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Autor Thema: Neue Handgepäckregeln  (Gelesen 490 mal)

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Trolli42

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Neue Handgepäckregeln
« am: 12.02.2014, 13:48 Uhr »
Medikamente, Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen dürfen wieder als Handgepäck mitgenommen werden, müssen aber mit der neuen Technik auf Sprengstoff untersucht werden.

Neu ist jetzt, dass Reisende aus Ländern, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind, Flüssigkeiten mit an Bord von innereuropäischen Flügen nehmen dürfen, auch wenn sie die an Flughäfen in Drittländern gekauft haben.

Passagiere aus Europa, die in den USA umsteigen, dürfen ihre Duty-Free-Einkäufe ebenfalls im Handgepäck lassen, erklärt Robert O'Meara vom Industrieverband ACI (Airports Council International).

Verstehe ich das richtig?

z.b. Flug FRA nach Miami über Atlanta-ich kaufe in Frankfurt im Duty Free ein und darf diese Sachen auch beim Umsteigen   
in Atlanta mit an Bord nehmen?

Danke Grüße Trolli 42

 

DocHoliday

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Re: Neue Handgepäckregeln
« Antwort #1 am: 12.02.2014, 13:57 Uhr »
Bei dem genannten Beispiel könntest Du natürlich auch in Atlanta in den Duty free gehen.

Was jetzt aber möglich ist, ist am Anflughafen in den USA im Duty free einzukaufen, auch wenn man beispielsweise in London umsteigt und dort noch einmal durch die Security muss.
Gruß
Dirk

Paranoia

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Re: Neue Handgepäckregeln
« Antwort #2 am: 12.02.2014, 13:58 Uhr »
Jups,

richtig Verstanden.

Kurz gesagt: Es wurden einige bestehende Regelungen nun präzisiert und eine Lücke, die je nach Land unterschiedlich gehandhabt wurde, geschlossen.

Medikament oder medizinisch notwendiges bzw spezielle Nahrung durfte schon immer zusätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, nur je nach Land wurde es unterschiedliche gehandhabt, ob diese in einen Clip-Beutel müssen oder nicht.

Das Flaschen und Flüssigkeiten aus dem Duty-Free plötzlich ungefährlich sind, galt schon immer, nur gab es keine vernünftige/einheitliche Regelung für den Transport und die Handhabung bei Kettenflügen. Das führte an vielen Flughäfen, wo man durch Gatewechsel den gesicherten Bereich verläßt und wieder neu durch Sicherheitskontrolle muss, zu einem Haufen an Dramen (dies wurde je nach Land und teilweise je nach Flughafen unterschiedlich gehandhabt...)....

Es ist jetzt festgehalten, dass Flüssigkeiten im Duty-free in einer Extra Tasche versiegelt werden, die dann auch neu wieder in den gesicherten Bereich kann. Die Sicherheitskontrolle darf diese Flaschen zur Kontrolle den versiegelten Taschen entnehmen, soll sie dann aber wieder neu versiegeln.

Hier ist die Info inkl. einem Infoblättchen vom BMI > http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/01/luftsicherheit.html