Hi,
Du hast mein tiefstes Mitgefühl - das war ja wirklich oberübel!
(Ich weiß schon, warum ich maximal einmal umsteige, da reduziert sich das Risiko etwas).
Zu Deinen Schadensersatzansprüchen:
Als Jurist interessiert mich natürlich erstmal, wo Du den Flug gebucht hast - hier oder drüben? Internet?
Am leichtesten hat man es natürlich, wenn man über einen deutschen Reiseveranstalter bucht, dann kann man den nämlich in Regreß nehmen.
Solltest Du über Internet praktisch in den USA gebucht haben, sehe ich schon schlechtere Karten für Dich. Du wirst zwar hier KLM verklagen können, aber Du musst ja ggfs. ein Urteil auch vollstrecken, um an Dein Geld zu kommen. Das ist kein Problem, wenn Du eine Adresse in Deutschland hast, aber im Ausland wird das sehr schwierig.
Ansonsten stellt sich natürlich die Frage, welchen Schaden Du geltend machen willst.
Befördert worden bist Du - nicht so wie Du dachtest, aber angekommen bist Du.
Das Hotel wurde Dir bezahlt, außerdem hast Du ja auch Bonusmeilen (welcher Wert ist das?) bekommen. Damit dürftest Du einen wirklichen geldmäßigen Schaden nicht geltend machen können.
Bleibt so eine Art Schmerzensgeld, entgangene Urlaubsfreude o.ä.. Da ich mich mit Reiserecht nicht auskenne, müsste ich dazu mal nachsehen.
Da es aber auf dem Rückflug war, ist Dir ja eigentlich kein Urlaub entgangen, oder?? (Dass Du angesichts dieses Rückfluges keinerlei Erholungseffekt hattest, steht da wohl auf einem anderen Blatt).
Ich weiß, dass es bei Überbuchungen durch eine EG-Verordnung erhebliche Pauschalbeträge als Schadensersatz gibt, aber gibt es so etwas auch für reine Verspätungen?
Wie gesagt, bin kein Reiserecht-Experte. Kann vielleicht auch viel einfacher sein, als ich denke.