Nunja, Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Und nur weil die AGB einen Vorbehalt einräumen, heisst das nicht, dass das rechtens ist. Beispielweise gehört eine geleistete Zahlung auch zu den Merkmalen, die einem Gericht als Kaufvertragsschluss ausreichen können (wie gesagt, selbst wenn das in den AGB des Händlers anders genannt ist).
Ich würde anrufen, auf die Erfüllung der Vertragsleitung bestehen, da ein Kaufvertrag durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung rechtsgültig geschlossen sein dürfte.