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Autor Thema: Reiserücktritt nach online checkin  (Gelesen 2780 mal)

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Mig

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Reiserücktritt nach online checkin
« am: 04.09.2010, 16:28 Uhr »
hallo,

ich bräuchte mal ganz dringend Eure Hilfe:
gilt eine Reise bereits nach dem online checkin als angetreten? oder erst nach dem checkin am Flughafen?
wann zahlt da die Reiserücktrittversicherung?
und wenn sie nicht zahlt, was muss die Fluggesellschaft in jedem Fall zurückerstatten? alles Steuern und Gebühren oder nur einen Teil davon?

danke schonmal vorab für alle Hilfe!

edit:
Folgendes habe ich nun noch für meine Versicherung gefunden, bekomme das aber grad nicht so richtig klar, weil da nix steht von online checkin:
Als Antritt der Reise gilt in der Reiserücktritts-Versicherung im Einzelnen:
Bei einer Flugreise: mit dem Check-in bzw. beim Vorabend-Check-in mit der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag

michaels-pictures

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #1 am: 04.09.2010, 16:45 Uhr »
wann zahlt da die Reiserücktrittversicherung?

Hallo mig,

schau mal hier: http://www.123recht.net/Reiser%C3%BCcktrittsversicherungen---Eine-lohnende-Investition-__a1974__p3.html
Ich zitier von dort auch mal den ersten Absatz:
Zitat
Versicherungsunternehmen haben in den Versicherungsscheinen jeweils unterschiedliche Gründe, wann ein berechtigter Rücktritt erfolgen kann. Entscheidend ist also grundsätzlich der jeweilige Inhalt des Vertrages. Dort können Sie genau nachlesen, welche Gründe für die Einstandspflicht Ihrer Versicherung anerkannt werden.

weiter steht dort auch noch geschrieben:
Zitat
Die Fortsetzung bzw. der Antritt der Reise darf nicht mehr zumutbar sein....

Wenn sowohl Abbruch, als auch Nicht-Antritt der Reise abgedeckt sind, dann sollte es egal sein, ob Du schon online eingecheckt hast oder nicht. Was nun aber in Deinem Fall abgedeckt ist, findest Du wiederrum in Deinem Vertrag.

Edit: oh, weh! Sehe gerade in Deiner Signatur, dass es morgen losgehen soll. Hoffentlich kannst Du Reise antreten. *ganz fest alle Daumen drück*
Viele Grüße,
Michael

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Mig

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #2 am: 04.09.2010, 16:48 Uhr »
danke!
das wirklich Blöde ist, dass der Flug morgen geht und ich vor Montag keine zuverlässige Auskunft bekommen kann....

michaels-pictures

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #3 am: 04.09.2010, 16:53 Uhr »
edit:
Folgendes habe ich nun noch für meine Versicherung gefunden, bekomme das aber grad nicht so richtig klar, weil da nix steht von online checkin:
Als Antritt der Reise gilt in der Reiserücktritts-Versicherung im Einzelnen:
Bei einer Flugreise: mit dem Check-in bzw. beim Vorabend-Check-in mit der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag

Hab Dein Edit gerade gesehen. Nach meinem (laienhaften) Verständnis, würde ich den Online-Check-In mit dem Vorabend-Check-In aus Deinen Versicherungsbedingungen gleichsetzen. Demnach wäre dann die Sicherheitskontrolle am Reisetag der Reisebeginn (aus Versicherungssicht).
Viele Grüße,
Michael

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Mig

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #4 am: 04.09.2010, 16:56 Uhr »
aber ich denke, es stimmt, was Du schreibst: da bei uns auch Reiseabbruch mitversichert ist, spielt es wahrscheinlich eh keine Rolle

immer diese Entscheidungen... so ein Mist...

freddykr

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #5 am: 05.09.2010, 12:13 Uhr »
wann zahlt da die Reiserücktrittversicherung?
und wenn sie nicht zahlt, was muss die Fluggesellschaft in jedem Fall zurückerstatten? alles Steuern und Gebühren oder nur einen Teil davon?

Generell kommt die Versicherung nur für die Kosten auf, die Dir die Airline nicht erstattet.

Die Airline muss Dir alle Steuern/Gebühren erstatten, die von dritten erhoben wird (Flughafen/Staat). Welche das sind, sollte in den Buchungsunterlagen stehen.

Den Rest bezahlt die Versicherung...hoffentlich.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #6 am: 05.09.2010, 12:27 Uhr »
immer diese Entscheidungen... so ein Mist...

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz - einen Reiserücktritt (oder Abbruch) "entscheidet" man doch nicht?! Wenn man erkrankt o.ä. und nicht verreisen kann, dann kann man eben nicht.

Mig

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #7 am: 05.09.2010, 14:47 Uhr »

Die Airline muss Dir alle Steuern/Gebühren erstatten, die von dritten erhoben wird (Flughafen/Staat). Welche das sind, sollte in den Buchungsunterlagen stehen.

Den Rest bezahlt die Versicherung...hoffentlich.

Folgendes steht in meinem Ticket:
Flugpreis EUR 300.00 + Steuern/Gebühren EUR 695.28 = EUR 995.28
heißt das, dass BA 695,28 Euro zurückerstatten muss? oder nur einen bestimmten Teil? so wollte man es mir gestern zumindest telefonisch "verkaufen"

@JackBlack: es ging um eine schwere Erkrankung innerhalb der Familie - daher mussten wir nunmal entscheiden, was wir wir tun sollten/wollten
das Leben ist nicht immer ganz so einfach, wie es scheint...

atecki

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #8 am: 05.09.2010, 14:55 Uhr »
@Mig:

wünsche Eurem erkrankten Familienmitglied gute Besserung!

Axel

Inspired

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #9 am: 05.09.2010, 15:04 Uhr »
Hallo Mig,

auch ich wünsche gute Besserung, dass alles wieder gut wird und dass du deine Reise irgendwann unbeschwert nachholen kannst.

Liebe Grüße

Birgit

Mig

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #10 am: 05.09.2010, 15:08 Uhr »
danke, das ist echt lieb von Euch!

playmaker11

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Re: Reiserücktritt nach online checkin
« Antwort #11 am: 06.09.2010, 07:00 Uhr »
Ob die Versicehrung zahlt, wenn es einem Familienmitglied nicht gut geht ist die nächste Frage. Das hängt davon ab, was im Vertrag steht und wie nahe das Verwandschaftsverhältnis ist und ggf. ob es einen triftigen Grund gibt nicht zu fliegen (z.B. Pflege).
No retreat, no surrender !