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Autor Thema: LTU: Anpassung Kerosinzuschlag  (Gelesen 838 mal)

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Andre

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LTU: Anpassung Kerosinzuschlag
« am: 15.04.2005, 14:45 Uhr »
Zitat
LTU Kerosinzuschlag
Fernstrecke - von € 20,- auf € 25,- pro Richtung. Gültig für alle Neubuchungen ab 25.04.2005! Daraus ergeben sich in den CRS-Systemen folgende neue YQ-Zuschläge ( inkl. € 5,- Security Surcharge ): - auf der Fernstrecke € 30,- pro Richtung ( alt: € 25,- ). Diese Regelung gilt bis auf Widerruf. Alle zuvor kommunizierten Mitteilungen zu diesem Thema verlieren Ihre Gültigkeit.

Redondo

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Re: LTU: Anpassung Kerosinzuschlag
« Antwort #1 am: 15.04.2005, 16:01 Uhr »
Wie sieht es aus mit bereits gebuchten LTU-Flügen (bereits mit 20% angezahlt). Rechnung ist ja schon ausgestellt. Darf LTU die noch nachträglich erhöhen??

Gruß
Redondo

Andre

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Re: LTU: Anpassung Kerosinzuschlag
« Antwort #2 am: 15.04.2005, 16:27 Uhr »
Natürlich. Massgebend für die Berechnung der Steuern/Gebühren ist in jedem Fall der Zeitpunkt der Ticketausstellung.
Datum der Buchung oder Anzahlung spielt keine Rolle solange die Tix noch nicht ausgestellt sind.

tom22

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Re: LTU: Anpassung Kerosinzuschlag
« Antwort #3 am: 15.04.2005, 16:40 Uhr »
Hallo,

wenn du über ein Reisebüro gebucht hast, dann ist es immer eine Kulanz-Sache, ob der Aufschlag an dich weitergegeben wird. Lt. Katalog (siehe Kleingedrucktes) dürfen ja Preisänderungen an dich weitergegeben werden. Der Reiseveranstalter muss dich aber zeitnah informieren.

Alternativ kannst du das Ticket direkt ausstellen lassen, dann mußt du aber den vollen Flugpreis sofort bezahlen.

Gruss Tom

Andre

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Re: LTU: Anpassung Kerosinzuschlag
« Antwort #4 am: 15.04.2005, 17:01 Uhr »
"Kulanz-Sache" klingt nett.
Es ist aber wohl eher eine Sache der Margenkalkulation.
Wenn solch ein unvohergesehener Zuschlag den kalkulierten Gewinn zur Haelfte auffrisst, kann das RB nicht sonderlich kulant sein.
Wenn aber der Zuschlag nur im einstelligen Prozentbereich der Handelsspanne liegt, faellt es leicht, sowas wegzudruecken. Dann darf man sich als "besonders kulant" feiern lassen.

Redondo

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Re: LTU: Anpassung Kerosinzuschlag
« Antwort #5 am: 15.04.2005, 20:18 Uhr »
Ich habe direkt bei LTU gebucht. Den Flug gibt es mittlerweile günstiger. Da die Preissenkungen nicht nachträglich an mich weitergegeben werden, kann ich wohl erwarten das dies auch für Preiserhöhungen gilt, oder?

Ich habe jedenfalls noch nichts von denen gehört. Bis wann müssen die mir das denn mitteilen und habe ich dann ein Rücktrittsrecht?

Gruß
Redondo

Andre

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Re: LTU: Anpassung Kerosinzuschlag
« Antwort #6 am: 15.04.2005, 20:39 Uhr »
Ich glaube, da verstehst du etwas nicht richtig.
Es gab sicher keine Preissenkung, sondern es wurde eventuell die eine oder andere guenstigere Buchungsklasse mit Vakanzen belegt bzw. zur Buchung freigegeben.
Die urspruenglich von dir gebuchte Klasse kostet mit Sicherheit immer noch dasselbe. Es gab also von LTU-Seite nichts an dich weiterzugeben.

Zur zweiten Frage. Ich bin kein Jurist, aber ich denke sie muessen dich nicht informieren und sie muessen dir auch das Recht auf Ruecktritt nicht einraeumen.
Das weicht von meiner persoenlichen Auffassung von einer fairen Zusammenarbeit ab, aber die Befoerderungsbestimmungen der Airline treffen da bestimmt klare Aussagen.