Heute morgen wurde das bei uns in der Zeitung nochmals erläutert. Da heißt es, dass man einen Teilabschnitt verfallen lassen kann, wenn man das nicht von vornherein geplant hat, um damit einen günstigeren Preis zu erzielen.
Wir hatten vor Jahren mal den Fall, dass mein Mann zum Zeitpunkt unserer Abreise nach USA bereits beruflich in Frankfurt war und nur für die Anreise zum Frankfurter Flughafen noch einmal nach Hannover zurückkehren musste. Eigentlich wäre ich gerne mit den Kindern von HAJ nach FRA geflogen und hätte ihn in Frankfurt getroffen und wir wären gemeinsam weiter in die USA geflogen. Das Ticket für meinen Mann FRA-LAX-FRA-HAJ hätte aber 600 Euro mehr gekostet als mein Ticket HAJ-FRA-LAX-FRA-HAJ. Wir haben damals mit dem Gedanken gespielt, HAJ-FRA-LAX-FRA-HAJ für ihn zu buchen und den Abschnitt HAJ-FRA verfallen zu lassen. Aber nach Rücksprache mit dem Reisebüro war klar, dass dann der Rest der Tickets verfallen würde. Also musste er am Abend vor unserem Urlaub nach Hause kommen, um am nächsten Morgen wieder nach Frankfurt zu fliegen.
Interessant ist nun die Frage, ob so etwas nach dem neuen Recht ginge, wobei ich vermute, dass die Airline in ihrer Argumentation hier auch auf Kostenersparnis abzielen würde und sich somit eigentlich nichts geändert hat.