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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Gast am 03.07.2008, 07:23 Uhr
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Hallo,
da kommen wir gestern nach Hause und halten einen Brief von Air Berlin in den Händen:
"Aus dringenden Gründen ist es leider erforderlich geworden, unsere Flugverbindungen zwischen Düsseldorf und New York ab dem 01.11.08 bis auf weiteres zu unterbrechen..... Ihre Flugbuchung haben wir storniert und den Flugpreis sowie die Gebühren über die darin vermerkte Bankverbindung erstattet."
Toll!!! Hatten den Flug direkt am Tage des Erscheinens des Winterflugplans für 176,- € p.P. (nur Hinflug) gebucht und uns über den günstigen Preis gefreut. Zurück soll es 4 Wochen später von Ft. Meyers aus gehen. Ob dieser Flug auch storniert wird, haben wir bisher nicht erfahren können....
Nach einiger Sucherei im Internet kostet der günstigste Hinflug nach New York (JFK), den wir finden, ca. 550,- € p.P., also 374 € Mehrkosten p.P.!!! Wir haben gestern noch bei Air Berlin angerufen und eine Ersatzleistung ohne Mehrkosten für uns verlangt (Fristsetzung 1 Woche). Die sollen uns wenigstens einen anderen Flug suchen und buchen. Die Mehrkosten müssen schon die übernehmen, schließlich haben wir mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen. Wenn sie den schon kündigen, müssen sie wenigstens die uns entstehenden Mehraufwendungen übernehmen, oder nicht? Werden auch mal unsere Rechtsschutzversicherung dazu befragen....
Hat jemand von Euch gleiche Erfahrungen gemacht? Wie verhaltet ihr euch / wie ist die Geschichte bei euch ausgegangen?
Habt ihr Tipps, wo wir jetzt noch günstig einen Flug nach JFK buchen können, falls Air Berlin sich weigert, für uns eine Umbuchung vorzunehmen?
LG
Snoopie
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Hi.
Hab mal bei lan.com herumgespielt mit fiktiven Flugdaten und erstaunliches gefunden, allerdings ab Brüssel:
Flugplan
Von Abflug Ankunft Flug Klasse Gepäck
Thursday 01 january 2009 10:05 Brussels (BRU) 12:30 New York (JFK) AA171
Economy-V 2P
Nach
Sunday 01 february 2009 14:20 Miami (MIA) 17:20 New York (JFK) AA902
Economy-V 2P
18:15 New York (JFK) 07:45 (Monday) Brussels (BRU) AA172
Economy-V 2P
Preis
Preis Steuern und Gebühren Total (EUR)
Passagier Erwachsener Nr. 1 270.00 60.61 330.61
Total 270.00 60.61 € 330.61
Für den Preis würde ich nach Brüssel laufen... :lol: :lol:
Wilma
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Hallo Wilma,
ich hab's jetzt auch mal bei lan.com probiert. Ich brauche aber nur einen Hinflug (!!!) nach New York für 4 Erwachsene am 08.03.09.
Wenn man die Option "One-way" anklickt, kann man von deutschen Flughäfen und auch nicht von Brüssel nach New York fliegen. New York ist dann gar nicht unterlegt....
LG
Snoopie
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Oneway nach New York kannst Du vergessen, nachdem AB den Flug eingestellt hat. Da wirst Du nichts finden.
Am günstigsten wirst Du wahrscheinlich wegkommen, wenn Du den Flug am Fort Myers stornierst und einen neuen kompletten Gabelflug buchst.
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Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall, ich hatte über LTU DUS-LAX gebucht, LTU wurde dann vor Reiseantritt von AirBerlin geschluckt und AB stellte diese Verbindung ein. Der Flug wurde storniert, das Geld zurückerstattet, verpflichtet ist die Fluggesellschaft dazu einen Ersatzflug zur VErfügung zu stellen -uns wurde angeboten über rei Ecken (3x Umsteigen) zu fliegen, das haben wir dann abgelehnt, Gel Zurück und dann woanders (Delta) gebucht. Hat auch gut 200 Euro mehr gekostet, aber wir hatten weniger Streß.
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Also haben wir richtig vermutet: Die Airline ist erst mal verpflichtet, uns einen Ersatzflug anzubieten! Bin mal gespannt, ob und was sie uns anbieten! Mehr als 1 mal umsteigen, um nach New York zu kommen, wird wohl hoffentlich nicht angeboten....!
Das würde ich dann auch akzeptieren, immer noch besser als 400 E p.P. mehr zu zahlen!!!
Wenn wir wirklich auch noch den Rückflug stornieren müssten, wäre das ganze wohl noch teurer!
Gibt es hier noch weitere AirBerlin-Geschädigte?
LG
Snoopie
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Sieht so aus, als ob Air Berlin sich selbst zum Absturz bringt. Wenn sich das rumspricht, wie die mit ihren Kunden verfahren, bucht doch keiner mehr. Ich auf jeden Fall habe Air Berlin für unsere Planung im Sommer 2009 gestrichen. Ich kann und will es nicht riskieren für 4 Personen in den Sommerferien neue Flüge zu exorbitanten Mehrkosten organisieren zu müssen.
Katrin
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Gibt es hier noch weitere AirBerlin-Geschädigte?
Genügend, wenn ich hier die Threads so verfolge, was mich immer mehr und mehr von diesem Verein auch fernhält.
Aber mal was anderes: Schon mal versucht, über lan.com hin und zurück NYC zu buchen, aber nur hin zu fliegen? Wenn der Rückflug verfällt, ist es doch nicht tragisch, weil ihr habt ja den ab Florida.
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Mir würde es ganz gut passen wenn sie meinen Rückflug von New York im September stornieren, da ich ihn nicht antreten werde.. Aber so ein Glück werde ich wohl wieder nicht haben. Obwohl.. Sie fliegen im September 7/7. Das kann man doch noch ausdünnen...
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schau mal bei orbitz.com - da bekommt man Aer Lingus über Dublin für ~350€ an vielen Daten...
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Nerv Air Berlin, die müssen leisten.
Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:
* Erstattung des Ticketpreises
* kostenloser Rückflug zum Abflugort
* anderweitige Beförderung zum Zielort
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf
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und um es nochmal deutlich werden zu lassen:
Der Passagier hat das WAHLRECHT gem. Art. 8 der genannten Verordnung und nicht die Airline kann entscheiden, wie zu verfahren ist.
Im übrigen müssen bei der anderweitigen Beförderung zum Endziel vergleichbare Reisebedingungen geboten werden (Art. 8b). Das würde ich so auslegen, dass hier nicht ein Non-Stopp-Flug umgebucht werden kann auf einen 3-Stopp-Flug. 1 Stopp wäre wohl noch ok!
Ich würde AirBerlin schriftlich (Nachweisbarkeit!!!) unter Fristsetzung und Hinweis auf die Verordnung auffordern die entsprechende Wahlleistung zu erbringen.
Im übrigen kann die Fluggesellschaft auch nach deutschem Recht nicht einfach den Vertrag kündigen, da er auf einer Gegenleistung (Zahlung) beruht und damit zweiseitig ist. Eine Kündigung kommt nur bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miete) in Betracht. Sofern man wegen der Streichung von Flugstrecken die Leistung der Airline nicht erhält, kann man nach deutschem Recht vom Vertrag zurücktreten und daneben Schadensersatz verlangen (z.B. für gebuchte weitere Leistungen, wie Mietwagen o.ä., wenn diese kostenpflichtig nur storniert werden können).
Tschau
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Super, danke für die Info!!! :D
Werde über den Ausgang berichten...!
LG
Snoopie
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Sofern man wegen der Streichung von Flugstrecken die Leistung der Airline nicht erhält, kann man nach deutschem Recht vom Vertrag zurücktreten und daneben Schadensersatz verlangen (z.B. für gebuchte weitere Leistungen, wie Mietwagen o.ä., wenn diese kostenpflichtig nur storniert werden können).
NIEMALS zurücktreten, sondern nur nach Fristablauf die Erbringung der Leistung ablehnen und Schadensersatz für alle daraus resultierenden Schäden androhen...sonst ist nach einem Rücktritt vom Vertrag absolut Essig mit Schadensersatz.
Viele Grüße - Dirk
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Sofern man wegen der Streichung von Flugstrecken die Leistung der Airline nicht erhält, kann man nach deutschem Recht vom Vertrag zurücktreten und daneben Schadensersatz verlangen (z.B. für gebuchte weitere Leistungen, wie Mietwagen o.ä., wenn diese kostenpflichtig nur storniert werden können).
NIEMALS zurücktreten, sondern nur nach Fristablauf die Erbringung der Leistung ablehnen und Schadensersatz für alle daraus resultierenden Schäden androhen...sonst ist nach einem Rücktritt vom Vertrag absolut Essig mit Schadensersatz.
Viele Grüße - Dirk
Das stimmt so nicht ganz, wenn du dir §323 (http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html) und §325 BGB (http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__325.html) ansiehst. Nach neuem Schuldrecht schließt der Rücktritt nach "ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung" (und das liegt wohl vor, wenn die Airline die Strecke streicht und keinen Ersatz anbietet) Schadensersatz gerade nicht aus.
Tschau
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Nach neuem Schuldrecht schließt der Rücktritt nach "ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung" (und das liegt wohl vor, wenn die Airline die Strecke streicht und keinen Ersatz anbietet) Schadensersatz gerade nicht aus.
OK, überzeugt. Früher (so ca. 12 Jahre her) war das nämlich anders: Da habe ich mal einen Computer bestellt, den der Händler trotz mehrmaliger Nachfrist nicht liefern konnte. Ich bin vom Vertrag zurückgetreten und wollte die Mehrkosten für den Kauf bei einem anderen Händler einfordern, bin dann aber vom RA belehrt worden, dass ich durch den Rücktritt vom Vertrag alle Ansprüche verwirkt hatte.
Viele Grüße - Dirk
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OK, überzeugt. Früher (so ca. 12 Jahre her) war das nämlich anders...
Richtig!
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Entwarnung! Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder! Nachdem ich gestern auch noch schriftlich eine Ersatzleistung gefordert und auf Vertragserfüllung gepocht habe, haben wir heute morgen tatsächlich E-Mails mit neuen Flügen erhalten. Wir fliegen jetzt mit Lufthansa (zwar jetzt nicht mehr non-stop) über München nach New York (JFK). Keine Mehrkosten für uns. Ein weiteres Schreiben war zwar nicht enthalten, sondern nur dir Flugdaten, aber immerhin....
Das geht ja noch!
LG
Snoopie
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was besseres gibts doch net.
lufthansa ist doch einer der besten airlines weltweit oder nicht?
und direktflug gibts jetzt eh nur noch ab frankfurt mein ich.
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Die Lufthansa fliegt täglich ab Düsseldorf in den Großraum New York, allerdings nicht zum Flughafen JFK, sondern nach Newark.
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Da wird von Rechtschutzvers. gesprochen, auf Rechtsgrundlagen verwiesen,
empfohlen hart zu bleiben etc. Ein normaler Brief und alles klärt sich ohne
Probleme. Einfach mal erst ruhig und freundlich nachfragen... leider oft
ein Problem...
Gruß
Aaronp
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Einfach mal erst ruhig und freundlich nachfragen... leider oft
ein Problem...
Ein Problem kann es für den Kunden werden, wenn er seine Rechte nicht kennt und sich nur auf die Aussagen der Airline verlässt. Man sollte schon wissen, was man verlangen kann!
Niemand hat geschrieben, dass sofort ein Anwalt eingeschaltet werden soll...
Tschau
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Ein Problem kann es für den Kunden werden, wenn er seine Rechte nicht kennt und sich nur auf die Aussagen der Airline verlässt. Man sollte schon wissen, was man verlangen kann!
Niemand hat geschrieben, dass sofort ein Anwalt eingeschaltet werden soll...
Eben. Viele sind sofort panisch angefangen Flüge bei anderen Airlines zu suchen. Das ist definitiv nicht nötig...
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lufthansa ist doch einer der besten airlines weltweit oder nicht?
Das wäre mir neu. Ich finde LH nur teuer, aber leider heißt teuer nicht zwingend "gut".
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Also Tatsache ist wohl, dass Air Berlin durchaus darauf spekuliert hat, dass die Kunden die Stornierung wortlos akzeptieren und sich selbst auf eigene (Mehr)kosten einen neuen Flug suchen, denn in ihrem Stornoschreiben war kein Wörtchen von irgendwelchen Ersatzleistungen die Rede. Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute darauf reingefallen sind!
Da die nette Dame am Servicetelefon (zu der wir übrigens auch sehr freundlich waren) aber nur sehr zögerlich reagierte und nur versprach, unsere Bitte nach Buchung von Ersatzflügen bei einer anderen Airline ohne Mehrkosten für uns an die zuständige Abteilung "weiterzugeben" und keine verbindliche Zusage gab, haben wir sicherheitshalber zur Wahrung unserer Rechte unsere Forderung schriftlich wiederholt. Im Fall der Fälle hätte uns sonst wohl keiner geglaubt.
Dass man ggf. seine Rechtsschutzversicherung zu Rate zieht ist nur legitim. Sicherlich sollte man immer erst versuchen, alles freundlich selbst zu regeln! Wenn man aber das Gefühl hat, über den Tisch gezogen zu werden und das Recht auf seiner Seite ist, dann kann man schon mal seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und mit einem Anwalt drohen. Scharf auf einen Rechtsstreit ist wohl keiner!
Wir freuen uns jetzt jedenfalls, dass wir doch noch ohne Mehraufwand und sogar am selben Tag wie ursprünglich geplant nach New York (JFK!) kommen, auch wenn wir jetzt in München einmal umsteigen müssen. Ich bin echt mal gespannt, wie der Service bei Lufthansa ist. Wir können ihn ja dann mit dem der Air Berlin auf dem Rückflug direkt vergleichen. Der Rückflug (Ft Meyers - Düsseldorf) ist nämlich nach wie vor nicht storniert worden!
LG
Snoopie
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Also Tatsache ist wohl, dass Air Berlin durchaus darauf spekuliert hat, dass die Kunden die Stornierung wortlos akzeptieren und sich selbst auf eigene (Mehr)kosten einen neuen Flug suchen, denn in ihrem Stornoschreiben war kein Wörtchen von irgendwelchen Ersatzleistungen die Rede. Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute darauf reingefallen sind!
Genau darauf setzen die Fluggesellschaften, da viele eben ihre Rechte nicht kennen. Aber, und das gilt auch bei gebuchten Flügen: Vertrag ist Vertrag und kann nicht ohne weiteres einseitig geändert werden.
Der Rückflug (Ft Meyers - Düsseldorf) ist nämlich nach wie vor nicht storniert worden!
Und das bleibt hoffentlich auch dabei...
Tschau
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Moin Moin,
möchte nur mal loswerden, dass ich unseren Dezemberflug problemlos auf LH umgebucht bekommen habe. Ein Anruf, 5 Minuten Gespräch mit einem freundlichen AB-Mitarbeiter, und die Sache war erledigt. Nach einem Rückruf 15 Minuten später hat er mir die Umbuchung fest bestäigt, und inzw. steht sie auch unter checkmytrip.com drin.
Insgesamt kann ich mich nicht beschweren, und möchte jedem raten freundlich aber bestimmt am Telefon aufzutreten. Im Normalfall wird jeder Agent den Flug schnellstens umbuchen, wenn er mitbekommt, dass der Kunde sich umfassend über seine Rechte informiert hat.
So long, Markus
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Im neuen Dertour Sommerkatalog (1.4.2009 bis 31.10.2009) werden Airberlin / LTU Flüge von Düsseldorf nach New York angeboten. Flugtage lt. Katalog sind Mo (01.05.09 - 26.10.09), Di (05.05.09 - 20.10.09), Do (07.05.09 - 22.10.09), FR (01.05.09 - 23.10.09), und So (01.05.09 - 26.10.09).
Gruss Tom