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Autor Thema: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?  (Gelesen 4508 mal)

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winki

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #30 am: 27.04.2008, 08:59 Uhr »
Lebensmittelpunkt!?!? Absolut Irrelevant...  So lange ich in dem Land das für mich Steuerrelevant ist (Deutsche Staatsbürger in Deutschland) brav meine Steuern zahle, dort offiziell gemeldet bin und keine steuerlichen Abschreibungen wegen Auslandsaufenthalt geltend mache ist der Lebensmittelpunkt steuerlich vollkommen irrelevant.
Für Rentenbezieher mit Langzeitaufenthalt über VISA gelten betreff des Lebensmittelpunkt
ähnliche Bestimmungen.
Natürlich gelten andere Bestimmungen für US-Staatbürger. Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen...

Es bleibt eine Tatsache, es gibt KEINE offizielle Bestimmung über "wie oft und innerhalb welcher Zeiträume das Visa-Waiver-Verfahren zur visafreien Einreise genutzt  werden" kann.

Auch ein IO kann sich nicht über diese Bestimmung hinwegsetzen. Notfalls ist bei sachlicher Klärung ein Vorgesetzter wie in ähnlich gearteten Fällen schon vorgekommen, hinzu zu ziehen.

ratlady

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #31 am: 27.04.2008, 15:36 Uhr »
Lebensmittelpunkt!?!? Absolut Irrelevant...  So lange ich in dem Land das für mich Steuerrelevant ist (Deutsche Staatsbürger in Deutschland) brav meine Steuern zahle, dort offiziell gemeldet bin und keine steuerlichen Abschreibungen wegen Auslandsaufenthalt geltend mache ist der Lebensmittelpunkt steuerlich vollkommen irrelevant.

Mag ja fuer die Steuer in D gelten (damit kenn ich mich nicht so aus), ich bezog mich dabei aber auf die Einreise per VWP (darum ging's ja hier auch  :wink:) - und dafuer muss der Lebensmittelpunkt nunmal ausserhalb USA liegen, und deshalb sollte man zumindest damit rechnen, bei der Einreise Probleme zu bekommen, wenn man den Grossteil des Jahres in USA verbringt. Hoffe, das ist jetzt besser ausgedrueckt... ?  :oops:

Zitat
Auch ein IO kann sich nicht über diese Bestimmung hinwegsetzen. Notfalls ist bei sachlicher Klärung ein Vorgesetzter wie in ähnlich gearteten Fällen schon vorgekommen, hinzu zu ziehen.

Hm... der IO kann sich nicht ueber eine Bestimmung hinwegsetzen, die offiziell gar nicht existiert? :kratzen:

Wenn beim IO aus irgendwelchen Gruenden der Verdacht entsteht, dass Du das VWP in irgendeiner Weise "missbrauchst", wird er Dich in aller Regel zur weiteren "Vernehmung" ins "Hinterzimmer" (zur secondary inspection) schicken, wo dann ueber Dein weiteres Schicksal entschieden wird (mit Deiner Unterschrift auf dem gruenen Formular bestaetigst Du uebrigens auch, dass Du jedes Recht auf "Anfechtung" der Entscheidung des IO aufgibst - m.W. ist das einzige, was Dir wirklich zusteht, ein Uebersetzer, falls Du nicht genug Englisch kannst; natuerlich kann Dich niemand davon abhalten, nach einem "supervisor" zu fragen, aber ob das was bringt...).

Du sagst doch selbst ganz richtig, dass es  keine festgeschriebene Regel gibt - das heisst aber nicht nur, dass man u.U. evtl. auch mal laenger als 180 Tage/Jahr "schaffen" kann, sondern auch, dass es andererseits keine "Garantie" auf die "vollen" 180 Tage gibt. :!:

dschlei

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #32 am: 27.04.2008, 15:57 Uhr »
Die Befugniss die Einreise in die USA zu erlauben liegt ausschliesslich in der Hand des IO.  Die Einreise kann selbst mit einem gueltigem Visum verweigert werden, wenn der IO meint, dass eine Person nicht in die USA einreisen soll.  Diese Entschiedung braucht der IO auch nicht zu begruenden, und es gibt keine Rechtsmittel dagegen.  US Gerichte sind dafuer auch nicht zustaendig, da sich der Einreisende defacto noch nicht in den USA befindet.  Der IO braucht auch nicht auf das Verlangen, einen Supervisor heranzuziehen, einzugehen.
Die einzigen Personen, die der IO einreisen lassen muss, sind US Staatsbuerger!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Cincinnati

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #33 am: 27.04.2008, 16:10 Uhr »
Was ist denn, wenn man den verliert?
... im Prinzip auch kein Problem , weil die Fluggesellschaften den aus dem Reisepaß entfernen, wenn man sich einscheckt  .. bei mir wurden diese VISA-Abschnitte schon sehr oft vergessen ..  hab`damit noch nie Probleme gehabt ..
" ... eure  lustige, listige, schleimige und  schwänzelnde Schlange "

winki

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #34 am: 27.04.2008, 20:25 Uhr »
Nicht schon wieder Äpfel mit Birnen vergleichen.

Es ist hinlegend bekannt daß die USA-Einreise unter der Entscheidungsgewalt des IO obliegt. Dies wird auch in keiner Weise in Frage gestellt.

Nur wird in den seltensten Fällen eine Wiedereinreise sofern sich in der Zwischenzeit keine für den IO begründeten Verdachtsmomente (zum Beispiel Illegaler Aufenthalt, Arbeitsaufnahme etc.) ergaben durch einen IO verweigert. Auch ein noch so mißgelaunter IO handelt nicht nach Gutsherrenart und entscheidet nach Nasenspitze sondern handelt im Rahmen festgesetzter Regeln. Er wird auch kaum die Bitte um Klärung des Sachverhaltes eines Vorgesetzten widersprechen wenn nicht wirkliche Verdachtsmomente vorliegen.

Um es nochmals deutlich zu sagen:   

Eine gesetzliche Regelung, wie oft und innerhalb welcher Zeiträume das Visa-Waiver-Verfahren zur visafreien Einreise genutzt werden kann, besteht nicht.

Im Übrigen bin ich seit 2005 und mir mehrere bekannte Personen schon länger mehrmals im Jahr über VISA und VWV in die USA eingereist ohne daß ein IO sich daran gestört hätte wobei der Lebensmittelpunkt (USA/D Verhältnis)  eindeutig in den USA liegt.

Allerdings entwickelt sich diese Diskussion um des Kaisers Bart, den ob theoretisch ein IO multiple Wiedereinreisen verweigern wird, ist prinzipiell möglich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufklärbar.


PS: Nur noch 9 Tage bis LAS.....

Seth

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #35 am: 28.04.2008, 08:20 Uhr »
Meine Visa läuft zum 16.Juni aus (Visa Waiver) Kann ich nun am 5.Juni nach Toronto und mir am 10.Juni bei meiner Rückkehr ein neues Tourivisa holen und wie sicher wäre diese Möglichkeit?
Grüße Seth

Dieses Thema wurde hier schon häufig diskutiert. Die Antwort ist ganz klar: Nein, das kannst Du nicht.

Eine Begründung/Erklärung findest Du unter anderem hier.

Danke für die Hilfe Dirk.

Ich denke diese Frage wurde hier auch schon oft diskutiert, allerdings habe ICH leider nichts gefunden.

Kann ich mich an die örtlichen Behörden wendem um ein reguläres Visum zu erhalten? Falls ja, müsste ich aus- und wieder einreisen um dieses dann zu aktivieren?

Grüße aus Memphis, TN
Seth

wuender

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #36 am: 28.04.2008, 20:15 Uhr »
Kann ich mich an die örtlichen Behörden wendem um ein reguläres Visum zu erhalten? Falls ja, müsste ich aus- und wieder einreisen um dieses dann zu aktivieren?

Dazu kann ich leider keine definitive Antwort geben.

Ich denke, dass es nicht gehen wird, da normalerweise Visa von den amerikanischen Botschaften bzw. Konsulaten in dem Land ausgestellt werden, in dem Du lebst. Außerdem ist ein Visa ja streng genommen keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern nur eine Erlaubnis, bis zur Immigration zu reisen, wo dann entscheiden wird, ob Du einreisen darfst. Aber Du bist ja schon eingereist.

Kann jemand diese Meinung bestätigen oder korrigieren?

Schöne Grüße,
Dirk

ratlady

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #37 am: 28.04.2008, 23:57 Uhr »
Ich denke diese Frage wurde hier auch schon oft diskutiert, allerdings habe ICH leider nichts gefunden.

Moment mal... Du hast doch seinerzeit selbst genau deswegen nachgefragt, und auch damals schon die Antwort erhalten, dass Du fuer einen Aufenthalt >90 Tage vorher ein Besuchervisum beantragen musst und Ausreise nach CAN/MEX nicht wirklich "zaehlt"... Warum sollten sich die Leute hier die Muehe machen, auf Deine Fragen einzugehen, wenn Du die Antworten offensichtlich eh' nicht beruecksichtigst (zumindest dann, wenn sie nicht "wie gewuenscht" ausfallen)?

Und auch wenn Du theoretisch bei einer US-Botschaft in Kanada um ein Visum nachsuchen koenntest (bin mir da jetzt nicht ganz sicher, meine aber, dass das u.U. tatsaechlich moeglich ist), hast Du zum einen das Problem, Dein I-94W bei Ausreise dorthin loszuwerden, zum anderen, ein B-Visum zu bekommen, nachdem Du grad erst das VWP ziemlich maximal ausgenutzt hast, und zudem Deinem Heimatland schon seit einiger Zeit ferngeblieben bist. Halte ich persoenlich fuer aussichtslos - versuchen kannst Du's natuerlich trotzdem.

Von innerhalb der USA kannst Du Deine Aufenthaltsgenehmigung definitiv NICHT verlaengern.

Seth

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Re: Urlaub vor Ort verlängern - wie geht man vor?
« Antwort #38 am: 29.04.2008, 20:49 Uhr »
Ich möchte mich bei euch entschuldigen, die gleiche Frage 2x gestellt zu haben  :?
Ich konnte mich nicht mehr daran erinnern, dass ich das schon einmal gefragt hatte.
Ich weiß nicht gerade sehr klug von mir, aber nochmals Entschuldigung dafür und danke für die Antworten.