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Autor Thema: Eigene Verpflegung an Bord (LH)  (Gelesen 2504 mal)

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Garcy

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Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« am: 25.01.2007, 11:43 Uhr »
.........hab das so verstanden,dass die Einfuhr in die USA von Brot,Wurst,Käse,Obst usw. selbstverständlich verboten ist.
Muss mal blöde fragen: Aber beim Einchecken in MUC nach SFO ist das doch kein Problem,wenn man sich als Diabetiker so ne kleine Mahlzeit einpackt.
Bordverpflegung hin oder her.........die selber gemachten Stullen,als kleine Zwischen-BE sind doch was Feines,..........sagt mal: kann das mit an Bord oder wird das schon untersagt.
Wie ist das auf dem Rückweg?...von SFO nach MUC beim Einchecken,,,,,wenn man sich ein paar Snacks einpackt,ist das ein Problem?

Hank

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #1 am: 25.01.2007, 11:56 Uhr »
Das interessiert keinen, solange a) keine Flüssigkeiten dabei sind (dazu könnte auch schon Joghurt zählen!) und b) nichts davon bei der Einreise in die USA mitgenommen wird.

Alles andere, auch auf dem Rückflug, ist wurscht.
Cheers,

Hank !




mrh400

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #2 am: 25.01.2007, 13:21 Uhr »
Hallo,
Zitat von: Hank
keine Flüssigkeiten dabei sind (dazu könnte auch schon Joghurt zählen!)
da bin ich sogar überzeugt, daß das als Flüssigkeit gilt, vgl. z.B. hier.
=> max. 100 cm³-Einheiten (gibt's die überhaupt?) im durchsichtigen Literbeutel
Gruß
mrh400

TheJerseyDevil

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #3 am: 25.01.2007, 13:29 Uhr »
Zitat von: mrh400

=> max. 100 cm³-Einheiten (gibt's die überhaupt?) im durchsichtigen Literbeutel


Wenns die nicht gibt kannst Du den Joghurt auch direkt in den Plastikbeutel kippen und das Zeugs dann aus der Tüte löffeln...  :lol:

Erika

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #4 am: 25.01.2007, 14:18 Uhr »
Aber habe ich das richtig verstanden:
Flüssigkeiten (also eine Flasche Wasser z.B.), die ich nach der Sicherheitskontrolle kaufe kann ich ohne Problem mit ins Flugzeug nehmen?  :?:

Erika

mrh400

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #5 am: 25.01.2007, 14:26 Uhr »
Hallo,
Zitat von: Erika
Aber habe ich das richtig verstanden:
Flüssigkeiten (also eine Flasche Wasser z.B.), die ich nach der Sicherheitskontrolle kaufe kann ich ohne Problem mit ins Flugzeug nehmen?  :?:
Erika
nach meiner Erfahrung (allerdings nicht bei uns, sondern in Denver) theoretisch nein (es wurde am Gate extra darauf hingewiesen, daß keine Flüssigkeiten an Bord dürfen), praktisch ja (keiner der anwesenden TSA-Leute von beeindruckender Statur hat es im geringsten interessiert, daß viele Leute ihre Wasserflaschen mitgenommen haben).
Gruß
mrh400

Erika

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #6 am: 25.01.2007, 14:37 Uhr »
Müssten dann die ganzen Kosmetik-/Lebensmittel-/Weinläden usw. hinter der Sicherheitskontrolle nicht aufschreien, weil sie ihre Produkte nicht mehr an alle Passagiere verkaufen können, oder sind das so wenige, auf die dieses Verbot zutrifft?
Naja, ich werd dann am Flughafen einfach fragen und hoffen, dass es erlaubt ist, da ich es schwierig finde mit den winzigen Getränkegläschen die man im Flugzeug bekommt genug Flüssigkeit zu trinken. Ich möchte irgendwie ungern alle halbe Stunde mir etwas zu trinken holen.

Erika

mrh400

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #7 am: 25.01.2007, 14:42 Uhr »
Hallo,
Zitat von: Erika
Müssten dann die ganzen Kosmetik-/Lebensmittel-/Weinläden usw. hinter der Sicherheitskontrolle nicht aufschreien
die Sachen kann man sich z.T. in spezielle Tüten der Läden einsiegeln lassen und erhält sie ja nachdem direkt beim Boarden - aber da würde ich mich wirklich nicht auf eine generelle Linie verlassen, sondern ganz individuell nachfragen.
Gruß
mrh400

Erika

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #8 am: 25.01.2007, 14:51 Uhr »
Danke schön für die schnellen Antworten!  :D

Erika

Scooby Doo

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #9 am: 25.01.2007, 16:57 Uhr »
@mrh400
Das ist so nicht ganz korrekt. Alles, was man hinter der Sicherheitskontrolle kauft, sei es Wasserflaschen oder Parfüm - darf mit ins Flugzeug genommen werden.

Habe da aktuelle Erfahrungen vom 29.12. in Heathrow und 1.1. Oslo. Auf beiden genannten Flughäfen waren auch große Schilder angebracht, dass man alles, was man in den Duty Free Läden kauft, weiterhin an Board genommen werden darf und zwar auch im eigenen normalen Rucksack u.Ä.

Jetzt kommt das große ABER: Sollte der dann folgende Flug noch nicht der letzte sein und man muss nochmal das Flugzeug wechseln und dabei nocheinmal durch eine Sicherheitskontrolle, dann muss man vorher die im Duty Free Shop erworbenen Waren in einer speziellen Tüte versiegeln lassen. Denn bei der nächsten Sicherheitskontrolle die wissen ja nicht, ob du nicht in der Zwischenzeit Sprengstoff in die Flasche gekippt hast.
Viele Grüße, Markus

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mrh400

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #10 am: 25.01.2007, 17:09 Uhr »
Hallo,
Zitat von: Scooby Doo
@mrh400
Das ist so nicht ganz korrekt. Alles, was man hinter der Sicherheitskontrolle kauft, sei es Wasserflaschen oder Parfüm - darf mit ins Flugzeug genommen werden.
die Durchsage des LH-Personals am Gate von Denver war eindeutig, daß nein - nur gekümmert hat sich kaum einer drum; das war allerdings noch in der "heißen" Phase, wo außer notwendigen Medikamenten gar nichts flüssiges mitgenommen werden durfte.
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #11 am: 25.01.2007, 17:38 Uhr »
Zitat von: mrh400
Hallo,
Zitat von: Scooby Doo
@mrh400
Das ist so nicht ganz korrekt. Alles, was man hinter der Sicherheitskontrolle kauft, sei es Wasserflaschen oder Parfüm - darf mit ins Flugzeug genommen werden.
die Durchsage des LH-Personals am Gate von Denver war eindeutig, daß nein - nur gekümmert hat sich kaum einer drum; das war allerdings noch in der "heißen" Phase, wo außer notwendigen Medikamenten gar nichts flüssiges mitgenommen werden durfte.

Flüge in die USA sind noch was besonderes. Hier gelten teilweise noch andere Bestimmungen, die allerdings von Airline zu Airline und Flughafen zu Flughafen abweichen können.
Meistens wird der Einkauf in einer versiegelten Tüte am Gate dem Fluggast ausgehändigt.
Viele Grüße,
Danilo


lurvig

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #12 am: 25.01.2007, 19:48 Uhr »
also ich wurde mal auf einem Flug von Zürich nach Miami vom Swiss-Steward recht deutlich darauf hingewiesen, dass der "Verzehr" selbst mitgebrachter alkoholischer Getränke nicht gestatt sei. Dabei hatte ich mir nur aus dem obligatorischen Reise-Flachmann ein gutes schottisches Tröpfchen in den Swiss-Plastikbecher geschüttet ;)
Ok, ist weder eine "Verpflegung" in eigentlichen Sinne, noch war es ein LH-Flug, aber interessant fand ich es trotzdem. Vor allem fällt mir kein Grund ein, warum sowas verboten sein sollte. Oder hat man bei Swiss Angst, dass sich die Passagiere besaufen und dann randalieren oder das Steuer übernehmen wollen? ;)

Lurvig

Juergen703

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #13 am: 25.01.2007, 20:13 Uhr »
Hallo Garcy,
warum bestellst du denn nicht bei Lufthansa ein Diabetiker Menü.
Haben wir bei unserem letzten Flug gemacht, und wir hatten noch den Vorteil das unser Essen als erstes serviert wurde.

Jürgen
Jürgen

USA 88 90 92 95 96 01 03 08 15 Kanada 98 05 13 17

PK

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Re: Eigene Verpflegung an Bord (LH)
« Antwort #14 am: 25.01.2007, 20:58 Uhr »
Zitat von: lurvig
Vor allem fällt mir kein Grund ein, warum sowas verboten sein sollte. Oder hat man bei Swiss Angst, dass sich die Passagiere besaufen und dann randalieren oder das Steuer übernehmen wollen?
Hi,
das hat nix mit Swiss zu tun, dies müssten alle so machen die nach Nordamerika Fliegen.

Denn das Trinken von selbst mitgebrachten alkoholischen Getränken verbietet die FAA:
Zitat
Sec. 135.121

Alcoholic beverages.

(a) No person may drink any alcoholic beverage aboard an aircraft unless the certificate holder operating the aircraft has served that beverage.
(b) No certificate holder may serve any alcoholic beverage to any person aboard its aircraft if that person appears to be intoxicated.
(c) No certificate holder may allow any person to board any of its aircraft if that person appears to be intoxicated.

(Quelle: www.faa.gov )
Direkt zur Info:KLICK


Bei diversen Airlines ist das ja auch auf deren Website schon zu lesen:

Bei AA (von der deutschen AA Website) z.B.:
Zitat
Mitgebrachter Alkohol der Passagiere
Seit dem 18. Dezember 2002 dürfen Kunden keine selbst mitgebrachten oder an Bord zollfrei erworbene alkoholische Getränke mehr auf den Flügen verzehren. Die Flugbegleiter sind angehalten in diesem Fall den Passagieren kein Alkohol auszuschenken.


Bei UA:
Zitat
An Bord dürfen keine selbst mitgebrachten alkoholischen Getränke konsumiert werden.

Gruss Patric