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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: freddykr am 07.05.2010, 08:55 Uhr

Titel: EuGH-Urteil zu Haftung bei verlorenem Gepäck
Beitrag von: freddykr am 07.05.2010, 08:55 Uhr
Wie der EuGH am 06.05.2010 urteilte, ist der Höchstsatz bei verlorenem Gepäck 1.134,71€ (1.000 Sonderziehungsrechten laut Montrealer Abkommen).
Dies ist die Gesamtsumme aus materiellen und immateriellen Schäden.

http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH-zur-Haftung-von-Luftfahrtunternehmen-beim-Verlust-von-Reisegepaeck.news9612.htm

Will der Reisende einen höheren Betrag muss er vor der Reise einen höheren Wert des gepäcks angeben und dafür dann auch mehr Gebühren zahlen.

Titel: Re: EuGH-Urteil zu Haftung bei verlorenem Gepäck
Beitrag von: michaels-pictures am 07.05.2010, 10:26 Uhr
Danke für die Info. Hast Du zufällig einen Link was das bei der LH an Gebühren kostet bei höherem Wert?
Titel: Re: EuGH-Urteil zu Haftung bei verlorenem Gepäck
Beitrag von: freddykr am 07.05.2010, 12:13 Uhr
Danke für die Info. Hast Du zufällig einen Link was das bei der LH an Gebühren kostet bei höherem Wert?
Da kenne ich jetzt keine Raten.
Das wird wohl allgemein als Sondergepäck gelten und da muss man sich sowieso vorher an ein LH-Stadtbüro oder Callcenter wenden.
Titel: Re: EuGH-Urteil zu Haftung bei verlorenem Gepäck
Beitrag von: michaels-pictures am 07.05.2010, 21:04 Uhr
o.k. - Danke! :wink: