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Autor Thema: Erstattung Flugkosten  (Gelesen 2340 mal)

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Jack Black

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Antw: Erstattung Flugkosten
« Antwort #15 am: 22.04.2022, 14:24 Uhr »
Der Flug ging aber nachweislich und der Kunde hat mit eigenem Risiko darauf gebucht.

Welcher Flug ging nachweislich? Im Sommer 2021 galt weiterhin der Schengen Ban, ist Lufthansa mit leeren Maschinen geflogen, genau nach Flugplan? Angeblich standen die Maschinen doch alle herum und Frankfurt hatte nichts zu tun? Der Kunde hat ja sogar noch angerufen und gefragt, was denn jetzt ist. Lufthansa hat ihn auf "Halt" gesetzt. Lufthansa hat doch niemals den Regelverkehr in die USA Aufrecht erhalten?!

P.S.: Alleine durch den Schengen Ban hatte der Kunde erneut die Option, den Flug zum vollen Preis zu stornieren. Das ist ja die unveränderte Situation seit März 2020. Es spielt nicht einmal eine Rolle, ob Lufthansa eine Maschine hin geschickt hat. Aber statt ihn stornieren zu lassen, setzen sie den Kunden auf "Halt". Was soll das denn sein? Unsäglich, wirklich. Ich kann ja sogar verstehen, dass Lufthansa den gesteigerten Ticketpreis haben will, falls der Kunde sein Ticket abfliegen möchte. Aber warum sie ihm das Geld nicht geben, das verstehe ich nicht. Sie schulden ihm das Geld schon seit über 2 Jahren, sie hätten es (wie gesagt) schon 7 Tage nach dem ersten gecancelten Flug erstatten MÜSSEN.
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freddykr

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Antw: Erstattung Flugkosten
« Antwort #16 am: 22.04.2022, 15:05 Uhr »
Der Flug ging aber nachweislich und der Kunde hat mit eigenem Risiko darauf gebucht.

Welcher Flug ging nachweislich? Im Sommer 2021 galt weiterhin der Schengen Ban, ist Lufthansa mit leeren Maschinen geflogen, genau nach Flugplan?
Ja, die Flieger gingen. Siehe Screenshots von Flightradar.
Zu der Zeit durften US-Bürger wieder in die EU einreisen und in den Fliegern war auch gut Fracht drin.

Wer bei aktivem Travelban einen Flug in ein Land bucht, was ihn zum Buchungszeitpunkt nicht rein lässt, der muss auch mit dem Risiko leben, dass dies evtl. nach hinten los geht. Denn dies ist keine höhere Gewalt mehr, wo man kostenlos stornieren darf, sondern leider persönliches Pech.
Dies darf gerne jeder anders sehen und sich anwaltlich beraten lassen.
Deshalb wurde es 2020 allen empfohlen, nicht die Umbuchungen anzunehmen, sondern sich das Geld auszahlen zu lassen (auch wenn dies eine unrühmliche andere Geschichte ist).

Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Antw: Erstattung Flugkosten
« Antwort #17 am: 22.04.2022, 15:53 Uhr »
Wer bei aktivem Travelban einen Flug in ein Land bucht, was ihn zum Buchungszeitpunkt nicht rein lässt, der muss auch mit dem Risiko leben, dass dies evtl. nach hinten los geht

Das ist hier nur nicht der Fall. Die Reise war vor dem Travelban gebucht und die Lufthansa hat rechtsbrüchig die Erstattung nicht innerhalb der verpflichtenden 7 Tage geleistet. Die AGB sehen die Umbuchung nach Stornierung durch den Dienstleister nicht vor. Damit ist das ganze Ding schon einmal Unrecht.

Irgendwann hat LH dann wahrscheinlich "gnädig" angeboten, wenigstens die Flüge umbuchen zu lassen. Die Bedingungen für diese Umbuchung wären interessant, liegen hier leider nicht vor.

Der Kunde selbst hatte nie die Möglichkeit, irgendwann mal irgendetwas anderes zu machen. Selbst auf den konkreten Anruf, ob der Flug im Sommer 2021 nach Denver stattfindet, ist ihm gesagt worden, er wäre auf "Halt" gestellt. Auch das ist mit absoluter Sicherheit NICHT die Initiative des Kunden, sondern eine eigenmächtige Handlung durch LH. Erneut hätten sie innerhalb von 7 Tagen den Flugpreis erstatten müssen, denn selbst WENN sie exakt wie im Ticket vereinbart geflogen sind (was nicht bewiesen, ich kenne das Ticket nicht und auch nicht die Flugzeiten von Sommer 2021, es ist nicht erkennbar, ob es überhaupt Plätze für den Kunden gab), auf Grund des Travelbans hätte der Kunde erneut zurücktreten können.

Ich bezweifle auch zutiefst, dass im Umtauschangebot der Lufthansa (die sie unrechtmäßig statt der notwendigen Erstattung anbot) drin steht, dass das Ticket wertlos wird, wenn der Travelban weiterhin die Reise verhindert. Der Kunde konnte ja überhaupt nichts daran ändern. Und für seine Kulanz betrügt ihn Lufthansa jetzt. Ganz große Klasse. Tolle Airline, wirklich vertrauenswürdig.

Deshalb wurde es 2020 allen empfohlen, nicht die Umbuchungen anzunehmen, sondern sich das Geld auszahlen zu lassen (auch wenn dies eine unrühmliche andere Geschichte ist).

Was heißt "empfohlen"? AGBs sind keine Handlungsempfehlung, sondern klären die Geschäftsbedingungen. Und da gibt es keine Umbuchung - da muss man nichts empfehlen. Lufthansa hat nicht bezahlt. Die haben ja monatelang überhaupt nichts gemacht.

Ich bin auch der Meinung, dass niemand das hätte annehmen sollen und man hätte auch die 9 Milliarden nicht geben sollen. Dann wäre der Sauladen jetzt platt - da gehört er hin, wenn man so seine Kunden behandelt.
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freddykr

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Antw: Erstattung Flugkosten
« Antwort #18 am: 22.04.2022, 16:17 Uhr »
Nicht alles was man als Unrecht empfindet, ist Unrecht im Sinne des Gesetzgebers.
Wenn selbst erfahrene und spezialisierte Anwälte diese Sache als nicht aussichtsreich betrachten, ist es bestimmt nicht so eindeutig, wie Du dies hier darstellst.

So, und damit bin ich aus dieser Sache hier raus und werde mich zum Rest Deiner Beleidigungen auch nicht mehr äußern.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Antw: Erstattung Flugkosten
« Antwort #19 am: 22.04.2022, 16:26 Uhr »
Nicht alles was man als Unrecht empfindet, ist Unrecht im Sinne des Gesetzgebers.

Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe.

Rest Deiner Beleidigungen auch nicht mehr äußern.

Fällst Du wieder in das Uraltschema zurück - wenn einem eine andere Meinung nicht passt, bezeichnet man sie als "Beledigung"? Um es mit Deinen eigenen Worten zu sagen: "Nicht alles, was man als Beleidigung empfindet, ist eine Beleidigung im Sinne des Gesetzgebers".

Ja, ich weiß, LH ist/war Dein Arbeitgeber. Ist natürlich schmerzlich zu lesen, wie schlecht dieser in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Aber da ist ausschließlich Lufthansa selbst für verantwortlich. Wegen mir dürfen sie Pleite gehen, ich weine keine Träne hinterher.
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Jack Black

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Antw: Erstattung Flugkosten
« Antwort #20 am: 22.04.2022, 16:50 Uhr »
Was denkt Ihr bzw. was würdet Ihr tun?

Um das abschließend zu beantworten:

1) Ich würde Chargeback versuchen. Wenn das nicht gelingt:

2) Wenn eine Rechtsschutzversicherung existiert: Anwalt einschalten via Rechtsschutz.

3) Wenn das auch nicht geht, einen der vielen Anbieter im Internet einschalten. Die arbeiten auf Basis von Erfolgsprovision, d.h. auch im Falle des Sieges bekommst Du nicht mehr alles zurück.

Lasse aber auch unbedingt prüfen, ob ggf. noch ein Ausgleich wegen des ersten stornierten Flugs zusteht. Da gehen die Meinungen auseinander, manche Anwälte sind der Meinung, dass da die Langstreckenpauschale i.H.v. 600,-€ p.P. auch anfällt. Das wären ja nochmal 1.200,-€. Die Verfährungsfrist beträgt 3 Jahre, also noch geht da was.

Da die Erfolgsprovision prozentual gestaffelt ist, wird ein entsprechender Anbieter auch selbst Interesse daran haben, so viel wie möglich zu erstreiten. Flighright usw. heißen die einschlägigen Anbieter. Kostet Dich selbst nichts, aber wie gesagt, Du bekommst im Erfolgsfall auch nicht alles zurück. Aber immer noch besser als nur ein paar Hundert Euro.
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partybombe

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« Antwort #21 am: 23.04.2022, 12:19 Uhr »
Hallo Claus,
Der Sachverhalt ist komplex.
Jack Black hat die wichtigsten Möglichkeiten im letzten Tweed zusammengefasst.

Bei Chargeback sehe ich - wie bereits geschrieben aus meinen Erfahrungen - wenig Erfolgsmöglichkeiten; man kann es natürlich unter der Voraussetzung der korrekten Darstellung des recht komplexen Sachverhalts probieren.
Ein Beratungs-/Erstgespräch bei einem spezialisierten Anwalt wäre mein ersten Schritt; eine Rechtsschutzversicherung hilft.
FairPlane ist eine gute Möglichkeit ohne Rechtsschutzversicherung gegen Provision einen Anspruch durchzusetzen.

Trotz diverser guten Erfahrungen mit Chargeback, würde ich bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung zu einem Anwalt, ansonsten zu FairPlane o.ä. raten.

Jack Black

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Antw: Erstattung Flugkosten
« Antwort #22 am: 23.04.2022, 12:40 Uhr »
Was sicherlich sehr wichtig zu wissen wäre, wie lautete das vollständige Angebot von LH, statt selbstverständlicher Erstattung, den Flug umzubuchen. Gab es eine Deadline für den Flug? Wann hat LH sich überhaupt geäussert, wann wurde der Flug storniert, wann erfolgte das Umbuchungsangebot.

Was ist in den AGB zu einem "Halt" geschrieben? Was ist das genau und wann tritt er ein und warum?

Das wird ein Anwalt alles wissen müssen.

Ich würde übrigens auch den Verbraucherschutz anschreiben. Man kann ja vieles parallel betreiben.
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