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Autor Thema: Air Berlin stellt Insolvenzantrag  (Gelesen 26673 mal)

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McC

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #30 am: 16.08.2017, 14:54 Uhr »
"You get what you pay for" im Kontext zur AirBerlin-Insolvenz ist arrogant und unangebracht.

Ob man saubillig Nahrungsmittel, Kleidung oder Dienstleistung kauft.... es kann sich jeder ausrechnen, dass jemand die Zeche bezahlt. Ob nun eine Näherin in Vietnam, die für paar Kröten die Jeans näht, oder der Kunde (bezogen auf Air Berlin) der für einen Schnäppchen-Flug... sich dann mit schlechten Service und Unpünktlichkeit ärgern darf. You get what you pay for !!!

Jedes Dienstleistungsunternehmen das schlechte Leistung bietet, macht irgendwann dicht.... daher ist es gut das AB Geschichte ist!

Smokey-the-Bear

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #31 am: 16.08.2017, 14:57 Uhr »
Es ist schon so, wie ich zuvor geschrieben habe:

Arrogant und unangebracht (im Kontext)

Allerdings - aus Deiner Feder - auch vollkommen erwartbar. Du erklärst uns die Welt. Gerne auch mal ungefragt.
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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tom22

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #32 am: 16.08.2017, 15:09 Uhr »
Außer Abwarten bleibt dann wohl tatsächlich nichts übrig.

Wenn die Buchung noch nicht zu lange zurück liegt und das Flugticket per Kreditkarte gezahlt wurde, kann man wohl versuchen, über die Bank die Zahlung zurück zu fordern. Das wäre ggf. noch eine Alternative zur Stornierung oder zum Abwarten.

Gruß Tom


mrh400

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #33 am: 16.08.2017, 15:48 Uhr »
Wenn die Buchung noch nicht zu lange zurück liegt und das Flugticket per Kreditkarte gezahlt wurde, kann man wohl versuchen, über die Bank die Zahlung zurück zu fordern.
So leicht geht eine Rückbuchung auch wieder nicht. Das setzt nämlich voraus, daß der Abbuchung kein gültiger Vertrag zugrundeliegt. Wenn man ein Ticket gebucht hat, liegt jedoch ein derartiger Vertrag vor. Gerade wenn der Schuldner in Insolvenz ist, wird jede CC-Firma auch prüfen, ob die Rückforderung berechtigt ist. Ungeprüft wird sowieso nicht zurückbelastet - da ist einiges an Formularkram erforderlich.
Nur am Rande wäre das auch eine unzulässige Verkürzung der Konkursmasse.
Gruß
mrh400

BMG1980_CGN

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #34 am: 16.08.2017, 16:11 Uhr »
"You get what you pay for" im Kontext zur AirBerlin-Insolvenz ist arrogant und unangebracht.

Ein zu zahlender Ticketpreis ist kein Garant dafür, ob eine Airline durch Insolvenz gefährdet ist oder nicht. Es sind schon mehr als genug normal- und hochpreisige Airlines insolvent gegangen.

Abgesehen davon ist es makaber, einem Forenmitglied einen solchen Spruch entgegenzuschmettern, der für Februar 2018 gebucht hat und diesen Flug - meiner Meinung nach - höchstwahrscheinlich abschreiben kann. Dann könnte man gleich schreiben, dass jeder schön blöd ist, der AirBerlin gebucht hat.

Das es mit AirBerlin schon seit längerer Zeit nicht mehr rund gelaufen ist, war kein Geheimnis, dass es deswegen zwingend in einer Insolvenz endet, nicht unbedingt so abzusehen. Ich hätte eher damit gerechnet, dass AB vorher ganz oder teilweise in LH (Eurowings) aufgegangen wäre.

Jetzt muß man mal die die nächsten 2 - 4 Wochen abwarten   ...

(Mir wird auf alle Fälle die zeitgünstige DUS-MIA-Verbindung sehr, sehr fehlen ...)
Naja - das ist ja der Grund warum die Slots von AB so beliebt sind. Und wer immer diese Slots erhalten wird, der wird dann auch zu dieser Zeit da wieder landen.

Musst also die möglichen zeitlich-attraktiven Flüge noch nicht abschreiben.

NatureLover

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #35 am: 16.08.2017, 16:20 Uhr »
Keine Sorge, ich hab das nicht persönlich genommen.  :wink: Ich persönlich habe aber tatsächlich nicht so bald mit der Insolvenz gerechnet, v.a. weil ja ständig von kompletter Umstrukturierung, neuen Streckennetzen, ect die Rede war.

Wir haben gebucht, obwohl ich letztes Jahr auf der Strecke Frankfurt - Berlin - New York schon Pech hatte (Flugausfall - wurden aber auf Lufthansa non stop umgebucht - und Gepäckverlust). Bisher bin ich immer mit AB in die USA geflogen und v.a. der Service an Bord war beim Rückflug nach Berlin besser als der bei Lufthansa im Vergleich.

Manche Leute und Mitglieder denken einfach in anderen Dimensionen, was Geld angeht als es uns als Studenten möglich ist. Wir arbeiten alle und finanzieren uns selbst, dennoch heißt es für uns, dass die Reise komplett ausfällt, wenn die Flüge gestrichen werden, da wir uns keine alternativen Flüge leisten können.
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McC

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #36 am: 16.08.2017, 19:25 Uhr »
Ausserdem waren Direktverbindungen vom neuen Flughafen BER geplant gewesen, die für mich interssat gewesen wären, aber vielleicht wird aus diesen Plänen noch was?

Die Insolvenz von AB verzögert wahrscheinlich die Eröffnung von BER. War doch alles f+r Air Berlin ausgelegt... das Terminal, Lounge usw. Muss wahrscheinlich wieder umgebaut werden. Aber vielleicht klappt es ja 2020 mit einer Teileröffnung.   :wink:

Raigro

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #37 am: 16.08.2017, 20:00 Uhr »

(Mir wird auf alle Fälle die zeitgünstige DUS-MIA-Verbindung sehr, sehr fehlen ...)

Warum? Der Flugplan bleibt doch und der Flugbetrieb wird aufrecht erhalten. Nur Mut.
Gruß aus München

Rainer

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djohannw

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #38 am: 17.08.2017, 07:39 Uhr »
Ich habe aus den bisherigen Berichten verstanden, dass bei einer Stornierung nicht garantiert ist, dass die Gebühren noch ausbezahlt werden. Ich habe es so verstanden, dass die Ansprüche für Gebührenrückzahlung in der Insolvenzmasse landen und ob es zweifelhaft ist, ob eine Auszahlung stattfindet.

Leider ist das nicht ganz so einfach. Wer direkt bei AirBerlin gebucht hat dürfte genau dieses Problem haben, wer aber über ein Reisebüro oder eine Online-Plattform gebucht hat,  dürfte im Moment relativ problemlos an seine Erstattung kommen.

Grund ist die Art der Abrechnung zwischen Reisebüros und den Airlines, die über eine Clearing-Stelle läuft und die, solange AirBerlin da noch nicht formell suspendiert wurde, erst einmal Einnahmen (=neue Ticketverkäufe) und Ausgaben (=Erstattungen) selbständig miteinander verrechnet, so dass nur noch das Delta an die Airline geht. Damit wäre dann eine Erstattung der Steuern und Gebühren relativ problemos. Zudem muss man, um an diesem Clearing Prozess teilnehmen zu können, Sicherheiten hinterlegen (i.d.R. eine Bürgschaft), so dass selbst bei einem negativen Cashflow (was ich im Moment bzgl. des Verhältnis von Neubuchungen und Erstatungen erwarten würde) erst mal eine Weile ohne Probleme weitermachen kann.

Problematisch wird es erst, wenn der BSP (die Clearingstelle) die Airline suspendiert - dann geht gar nichts mehr. Aber bei insolventen Airlines der Vergangenheit hat der BSP diese Suspendierung nicht gezogen, so lange die noch weiter geflogen sind...

Oh, und dann gibt es noch den (allerdings unwahrscheinlichen) Fall, dass das Ticket gar nicht von AB ausgestellt wurde - dann ist das Problem gar nicht existent, weil dann die ausstellende Airline für einen passenden Transport sorgen muss, auch wenn AB nicht mehr existiert. Dies wäre z.B. der Fall bei Prämientickets, die von Fremdairlines ausgestellt wurden (BA, AA um mal ein paar zu nennen) oder für Tickets, die in Ländern ausgestellt wurden, in denen AB nicht Mitglied des BSP ist und die Tickets dann auf den General Sales Agent (Ethiad in aller Regel) gezogen werden...

Also alles hinreichend komplex - ich würde, auch wenn es schwer ist, im Moment erst einmal zwei, drei Wochen abwarten. Alles andere birgt vermutlich im Moment nur mehr Risiken als Chancen...

Viele Grüße - Dirk

tom22

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #39 am: 19.08.2017, 13:22 Uhr »


Air Berlin hat jetzt ein paar Informationen zum Thema Insolvenz & Stornierungen von Flügen auf seiner homepage veröffentlicht

Zitat
•    Behalten ausgestellte Tickets ihre Gültigkeit?
Ja, alle ausgestellten Flugtickets sind weiterhin gültig.

•    Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?
Alle vor dem 15. August 2017 ausgestellten Tickets sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen.

•    Bekomme ich bei der Stornierung von Tickets den gesetzlichen Anteil an Steuern und Gebühren erstattet?
Nein. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Passagiere  besteht die Möglichkeit, die Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden.

•    Können bereits erstellte Tickets umgebucht werden?
Die bei Ticketausstellung gültigen Tarifkonditionen gelten bei Umbuchungen weiterhin. Ausgestellte Tickets können auf Basis der gültigen Tarifkonditionen umgebucht werden, sofern diese eine Umbuchung vorsehen. Falls dabei Gebühren fällig werden, müssen diese vom Kunden getragen werden.

•    Bekomme ich meine Kompensation / Schadenersatzansprüche wegen Flugausfall oder Verspätung noch reguliert?
Nein. Für Abflüge vor Insolvenzantragstellung kann leider keine Kompensation gezahlt werden. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Passagiere besteht die Möglichkeit die Kompensationsforderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Für alle Abflüge nach Insolvenzantragstellung wenden Sie sich bitte an unser Guest Relation Team über unser Webformular.

https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/flight_information.php


147VNN

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #40 am: 19.08.2017, 17:12 Uhr »
Bin zwar nicht betroffen, denke aber gerade über folgendes nach: ich buche ja gern Click&Mix expedia bzw. Kombi-Reisen bei ebookers wegen der angenehmen 5% CB und der Tatsache, dass dadurch oft die Flugpreise sinken, meistens nur mit 1 Nacht. Dadurch verändern sich aber auch die Stornobedingungen positiv und ich bilde mir ein, zuletzt auch einen Reisesicherungsschein (Insolvenzversicherung) wie bei einer Pauschalreise bekommen zu haben. Könnte man sich in so einem Fall ruhig zurücklehnen?

PS: in den AGB expedia zu Click&Mix gefunden: "Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, daß Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Zürich Versicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt."

djohannw

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #41 am: 19.08.2017, 17:58 Uhr »
Damit ist nach meinem Verständnis aber nur die Insolvenz von Expedia versichert - allerdings muss Expedia nun als Anbieter einer Pauschalreise Dir eine Flugalternative anbieten (auf ihre Kosten), sollte der dazu gebuchte Air Berlin Flug nicht stattfinden...

Viele Grüße - Dirk

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #42 am: 19.08.2017, 19:07 Uhr »
Wie gesagt, zum Glück nicht betroffen, aber gut zu wissen. Meine Topbonus-Meilen hab ich im Frühjahr verjubelt, ab heute sind sie eingefroren, auch nix im Shop bestellbar.

Smokey-the-Bear

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #43 am: 19.08.2017, 19:28 Uhr »
Bin zwar nicht betroffen, denke aber gerade über folgendes nach: ich buche ja gern Click&Mix expedia bzw. Kombi-Reisen bei ebookers wegen der angenehmen 5% CB und der Tatsache, dass dadurch oft die Flugpreise sinken, meistens nur mit 1 Nacht. Dadurch verändern sich aber auch die Stornobedingungen positiv und ich bilde mir ein, zuletzt auch einen Reisesicherungsschein (Insolvenzversicherung) wie bei einer Pauschalreise bekommen zu haben. Könnte man sich in so einem Fall ruhig zurücklehnen?


Damit ist nach meinem Verständnis aber nur die Insolvenz von Expedia versichert - allerdings muss Expedia nun als Anbieter einer Pauschalreise Dir eine Flugalternative anbieten (auf ihre Kosten), sollte der dazu gebuchte Air Berlin Flug nicht stattfinden...

Viele Grüße - Dirk

Mir stellt sich hier die Frage, welche Konstellation tatsächlich gemeint ist:

 1) Bestehende Expedia Click&Mix-Buchung inklusive eines AirBerlin-Fluges

 2) Noch zu buchende Expedia Click&Mix-Buchung inklusive eines AirBerlin-Fluges

Im Fall 1) würde ich darauf hoffen, dass der tatsächliche "AirBerlin-Zusammenbruch" mit Entfall der originalen Flugbuchung so rechtzeitig vor dem Reisetermin kommt, dass Expedia noch die Chance hat, rechtzeitig einen alternativen Flug anzubieten.

Im Fall 2) empfinde ich das als reine Zockerei, die ich nicht unterstützen würde. Wenn ich ernsthaft zum Termin X nach Y möchte, dann wäre mir sehr daran gelegen, dass dies bestimmt und nicht nur wahrscheinlich/hoffentlich/vielleicht gelingt. Wenn sich bspw. 24h vor dem Reisetermin ergeben sollte, dass der AirBerlin "futsch" ist, dann könnte es sehr leicht passieren, dass Expedia nicht mehr rechtzeitig eine Alternative anbieten kann. Vielleicht dann erst 3 Tage später oder es gibt einfach "nur" das Geld zurück. Wer hier zocken möchte, der mag es tun, sollte sich aber nicht wundern, wenn es nicht belohnt wird.
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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Eine erste (USA-)Reise. Wie? Visit:  https://forum.usa-reise.de/mietwagen/eine-erste-usa-reise-wie/

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Antw:Air Berlin stellt Insolvenzantrag
« Antwort #44 am: 19.08.2017, 19:41 Uhr »
Ich drücke mich wohl immer zu kompliziert aus. Ich habe weder eine Buchung mit Air Berlin noch plane ich eine. Es ist mir bloß bei der Gelegenheit aufgefallen, dass neben dem Preisvorteil der Kombi-Reisen auch dieser Punkt ein Vorteil ist - das beträfe ja dann auch andere mögliche Insolvenzen.