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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Keie am 10.11.2012, 07:39 Uhr

Titel: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Keie am 10.11.2012, 07:39 Uhr
Guten Morgen Zusammen,

nachdem wir nun wieder von aus Las Vegas/San Diego zurück sind, muss ich mal nachfragen bei den Flug-Spezialisten bzgl. Verspätungs-Entschädigungen.

Lage:
Flug  Air France geplant
LAX - CDG: 15:50 - 11:35
CDG - DUS: 12:55 - 14:05

Die Maschine ist bereits mit 25 min. Verspätung in LAX gestartet. Auf meine Rückfrage beim Flugbegleiter kam der Hinweis, das man erst knapp 1 Stunde vor der Landung Aussagen bzgl. der Umsteigeverbindung machen kann. Evtl. könnte ja noch was "rausgeflogen" werden. Kam aber leider nicht so. Wir hatten vom "andocken" (12:20) bis zum Start noch 35 Minuten.
Der Flugbegleiter meinte noch "schaffen sie in 20 Minuten, das klappt". Klappte natürlich nicht. Mit Einreise, SIcherheitscheck und "Bimmelbahn" fahren, waren wir ca. 10 Minuten zu spät. Boarding war geschlossen. Die freundliche Dame am Air France Service-Schalter meinte dann auch das es total unrealistisch sei in 20 Minuten das Gate zu erreichen. Sie buchte uns dann auf den nächsten Flug um 15:25. Der ging auch pünktlich.

Somit sind wir gegen 16:45 in DUS angekommen. Das ist eine Verspätung von 2:40 auf die Komplettreise. Gilt das als Verspätung in Sinne des Fluggastrechtes oder "nur" die 25 min. in CDG?

Kann mir da mal jemand helfen?
Wenn es ein Recht auf Entschädigung gibt, wie stelle ich das an? Erst mal höflich fragen oder direkt "Keule" mit Androhung etc? Bin ich eigentlich nicht so ein Fan von...

GRüße und Danke für die Erleuchtung

Keie
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Inspired am 10.11.2012, 09:04 Uhr
Hallo Keie,

Ahnung davon habe ich nicht, aber ehrlich gesagt: Offenbar wurdest du problemlos umgebucht, musstest keine Nacht unbequem in Paris auf dem Flughafen verbringen, hast offenbar keinen fest gebuchten Zug nach Hause verpasst...

Freu dich doch einfach, dass das so reibungslos geklappt hat. Dir ist doch nun wirklich kein Schaden entstanden!
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Soulfinger am 10.11.2012, 09:28 Uhr
Offenbar wurdest du problemlos umgebucht, musstest keine Nacht unbequem in Paris auf dem Flughafen verbringen, hast offenbar keinen fest gebuchten Zug nach Hause verpasst...

Freu dich doch einfach, dass das so reibungslos geklappt hat. Dir ist doch nun wirklich kein Schaden entstanden!

Genauso isses! Du hast keine Chance, da was geltend zu machen. Eine Verspätung ist immer mal drin. Bei "richtigen" Verspätungen, wo man irgendwo auf dem Flughafen schlafen muss usw. gibt i.d.R. was oben drauf.
Ich hatte zwei solche Fälle:
1 x von JFK via Amsterdam nach Stuttgart. Flieger hob später ab, Anschluss AMS-STR verpasst und vor Ort problemlos auf den nächsten Flug nach STR umgebucht worden. Waren dann halt 4 Stunden in Shipol  :? Als ich nachfragte, was ich als Entschädigung bekäme, hiess es "nichts" - ich komme ja gleich nach Hause.
1 x von SFO via Chicago nach Frankfurt mit American. Flieger hob zu spät in SFO ab und ich verpasste den Anschluss nach FRA. Da an dem Tag keine Maschine mehr nach Europa abhob, musste ich am Flughafen übernachten. Es gab dafür ohne Anstand einen 500 Dollar Fluggutschein pro Nase. Die Kosten für Übernachtung, Abendessen, Frühstück usw. bekam ich auch in Form von Gutscheinen.

Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Keie am 10.11.2012, 09:35 Uhr
Schaden?

Naja, wir sind ueber den Flughafen gerannt. Nur weil der Flugbegleiter gesagt hat "das schafft man". Komischerwiese hat der Hin-Atlantikflug EINE Stunde auf einen Anschlussflug gewartet.

Da wäre es wohl der Air France zu teuer gekommen. Ich kenne es bei der LH so, das man am Flugzeug abgeholt wird und mit einem Bus uebers Flugfeld gebracht wird.
Aber da hat die Air France wohl nicht nötig.

Ganz nebenbei hatte meine Frau ein dickes Knie (Sturz in USA) und hatte eigentlich einen Arzttermin. Aber das ist eigentlich auch egal. Wir waren auf jeden Fall genauso schnell wie andere ohne "Knieschaden".

Übrigens, man braucht keinen Schaden um sein Recht einzufordern.
Ich war über 2.5 Stunden zu spät am Zielort und das, weil die AF falsch kalkuliert.... das ist der Punkt
Der CDG-DUS Flug hätte nur 10 min warten müssen, vermutlich stand er sowieso noch rum... pünktlich geht da so gut wie nix.

Keie
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Soulfinger am 10.11.2012, 09:42 Uhr
Na dann, viel Spaß beim Streiten  :P
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Inspired am 10.11.2012, 09:49 Uhr
Na, warten wir mal ab, was die dir antworten, wenn du denen das schreibst :zwinker:
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Keie am 10.11.2012, 09:55 Uhr

Freu dich doch einfach, dass das so reibungslos geklappt hat.

Na, reibungslos ist ja wohl was anderes.
Aber so wie es aussieht gibt es doch wohl unterschiedliche Auffassungen von Kundendienst.

Mal sehen ob ich mir das "gönne".

Danke für Eure, auch wenn sie abweichend von meiner sind, Meinungen....

Keie
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: djohannw am 10.11.2012, 10:32 Uhr
Um dann auch noch etwas "handfestes" dazu zu sagen: Ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung gem. EU 261/04 besteht meiner Meinung nach nicht. Diese bestimmt bei Verspätungen, dass diese auf der Langstrecke mindestens vier Stunden betragen muss, damit Unterstützungsleistungen angeboten werden müssen. Dabei bezieht sich die Verspätung hier eindeutig auf den Abflug, so dass bei 25 Minuten in LAX nichts zu leisten war.

Angesichts der Verspätung in Paris könnte man den verspäteten Abflug dort jetzt separat betrachten, hier wäre dann eine Mindestverspätung von zwei Stunden anzusetzen, über die man in Eurem Fall diskutieren könnte, aber auch hier würde nur das Betreungsrecht (Verpflegung, Telefonate) zählen - nachträglich gibt es da nichts.

Und für die pauschalen Ausgleichszahlungen wiederum ist das Urteil des EU-Gerichtshof einschlägig, nachdem ab einer verspäteten Ankunft ab drei Stunden die Verspätung einer Stornierung gleichzusetzen ist - daher ist mit 2:40 Verspätung auch hier nichts "zu holen".

Summa summarum: Da wird es nachträglich nichts geben müssen, aber niemand würde Air France daran hindern, einen Gutschein o.ä. als Trostpflaster anzubieten. Ob sie das tun kan ich nicht beurteilen, bei LH gäbe es nach meiner Erfahrung für sowas ein paar Meilen (je nach Status zwischen 1000 und 10000).

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: motorradsilke am 10.11.2012, 10:43 Uhr

Naja, wir sind ueber den Flughafen gerannt. Nur weil der Flugbegleiter gesagt hat "das schafft man".

Da wäre es wohl der Air France zu teuer gekommen. Ich kenne es bei der LH so, das man am Flugzeug abgeholt wird und mit einem Bus uebers Flugfeld gebracht wird.
Aber da hat die Air France wohl nicht nötig.



Das scheint bei Air France leider so üblich zu sein, ging uns vor Jahren auch mal so. Da haben uns die Flugbegleiter auch losrennen lassen, obwohl sie vermutlich genau wussten, dass es nicht zu schaffen war.

Da hilft leider nur, Air France und CDG meiden, so weit es geht.
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Jack Black am 10.11.2012, 10:48 Uhr
Wenn es ein Recht auf Entschädigung gibt, wie stelle ich das an?

Ne, das Minimum an Verspätung wäre 3 Stunden, ab da kannst Du etwas unternehmen. Da liegst Du drunter.

Ich finde es ehrlich gesagt auch halb so wild, diese Art "Verspätung" haben wir regelmäßig. Das ist eben bei knapp kalkulierten Rückflügen so (wo der lange Flug zuerst ist). eigentlich ist es doch trotzdem gut gelaufen, weil die nächste Maschine Euch direkt mitgenommen hat.

Dem armen Flugbegleiter vorzuwerfen, ihr wärt sinnlos gerannt, ist ein wenig hanebüchen. Das war Deine Entscheidung, es zu versuchen. Ich hätte es gar nicht erst versucht.

Also, ist nichts passiert und 2:40h Verspätung kommt schon mal vor.
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: PhilippJFry am 10.11.2012, 12:24 Uhr
Übrigens, man braucht keinen Schaden um sein Recht einzufordern.

Aber ohne Schaden gibt es auch keine Entschädigung.

Aber versuch es, ich bin gespannt, was dabei herauskommt.
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Keie am 10.11.2012, 13:33 Uhr
Hallo Zusammen,

genau das "handfeste" fehlte mir. Danke an Jack Black und Djohannw. Damit werde ich es auf sich beruhen lassen und ruhig schlafen.
Air France hatte ich nur genommen, weil dort Xl-Seats schon bei Buchung reserviert weden konnten. Sonst bevorzuge ich LH, die wollen mich aber nicht mehr in der Eco sehen.(> 2m)

@Jack Balck: Wenn er mir sagt " das schaffen sie" dann renne ich auf seine Empfehlung hin. ER kennt den Flughafen und die Gates. Ich nicht.
@PhilipJFry: Eben nicht. Wenn die Kriterien reichen würden, dann brauche ich keinen Schaden nachzuweisen. Ist aber nicht so, von daher - nix.

Grüße an alle.

Keie

Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: motorradsilke am 10.11.2012, 13:44 Uhr

Dem armen Flugbegleiter vorzuwerfen, ihr wärt sinnlos gerannt, ist ein wenig hanebüchen.

Der Flugbegleiter kennt aber den Flughafen, ich nicht. Der weiß, ob es in einer bestimmten Zeit überhaupt zu schaffen ist oder nicht. Ich weiß das nicht, wenn ich das erste Mal auf diesem Flughafen bin.
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: tiswas01 am 10.11.2012, 15:25 Uhr
Hallo Zusammen,

genau das "handfeste" fehlte mir. Danke an Jack Black und Djohannw. Damit werde ich es auf sich beruhen lassen und ruhig schlafen.
Air France hatte ich nur genommen, weil dort Xl-Seats schon bei Buchung reserviert weden konnten. Sonst bevorzuge ich LH, die wollen mich aber nicht mehr in der Eco sehen.(> 2m)

@Jack Balck: Wenn er mir sagt " das schaffen sie" dann renne ich auf seine Empfehlung hin. ER kennt den Flughafen und die Gates. Ich nicht.
@PhilipJFry: Eben nicht. Wenn die Kriterien reichen würden, dann brauche ich keinen Schaden nachzuweisen. Ist aber nicht so, von daher - nix.

Grüße an alle.

Keie




Aus genau diesem Grund fliegen wir nicht mehr mit Delta. Dort wurden wir im Flieger und vom Bodenpersonal mehrfach belogen.
Aufgrund dieser Lügen standen wir bei einer 18 Stunden Verspätung ohne Gepäck da und verloren einen Reisetag. Von Kundenservice weit und breit keine Spur.

Ich hatte an anderer Stelle in diesem Forum schon berichtet.

Die Angelegenheit habe ich flightrights übergeben, da sich Delta nicht bereit erklärte uns "ein wenig" entgegenzukommen.


Bei Deinem konkreten Fall von unter 3 Stunden wird vermutlich keine Entschädigung fällig. Es kostet Dich jedoch nichts, eine entsprechende Anfrage an flightrights zu senden.

Natürlich versuchst Du den Flieger zu erreichen, wenn man Dir vom Personal mitteilt, dass der Anschlussflieger noch zu erreichen ist. Andere Aussagen dazu halte ich für Wichtigtuerei und Dummgelabere.

Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: brigi am 10.11.2012, 16:44 Uhr
Hi,
aber das Erlebte würde ich nicht an einer Airline festmachen.

Ist uns auch schon mit LH passiert. Vom Dauerlauf für den Anschlußflug in FRA, bis 3 Tage rumtelefonieren in PHL nach einem nicht mitgekommenen Gepäckstück. (dort war der Schalter nur ca. 4 Std. tägl. besetzt. Kann bei einer Rundreise wirklich nerven)

Bei Condor hat man uns dann in FRA genau 10 Minuten vor Ablauf der Entschädigungszeit durchs Gate gelassen. Dann durften wir noch gut eine 3/4 Std. im Flieger auf den Start warten. Wir landeten dann statt gegen 19 Uhr um einiges nach Mitternacht in Orlando. Bei Condos, Fe-wo, etc. ein besonderes Vergnügen, da man da um diese Zeit nicht mehr einchecken kann. Aber das interessierte da natürlich auch keinen.
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: tiswas01 am 10.11.2012, 17:00 Uhr
@brigi

Ich mache das direkt bei Delta fest.

Wo man mich so behandelt, da buche ich nicht mehr.

Verspätungen kommen immer vor und sind "normal". Wie die Abwicklung bei einer solchen Situation durchgeführt wird ist für mich entscheidend.

Viele Mitglieder hier haben nur beste Erfahrungen mit Delta gemacht - zumindest posten sie das - und ich verstehe deshalb auch, dass sie dort weiterhin buchen. 

Aber, wir kommen vom Thema ab ........ :roll:
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: playmaker11 am 12.11.2012, 07:45 Uhr
Zitat
Lage:
Flug  Air France geplant
LAX - CDG: 15:50 - 11:35
CDG - DUS: 12:55 - 14:05
Ankunft DUS 16:45 Uhr
Wenn ich das richtig sehe, bist Du 2:40h verspätet gewesen.
Ein Blick in die EU Verordnung (meine Profs. sagten immer: ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung) macht schnell klar, daß es hierfür nichts gibt.

Artikel 6
Verspätung
1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach
vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
...
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen
über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
um vier Stunden oder mehrgegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden
den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen....
.

Nach einem neuen Urteil des EuGH steht die Gesamtverspätung am Ankunftsort zwar der Abflugverspätung gleich, aber es reicht trotzdem nicht, egal ob es 3.500 Km oder mehr sind (was ich jetzt nämlich nicht genau weiß - aber Du wirst eher unter c) fallen).
Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: Linde am 18.11.2012, 23:40 Uhr
sorry wenn ich mich hier mal mit reinhänge

hatte am montag meinen rückflug mit ab von fco nach dus
start sollte sein um 14:25
von 13-15 und 17-19 gab es gewerkschaftstreffen des bodenpersonals
während andere flüge normal abgefertigt wurden, sind wir dann um 20:30 abgehoben
von ab gab es keine infos oder betreuung/verpflegung usw.
nach der landung war dann auch noch das gepäck weg aber das habe ich wenigstens seit mittwoch wieder

ich werde ab morgen mal anschreiben aber fällt das unter die kategorie streik?

Titel: Re: Erstattungen bei Verspätungen
Beitrag von: playmaker11 am 19.11.2012, 10:46 Uhr
Ist vom EuGH noch nicht entschcieden. Die dt. Gerichte gehen eher von einer Unvermeidbarkeit aus, weil es sich um einen Streik handelt. Das ging neulich auch durch die Presse.
Der EuGH hat aber angedeutet, daß er einen Streik des eigenen Personals nicht gelten lassen will.