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Autor Thema: Entschädigung bei Überbuchung  (Gelesen 3471 mal)

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Corinna1

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Entschädigung bei Überbuchung
« am: 16.10.2003, 20:15 Uhr »
Hallo,
beim Zeitungstudium habe ich heute folgenden interessanten Artikel gefunden: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/284988.html

Danach werden Fluggesellschaften ab Ende 2004 voraussichtlich verpflichtet sein, Reisende zu entschädigen, wenn sie ihren Flug wegen Überbuchung nicht antreten können.

Gruß

Corinna

Antje

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #1 am: 17.10.2003, 10:50 Uhr »
Hi,

gab es früher auch schon - ob sich die Beträge verändert haben, weiß ich nicht so aus dem Stegreif - aber Geld gab es verpflichtend schon seit ner Weile.

Grüße

Antje

GreyWolf

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #2 am: 17.10.2003, 21:01 Uhr »
Die Beträge sollen erhöht werden, darum geht es.
;D
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

Daniel

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #3 am: 17.10.2003, 22:50 Uhr »
Und was vor allem positiv ist, dass Billig-Fluggesellschaften wie Ryanair und Co sich nicht mehr aus der Verantwortung ziehen können, wie es jetzt dort leider Usus ist.


Andre

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #4 am: 18.10.2003, 04:37 Uhr »
Ist das nicht irgendwo ein Widerspruch in sich?

Einerseits fordert der Fluggast die niedrigstmoeglichen Preise (siehe Billigflieger) und andererseits moechte man noch wie ein FirstClass Passenger behandelt werden, wenn irgendwas nicht klappt.

Billigairlines bieten Flugreisen von Deutschland nach England fuer 20 EUR, nach Spanien fuer 50 EUR nach Afrika fuer 70 EUR und da fordert noch jemand Entschaedigung, wenn irgendwas nicht klappt.

Leute, bei allem Verstaendnis fuer den Verbraucher - wenn eine Airline nicht mal mehr kostendeckend arbeiten kann bzw. staendig das Risiko hoher Ersatzansprueche ueber ihr schwebt, dann wird Aero Lloyd in Zukunft keine Eintagsfliege sein.

Jeder hat das gute Recht in einer fuer ihn sicheren Buchungsklasse zu buchen und damit allen Risiken aus dem Wege zu gehen.
Nur bezahlen wollen das die wenigsten.

Tazmania

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #5 am: 18.10.2003, 08:36 Uhr »
Stimme ich Dir zu Andre. Es soll imm mehr für weniger Geld sein und am Ende möchten einige noch mit Plus aus der Sache rausgehen.

Hank

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #6 am: 18.10.2003, 10:43 Uhr »
Zitat von: Andre link=board=flug;num=1066328155;start=0#4 date=10/18/03 um 04:37:30
Jeder hat das gute Recht in einer fuer ihn sicheren Buchungsklasse zu buchen und damit allen Risiken aus dem Wege zu gehen.


Was ist denn eine "sichere" Buchungsklasse ?? Jeder Passagier mit einem gültigen Ticket hat das Recht auf Beförderung auf dem von ihm gebuchten Flug, egal ob er 500 oder 5000 EUR bezahlt hat. Beide Seiten, die Airline und der Passagier gehen nämlich ein Vertragsverhältnis ein. Und beide Seiten haben den Inhalt des Vertrages einzuhalten. Die Airline hat den Passagier zu befördern und der Passagier hat pünktlich zum check-in zu erscheinen. Wenn einer von beiden seinen Teil des Vertrages nicht einhält, dann hat er die Folgen (= Kosten) zu tragen.

Was die Diskussion über billige Preise damit zu tun haben soll, verstehe ich nicht ganz.
Cheers,

Hank !




Andre

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #7 am: 18.10.2003, 15:23 Uhr »
Ich rede nicht von der Leistung, die zweifelslos zu erbringen ist, sondern von dem Recht der Airline, Flugplanaenderungen vorzunehmen und damit einzelne Passagiere auf eine eventuelle spaetere Maschine umzubuchen.

Mir geht's aber eigentlich nicht um Paragraphenreiterei, sondern viel mehr um die Einstellung des Kunden.
Solche Beitraege
Zitat
Und was vor allem positiv ist, dass Billig-Fluggesellschaften wie Ryanair und Co sich nicht mehr aus der Verantwortung ziehen können, wie es jetzt dort leider Usus ist.
zeugen deutlich davon, dass manche Fluggaeste FirstClassService erwarten, wenn Sie nicht mal 'n Appel und 'n Ein bezahlt haben.

You get what you paid for.

Hank

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #8 am: 20.10.2003, 07:45 Uhr »
@André,

ich denke mal, daß Billigheimer wie Ryanair & Co. nicht zu Deinem Standardsortiment gehören. Deshalb vielleicht und auch wegen der räumlichen Entfernung hast Du die Diskussion um deren Geschäftspraktiken nicht mitbekommen. Was gerade Ryanair ihren Passsagieren mittels AGB zumutet ist jenseits von Gut und Böse.

z.B.

Zitat
Ryanair muss Geschäftsbedingungen ändern


Bisher waren Fluggäste, die ihren Anschlussflug wegen der Verspätung einer Ryanair-Maschine verpassten, verunsichert darüber, ob sie ein Recht auf Entschädigung haben. Jetzt ist klar: Sie können eine Entschädigung fordern! Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden. Daher muss der irische Billigfluganbieter Ryanair, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, aus denen das Recht auf Entschädigung nicht hervorging. Im Auftrag des Verbandes der deutschen Reisebüros und Reiseveranstalters (DRV) hatte die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Klage gegen zahlreiche verbraucherfeindliche Vertragsbedingungen eingereicht.

Die Kölner bestätigten jetzt in zweiter Instanz, dass
1. der Garantie-Ausschluss für angegebene Flugzeiten,
2. der Vorbehalt, unangekündigt alternative Luftfrachtführer oder Fluggeräte einzusetzen sowie Zwischenlandeorte zu ändern oder auszulassen, und
3. der Haftungsausschluss für das erreichen von Anschlussflügen

unrechtmäßig sind. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das inländische Interesse an Verbraucherschutz in diesem Fall dem Streben nach internationaler Rechtsgleichheit vorgeht.


Es geht nicht darum, daß jemand wie Ryanair seinen Passagieren First Class Service zum (quasi) Nulltarif bieten soll. Da gehe ich mit Dir völlig konform, daß das nicht Sinn eines Biligtarifs sein kann. Aber, und das ist der springende Punkt, sie müssen ihre vertraglich vereinbarte Leistung erbringen. Und das heißt, des Flug zu den angegebenen Flugzeiten durchführen.

Jeder Passagier, der seinen gebuchten Flug nicht wahrnehmen kann/will, hat sein recht auf Beförderung verloren und damit auch sein Geld. Das Gleiche muß auch für die Airline gelten.
Cheers,

Hank !




RGE

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #9 am: 20.10.2003, 21:22 Uhr »
geb Dir vollkommen recht, Hank

Ryanair hat versucht, über diese Ausschlußklauseln Kosten zu sparen gegenüber den etablierten Fluggesellschaften und sich damit einen Wettbewerbsvorteil schaffen wollen, den Sie dann natürlich in wieder billigeren Preisen an die Kunden weitergeben können. Wenn man nicht mit Schadensersatzforderungen von Passagieren rechnen muß, kann man ganz anders kalkulieren und auch mal ganz willkürlich mal Flüge verlegen. Das ist nicht im Interesse der Passagiere.


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Harhir

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #10 am: 22.10.2003, 19:53 Uhr »
Ist eigentlich schade das in Deutschland immer mehr ueber das Gesetz reglemetiert wird.
Damit wird doch wieder das Ende einiger Billigangebote eingeleitet. Es ist doch nur logisch dass man solche Preise nur mit ensprechenden Einschraenkungen anbieten kann.
 
Ich bin als Verbraucher durchaus bereit auf einige der Garantien zu verzichten, wenn ich es dadurch erheblich billiger bekomme.
Warum kann man es denn nicht dem Verbraucher ueberlassen ob er ein Billig Ticket ohne Entschaedigung oder ein teures Ticket mit Entschaedigung haben will?
Ich bin ein muendiger Buerger und will hier nicht durch solche Einschraenkunen bevormundet werden.
Wofuer gibt es denn AGBs. Wenn ein Kunde damit nicht zufrieden ist, dann soll er da nicht buchen. Ganz einfach.

Die Deutschen amuesieren sich immer ueber so einige Gerichtsverfahren in USA. So langsam muss sich dieses land mal an die eigene Nase fassen.

So long
Stefan

RGE

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #11 am: 23.10.2003, 22:15 Uhr »
Hi Stefan,
Du würdest es also okay finden, wenn Du nehmen wir mal an einen Wochenend-Flug nach London buchst, Freitag hin und Sonntag wieder zurück, daß Dir Deine Airline am Abflugtag Freitag Abend, wenn Du schon am Airport bist, sagt, tut uns leid, die Maschine fliegt heute Abend nicht mehr, Morgen früh ist die nächste, suchen Sie sich bitte auf eigene Kosten eine Übernachtung und seien Sie rechtzeitig um 05:00 am Airport.
Oder beim Rückflug wird der Flug halt nicht Sonntag Abend durchgeführt, sondern erst am Montag Morgen. Ich glaube die meisten können es sich nicht leisten, erst Montag Mittag zur Arbeit zu erscheinen.
Du öffnest solchen Flug-Verschiebungen Tür und Tor, wenn da nicht eine klare Regelung existiert.  
Ich bin absolut nicht der Fan der deutschen Regulierungswut, aber hier gehört Sie hin(bzw. diese Gesetze gibt es ja in den meisten Ländern).
Immerhin ist auch der Passagier bei fast keinem Flugticket in der Lage, seinen Flug kostenlos zu verschieben.

Gruß Rainer
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Andre

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #12 am: 23.10.2003, 22:30 Uhr »
Wenn ich das Risiko vorher kenne und es aber aufgrund des verlockenden Preises dennoch eingehe, dann muss ich auch damit leben, wenn es mich mal erwischt.

Genau das hat Stefan gesagt. Niemand wird gewzwungen, Billigsttickets zu kaufen.
Und dass solche Billigheimer (bzw. ihre Angebote) zum wirtschaftlichen Tode verurteilt sind , wenn staatlicherseits reglementiert wird, sollte jedem klar sein.

Hank

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #13 am: 24.10.2003, 08:21 Uhr »
André,

nochmal: beide Seiten gehen einen Vertrag ein und beide Seiten haben ihn einzuhalten. Wenn sie das nicht tun/können/wollen, haben sie die Konsequenzen zu tragen. Punkt, aus, Ende.

Außerdem - und das ignorierst Du mit Deiner Argumentation völlig - gelten diese eigenartigen Geschäftpraktiken nicht nur für den (eh verschwindend kleinen) Anteil von Billigtickets, sondern auch für die normal bis hoch gepreisten Tickets, die den Hauptteil bei sogenannten "Billigairlines" darstellen (schau doch mal spaßeshalber z.B. auf germanwings.de vorbei).
Cheers,

Hank !




Andre

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Re: Entschädigung bei Überbuchung
« Antwort #14 am: 24.10.2003, 17:20 Uhr »
Hank, ich weiss nicht, warum du so auf der Vertragseinhalteung herumreitest.
Dass eine Leistung erbracht werden muss, fuer die ein Kunde bezahlt hat, streitet niemand ab. Wenn jedoch das Risiko der Umbuchung oder Verschiebung von Flugsegmenten in eventuell unzumutbarer Weise Bestandteil des Vertrages ist, den beide Parteien mit Kaufabschluss eingehen, so muss auch das Eintreten des Ernstfalls vom Kunden akzeptiert werden.
Der Kunde hat doch alle Freiheiten, den Vertrag eben nicht einzugehen, wenn ihm die Bedingungen nicht passen. Dazu gehoert natuerlich, dass der Kunde umfassend informiert wird bzw. ihm die Moeglichkeit zur Informationsbeschaffung gegeben wird.

Der Grossteil der Tourismusbranche hat so gut wie keinen Vorteil von der Existenz solcher Billigflieger und mir persoenlich bringt es auch nichts, hier deren Standpunkt zu vertreten. Ich mag halt nur nicht diese staendige Einmischung durch uebergeordnete Organe, um den Verbraucher angeblich zu schuetzen. Die Beschneidung unternehmerischer Freiheiten ist nicht unbedingt foerderlich fuer die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und stellt dem muendigen Buerger ein Armutszeugnis aus.
Lasst doch den Markt entscheiden.

Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich eine oeffentlich Diskussion darueber tatsaechlich nicht mitbekommen habe und ich auch die Einzelheiten der Befoerderungsvertraege von RyanAir und Co. nicht kenne. Deswegen bitte ich, das alles auch nur als eine rein subjektive und nicht naeher fundierte Meinung aufzufassen.