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Autor Thema: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!  (Gelesen 1968 mal)

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treepy

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Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« am: 18.05.2009, 21:38 Uhr »
Hallo,
habe bei cheapticket.de Tickets gebucht, per Kreditkarte gezahlt, eine Buchungsbestätigung erhalten und am nächsten Tag kommt eine Email, von wegen Preis ist falsch, entweder 77 Euro pro Ticket nachzahlen und Bescheid geben, sonst werden die Tickets um 19 Uhr storniert und das Geld zurückgebucht.
Ist das rechtens?

Danke!

Pepinus

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #1 am: 18.05.2009, 22:31 Uhr »
Hallo,

den Fall hatten wir auch als wir unseren trip nach SFO gebucht haben. Es steht in den AGB´s von Cheaptickets geschrieben, dass sich innerhalb von 24 std. (glaub ich) sich der Preis noch ändern kann. Hat was mit der Rückbestätigung der Airline zu tun.
Wir sollten auch 250 Euro dazu bezahlen. Haben dann storniert und im Reisebüro fast das gleiche Angebot bekommen wie bei Cheaptickets.

Gruß

Daniel

treepy

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #2 am: 18.05.2009, 22:35 Uhr »
Ok,
vielen Dank für die Infos!

JayJay1

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #3 am: 19.05.2009, 08:34 Uhr »
Das Selbe hab ich glaube ich im Vielfliegerforum gelesen. Es handelt sich dabei um keine Nachforderung im eigentlichen Sinn. Soweit ich dort richtig gelesen habe wird man wenn man anruft gefragt ob man nicht die 77 € zahlen könnte, weil Cheaptickets den Preis falsch ausgeschrieben hatte. Wenn man allerdings verneint darf man seinen Ausgangspreis behalten  :D.

mrh400

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #4 am: 19.05.2009, 11:08 Uhr »
Hallo,
klingt nicht nach einem seriösen Unternehmen... (auch wenn das in den AGB steht)
Gruß
mrh400

Australwings

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #5 am: 19.05.2009, 14:16 Uhr »
... und nur weil es in den AGB's steht ist es ja nicht sofort rechtens!

Pepinus

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #6 am: 19.05.2009, 14:51 Uhr »
Ja ich denke mal was treepy bekommen hat ist eine Auftragsbestätigung. Die kommt meist direkt nach der Buchung.
Erst wenn wirklich eine Buchungsbestätigung kommt, wo z.B das E-Ticket als Anhang dabei ist, ist der Preis geltend.
So wurde uns das erklärt.
Aber buchen würde ich über Cheaptickets auch nicht mehr.

Smartmatze

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #7 am: 19.05.2009, 18:13 Uhr »
Nunja, Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Und nur weil die AGB einen Vorbehalt einräumen, heisst das nicht, dass das rechtens ist. Beispielweise gehört eine geleistete Zahlung auch zu den Merkmalen, die einem Gericht als Kaufvertragsschluss ausreichen können (wie gesagt, selbst wenn das in den AGB des Händlers anders genannt ist).

Ich würde anrufen, auf die Erfüllung der Vertragsleitung bestehen, da ein Kaufvertrag durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung rechtsgültig geschlossen sein dürfte.


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treepy

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #8 am: 19.05.2009, 18:31 Uhr »
"Herzlichen Dank für Ihre online Buchung.
Diese Buchungsbestätigung gilt gleichermaßen als Ihre Rechnung. "

So steht es in der Email.

Ich kann mit der Stornierung leben, aber ok finde ich es trotzdem nicht. Wirkt nicht gerade seriös.


Tinerfeño

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #9 am: 19.05.2009, 18:38 Uhr »
Nunja, Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

Bei einem groben Irrtum kann der Kaufvertrag aber auch durchaus als nichtig erklärt werden bzw. der Verkäufer kann ihn anfechten...
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
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treepy

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #10 am: 19.05.2009, 18:39 Uhr »
Nunja, Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

Bei einem groben Irrtum kann der Kaufvertrag aber auch durchaus als nichtig erklärt werden bzw. der Verkäufer kann ihn anfechten...
Als groben Irrtum würde ich dies nicht bezeichnen.

Smartmatze

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Re: Nach Buchungsbestätigung Nachforderung?!
« Antwort #11 am: 19.05.2009, 20:15 Uhr »
Nunja, Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

Bei einem groben Irrtum kann der Kaufvertrag aber auch durchaus als nichtig erklärt werden bzw. der Verkäufer kann ihn anfechten...

... das steht zwar oft in den AGB, in der Rechtssprechung gegenüber Verbrauchern ist dies aber nur selten durchzusetzen.
Gibt genügend Urteile darüber, wo Internetversender bei Preisfehlern zur Abgabe der Waren zum falschen Preis verurteilt wurden (ein Freund von mir arbeitete früher bei den Neckermann Urlaubswelten und die mussten doch tatsächlich mal eine Reise statt für 1599 für 15,99 Euro abgeben, nachdem ein Kunde das eingeklagt hatte).
(Grundvoraussetzung ist aber natürlich immer, dass der Kaufvertrag geschlossen ist (viele Internetversender sichern sich gegen solche Fehler einfach dadurch ab, dass der Kaufvertrag erst durch die Zusendung der Ware geschlossen wird - DANN wiederum ist es legal, die Ware nicht auszuliefern)
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