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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: swit am 03.03.2013, 05:31 Uhr
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Wir wollten am Donnerstag mit der altbekannten Verbindung DE-4082 nonstop von Frankfurt nach Las Vegas fliegen. Wir sind pünktlich abgehoben, nach kurzer Zeit (über GB) wurde gefragt, ob ein Doc an Board sei. Ein Passagier hatte gesundheitliche Probleme, war dann aber wohl soweit wieder in Ordnung.
Kurz vor dem kanadischen Luftraum hat der Pilot eine 180° Wende hingelegt und wir sind fast 2 Stunden zurück nach ISLAND geflogen, da der Passagier wohl doch wieder gesundheitliche Probleme hatte.
Augrund der Flugzeitbestimmungen mussten wir dort nach einiger Wartezeit aussteigen, für unser Gepäck anstehen, für Hotelgutscheine anstehen... eine längere Busfahrt in ein Hotel, einige hektische Telefonate nach LV, ein paar unruhige Stunden Nachtruhe (wir wussten noch nicht wie es weitergeht), am nächsten Morgen wieder in den Bus, wieder Stunden am Flughafen Reykjavik warten bis wir am Mittag dann doch endlich nach Las Vegas weiterfliegen konnten.
Also anstatt 12 Stunden Direktflug fast 36 Stunden strapazen - bei nur einer Woche LV-Urlaub besonders ärgerlich.. Nun habe ich gerade kurz vom Hotel aus gegoogelt was man als Fluggast für Rechte hat. So wie ich es spontan gesehen habe, hat man aufgrund der Umstände (medizinischer Notfall) keinen Anspruch auf Schadenersatz für die entgangene Urlaubszeit. Wie sieht es mit den entstandenen Kosten aus? Bei uns z.B. eine verfallene Hotelbuchung über 2xx EUR + Telefonkosten etc.. Hat man eine Chance auf Erstattung von der Fluggesellschaft? Any Erfahrungen oder Tipps?
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Wie schon richtig erkannt, ist ein medizinischer Notfall ein außergewöhnlicher Umstand und somit gibt es keine Entschädigungsleistung.
Die Fluggesellschaft muss allerdings für die Betreuung sorgen, d.h. Hotel, Verpflegung, zwei Telefonate; siehe EU-Verordnung Nr. 261/2004 Art. 9.
Weitere Pflichten zur Kostenübernahme hat die Fluggesellschaft nicht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Du kannst somit zwei Telefonate einreichen und KOsten, die Dir in Island an Mahlzeiten entstanden sind (oder z.B. Hygieneartikel, die Du in Island kaufen musstet, weil Du ans Gepäck nicht ran kamst).
Auf den weiteren Kosten, z.B. die verlorene Hotelübernachtung oder weitere Telefonate, kannst Du nicht bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.
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Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.
Und dann sollte man hoffen, dass es einen selbst niemals erwischt, man selbst nienals einen solch medizinischen Notfall auslöst oder schon mal schauen, ob man sich für solche Fälle dann auch gegen die Ansprüche der Mitreisenden (man stelle sich vor, es sei eine volle A380) versichern kann... :roll:
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Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen.
Stellen kann man viel.... :roll:
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Wer trägt denn in einem solchen Fall die Kosten der Fluggesellschaft, die ja vermutlich ein Vielfaches dessen betragen, was Passagiere als Schadenersatz fordern könnten? Ist das Risiko der Fluggesellschaft oder trägt das die KV des Passagiers?
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Wer trägt denn in einem solchen Fall die Kosten der Fluggesellschaft, die ja vermutlich ein Vielfaches dessen betragen, was Passagiere als Schadenersatz fordern könnten? Ist das Risiko der Fluggesellschaft oder trägt das die KV des Passagiers?
Die Kosten (können leicht die 1Mio Euro überschreiten) trägt die Airline selbst.
Es gab zwar teilweise schon Fälle, wo die Airline die Kosten bei Versicherungen des Patienten eintreiben konnte, aber dies ist sehr sehr selten.
Aus diesem Grund vermeiden es Airlines, Patienten mit erhöhtem Risiko überhaupt an Bord zu nehmen (bei medizinischen Transporten auf Linienfliegern gibt es Versicherungen).
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Die Kosten (können leicht die 1Mio Euro überschreiten) trägt die Airline selbst.
Es gab zwar teilweise schon Fälle, wo die Airline die Kosten bei Versicherungen des Patienten eintreiben konnte, aber dies ist sehr sehr selten.
Aus diesem Grund vermeiden es Airlines, Patienten mit erhöhtem Risiko überhaupt an Bord zu nehmen (bei medizinischen Transporten auf Linienfliegern gibt es Versicherungen).
Z. B. so jemanden - die Frau ist dann in Budapest im Krankenhaus gestorben ...
http://www.pestiside.hu/20121211/that-giant-dead-fat-lady-isnt-the-saddest-thing-at-the-airport-in-hungary-these-days/ (http://www.pestiside.hu/20121211/that-giant-dead-fat-lady-isnt-the-saddest-thing-at-the-airport-in-hungary-these-days/)
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Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.
Ein deliktischer Anspruch setzt aber nach deutschem Recht u.a. voraus, dass ein Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) vorliegt. Viel Spaß bei der Beweisführung! :wink:
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Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.
Ein deliktischer Anspruch setzt aber nach deutschem Recht u.a. voraus, dass ein Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) vorliegt. Viel Spaß bei der Beweisführung! :wink:
Nur kannst Du nicht unbedingt auf deutsches Recht pochen.
Fiktives Beispiel:
Airline: BA
Flug: London - Johannesburg
Medizinische Notlandung: Addis Abeba (Ethiopien)
Passagier: Brasilianer
Wo will man da anfangen? Selbst für die Airline wird es hier nahezu unmöglich, irgendwo die Kosten erstattet zu bekommen.
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Eigentlich müsste der Schadensverursacher, d.h. der erkrankte Passagier, doch schadensersatzpflichtig sein, unabhängig vom Vorsatz. Ob man da was holen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Bei deutschen Kunden, die ja meistens eine Privathaftpflicht haben, könnten die Aussichten aber ganz gut sein.
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Hallo,
Eigentlich müsste der Schadensverursacher, d.h. der erkrankte Passagier, doch schadensersatzpflichtig sein, unabhängig vom Vorsatz.
nach deutschem Recht mit Sicherheit nicht.
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Eigentlich müsste der Schadensverursacher, d.h. der erkrankte Passagier, doch schadensersatzpflichtig sein, unabhängig vom Vorsatz. Ob man da was holen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Bei deutschen Kunden, die ja meistens eine Privathaftpflicht haben, könnten die Aussichten aber ganz gut sein.
So einfach ist dies nicht.
Einen Schaden bekommt man von der gegnerischen Versicherung nur ersetzt, wenn ein schuldhaftes Handeln vorliegt.
Medizinische Ursachen, die nicht absichtlich herbei geführt wurden, gelten dabei nicht.
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Wie gesagt, es kommt auf ein Verschulden des Verursachers an. Vorsatz wird wohl ausscheiden, solange es sich nicht gerade um einen Selbstmordversuch handelt. Und Fahrlässigkeit? In der Regel handelt es sich doch um einen richtigen Notfall. Dass jemand entgegen ärztlichen Rat schwer krank fliegt, wird kaum nachweisbar sein.
Was ausländische Rechtsordnungen angeht, so kenne ich mich nicht aus. Allerdings fehlt mir ein wenig die Fantasie, mir vorzustellen, dass es irgendwo eine verschuldensunabhängige Haftung gibt (sieht man von einer reinen Gefährdungshaftung ab, die hier aber nicht zum Tragen kommt). Lasse mich aber gerne aufklären. ;-)
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Interessanter wäre m.E., ob die KV des Patienten diese Kosten übernehmen müsste. Da sollte es auf das Verschulden nicht ankommen.
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Hallo,
Interessanter wäre m.E., ob die KV des Patienten diese Kosten übernehmen müsste. Da sollte es auf das Verschulden nicht ankommen.
ich wiederhole mich:
nach deutschem Recht mit Sicherheit nicht.
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Letztes gabs doch ein Referenzurteil gegen AirFrance, dass die Ankunftszeit am Zielort maßgeblich für eine Entschädigung ist.
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
schreibt z.B. auch folgendes (Inhaltlich zitiert):
Entschädigung von 600 Euro bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden (gegeben) und Flugstrecke größer als 3.500 km (auch gegeben).
Dort heißt es nur, dass man im Falle einer STORNIERUNG aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" keine Ansprüche auf Entschädigung hat.
Von dem her würde ich mich auf die EU-Fluggastrechte berufen und die Entschädigung bei Condor einfordern.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auch eine Homepage zu dem Thema und bietet Hilfe bei der Durchsetzung der Fluggastrechte an:
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html;jsessionid=C9CBEBE3F3AFDFB10641A0D95B5DDAE2.live2053?nn=23302
Formular:
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/Z5/Formulare/Einheitsformular_261_pdf.pdf?__blob=publicationFile
viele Grüße,
Flo
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Letztes gabs doch ein Referenzurteil gegen AirFrance, dass die Ankunftszeit am Zielort maßgeblich für eine Entschädigung ist.
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
schreibt z.B. auch folgendes (Inhaltlich zitiert):
Entschädigung von 600 Euro bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden (gegeben) und Flugstrecke größer als 3.500 km (auch gegeben).
Dort heißt es nur, dass man im Falle einer STORNIERUNG aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" keine Ansprüche auf Entschädigung hat.
Von dem her würde ich mich auf die EU-Fluggastrechte berufen und die Entschädigung bei Condor einfordern.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auch eine Homepage zu dem Thema und bietet Hilfe bei der Durchsetzung der Fluggastrechte an:
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html;jsessionid=C9CBEBE3F3AFDFB10641A0D95B5DDAE2.live2053?nn=23302
Auch bei Verspätungen gibt es außergewöhnliche Umstände.
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Hallo,
Interessanter wäre m.E., ob die KV des Patienten diese Kosten übernehmen müsste. Da sollte es auf das Verschulden nicht ankommen.
ich wiederhole mich:
nach deutschem Recht mit Sicherheit nicht.
Sehe ich auch so. Darüber hinaus wird eine Krankenversicherung NIEMALS solche Kosten tragen (unabhängig von der Schuldfrage), die bezahlen nur Behandlungskosten, da wäre allenfalls eine private Haftpflichtversicherung zuständig.
Wer beispielsweise beim Führen eines PKW einen Unfall verursacht, weil er einen Herzinfarkt erleidet, wird auch die verursachten Unfallkosten nicht an die KV geben können. Dafür sind die nicht zuständig, sondern es greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.
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Auch bei Verspätungen gibt es außergewöhnliche Umstände.
So ist es und ein "medical" der während des Fluges auftritt ist nun mal ein von der Fluggesellschaft nicht zu beeinflussender Umstand, insofern gibt es hier erstmal nichts.
Man sollte ggf. aber trotzdem zumindest die Kosten für das Hotelzimmer mal bei Condor anfragen, denn schließlich hat der TE geschrieben, dass ein Weiterflug dann wg. einer Überschreitung der Flugzeitbestimmungen nicht möglich gewesen ist. Hier ist die Fluggesellschaft gehalten den Weitertransport schnellstmöglich zu gewährleisten. Da es ja nicht gleich am nächsten Morgen sondern erst gegen Mittag dann weiterging wäre hier schon ggf. die Frage warum Condor keine Ersatzcrew für den nächsten Morgen stellen konnte/wollte - es war ja bereits im Zeitpunkt der Umkehr klar, dass die Crew über die zulässigen Zeiten kommen würde und man hätte gleich eine neue Crew anfordern können/müssen.
Bei uns hatten wir noch vor dem Start nach dem Boarding in LHR einen med. Notfall weshalb ein Passagier behandelt werden und dessen Gepäck dann ausgeladen werden musste. Dauer ca. 1 Std., erst hieß es "es geht gleich los", dann kam "wir brauchen z.T. eine neue Crew - die ist unterwegs" und nach 3 Stunden warten musste der gesamte Flieger wieder aussteigen weil keine neue Crew kam. Diese wurde dann erst 5 Std. später gestellt so das wir erst mit fast 8 Std. Verspätung losgekommen sind.
Erstmal hat BA auch mit dem Hinweis auf "Medical" eine Entschädigung abgelehnt, da hier aber bereits einige Urteile vorliegen, dass wenn die Verspätung eben nicht (mehr) auf den Medical zurückzuführen ist sondern einfach darauf das keine Crew da ist kann sich die Airline nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände berufen.
http://www.fluggastverordnung.com/lg-frankfurt-am-main-urteil-vom-02-09-2011-az-2-24-s-4711zumutbare-masnahmen-zur-vermeidung-von-leistungsstorungen/
Und das BA es nicht schafft am Heimatflughafen innerhalb von 8 Std. eine neue Crew (oder zumindest Teile davon) an Land zu ziehen ist schon ziemlich arm...
Im Ergebnis hat BA das in unserem Fall dann auch eingesehen und (nach längerem hin und her) dann auch die Entschädigung gezahlt.
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Wer beispielsweise beim Führen eines PKW einen Unfall verursacht, weil er einen Herzinfarkt erleidet, wird auch die verursachten Unfallkosten nicht an die KV geben können. Dafür sind die nicht zuständig, sondern es greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.
... mit der Besonderheit, daß beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefährdungshaftung greift - für Flugpassagiere gibt es so etwas nicht.
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Da es ja nicht gleich am nächsten Morgen sondern erst gegen Mittag dann weiterging wäre hier schon ggf. die Frage warum Condor keine Ersatzcrew für den nächsten Morgen stellen konnte/wollte - es war ja bereits im Zeitpunkt der Umkehr klar, dass die Crew über die zulässigen Zeiten kommen würde und man hätte gleich eine neue Crew anfordern können/müssen.
Mich würde mal interessieren, wie Du dies anstellen willst, nach Reykjavik rechtzeitig eine Ersatzcrew zu bekommen?
Leider ist der Flug beim AVHerald nicht verzeichnet, somit nur Schätzungen zu den Zeiten:
Der Condorflug ging nachmittags ab FRA 12:00 raus, ist wohl nach ca. 5-6h in Kanada, also so ca. 17/18:00Uhr local FRA. Bis eine Ersatzcrew in FRA am Flughafen ist, vergeht gut 1h. Um diese Uhrzeit kommt man nur nicht mehr nach Reykjavik (die letzte Möglichkeit ist 18:00Uhr via LHR - vorausgesetzt es ist Platz für eine komplette Crew).
Am nächsten Tag ging es dann ja schon mit der ursprünglichen Crew weiter. Also hier keine Chance.
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Ersatzcrew muss ja nicht zwingend aus FRA kommen... Wobei ich hier jetzt nicht auf die Zeiten geschaut habe.
Ich würde hier grds. rein rechtlich auch eher keine Chancen sehen eine Entschädigung (hier 600,-€ pro Kopf) zu bekommen, allerdings einfach mal unverbindlich anfragen kostet ja auch nichts. Es ging mir primär auch darum mal darauf hinzuweisen, dass eine Airline eben auch bei einem "medical" sich nicht immer pauschal damit rausreden kann.
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Bei uns hatten wir noch vor dem Start nach dem Boarding in LHR einen med. Notfall weshalb ein Passagier behandelt werden und dessen Gepäck dann ausgeladen werden musste.
Muss das Gepäck wirklich ausgeladen werden? Ich meine, gibt es dafür irgendwelche Bestimmungen? Oder ist das nur eine nette Geste dem entsprechenden Passagier gegenüber? Das war bei uns nämlich genauso bei unserer Notfalllandung in Shannon im letzten Jahr: die eigentliche medizinische Versorgung dauerte nur Minuten, das Suchen des Gepäcks ca, 1,5 Stunden. Klar ist es für den Betreffenden blöd, sein Gepäck nicht zu haben. Aber dafür einen ganzen vollbesetzten Flieger warten zu lassen? Viele Leute ihre Anschlussflüge verpassen zu lassen usw.?
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... das Suchen des Gepäcks ca, 1,5 Stunden. Klar ist es für den Betreffenden blöd, sein Gepäck nicht zu haben. Aber dafür einen ganzen vollbesetzten Flieger warten zu lassen? Viele Leute ihre Anschlussflüge verpassen zu lassen usw.?
Bei meinem AF-Flug im Oktober 2012 wurde einem Passagier die Einreise in die USA verweigert. Daraufhin musste sein Gepäck wieder ausgeladen werden... was aus Sicherheitsgründen ein Muss ist. Die halbstündige Verspätung holte man aber wieder auf.
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Bei uns hatten wir noch vor dem Start nach dem Boarding in LHR einen med. Notfall weshalb ein Passagier behandelt werden und dessen Gepäck dann ausgeladen werden musste.
Muss das Gepäck wirklich ausgeladen werden? Ich meine, gibt es dafür irgendwelche Bestimmungen? Oder ist das nur eine nette Geste dem entsprechenden Passagier gegenüber? Das war bei uns nämlich genauso bei unserer Notfalllandung in Shannon im letzten Jahr: die eigentliche medizinische Versorgung dauerte nur Minuten, das Suchen des Gepäcks ca, 1,5 Stunden. Klar ist es für den Betreffenden blöd, sein Gepäck nicht zu haben. Aber dafür einen ganzen vollbesetzten Flieger warten zu lassen? Viele Leute ihre Anschlussflüge verpassen zu lassen usw.?
Ja, in der EU muss das Gepäck mit dem Passagier fliegen (Ausnahme, das Gepäck schafft es nicht beim Umsteigen).
Es könnte ja sein, dass der Passagier, alias Terrorist, den medizinischen Vorfall nur vortäuscht, um nicht mit seinem Gepäck, alias Bombe, zu fliegen.
OT: mit diesem Post steht unser Forum bestimmt im Fokus der NSA. :lol:
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Habe mich gerade an diesen Fall erinnert:
1 November 1955 - United Airlines Flight 629
United 629 was a Douglas DC-6B en route from Denver to Portland, Oregon. Nine minutes after takeoff, the aircraft was destroyed by a bomb composed of 25 sticks of dynamite. The explosive detonated in the number 4 baggage compartment causing the plane's tail to disintegrate and sending it out of control. All 44 passengers and crew were killed in the crash. A man named Jack Graham was arrested for the act. Graham's mother, Daisie King, was on the plane and he hoped to claim $37,500 of life insurance policies he had bought from vending machines at the airport just before departure. Ironically, the life insurance policies were invalid since his mother had not signed them. Graham apparently had a long grudge against his mother as well as a criminal history. He was arrested for forgery in 1951 and had also collected insurance on one of his mother's restaurants that mysteriously exploded. Graham was put to death in the gas chamber a year after the bombing.
Es gibt noch mehr Beispiele in der Vergangenheit:
http://www.aerospaceweb.org/question/planes/q0283.shtml (http://www.aerospaceweb.org/question/planes/q0283.shtml)
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... was nicht gerade für Vertrauen in die Gepäckkontrollen spricht
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Wer beispielsweise beim Führen eines PKW einen Unfall verursacht, weil er einen Herzinfarkt erleidet, wird auch die verursachten Unfallkosten nicht an die KV geben können. Dafür sind die nicht zuständig, sondern es greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.
... mit der Besonderheit, daß beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefährdungshaftung greift - für Flugpassagiere gibt es so etwas nicht.
Danke, Herr Kollege? :wink:
Wir halten also fest: Der arme Kerl mit dem med. Notfall ist danach zumindest nicht finanziell ruiniert.
In den USA müssen Gepäck und Passagier nicht im selben Flugzeug sein. Davon bin ich selber schon Zeuge geworden, was mich sehr verwundert hat.
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So, wir sind gestern mit DE 4083 zurück nach FRA gekommen, diesmal NONSTOP :-)
Der Weiterflug aus REK war für den nächsten Morgen geplant. Leider wollte der US-Zoll zu der Zeit noch nicht arbeiten (es gab keine weiteren int. Flüge am Vormittag), weshalb der Flug dann auf den Mittag verschoben wurde (so zumindest die Aussage unseres Captain).
Im Urlaub hatte ich mir keinen Kopf drüber gemacht. Wir haben im Rahmen einer Kreditkarte ein umfangreiches Auslandsversicherungspaket (inkl. Rechtsberatung), dort werde ich nachher mal unverbindlich anfragen ob es aus deren Sicht sinnvoll ist die Sache weiter zu verfolgen (Kostenerstattung, Entschädigung?).
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Wir haben im Rahmen einer Kreditkarte ein umfangreiches Auslandsversicherungspaket (inkl. Rechtsberatung), dort werde ich nachher mal unverbindlich anfragen ob es aus deren Sicht sinnvoll ist die Sache weiter zu verfolgen (Kostenerstattung, Entschädigung?).
Jedem Menschen mit normalem Verstand ist klar, das ein medizinischer Notfall nichts von einer Airline beinflussbares ist. Scheinbar sehen das manche aber anders.
Gier frisst Hirn......
Ich hoffe, wenn Du mal in solch einen Zustand kommen solltest, dass sich die Crew lieber für den Weiterflug entscheidet und nicht zwischenlandet.
Da platz mir echt der Kragen! Wo sind wir eigentlich bereits hingekommen, dass man aus einem medizinischen Notfall noch Profit schalgen will? Zum kotzen!
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Jedem Menschen mit normalem Verstand ist klar, das ein medizinischer Notfall nichts von einer Airline beinflussbares ist. Scheinbar sehen das manche aber anders.
Gier frisst Hirn......
Sehe ich genauso... andersherum gedacht: erst die Passagiere pünktlich ans Ziel befördern und dann den Patienten betreuen. Manche Reisende haben echt einen Spring in der Schüssel!
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Ich würde, wenn man schon Aufwand betreiben möchte, das ganze andersherum angehen. Und zwar würde ich mal beim Hotel freundlich anfragen ob man nicht die Kosten für die nicht genutzte Nacht aufgrund dieses Umstandes erstatten oder in in Guthaben umwandeln kann. Aber die Airline (die nichts zahlen wird) oder gar den Patienten zu belasten. Wirklich nicht.
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Ich hoffe, wenn Du mal in solch einen Zustand kommen solltest, dass sich die Crew lieber für den Weiterflug entscheidet und nicht zwischenlandet.
Da platz mir echt der Kragen! Wo sind wir eigentlich bereits hingekommen, dass man aus einem medizinischen Notfall noch Profit schalgen will? Zum kotzen!
Hallo? Geht's noch?
Zum Thema Airline, sh. 1. Post -> an der Landung etc. habe ich zu keinem Zeitpunkt etwas auszusetzen gehabt. Dass die Gesundheit vorgeht ist selbstverständlich.
Ich habe geschrieben, dass ich MEINE Reiseversicherung anrufe um mir einen Rat / Informationen einzuholen - vielleicht deckt diese ja auch einen Teil der entstandenen Kosten ab? Wenn nicht, werde ich es auch überleben. Aber was ist denn nun daran so verwerflich seine eigenen Ansprüche zu prüfen, wenn man selbst im unklaren ist?
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Kann keinen Grund erkennen, warum man den TE so massiv angehen müsste. Sofern ein Anspruch aus/gegen eine eigene Reiseversicherung besteht, ist es das gute Recht des Versicherungsnehmers, diese auch in Anspruch zu nehmen. Dafür schließt man sie ja schließlich - zumindest auch - ab. Die Versicherung wird das prüfen und - sofern Deckung besteht - leisten. Wo ist das Problem?