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Autor Thema: Einchecken für Passagier,der nicht mitfliegt,dessen Platz man aber nutzen will?  (Gelesen 2739 mal)

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motorradsilke

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Ich habe mal eine Frage:

Mein Mann, mein Vater und ich wollten gemeinsam nach Kuba fliegen. Nun kann mein Mann nicht mit. Das Ticket zu stornieren hätte uns ganze 30 € gebracht, so dass wir uns gesagt haben, wir nutzen den dann bezahlten freien Platz.

Nun stehe ich vor der Frage: checke ich für meinen Mann trotzdem ein, damit ich auch den Sitzplatz nutzen kann oder gibt das Probleme? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

TR74

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Für jemand online einchecken der aber nicht fliegt wird wahrscheinlich nicht funktionieren, der Sitz wird sicher wieder vergeben. Möglich wäre evtl. eine Änderung der Reservierung auf deinen Namen, dass du am Ende zwei Sitze gebucht hast. Müsste eigentlich gehen wenn der Flug nicht überbucht ist. Oder du checkst überhaupt nicht online ein und hoffst dass der Flug nicht voll ist und hoffst auch dass man dir zwei Sitze direkt beim Checkin gibt. Ich würde mal bei der Airline anrufen.


Soulfinger

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Naja, das einchecken sollte kein Problem sein. Beim Boarding wird dein Mann dann wohl aufgerufen werden, bis das Gate schliesst. Ob du dann darauf angesprochen wirst, kann wohl keiner sagen. Evtl. sehen die, dass du die Buchung gemacht hast und darfst an den Schalter vor. Letztlich kannst du ja sagen, dass sich dein Mann das vor einer Stunde anders überlegt hat und "wir einen Ehekrach am Flughafen hatten" und er davon ist :-) einfach ein bisschen Einfallsreich sein

Was ist allerdings bei der Einreise? Was, wenn einer fehlt, der eigentlich eingecheckt hatte? Ich weis jetzt nicht wie Kuba das handhabt, aber in den USA wäre man da sofort verdächtig . . .
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

gecko1a

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Nochmal zurück zum stonieren.

Stornogebühren sollen ja den Schaden abdecken. Wenn Du jetzt doch stonierst und jemand sitzt auf dem Platz, kannst Du das ja wieder anbringen, dass der Flug ja doch verkauft wurde.
Die Gebühr darf sich dann nur auf den eigentlichen Aufwand beziehen.
Oder habe ich da eine falsche Sichtweise?

Gruß Frank

motorradsilke

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Stornogebühren sollen ja den Schaden abdecken. Wenn Du jetzt doch stonierst und jemand sitzt auf dem Platz, kannst Du das ja wieder anbringen, dass der Flug ja doch verkauft wurde.
Die Gebühr darf sich dann nur auf den eigentlichen Aufwand beziehen.
Oder habe ich da eine falsche Sichtweise?

Gruß Frank
Das dürfte aber nur funktionieren, wenn der Flug ausgebucht ist, oder?

Drummond

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Nochmal zurück zum stonieren.

Stornogebühren sollen ja den Schaden abdecken. Wenn Du jetzt doch stonierst und jemand sitzt auf dem Platz, kannst Du das ja wieder anbringen, dass der Flug ja doch verkauft wurde.
Die Gebühr darf sich dann nur auf den eigentlichen Aufwand beziehen.
Oder habe ich da eine falsche Sichtweise?

Gruß Frank

Die Meisten hier bevorzugen das billigste Ticket.
Da findet man dann im Kleingedruckten: "Keine Erstattung bei Storno" o.ä.!
Es gibt viell. die Airportgebühren.
VG

gecko1a

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Nochmal zurück zum stonieren.

Stornogebühren sollen ja den Schaden abdecken. Wenn Du jetzt doch stonierst und jemand sitzt auf dem Platz, kannst Du das ja wieder anbringen, dass der Flug ja doch verkauft wurde.
Die Gebühr darf sich dann nur auf den eigentlichen Aufwand beziehen.
Oder habe ich da eine falsche Sichtweise?

Gruß Frank

Die Meisten hier bevorzugen das billigste Ticket.
Da findet man dann im Kleingedruckten: "Keine Erstattung bei Storno" o.ä.!
Es gibt viell. die Airportgebühren.
VG

Nicht ganz richtig, alles, was die Airline nicht zahlt, muss der Kunde auch nicht zahlen, z.B. Steuern, Gebühren für die Anspruchnahme von Diensten bezogen auf den Fluggast (Check-in, Security, Boarding ....).
Es kommt noch die Gebühr für den eigentlichen Storno Vorgang.

Gruß Frank

motorradsilke

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Nochmal zurück zum stonieren.

Stornogebühren sollen ja den Schaden abdecken. Wenn Du jetzt doch stonierst und jemand sitzt auf dem Platz, kannst Du das ja wieder anbringen, dass der Flug ja doch verkauft wurde.
Die Gebühr darf sich dann nur auf den eigentlichen Aufwand beziehen.
Oder habe ich da eine falsche Sichtweise?

Gruß Frank

Die Meisten hier bevorzugen das billigste Ticket.
Da findet man dann im Kleingedruckten: "Keine Erstattung bei Storno" o.ä.!
Es gibt viell. die Airportgebühren.
VG

Nicht ganz richtig, alles, was die Airline nicht zahlt, muss der Kunde auch nicht zahlen, z.B. Steuern, Gebühren für die Anspruchnahme von Diensten bezogen auf den Fluggast (Check-in, Security, Boarding ....).
Es kommt noch die Gebühr für den eigentlichen Storno Vorgang.

Gruß Frank
Ja, eben, 80€ hätten wir zurück bekommen, 50€ wollte opodo.

Gast

  • Gast
Das dürfte aber nur funktionieren, wenn der Flug ausgebucht ist, oder?

Nein, die Airline ist in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass sie den Platz nicht mehr vermitteln konnte und damit die entsprechenden Kosten hatte. Wenn die Airline nichts nachweist, wird sie den vollen Ticketpreis ersetzen müssen. So urteilte das LG Frankfurt am Main, 06.06.2014 - 2-24 S 152/13

Da es nicht jedermans Sache ist, sich mit Rechtsanwalt sein Recht zu erstreiten, gibt es auch hier inzwischen Gesellschaften, die (ähnlich wie bei den Verspätungsfällen) die Rechte für den Passagier durchsetzen auf Basis einer Erfolgprovision. Siehe auf die Seite von Fairplane.de und dort unter dem Stichwort "Ticket Refund" (etwas weiter unten). Für max. 30% Erfolgsprovision holen die den Ticketpreis zurück (auch für vermeintlich nicht stornierbare Tickets!). Wenn die Airline den Platz wirklich nicht vermitteln konnte, dann geht es eben nicht, aber man riskiert nichts. Auf der anderen Seite riskieren einige Airlines durch ihre Überheblichkeit den Verlust, denn viele weisen einfach gar nichts nach und unterschätzen die Gefahr, die vom o.g. Urteil ausgeht. Das Urteil oben kann man übrigens unter Eingabe des Aktenzeichens auch auf lareda.hessenrecht.hessen.de nachlesen (dort einfach "2-24 S 152/13" in das Suchfeld eingeben). EIn Flug nach Kuba wird sicherlich einen lohnenswerten Betrag ergeben, das sollte man nicht einfach verschenken. Viel Erfolg!

motorradsilke

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Re:
« Antwort #9 am: 03.11.2016, 18:00 Uhr »
Das klingt ja nicht schlecht. Kommt für uns aber zu spät, wir fliegen morgen.
Bis dahin verkauft die Airline den Platz sicher nicht mehr.
Ich hab jetzt mit der Fluggesellschaft telefoniert. Die einzige Möglichkeit ist online einzuchecken und damit den Platz zu reservieren. Probleme sollte das nicht geben, meinte sie.  Oder am Schalter fragen.