Ich verstehe, was du mit dem Vergleich meinst, billige ihn aber nicht, da der groesste Teil der Sportler sicher nicht mal gewusst hat, verbotene Substanzen verabreicht bekommen zu haben. Zumindest war das im DDR Sport und in vielen anderen Medaillenmaschinerien auch so. Das hat bereits lange vor der Pubertaet der Sportler begonnen.
Das ist aber nun gerade ein Argument
für das Verbot potentiell gesundheitsgefährdender Dopingsubstanzen, unabhängig von ihrer Nachweisbarkeit (Schutz der Athleten)
und die Möglichkeit der nachträglichen Aberkannung von Medaillen/Rekorden. Nur wenn man fürchten muss, auch später noch bestraft/bloßgestellt zu werden, hat doch das Verbot einen Sinn.
Ich vertrete dennoch die Auffassung, dass ich nur etwas verbieten kann, was ich auch nachweisen kann. Ich sehe das aehnlich wie eine Schiedsrichterentscheidung. Was gepfiffen wird, gilt.
Dass das nie eine 100%ige Fehlerfreiheit garantiert, ist absolut klar. Aber es ist fairer, als an Athleten viele Jahre nach deren sportlichen Leistungen Rufmord zu begehen. Siehe dazu auch den Fall Krabbe/Breuer.
Der Vergleich mit dem Fussball stärkt aber eher meine Position. Beim Fussball ist es doch gerade so, dass man für Vergehen (Tätlichkeiten, etc.) die der Schiri nicht gesehen hat (= Dopingsünden, die noch nicht nachgewiesen werden konnten) per "Videobeweis" (= Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt) gesperrt werden kann.
Die beiden genannten Leichtahtletinnen sind außerdem meines Wissens für Dopingvergehen gesperrt worden, bei denen sie "auf frischer Tat" ertappt worden snd und nicht für (unbewusstes) systematisches Doping in DDR-Kaderschmieden in ihrer Jugend.
Wirklich sauberen Hochleistungssport wird es sicher nie geben. Dafür ist damit zuviel Geld und nationales Prestige zu gewinnen. Ich bin halt nur der Meinung, dass niemand mit einem Dopingvergehen davonkommen sollte, nur weil er aufgrund eines nicht ausgereiften Testverfahrens zunächst nicht erwischt wurde. Ich weiß, dass das eher die Regel ist (Beispiel Tour de France: Auch Indurain wurde die Einnahme einer Substanz nachgewiesen, die einzig und allein dazu diente, die Einnahme von Dopingmitteln zu versschleiern. Er konnte halt nur nicht belangt werden, da die Substanz wohl so neu war, dass sie noch nicht auf der Liste stand), aber wenn man jemanden erwischen kann (auch Jahre später), dann sollte das auch Konsequenzen haben. Was es im Fall Armstrong so oder so nicht haben wird, weil keine B-Probe mehr vorhanden ist.
Man kann sicher darüber diskutieren, ob es von dem Labor korrekt war, mit dem Ergebnis der Untersuchungen an die Öffentlichkeit zu gehen, ohne die Bestätigung durch eine B-Probe zu haben. Angeblich sollen ja bei der gleichen Untersuchungsreihe auch noch diverse Proben anderer Sportler positiv gewesen sein. Bin mal gespannt, was da noch so kommt.
Irgendwie sind wir aber für ein USA-Reise Forum jetzt schon sehr weit off topic. War aber eine interessante Diskussion, die wir gerne per pn fortsetzen können.