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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: OstseeKelm am 12.11.2007, 08:57 Uhr
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Hallo,
mal wieder eine bekannte Frage nur diesmal ein etwas anders rum.
Ich möchte im April mit meiner neuen Freundin in die USA. So - die ist aber nun _noch_ verheiratet (nicht mit mir :lol:) - Scheidung ist eingereicht.
Nun hat sie zur Zeit keinen gültigen Reisepass mehr - sie braucht also einen neuen.
Soll sie nun warten bis sie geschieden ist?
Auf welchen Namen sollen wir die Flugtickets buchen?
Sie kann ja auch jetzt nen Reisepass auf ihren Namen holen und dann nach unserer Reise sich erst ihren Mädchennamen wieder umschreiben lassen. Dann müsste sie aber wieder den teuren Reispass bezahlen.
Ist vielleicht die einfachste, aber nicht die günstigste.
Man kann ja auch nie wissen bis wann die Scheidung und die Namensumschreibung 'durch' ist ... sehr kniffelig :|
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Die Tickets auf den Namen buchen lassen, der beim Flug im Pass steht.
Welcher Name das ist, ist zweitrangig.
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Name auf Flugticket muss mit mit dem Namen im Pass übereinstimmen.
Wie sie es macht - ob mit altem oder neuem Namen, ist aber Deiner Freundin überlassen. Ist ein Flugticket mal ausgestellt, kann der Name aber nicht ohne weiteres wieder verändert werden. Da Ihr aber nicht mehr so viel Zeit habt, wird sie wohl noch mit dem alten Namen reisen müssen.
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Sie könnte ja auch den Namen beibehalten. Da erspart Ihr Euch sehr viel Herumrennerei, Umschreiberei und etliches an Geld! Kommt diese Option nicht in Frage?
Bei einer Scheidung bekommt man nicht automatisch den Mädchennamen zurück. Und wer weiß, vielleicht muss sie ja sowieso bald ihren Namen wieder ändern... wegen Dir... :lol: :wink:
Sollte dies ev. der Fall sein, würde sich das Zurückändern schon gar nicht lohnen, meine Meinung bzw. spreche aus Erfahrung! :wink:
Ansonsten:
Das Flugticketumschreiben auf den neuen Namen hat bei British Airways bei mir dieses Jahr 30 Euro gekostet.
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Ha, das erinnert mich an meinen Thread.
Aber meint Ihr, dass das im Falle der Namensänderung wirklich so streng ist? Ist ja weiterhin die selbe Person.
Ruf doch einfach die Gesellschaft an und frage. Wenn man den Namen ändert, gibt es doch auch entsprechende Bestätigungsdokumente, oder?
Wenn allerdings jetzt schon klar ist, wie die Dame am Tag des Fluges heissen wird, würde ich natürlich gleich den Namen verwenden. Dumm ists nur, wenn sich der Prozess in die Länge zieht, dann gibts noch nicht mal Dokumente, die etwas beweisen könnten.
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Wenn man den Namen ändert, gibt es doch auch entsprechende Bestätigungsdokumente, oder?
Klar gibt es Bestätigungsdokumente. Aber man muss auf einem durchschnittlichen USA-Flug (non-stop) drei- bis viermal pro Flugrichtung Pass und Ticket (oder Bordkarte) vorzeigen:
Beim Check-in
Vor der Security
An der Passkontrolle
Beim Boarden
Vielleicht noch ein zusaetzlicher APIS-Check, wenn der nicht beim Check-In gemacht wurde.
Dazu dann noch unter Umstaenden bei der Immigration (wenn sie das Flugticket sehen wollen).
Bei Umsteigefluegen - womoeglich mit Umsteigen ausserhalb der Schengen-Zone, wie z.B. in London oder Zuerich - kommt dann noch die eine oder ander Kontrolle dazu.
Es reicht ja, wenn nur einer der Kontrolleure das Bestätigunsdokument nicht lesen kann oder will. Schon hat man unendliche Diskussionen vor sich und der Anschlussflug ist weg....
Also: Jetzt entscheiden, unter welchem Namen man fliegen und einreisen moechte. Dann Tickets auf diesen Namen buchen und den Reisepass entsprechend neu ausstellen lassen, oder eben nicht.
Gruesse,
nomad.
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Ansonsten:
Das Flugticketumschreiben auf den neuen Namen hat bei British Airways bei mir dieses Jahr 30 Euro gekostet.
Geht bei BA auch nur mit Nachweiß:
Please note:Your ticket can be amended only upon receipt of the appropriate documentation (marriage certificate/ decree absolute) and a £25 reissue fee will be charged.
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Joa da uns keiner garantieren kann, das bis dahin sie wieder ihren Geburtsnamen wieder hat und auch noch ein Reisepass drauf ausgestellt ist, werden wir wohl in den sauren Apfel beissen und vorerst einen Reisepass auf ihren derzeitigen Namen ausstellen lassen. ... was für ein Satz :shock:
Alles andere ist mir zu aufregend :) ... mit den vielen Kontrollen pro Flug ist ein gutes Argument :|
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Hallo zusammen,
ich hänge mich mal hier dran.
Ich möchte gerade eben Flüge für Sep buchen ... nun mein "Problem" : Wir haben letzte Woche in Florida geheiratet - *schönwars* - und warten noch auf die Apostille, damit wir alles hier eintragen lassen können und ich auch den Namen meines Göttergatten annehmen kann....im Sep werde ich also auf jeden Fall anders heißen als jetzt...bei der Flugbuchung soll ich jetzt angeben, wie ich mich ausweise, also Passport, ID-Card oder Drivers License...da ich ja noch keines der Dokumente mit dem neuen Namen habe, weiß ich jetzt nicht, was ich angeben soll...die Nummer des "alten" Passports und es macht dann nichts, wenn ich einen neuen habe ?
Wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte....
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Joa da uns keiner garantieren kann, das bis dahin sie wieder ihren Geburtsnamen wieder hat und auch noch ein Reisepass drauf ausgestellt ist, werden wir wohl in den sauren Apfel beissen und vorerst einen Reisepass auf ihren derzeitigen Namen ausstellen lassen. ... was für ein Satz :shock:
Alles andere ist mir zu aufregend :) ... mit den vielen Kontrollen pro Flug ist ein gutes Argument :|
Ich meine aber, daß eine Namensänderung nicht unbedingt mit einer Scheidung etwas zu tun hat. Man kann auch seinen Namen ändern lassen, ohne sich scheiden lassen zu "müssen".
Mittlerweile ist das sehr viel lockerer geworden. Fragt doch mal beim Amt nach, ob man das nicht schon jetzt machen kann.
Ob das alles dann zeitlich klappt, ist eine andere Frage. Ansonsten "alten" Namen nehmen, auch noch nach der Scheidung und nach der Reise dann das ganze so ändern, wie man es dann gern möchte.
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@usa-mone: Ich würde bei der Airline anrufen. Dabei geht es ja um die Frage, womit Du DIch beim Checkin ausweist (Dein E-Ticket sozusagen).
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Wenn Dein Pass im September noch gültig ist, ist die einfachste Variante einfach die Tickets auf den alten Namen buchen und mit dem alten Pass verreisen.
Nach der Reise könnt Ihr dann einen neuen Pass beantragen.
Wenn der Pass nicht mehr gültig ist, muss alles auf den neuen Namen gebucht werden.
Prinzipiell muss der Name in der Buchung mit dem Namen im Pass übereinstimmen. Ob Du nach einer Hochzeit noch so heißt, ist nebensächlich. ;-)
Das Problem ist, dass Namensänderungen bei Airlines meist nicht mehr möglich sind. Also am besten vor der Buchung bei der Airline nachfragen, ob eine Namensänderung durch Hochzeit möglich ist.
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Vielen Dank für Eure Antworten - die Idee mit dem Anruf bei der Airline hatte ich auch, aber da höre ich seit einer halben Stunde nur ganz tolle Wartescheifenmusik :x :x :x
ja, der Pass ist noch gültig bis im Februar nächsten Jahres - dann könnte ich ja wirklich die einfachste Variante wählen und die Tickets noch auf diesen Namen buchen und den Pass erst danach ändern lassen....darauf bin ich gar nicht gekommen....
wenn ich wüsste, dass sich die Reisepassnummer nicht ändert, wäre es ja auch kein Problem.
Die Flüge wären von BA, soweit ich weiß, konnte ich mich da bei der letzten Buchung einloggen und die persönlichen Daten eingeben-vielleicht weiß jemand, ob ich da auch die Passnummer ändern kann, denn dann könnte ich auch auf den neuen Namen buchen und das einfach in ein paar Wochen ändern ?
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wenn ich wüsste, dass sich die Reisepassnummer nicht ändert, wäre es ja auch kein Problem.
Reisepassnummer ändert sich bei jedem neuen Pass.
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@freddykr:
Danke, ich nehm jetzt einfach den alten Namen
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Die Angabe einer FOID (form of identification) bei Flugbuchung ist fakultativ. Deswegen wuerde ich persoenlich gar keine Angaben machen. Die Buchung kann genausogut anhand deines Namens identifiziert werden ohne dass du bereits jetzt eine Ausweisnummer hinterlegst.
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Rein rechtlich gesehen wird der Reisepass in dem Moment ungültig, wenn der Name im Register nicht mehr mit dem Reisepass übereinstimmt. Ist aber ohne Zugriff auf dieses Register nicht zu erkennen und somit weder für die Fluggesellschaft noch die amerikanischen Behörden ersichtlich. Theoretisch könnte man in Deutschland bei der Ankunft, falls eine Passkontrolle durchgeführt wird (von der Grenzpolizei) zu einem Bußgeld verdonnert werden (je nach Bundesland, bei den meisten fällt bei unter 3 monaten Ungültigkeit (was bei euch ja der Fall sein wird) nur eine Verwarnung an, ansonsten kann es theoretisch auch um die 15€ kosten. Ist also alles nicht so tragisch und selbst in dem sehr unwahrscheinlichen Fall der Überprüfung und eines schlecht gelaunten Grenzpolizisten noch billiger, als bei der Airline den Namen ändern zu lassen.
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Rein rechtlich gesehen wird der Reisepass in dem Moment ungültig, wenn der Name im Register nicht mehr mit dem Reisepass übereinstimmt. Ist aber ohne Zugriff auf dieses Register nicht zu erkennen und somit weder für die Fluggesellschaft noch die amerikanischen Behörden ersichtlich. Theoretisch könnte man in Deutschland bei der Ankunft, falls eine Passkontrolle durchgeführt wird (von der Grenzpolizei) zu einem Bußgeld verdonnert werden (je nach Bundesland, bei den meisten fällt bei unter 3 monaten Ungültigkeit (was bei euch ja der Fall sein wird) nur eine Verwarnung an, ansonsten kann es theoretisch auch um die 15€ kosten. Ist also alles nicht so tragisch und selbst in dem sehr unwahrscheinlichen Fall der Überprüfung und eines schlecht gelaunten Grenzpolizisten noch billiger, als bei der Airline den Namen ändern zu lassen.
Wo hast du denn die Angaben her, das der Reisepass ungültig wird, wenn man seinen Namen ändert?
Ich habe im Januar geheiratet und meinen Namen geändert. Da die Zeit nicht reichte, um den neuen Pass zu bekommen (beantragt ist er, nur abholen konnte ich ihn bisher noch nicht), bin ich kurz danach mit alten Pass und Namen in die USA eingereist. Mach ich mich jetzt etwa strafbar, wenn ich nach 8 Monaten wieder mit alten Pass und Mädchennamen nach D Einreise?
Denn laut dem Bürgeramt in meiner Heimatstadt, ist man nicht verpflichtet einen neuen Pass zu beantragen, wenn man durch Heirat seinen Namen ändert und auch der alte Pass mit Mädchennamen ist solange gültig wie der Pass an sich gültig ist. Das hat man mir zumindest im Januar im Bürgeramt so erzählt.
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Der Reisepass wird schon ungültig zum Zeitpunkt der Heirat.
Siehe z.B. hier:
Reisepass Hochzeit (http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Lebenslagen/Buerger/PersonalausweisReisepass/2._Reisepass/_Dienste/Namensaenderung_im_Reisepass_bei_Heirat/index.jsp)
Aber: Die Infos werden nicht überprüft. Also keine Sorge und nach der Reise einen neuen beantragen.
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§11 PaßG:
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__11.html
Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn
...
2.
Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort - unzutreffend sind;
...
Wird aber wie gesagt nie vor der reise und wohl extrem selten bei der Einreise nach Deutschland (da könntest du auch z.B. einfach den aktuellen Personalausweis vorlegen - den bekommt man ja oft schon bei der Heirat).
Eine Straftat ist es aber sowieso nicht, allerhöchstens eine Ordnungswidrigkeit, wenn du keinerlei gültige Ausweispapiere dabei hast. Also - keine Panik - ich wollte nur darauf hingewiesen haben.
Das mit dem "Zeitpunkt der Hochzeit" ist so eine Sache - In Deutschland ist das Standesamt ja für das Namensregister zuständig (ist ja Teil der Einwohnermeldeämter) und somit wird eine deutsche Hochzeit auch sofort eingetragen. Eine Hochzeit im Ausland zum Beispiel kann aber Monate bevor die Änderung eingetragen wird stattgefunden haben. In Deutschland ändert sich dein Name ja auch erst offiziell dann, wenn die Änderungen eingetragen sind (d.h. du kannst in Deutschland anders heißen (offiziell) als in dem Land in dem ihr geheiratet habt). Internationales Namensrecht ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit.
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Danke für die Infos, habe mich nur gewundert, da das Bürgeramt in meiner Heimatstadt mir andere Informationen mitgeteilt hat.
Da wir etwas überstürzt geheiratet haben, waren bei einer Ausreise in die USA halt leider noch gar keine neuen Papiere fertig. Personalausweis habe ich allerdings inzwischen, da den meine Mutter für mich abgeholt und mir zugeschickt hat. Einreisen nach D kann ich also mit dem Personalausweis. Reisepass konnte ich bisher noch nicht abholen lassen, da ich ja dafür den alten Pass abgeben muß und das aber wegen Visum usw. nicht so einfach geht und ich dann ja auch in den USA für eine gewisse Zeit komplett ohne Papiere dastehen würde.
Inzwischen ist mir jetzt aber ein neues Problem im Zusammenhang mit Namensänderung und Flugbuchung aufgefallen. Ich weiß nämlich nicht, auf welchen Namen ich meinen Flug (USA-D-USA) im September buchen soll. Auf dem Hinflug reise ich noch mit alten Pass und Mädchennamen, dann will ich in D meinen neuen Pass abholen und würde dann auf dem Rückflug mit neuem Pass und neuem Namen reisen. Kann man Hin- und Rückflug irgendwie auf 2 verschiedene Namen (aber halt trotzdem gleiche Person) buchen? Oder auf welchen der beiden Namen buche ich den Flug am besten?
Auf dem Rückflug könnte ich halt neunen Pass, ungültigen alten Pass und internationale Heiratsurkunde vorlegen, bin mir aber nicht sicher, ob das den Fluggesellschaften reicht, da die ja immer darauf pochen, das Ticket und Pass den gleichen Namen haben müssen.
Weiß jemand wie man das Problem am besten lösen kann?
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Kann man Hin- und Rückflug irgendwie auf 2 verschiedene Namen (aber halt trotzdem gleiche Person) buchen? Oder auf welchen der beiden Namen buche ich den Flug am besten?
Bei einem return-Ticket kann der Name auf Hin- und Rückflug nicht abweichen.
Weiterhin muss der Name auf dem Ticket mit dem Namen im Pass übereinstimmen, somit gibts ein "kleines" Problem beim Ändern des Namens auf einer Reise.
Mir fallen nur zwei Lösungen ein:
1.) Zwei Oneway-Flüge --> sehr teuer (oder evtl. über LTU oder Condor)
2.) Zwei return-Tickets, wo man dann jeweils den Rückflug verfallen lässt --> teuer, aber meist günstiger als Variante 1.
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Auf dem Hinflug gibt's ja eh kein Problem.
Fuer den Rueckflug wuerde ich einfach den alten und den neuen Pass mit Heiratsurkunde mitnehmen/vorzeigen.
Funktioniert ja mit einem Visum, welches man im alten Pass hat, im neuen aber nicht, genauso.
Im Zeifel fragst du einfach mal bei der Botschaft nach.
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Oneway-Tickets sind mir auch schon eingefallen, aber die sind ja bekanntlich immer teuer...
Ich habe jetzt mal ein paar Fluggesellschaften direkt angeschrieben und denen mein Problem geschildert, mal schauen was die mir als Problemlösung anbieten können.
Die Einreise an sich, sehe ich nicht so als Problem an, denke eher es sind die Fluggesellschaften, die mir Probleme bereiten können, denn die lassen einen ja nur mitfliegen, wenn Name und Ticket übereinstimmen. Glaube deshalb nicht, das mir die Botschaft (@Andre: meintest du die Deutsche oder die Amerikanische?) irgendwie weiterhelfen könnte.
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Ich glaube auch, daß die Fluggesellschaft zuerst "Ärger" macht. Schließlich ist der alte Pass ja durchlöchert (bis auf die Seite mit dem Visum)
Bin mal gespannt, was sie antworten.
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@Yndra
Da es ja (nach meinem Verstaendnis) um die Wiedereinreise in die USA geht, sollte die amerikanische Botschaft fuer dich zustaendig sein. Wenn du sowieso in den USA lebst, kannst du natuerlich auch dort gleich den USCIS direkt ansprechen.
Wenn du von denen eine Antwort (mglst. schriftlich hast), hat die Airline keinen Grund dir die Befoerderung zu verweigern.
Ich gehe davon aus, dass dir empfohlen wird, den alten und den neuen Reisepass mitzufuehren. Auf welcher Grundlage bist du denn jetzt in den Staaten? Wenn du ein Visum hast, wird mit diesem Visum genauso verfahren.
@freddykr
Bei meinem alten Pass wurden nur die 2 Ecken der Passbildseite gestutzt. Ansonsten ist alles unversehrt und lesbar.
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@freddykr
Bei meinem alten Pass wurden nur die 2 Ecken der Passbildseite gestutzt. Ansonsten ist alles unversehrt und lesbar.
Bei meinem aktuellen alten Pass (letzte Woche einen neuen geholt) sind vier große Löcher drin (eins davon unten in dem Teil, der eingelesen wird).
Da das ja manuell gestanzt wird, kann das bei jedem anders aussehen.
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Ich habe Neuigkeiten, zwar nicht von den Fluggesellschaften (die haben sich bis heute nicht bei mir gemeldet...), aber von dem Bürgeramt meiner Heimatstadt. Die haben sich damit einverstanden erklärt, mir den Pass an ein deutsches Konsulat in den USA zu schicken und dann kann ich ihn dort umtauschen.
Jetzt brauch ich nur noch das deutsche Konsulat in Boston kontaktieren und wenn die auch einverstanden sind, kann ich die Pässe dort tauschen und dann beide Flüge mit neuen Pass und neuem Namen antreten.
Hoffe mal nur, das die Amerikaner es trotzdem auf die Reihe bekommen meine Ausreise richtig zu dokumentieren, denn mein alter Name reist ja nun nicht mehr offiziell (also laut Fluglisten) aus...
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Das kann eigentlich kein problem sein.
Da du den alten pass ja aufgrund des visas noch haben musst - soweit ich weiß gehen die nach visa-nummer bzw der nummer des VWP (dem grünen abschnitt der in den pass getackert wird) und nicht nach passnummer bei ein und ausreise.