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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: freddykr am 07.05.2010, 08:55 Uhr
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Wie der EuGH am 06.05.2010 urteilte, ist der Höchstsatz bei verlorenem Gepäck 1.134,71€ (1.000 Sonderziehungsrechten laut Montrealer Abkommen).
Dies ist die Gesamtsumme aus materiellen und immateriellen Schäden.
http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH-zur-Haftung-von-Luftfahrtunternehmen-beim-Verlust-von-Reisegepaeck.news9612.htm
Will der Reisende einen höheren Betrag muss er vor der Reise einen höheren Wert des gepäcks angeben und dafür dann auch mehr Gebühren zahlen.
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Danke für die Info. Hast Du zufällig einen Link was das bei der LH an Gebühren kostet bei höherem Wert?
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Danke für die Info. Hast Du zufällig einen Link was das bei der LH an Gebühren kostet bei höherem Wert?
Da kenne ich jetzt keine Raten.
Das wird wohl allgemein als Sondergepäck gelten und da muss man sich sowieso vorher an ein LH-Stadtbüro oder Callcenter wenden.
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o.k. - Danke! :wink: