reichen meist aus.)
Mir scheint, als ob der Supreme Court die Auslegung etwas zu tendenziös vorgenommen hätte. Die ursprüngliche Diskussion über die Formulierung des Zusatzes legt eigentlich nahe, dass die Wortwahl nicht zufällig war. Hätte man mit "Militia" "People" gemeint, dann hätte man es auch so geschrieben.
Die 2008-er und die 2010-er waren beide 5 zu 4 Entscheidungen. Also man kann diese Auslegung immer noch durchaus kritisch sehen. Sich in den Argumenten zu vertiefen dürfte jedoch eher das spannende Thema einer Dissertation sein.

Ich lasse mich aber gerne auch auf eine Diskussion über die Auslegung ein  :D

Mic

Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 04.07.2012, 16:58 Uhr

Ich habe allerdings noch eine Verständnisfrage: Sehe ich das richtig, dass einzelne Verfassungsgrundsätze vom Supreme Court in wechselnder Besetzung immer wieder anders ausgelegt werden können? Es wäre also möglich, dass - vorausgesetzt die Demokraten stellen die nächsten 2 oder 3 Legislaturperioden den Präsidenten - ein demokratisch besetzter Supreme Court 2021 entscheiden könnte, dass der Waffenbesitz  von Privatpersonen von diesem Verfassungszusatz nicht abgedeckt wird? Und 2032 entscheidet der nächste Supreme Court, dass wieder die sleben Regeln gelten wie heute?

Es gibt also keine Basis an vorausgegangenen Urteilen, auf die man sich bezieht sondern das Gericht entscheidet jedes mal völlig neu?
Ja, der Supreme Court kann in jeder Periode wieder zu andren Auslegungen kommen, was aber nicht sehr haeufig geschieht, wie man bei dem Recht auf Abtreibung (http://tinyurl.com/7jxoduy), wo schon seit Jahren von der Konservativen Seite versucht wird, diesen Grundsatz zu aendern.  Wenn ein Court keine Aenderung will, nimmt er den Antrag einfach nciht an.  Falls das Waffengesetz geandert werden sollte, wird es normalerweise so sein, dass bisherige Waffenbesitzer "grandfathered in" werden.  Allerdings koennten dann die staaten darueber hinaus striktere Gesetze machen, und bestimmte Waffen verbieten.

Diese Flexibilitaet veranlasst den Kongress eigentlich, nur solche Gesetze zu verabschieden, die auch die Ueberpreufung durch den Supreme Court als Niet und Nagelfest ueberstehen.  Das ist auch der Grund, warum die meisten Abgeordneten/Senatoren in den USA Rechtsanwaelte sind, meistens sogar Constitutional Laywers (wie ja auch Obama einer ist).

Ich glaube, die Framers hatten schon gute Weitsicht, diese Moeglichkeit in die Constitution einzubauen, weil sich dadurch die Constutution in wichtigen Punkten quasi staendig erneuert und sich dem jeweiligen Zeitgeist doch ziemlich anpassen kann.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 04.07.2012, 17:03 Uhr

Zu den Schusswaffenstatistiken: die Wahrscheinlichkeit, in den USA erschossen zu werden, ist fast exakt zehn mal so hoch wie hier in D. Die 30.000 Toten pro Jahr sind seit viel Jahren eine konstante Zahl in den USA (Obama wollte das verbessern, ist aber auch gescheitert), ebenso die Verteilung von 18.000 Selbstmorde plus 12.000 Erschossene. Und dazu gesellen sich jedes Jahr 70.000 Verletzte durch Schusswunden - in andern Ländern wären das typische Zahlen für einen dauerhaften Bürgerkrieg.
Da kann man auch andere Statistiken gegenhalten:
Myth: Japan has strict gun control and a less violent society
Fact: In Japan, the total murder rate is almost 1 per 100,000. In the U.S., there are about 3.2 murders per 100,000 people each year by weapons other than firearms.38 This means that even if firearms in the U.S. could be eliminated, the U.S. would still have three times the murder rate of the Japanese. Whereas Japan’s murder rate may be low, its suicide rate is over 20 per 100,000 people. Combined, Japanese are being murdered and committing suicide at a rate of about 21 per 100,000. In the U.S., our combined murder and suicide rate is also about 21.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Jack Black am 04.07.2012, 17:11 Uhr
Das ist so eine pfiffige Argumentation wie "in Deutschland sind 10% aller Verkehrsunfälle auf Alkohol am Steuer zurückzuführen - wann nimmt endlich jemand die 90% wahnsinnigen nüchternen Fahrer aus dem Verkehr"...

Dann bin ich schnell wieder hier heraus, das ist zwar witzig, aber hilft nicht wirkich. Sowieso nicht den 30.000 erschossenen US-Bürgern p.a.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: dschlei am 04.07.2012, 17:14 Uhr

Mir scheint, als ob der Supreme Court die Auslegung etwas zu tendenziös vorgenommen hätte. Die ursprüngliche Diskussion über die Formulierung des Zusatzes legt eigentlich nahe, dass die Wortwahl nicht zufällig war. Hätte man mit "Militia" "People" gemeint, dann hätte man es auch so geschrieben.
Die 2008-er und die 2010-er waren beide 5 zu 4 Entscheidungen. Also man kann diese Auslegung immer noch durchaus kritisch sehen. Sich in den Argumenten zu vertiefen dürfte jedoch eher das spannende Thema einer Dissertation sein.

Ich lasse mich aber gerne auch auf eine Diskussion über die Auslegung ein  :D

Mic


Da jeder der Richter seine Abstimmung im Urteil und die Begruendung dafuer in ausgiebiger schriftlicher From veroeffentlicht, muesste man sich durch die einzelnen Begruendungen lesen, um die Tendenz zu erfassen.  
Da mir das zu viel Arbeit ist, und mein Wissen ueber Verfassungsrecht nicht ausreicht, verlasse ich mich auf die Presse (ist das gut oder schlecht???), und Leute in meinem bekanntenkreis, die mehr davon kennen als ich,  Die Tendenz ist auf jeden Fall, dass die Sache fuer die Waffenfreunde zuerst mal gut gelaufen ist, und es auch unwahrscheinlich sein wird, dass sich in den naechsten Jahren etwas daran aendern wird, man meint sogar, dass es noch erleichtert werden wuerde, Waffen ueberall zu tragen.  man kann diese Tendenz auch klar erkennen, denn alle Staaten, in denen nun die Teaparty Fraktion das Sagen hat, haben praktisch alle Restriktionen zum Waffenbesiz beseitigt.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: DocHoliday am 04.07.2012, 20:49 Uhr
Noch eine blöde (?) Frage. Ist das Recht, Waffen zu kaufen/besitzen/tragen eigentlich an die Staatsbürgerschaft oder permanent Residency o.ä. gebunden? Oder könnte ich mir theoretisch für die 90 Tage, die ich in den USA bleiben darf (oder mit Visum auch 6 Monate) eine Waffe kaufen und diese legal tragen?

Edit: da kann man mal sehen, wie lang die Diskussion ist. Das war ja mehr oder weniger die Ausgangsfrage ;)
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Lees am 04.07.2012, 21:30 Uhr
Als Tourist kannst du keine Waffer besitzen. Du kannst allerdings in einer 'shooting range' eine mieten und dort ballern. Ausnahmen gibt es wohl fuer Jaeger, die ihre eigene Waffe mitbringen. Du darfst das Gesetz selber ergoogeln, steht voller Unterrubriken und Sonderparagraphen.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Kar98 am 04.07.2012, 22:55 Uhr
Noch eine blöde (?) Frage. Ist das Recht, Waffen zu kaufen/besitzen/tragen eigentlich an die Staatsbürgerschaft oder permanent Residency o.ä. gebunden? Oder könnte ich mir theoretisch für die 90 Tage, die ich in den USA bleiben darf (oder mit Visum auch 6 Monate) eine Waffe kaufen und diese legal tragen?

Nein, kannst du nicht. Du musst schon legal als Nicht-Besucher hier leben.
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: DocHoliday am 04.07.2012, 23:38 Uhr
Dachte ich mir.


Klar hätte ich das Gesetz googlen können aber wenn jeder für sich selber googelt, hätten wir hier wenig zu reden. ;)
Titel: Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
Beitrag von: Palo am 05.07.2012, 00:54 Uhr

 Dabei muss  aber nicht jeder Bundesstaat durch seine Hoheitsrechte, folge leisten.  Momentan wird in den USA je nach Bundesstaat das Tragen von Waffen in Universitäten oder Schulen diskutiert wobei wiederum die NRA die treibende Kraft sein dürfte. 


In Arizona, was ja bekanntlich mit die liberalsten gun-laws hat, darf neuerdings auf keinem University- und College Campus mehr garaucht werden, nicht mal daussen, soll nicht gesund sein.

Aaaber Waffen duerfen auf jeden Campus mitgebracht werden, von Studenten wie von Professoren, sogar mit in die Hoersaaele und Klassenraeume. Da kann man wirklich nur den Kopf schuetteln.