Lebensmittelpunkt!?!? Absolut Irrelevant... So lange ich in dem Land das für mich Steuerrelevant ist (Deutsche Staatsbürger in Deutschland) brav meine Steuern zahle, dort offiziell gemeldet bin und keine steuerlichen Abschreibungen wegen Auslandsaufenthalt geltend mache ist der Lebensmittelpunkt steuerlich vollkommen irrelevant.
Mag ja fuer die Steuer in D gelten (damit kenn ich mich nicht so aus), ich bezog mich dabei aber auf die Einreise per VWP (darum ging's ja hier auch

) - und dafuer muss der Lebensmittelpunkt nunmal ausserhalb USA liegen, und deshalb sollte man zumindest damit rechnen, bei der Einreise Probleme zu bekommen, wenn man den Grossteil des Jahres in USA verbringt. Hoffe, das ist jetzt besser ausgedrueckt... ?

Auch ein IO kann sich nicht über diese Bestimmung hinwegsetzen. Notfalls ist bei sachlicher Klärung ein Vorgesetzter wie in ähnlich gearteten Fällen schon vorgekommen, hinzu zu ziehen.
Hm... der IO kann sich nicht ueber eine Bestimmung hinwegsetzen, die offiziell gar nicht existiert?
Wenn beim IO aus irgendwelchen Gruenden der Verdacht entsteht, dass Du das VWP in irgendeiner Weise "missbrauchst", wird er Dich in aller Regel zur weiteren "Vernehmung" ins "Hinterzimmer" (zur secondary inspection) schicken, wo dann ueber Dein weiteres Schicksal entschieden wird (mit Deiner Unterschrift auf dem gruenen Formular bestaetigst Du uebrigens auch, dass Du jedes Recht auf "Anfechtung" der Entscheidung des IO aufgibst - m.W. ist das einzige, was Dir wirklich zusteht, ein Uebersetzer, falls Du nicht genug Englisch kannst; natuerlich kann Dich niemand davon abhalten, nach einem "supervisor" zu fragen, aber ob das was bringt...).
Du sagst doch selbst ganz richtig, dass es keine festgeschriebene Regel gibt - das heisst aber nicht nur, dass man u.U. evtl. auch mal laenger als 180 Tage/Jahr "schaffen" kann, sondern auch, dass es andererseits keine "Garantie" auf die "vollen" 180 Tage gibt.
