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Autor Thema: Anschluss verpasst - Entschädigung?  (Gelesen 2609 mal)

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chaosflug

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Anschluss verpasst - Entschädigung?
« am: 01.03.2011, 22:43 Uhr »
Hallo,

ich habe über Lufthansa einen USA Flug gebucht, alles auf einem Ticket (Lufthansa)
Hinflug war prima, nur beim Rückflug gab es massive Probleme: Mein Zubringer-Inlandsflug mit UA (über LH gebucht) nach ORD hatte Verspätung. Geplante Umsteigezeit 1:40 wäre ausreichend gewesen. Nun ist mein Zubringer zuerst schon mit 40 min Verspätung gestartet (mir wurde vom Bodenpersonal gesagt es würde trotzdem alles zeitlich reichen, ohne Probleme!), konnte dann wg vereister Landebahn nicht landen und nach der Landung zudem nicht ans Gate fahren da dieses noch durch eine andere Maschine blockiert war. Ankunft schlussendlich erst zur selben Zeit als mein Weiterflug nach MUC gestartet ist... leider ohne mich.
Am LH Schalter war dann auch niemand mehr, so dass ich mich an United gewandt habe welche mich für den nächsten Tag spät nachmittags umgebucht haben da am selben Abend und auch am nächsten Morgen nichts mehr nach Deutschland oder Europa ging/frei war.
Mir wurden auch auf Nachfrage keine Hotel- oder Verpflegungsgutscheine gegeben, lediglich eine Telefonnummer unter welcher ich ein vergünstigtes Hotel buchen konnte. Diese Hotelkosten mussten jedoch von mir getragen werden.
Zudem wurde mir nahe gelegt am nächsten Tag 5 Std vor geplanten Abflug am LH Schalter mir den umgebuchten Flug bestätigen zu lassen.
Am nächsten Tag war ich dann planmäßig wieder am Flughafen, wie geraten 5 Stunden vor Abflug, lediglich hat der LH Schalter erst 3,5 Stunden vorher geöffnet... gut, da kann LH ja nichts dafür wenn mir United das so erzählt und ich weitere, unnötige Stunden an diesem wunderschönen Flughafen verbringe o_O
Mein Flug wurde schlussendlich bestätigt, ich konnte einchecken, wieder keine Chance auf Verpflegungsgutscheine oder sonstiges, da sich niemand verantwortlich fühlte.
Statt MUC wurde ich dann nach FRA geflogen und auf einen weiteren Anschluss 3,5 (!) Std. nach Landung, obwohl es einen früheren, freien, Weiterflug gegeben hätte.
Somit bin ich mit einer Verspätung von 20 Stunden erst einen Tag später angekommen, und musste dafür kurzfristig einen weiteren Urlaubstag nehmen.
Nun habe ich nach ausführlichen Recherchen keine Ahnung, inwiefern LH für die entstandenen Kosten (zumindest Hotel und Verpflegung in ORD) aufkommt. Lt. EU Verordnung eher nicht, obwohl es zeitweise heisst dass diese auch greift wenn man mit einer EU Fluggesellschaft fliegt?
Habe ich überhaupt Chancen auf Erstattung?Wie sieht es mit dem Verdienstausfall aus?
Vielen Dank im Voraus wenn mir hier jemand behilflich sein könnte!

EDVM96

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #1 am: 01.03.2011, 23:28 Uhr »
Habe ich überhaupt Chancen auf Erstattung?
Ich glaube eher nicht: Eine vereiste Landebahn ist höhere Gewalt - außer du kannst dem O'Hare Airport hier ein Fehlverhalten nachweisen. Das wird wohl nicht funktionieren.

Zitat
Wie sieht es mit dem Verdienstausfall aus?
Soweit ich weiß: keine Chance.


Jack Black

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #2 am: 01.03.2011, 23:48 Uhr »
Zitat
Habe ich überhaupt Chancen auf Erstattung?
Ich glaube eher nicht: Eine vereiste Landebahn ist höhere Gewalt - außer du kannst dem O'Hare Airport hier ein Fehlverhalten nachweisen. Das wird wohl nicht funktionieren.

Da wäre ich aber sehr vorsichtig - nachdem ja nun nachweislich selbst isländische Vulkane Fluggesellschaften nicht aus der Haftung entlassen, wird das für vereiste Landebahnen auch nicht so sehr einfach sein.

Da es hier um sicherlich erhebliche Summen geht, würde ich (falls die Fluggesellschaft nicht einlenkt) einen Anwalt einschalten. Auf Grund der Geschehnisse im letzten Jahr und auch auf Grund auch hier im Forum veröffentlicher Urteile wäre ich da durchaus optimistisch.

P.S.: Es herrscht oft eine Begriffverwirrung um die Leistungen, die die Fluggesellschaften erbringen müssen. Eine "Entschädigung" (für einen verlorenen Urlaubstag) müssen sie im Falle einer Flugverspätung wegen höherer Gewalt in der Tat nicht leisten. Aber die Verpflegungskosten (inkl. Übernachtungskosten) sind keine "Entschädigung" und müssen auch bei Schnee und Glatteis von der Fluggesellschaft bezahlt werden. Auch muss die Fluggesellschaft so schnell wie möglich einen Ersatzflug anbieten, was hier offensichtlich auch nicht geschehen ist.

EDVM96

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #3 am: 01.03.2011, 23:51 Uhr »
Da wäre ich aber sehr vorsichtig - nachdem ja nun nachweislich selbst isländische Vulkane Fluggesellschaften nicht aus der Haftung entlassen, wird das für vereiste Landebahnen auch nicht so sehr einfach sein.
United kam zu spät in ORD an, also war ein inneramerikanischer Flug ausschlaggebend. Ich fürchte da wird nicht viel zu holen sein, auch wenn das ganze über LH gebucht wurde.

Jack Black

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #4 am: 02.03.2011, 00:03 Uhr »
United kam zu spät in ORD an, also war ein inneramerikanischer Flug ausschlaggebend. Ich fürchte da wird nicht viel zu holen sein, auch wenn das ganze über LH gebucht wurde.

Das glaube ich nicht. Mit Sicherheit war das ein Rückflug komplett als Leistung bei LH gebucht. Wenn LH den Flug von United durchführen läßt, tragen sie sicherlich dennoch die Verantwortung. LH ist der Vertragspartner.

Und dass der Flug nicht Non-Stop sondern mit Zwischenlandung durchgeführt wird, ändern sicherlich auch nichts am Konstrukt an sich, dass das ein Flug einer EU-Fluggesellschaft zurück in die EU gewesen ist. Im Gegenzug gelten ja auch Flüge aus D nach USA als durchgehende Leistung (in Sachen Flugsteuer), auch wenn man in London umsteigt.

Ich würde defnitiv nicht die Flinte ins Korn werfen.

EDVM96

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #5 am: 02.03.2011, 00:14 Uhr »
Ich würde defnitiv nicht die Flinte ins Korn werfen.
Wegen 20 Stunden Verspätung Anwälte einschalten um einem Verdienstausfall geltend zu machen? Ich bezweifle dass am Ende Anwaltsgebühren und eine mögliche Rückerstattung da in einem vernünftigen Verhältnis stehen werden. Verdienstausfälle nachzuweisen ist zudem grundsätzlich schwierig. Mir wäre es den ganzen Ärger definitiv nicht wert.

Jack Black

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #6 am: 02.03.2011, 00:22 Uhr »
Zitat
Ich würde defnitiv nicht die Flinte ins Korn werfen.
Wegen 20 Stunden Verspätung Anwälte einschalten um einem Verdienstausfall geltend zu machen?

Von Verdienstausfall habe ich nichts gesagt. Die wären erst fällig, wenn tatsächlich nicht nur höhere Gewalt die Ursache wäre. Das ist nicht ausgeschlossen, denn es klingt so, als wäre nicht der nächst mögliche Ersatzflug angeboten worden.

Aber die Übernachtungs- und Verpflegungskosten müssen in jedem Fall bezahlt werden. Ob ein Anwalt eingeschaltet werden muss (dessen Kosten sich allerdings auch nach dem Streitwert richten und diese sicherlich nicht übersteigen werden), ist ja Sache der Fluggesellschaft. Wenn sie meinen, sie müßten gar nichts bezahlen, dann würde ich mir auch keine Mühe geben, die Kosten zu minimieren. Ich halte den Fall beileibe nicht für trivial. Immerhin stehen ja auch die bekannten 600,-€ zur Disposition, die bei erheblich verspäteten Langstreckenflügen zu zahlen sind.

Zitat
Mir wäre es den ganzen Ärger definitiv nicht wert.

Der eigentliche Ärger war doch schon. Was jetzt kommt, ärgert allenfalls die Fluggesellschaft.

Bateman

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #7 am: 02.03.2011, 02:02 Uhr »
Sowas sollte doch mit einer Reiseversicherung gedeckt sein? In meiner Polizze sind da einige Rueckerstattungsmoeglichkeiten
angefuehrt.

Good luck in any case,
Bateman

freddykr

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #8 am: 02.03.2011, 07:59 Uhr »
Die 600€ gibts wohl nicht, siehe dieses Urteil des BGH, wenn der Anschlussflug verpasst wird und die Airline keine Schuld trägt:
http://www.123recht.net/article.asp?a=41751&ccheck=1

Allerdings würde ich mich wegen den Übernachtungskosten nochmal schriftlich an LH wenden.
Viele Grüße,
Danilo


tiswas01

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #9 am: 02.03.2011, 18:06 Uhr »
Die 600€ gibts wohl nicht, siehe dieses Urteil des BGH, wenn der Anschlussflug verpasst wird und die Airline keine Schuld trägt:
http://www.123recht.net/article.asp?a=41751&ccheck=1

Allerdings würde ich mich wegen den Übernachtungskosten nochmal schriftlich an LH wenden.

@danilo

Genau, das wäre auch für mich der erste Schritt.
Zunächst LH die Sache schildern, seine (wenn auch vermeintlichen) Ansprüche und die Kosten auflisten und eine vertretbare Zeit zuwarten wie die Airline reagiert.

Gleichzeitig kann man das www durchforsten, denn sicherlich gibt es gleichgelagerte Fälle mit rechtskräftigen Urteilen. Dass man wegen einer Verspätung seinen Anschlussflug verpasst ist ja nicht wirklich eine Seltenheit und kommt regelmäßig vor.

Viel Glück!

tissi

chaosflug

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #10 am: 02.03.2011, 18:21 Uhr »
Hallo und danke erstmal für die Antworten.
Ich werde mich jetzt einfach an LH wenden bzg. Kostenerstattung von Hotel und Verpflegung. Das nehme ich an ist das mindeste was ich zurückfordern kann, da es nachweisbar entstandene Kosten sind die ich nicht selbst zu verschulden hatte. Bzgl. der EU Fluggastverordnung 600 EUR sehe ich auch eher schwarz, aber ich denke ich werde es trotzdem versuchen. Mehr als Nein sagen können sie doch nicht nehme ich an. Da ich den Flug mit Kreditkarte bezahlt habe ist hier auch eine Versicherung inbegriffen, ich muss mir mal die Police vornehmen wegen der Details.
Einklagen möchte und werde ich sicher nichts, mir geht es auch nicht in erster Linie darum möglichst viel aus der Sache rauszuholen. Mir stinkt einfach nur der ganze Stress der mir dadurch entstanden ist, der unnötige Urlaubstag für "blöd am Flughafen rumsitzen und genervt warten" und eben die Extrakosten für Hotel und Verpflegung...
Vielen Dank nochmals!

andi7435

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #11 am: 02.03.2011, 18:26 Uhr »
Wenn du keinen Aufwand wegen den 600€ betreiben willst, wende dich doch einfach an die http://www.euclaim.de . Da bekommst du bei Erfolg zumindest einen großen Teil wieder ausgezahlt.

Andreas

Martina67

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #12 am: 02.03.2011, 19:47 Uhr »
Ich denke es kommt auch auf die Fluggesellschaft an. Denn gegen eine bespielsweise US Airline wirst du wenig Chancen haben.
Und in den heutigen Zeiten haben die Airlines sowieso mit dem Überleben zu kämpfen.

Jack Black

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #13 am: 03.03.2011, 09:37 Uhr »
und eben die Extrakosten für Hotel und Verpflegung...

Die bekommst Du ja ersetzt und das andere - naja, das ist eben so, wenn man Pech hat, dann hat man Pech. Letztes Jahr mußten viele Menschen wochenlang(!) ausharren, bevor sie wieder nach Hause fliegen konnten. Shit happens!

Brosi

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #14 am: 04.03.2011, 14:37 Uhr »
Die 600€ gibts wohl nicht, siehe dieses Urteil des BGH, wenn der Anschlussflug verpasst wird und die Airline keine Schuld trägt:
http://www.123recht.net/article.asp?a=41751&ccheck=1

Allerdings würde ich mich wegen den Übernachtungskosten nochmal schriftlich an LH wenden.

Hallo Danilo,

ich bin noch auf ein neueres Urteil des BGH aus 2010 gestoßen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010&Seite=3&nr=53628&linked=pm&Blank=1

Interessant ist hier der 3. Abschnitt (und evtl. der letzte Satz).
Unter Berücksichtigung dieses Urteiles komme ich zu einem anderen Ergebnis.

und eben die Extrakosten für Hotel und Verpflegung...

Die bekommst Du ja ersetzt und das andere - naja, das ist eben so, wenn man Pech hat, dann hat man Pech. Letztes Jahr mußten viele Menschen wochenlang(!) ausharren, bevor sie wieder nach Hause fliegen konnten. Shit happens!

Hallo Jack Black,

was ist das denn?
Du würdest so einfach aufgeben, ohne Einschaltung eines RA?  :)


Lese ich das Urteil denn so falsch???


freddykr

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #15 am: 04.03.2011, 14:53 Uhr »
Die 600€ gibts wohl nicht, siehe dieses Urteil des BGH, wenn der Anschlussflug verpasst wird und die Airline keine Schuld trägt:
http://www.123recht.net/article.asp?a=41751&ccheck=1

Allerdings würde ich mich wegen den Übernachtungskosten nochmal schriftlich an LH wenden.

Hallo Danilo,

ich bin noch auf ein neueres Urteil des BGH aus 2010 gestoßen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010&Seite=3&nr=53628&linked=pm&Blank=1

Interessant ist hier der 3. Abschnitt (und evtl. der letzte Satz).
Unter Berücksichtigung dieses Urteiles komme ich zu einem anderen Ergebnis.
Naja, hier liegt der Fall bisschen anders.
Bei Dir wurde der Flug komplett gestrichen, hier ging er nur verspätet los und konnte dann wegen vereister Landebahn nicht landen.

Die Begründung des BGH war in Deinem Fall:
Das Argument der Klägerin, sie sei von der Ausgleichszahlung wegen ungünstiger Wetterbedingungen in Amsterdam nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung befreit, hat der Bundesgerichtshof als unbegründet angesehen. Die Klägerin hat nicht im Einzelnen vorgetragen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den annullierten Flug zum geplanten Zeitpunkt dennoch durchführen zu können, und auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen es ihr gegebenenfalls nicht zumutbar war, auf diese Ressourcen zurückzugreifen.

Genau dies dürfte hier aber kein Problem sein nachzuweisen. Wenn der Flug in ORD keine Landeerlaubnis bekommt, kann die Airline absolut nichts machen. Beamen geht ja schließlich noch nicht. ;-)
Viele Grüße,
Danilo


Brosi

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #16 am: 04.03.2011, 15:14 Uhr »
Hm, vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt.
Ich wollte mich nicht auf den Sachverhalt von "chaosflug" beziehen.

Mir ging es nur um die Aussage, dass es keine Entschädigung für den verpassten Anschlussflug (siehe auch das Urteil aus 2009) gibt.
Dem spricht das Urteil hier doch entgegen, oder.

Ich fliege Ende des Monats über LHR nach LAX.
Wenn ich aufgrund einer Verspätung den Anschlussflug in LHR verpasse und die Airline kann sich nicht exkulpieren (sorry  :)), müsste ich doch eigentlich einen Anspruch auf die 600,00 € haben, wenn ich mehr als 4 Stunden verspätet zum "Endziel" gelange. Gleiches gilt für den Rückflug, wenn ich den Anschlussflug in LHR verpasse (Stichwort: Streik)

Oder sehe ich das falsch?

Zum Thema Streik noch:
Ich habe schon Urteile gesehen, die einen Streik des eigenen Personales nicht als außergewöhnlichen Umstand ansehen.



Jack Black

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Re: Anschluss verpasst - Entschädigung?
« Antwort #17 am: 04.03.2011, 15:40 Uhr »
Hallo Jack Black,

was ist das denn?
Du würdest so einfach aufgeben, ohne Einschaltung eines RA?  :)

Nein, ich würde wenigstens einen Rat einholen. Aber ich bin auch nicht sicher, ob es hilft.


Lese ich das Urteil denn so falsch???


Ne, das liest Du sicherlich richtig und dieses Urteil kenne ich auch. Der Knackpunkt ist hier, dass KLM einfach einen Flug gestrichen hat (insofern also erst einmal keinerlei "höhere Gewalt" vorgelegen hat). Insbesondere diese Passage ist sicherlich entscheidend: "Die Klägerin hat nicht im Einzelnen vorgetragen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den annullierten Flug zum geplanten Zeitpunkt dennoch durchführen zu können, und auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen es ihr gegebenenfalls nicht zumutbar war, auf diese Ressourcen zurückzugreifen.".

Im aktuellen Fall liegt die Sachlage anders - da hat niemand einen Flug annulliert, sondern der Zubringer konnte nicht rechtzeitig landen. Das war keine Entscheidung der Fluggesellschaft, sondern der Flugsicherung. Das wird wahrscheinlich einen entscheidenden Unterschied ausmachen. Aber fragen darf man da sicherlich. Es wird wahrscheinlich sogar so sein, dass die Fluggesellschaft beweisen muss, dass höhere Gewalt vorgelegen hat (und nicht umgekehrt der Kläger beweisen muss, dass keine höhere Gewalt vorgelegen hat - er muss nur beweisen, dass er nicht rechtzeitig transportiert wurde).