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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Smokey-the-Bear am 10.02.2009, 19:03 Uhr

Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 10.02.2009, 19:03 Uhr
Hallo,

vielleicht kann mir ja einer von Euch die Frage beantworten.

Vorweg:
Ich habe vor ca. 4 Monaten über ORBITZ für den kommenden Mai Flüge von Frankfurt nach Ft. Myers gebucht. Airline: Northwest. In Ft. Myers sollten wir - so ist es gebucht - mit Flug NW 1114 um 18:22 Uhr Ortszeit ankommen. Wunderbar.

Gestern:
Erhielt ich von ORBITZ eine eMail, demnach sich unser "Schedule" geändert hätte. Okay. Grundsätzlich kommt dies durchaus vor. Verschiebungen um ein paar Minuten hin oder her sind auch i.d.R. kein Problem.
Nunmehr wurden wir aber benachrichtigt, dass wir (ab Detroit) auf Flug NW 1108 sein sollen, der erst um 23:52 in Ft. Myers ankommt. Anderer Flug und 5,5 Stunden später. Das ist natürlich überhaupt nicht lustig und für uns so auch nicht akzeptabel. So einen Flug mit dieser Ankunftszeit hätten wir nie gebucht.

Da ich die Northwest-Buchungsreferenz habe, kontaktiere ich zunächst NW via Website. Man antwortet mir auch, demnach ich doch diesbezüglich bitte eine 1 800er Nummer in den USA anrufen solle. Das möchte ich nicht und schreibe es ihnen auch. Gleichzeitig schreibe ich ihnen auch von 3 Optionen, die ich mir vorstellen könnte:

 1. Zurück auf unseren ursprüngl. gebuchten Flug (mit ursprüngl. Ankunft)
 
 2. Alternativflug ab Detroit (mit NW oder anderem SkyTeam-Partner), solange der
     Flug deutlich vor 23:52 Uhr am Ziel ankommt.

 3. Alternativhinfüge ab Frankfurt, sofern wir auch hier deutlich vor 23:52 Uhr am Ziel an-
     kommen. (mit NW oder anderem SkyTeam-Partner)

Wieder antwortet man mir stereotyp, dass ich die 1 800er Nummer in den USA anrufen möge.

Ich verneine erneut. Schließlich antwortet man mir, dass ich eine 0180er Nummer in Deutschland anrufen sollte (NW-Büro in Frankfurt).

Okay. Ich rufe dort an und hänge zunächst 15 Minuten in einer Warteschleife. Schließlich bekomme ich eine Mitarbeiterin an die Strippe. Nachdem sie meine Buchung nach einigen Mühen gefunden hat und ich ihr den kompletten Sachverhalt vermittelt habe, erklärt sie mir, dass NW nichts für mich tun könne/dürfe, weil ich nicht direkt bei ihnen gebucht hätte.

Ich werde an ORBITZ verwiesen.

Also geht das Spiel - jetzt mit ORBITZ - von vorne los:
Ich schreibe den Sachverhalt inkl. der 3 Optionen. Ich schreibe auch von vornherein, dass ich via eMail kommunizieren möchte und keinesfalls US-Nummern anrufen will. Auch hier antwortet man mir - ebenso stereotyp, dass ich eine US-Nummer anrufen möge. Ich verneine. Wieder schreibt man mir ... usw.

Letzter Stand ist, dass man mein Anliegen einem "Supervisor" vortragen will. Ich soll wieder von Ihnen hören. Aktueller Status: offen.

Ich bin stinkesauer.

Was mich aber bei all dem Ärger interessiert:
Was muß ich als Fluggast eigentlich für Flugplanänderungen hinnehmen, und was nicht?
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: freddykr am 10.02.2009, 19:10 Uhr
Erstmal zum Sachverhalt.

Der Flug NW1114 existiert nur bis Mitte April. Somit fällt ein Umbuchen auf diesen aus.

Punkt zwei wird erstmal auch schwierig. Der Flug NW51 von FRA nach DTW kommt erst um 13:55 in DTW an. Der nächste direkte Flug nach RSW (Fort Myers) geht aber erst um 21:00Uhr.
Somit fällt dies auch weg.

Bleibt nur Variante 3. Hier müsst Ihr hartnäckig sein und auf eine bessere Verbindung bestehen (evtl. mit Delta via ATL).
Orbitz bleibt Dein Ansprechpartner, da Du ja bei denen gebucht hast. Hier wirst Du nicht umhin kommen, zu telefonieren. Email wird leider in den USA kaum als akzeptables Kommunikationsmedium angesehen.

Generell ist geregelt, daß Du Dein Ziel bis spätestens 4h nach geplanter Ankunftszeit erreichen musst.
Dazu wird einem meist angeboten, den Flug komplett zu stornieren.

Dazu kannst Du Dich natürlich beim LBA (http://www.lba.de/cln_009/nn_307258/DE/Buerger__Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte__node.html__nnn=true) beschweren.
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: TouringUSA am 10.02.2009, 22:36 Uhr
Ich müsste die genauen Termine wissen um detailierter antworten zu können.

Prinzipiell gehe ich davon aus, dass du eine kostenfreie Stornierung vornehmen darfst.
Je nach Termin evtl. auch Erstattung der Mehrkosten für ein neues Ticket bei einer anderen Airline.

Ein bisschen mehr Kooperation darf aber erwartet werden. Dazu gehört auch, sich evtl. an eine andere Stelle zu wenden.
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: frank_gayer am 10.02.2009, 23:57 Uhr
Hallo,

Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder Du nimmst die Änderung hin oder bekommst eine Umbuchung oder es wird eben kostenlos storniert. Die Umbuchung wird nicht aus Spass an der Freude gemacht, sondern weil es diesen Flug eben nicht mehr gibt. Da kannst Du lange darauf bestehen, das bringt nichts. Was glaubst Du,was Delta und NW gerade machen ? Genau, Flüge und Fluggerät optimieren und deshalb die vielen Umbuchungen
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: EDVM96 am 11.02.2009, 00:07 Uhr
Ich bin stinkesauer.
Wenn du über ein amerikanisches Portal buchst, musst du aber von vorn herein damit rechnen, dass der Customer Service über eine englischsprachige 1-800 Nummer abgewickelt wird. Dort anzurufen ist doch aber nicht so schlimm (und auch gar nicht so teuer), bei Orbitz hast du vermutlich auch schneller jemanden am Apparat als bei NWAs 01805 Nummer in Deutschland.  :wink:

Was Northwest und Delta betrifft: Diese Airlines sind doch geradezu berüchtigt für ihre Flugplanwechsel. Das ist nunmal der unverkennbare Nachteil beim 'billigst buchen' mit inneramerikanischen Umsteigeverbindungen.
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: playmaker11 am 11.02.2009, 08:00 Uhr
Freddykr hats eigentlich geschrieben. Es gilt: 4 Stunden sind wohl zumutbar (manchmal auch mehr oder weniger), insb. wenn die Verschiebung weit in die Nacht reingeht muß man weniger hinnehmen. So jedenfalls in D.
Dein Problem: Du mußt mit Orbitz in den USA kommunizieren und da sieht die Rechtslage möglichweise anders aus. Und vorallem, wie durchsetzen ? Hier in D ist es einfach einen RA zu kontaktieren und ggf. über den wasw durchzusetzen. In den USA.....

ich wünsche Dir viel Glück, bin auch Orbitz- Bucher *toitoitoi*.
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Elsupremo am 11.02.2009, 08:04 Uhr
Erhielt ich von ORBITZ eine eMail,...
Nunmehr wurden wir aber benachrichtigt, dass wir (ab Detroit) auf Flug NW 1108 sein sollen, der erst um 23:52 in Ft. Myers ankommt. Anderer Flug und 5,5 Stunden später. Das ist natürlich überhaupt nicht lustig und für uns so auch nicht akzeptabel. So einen Flug mit dieser Ankunftszeit hätten wir nie gebucht.

Wenn die sich nicht bald melden, würde ich an deiner Stelle doch bei Orbitz anrufen (ist wirklich dein einziger Ansprechpartner, da du bei denen gebucht hast - die Airline hat damit nichts zu tun). Erkläre ihnen, das der neue Zeitplan für dich inakzeptabel ist und du auf einem Flug mit deutlich besseren Flugzeiten bestehst, können sie das nicht bewerkstelligigen wirst du stornieren (und zwar kostenlos). Allerdings würde ich damit erstmal nur drohen, ob es sinnvoll ist, wirklich zu stornieren ist bei einem Anbieter im Ausland fraglich, vielleicht hat man dann noch mehr Scherereien wegen seinem Geld.
Wenn nix anderes geht, vielleicht doch den Flug so nehmen und als dumm gelaufen abhaken, aber hoffentlich können sie dich auf einen zeitlich besseren Flug umbuchen.

Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: BexX am 11.02.2009, 09:37 Uhr
Hallo,

Gibt es das irgendwo schriftlich dass ich kostenlos stornieren kann? Ist das an irgendwelche Bedingungen gebunden (z.B. Zeitverlust > x Stunden)? Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?

P.S. Der nette Herr von KLM hat leider nicht angerufen - werde es jetzt direkt über abctravel probieren.
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: frank_gayer am 11.02.2009, 10:06 Uhr
Hallo,

kostenlos stornieren kannst Du wenn umgebucht wird. Musst halt bei der Airline oder beim Reisebüro anrufen und das erwähnen. Mir wurde das sogar automatisch angeboten.
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Aaronp am 11.02.2009, 10:29 Uhr
Zitat
Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?


Die ist für Krankheiten... und nicht für Leistungen bei Umbuchungen durch die Airline.

Gruß
Aaronp
Titel: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Elsupremo am 11.02.2009, 11:11 Uhr
Hallo,

Gibt es das irgendwo schriftlich dass ich kostenlos stornieren kann? Ist das an irgendwelche Bedingungen gebunden (z.B. Zeitverlust > x Stunden)? Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?

P.S. Der nette Herr von KLM hat leider nicht angerufen - werde es jetzt direkt über abctravel probieren.

Auf jeden Fall ist immer derjenige der Ansprechpartner, bei dem man gebucht hat. Die Airline nur kontaktieren, wenn man auch direkt bei ihr gebucht hat. Hat man über einen Vermittler (Reisebüro, Internetanbieter) gebucht, ist immer dieser für Umbuchungen und Stornierungen zuständig.
Wenn sich nicht nur die Flugzeiten ändern, sondern auch das gesamte Routing mit anderen Flugnummern kann man auf jeden Fall stornieren, da sich die Vertragsinhalte ja geändert haben. Ein gutes Reisebüro/Vermittler weist einen aber auch automatisch daraufhin, das man dann kostenlos stornieren kann.
Es ist nur die Frage, will man sich wenn es hart auf hart kommt wirklich auf einen Rechststreit einlassen? Nur wegen ein paar Stunden späterer Ankunft. Vor allem wenn man über einen ausländischen Veranstalter gebucht hat würde ich im Zweifel darauf verzichten. Erklärt er sich mit der kostenlosen Stornierung einverstanden, OK, aber sonst, lieber den Flug so akzeptieren wenn ein Umbuchen mit besseren Flugzeiten nicht möglich ist.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 11.02.2009, 18:04 Uhr
Ich danke Euch schon mal für Eure Infos und Stellungnahmen.

Als "Zwischenstatus" von mir:

Gestern, um 23:30 Uhr, nach den ersten Minuten Schlaf klingelte bei uns das Telefon. Wir haben natürlich einen Riesenschreck bekommen, weil Anrufe zu solchen Zeiten i.d.R. absolut nichts Gutes bedeuten.

Am Apparat war eine nette Dame von ORBITZ. Die haben - wie auch immer - unsere Telefonnummer ausfindig gemacht. Respekt + Dank.

Angeboten hat man uns einen alternativen Hinflug mit Delta, der schließlich um 19:31 Uhr in Ft. Myers eintrifft. Im Halbschlaf konnte ich jedoch noch kein JA/NEIN dazu sagen, weil ich drumherum noch ein paar Dinge unserer Reiseplanung abchecken mußte. Wir ware eigentlich so verblieben, dass sie mir ihr freundliches Angebot kurz per eMail schickt und ich mich spätest. innerhalb 24h dazu äußere.

Inzwischen kann ich eindeutig JA dazu sagen, doch jetzt bleibt - Stand jetzt - die ORBITZ-Bestätigung dazu aus.

Auf der Northwest Website finde ich - wenn ich meine Buchungsreferenz dort eingebe - im Augenblick 2 unterschiedliche Hinflüge:

 1. den alternativ angebotenen Delta-Flug
     und immer noch
 2. den Northwest-Flug, den ich so nicht akzeptieren kann.

Zwischenzeitlich habe ich ORBITZ via eMail mein OKAY für den Alternativflug gegeben. Jetzt warte ich auf deren Bestätigung.

Hoffentlich kommt die nicht wieder per Telefon zur nachtschlafender Zeit!  :D

I´ll keep you posted!
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: freddykr am 11.02.2009, 18:10 Uhr
Na, das klingt ja schonmal sehr gut.

Das mit den doppelten Flügen kann man gut damit erklären, daß sie für Euch schon mal eine Buchung auf dem Delta-Flug angelegt haben. Der andere wird dann später gelöscht.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: michi137 am 11.02.2009, 18:18 Uhr
Würde ich auch so sehen, hatte ich die TAge auch.
Ein Flug wurde durch einen anderen ersetzt, kurzzeitig standen 2 drin. Offenbar ist man also am werken, ist doch schön, dass es  sich noch zur Zufriedenheit klären ließ.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: TouringUSA am 11.02.2009, 19:07 Uhr
Scheint sich ja geklärt zu haben, aber mit der Rechtslage in den USA hat das alles nichts zu tun.

Jede Airline, die innrhalb der EU landet oder startet unterliegt der EU-Fluggastverordnung.
Und die spricht einem klare Rechte in solchen Fällen zu.

Zumindest kostenfreie Stornierung, je nach Frist ggf. auch Entschädigungszahlungen.

Aber es wurde ja eine gute Lösung gefunden.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: freddykr am 11.02.2009, 19:35 Uhr
Jede Airline, die innrhalb der EU landet oder startet unterliegt der EU-Fluggastverordnung.
Und die spricht einem klare Rechte in solchen Fällen zu.
Trifft hier zwar nicht zu, ist aber nicht ganz korrekt.
Bei einer Airline, die nicht aus der EU kommt (z.B. NWA) kommt die EU-Verordnung auf Flügen, die nicht Ex-EU gehen (z.B. DTW --> FRA) nicht zum Einsatz.
Siehe hier:
http://www.imagetours.de/wpblog/2008/07/11/europaischer-gerichtshof-keine-entschadigung-von-ausereuropaischen-fluggesellschaften/
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: playmaker11 am 12.02.2009, 07:18 Uhr
Hallo,

Gibt es das irgendwo schriftlich dass ich kostenlos stornieren kann? Ist das an irgendwelche Bedingungen gebunden (z.B. Zeitverlust > x Stunden)? Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?

P.S. Der nette Herr von KLM hat leider nicht angerufen - werde es jetzt direkt über abctravel probieren.
Das müssen sie Dir anbieten, weil sich der Vertrag ändert und Du nicht daran festgehalten werden kannst.
Das dürfte auch in den USA nicht anders sein.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 12.02.2009, 18:58 Uhr
Scheint sich ja geklärt zu haben, aber mit der Rechtslage in den USA hat das alles nichts zu tun.

. . .

Aber es wurde ja eine gute Lösung gefunden.

Leider ist "meine Angelegenheit" bis dato noch nicht geklärt.

Der mir telefonisch angebotene Alternativ-Hinflug mit Delta geht für mich zwar in Ordnung (und ORBITZ wurde auch so informiert), dennoch hängt die Sache irgendwie/irgendwo wohl noch in der Schwebe.

ORBITZ hat sich trotz Nachfrage bisher nicht wieder gerührt.

Unter meiner NW-Buchungsreferenz finde ich bei NW derzeit 2 Hinflüge, den NW-Hinflug und auch den alternativen Delta-Hinflug. Wobei der Delta-Hinflug dort in der Anzeige auf mich so wirkt, als wenn er irgendwie noch "in Arbeit" wäre. Ich kann mir zwar den "Receipt" mit allen (auch den Delta-)Flügen anschauen, aber nur den NW-Flügen sind auch konkret E-Ticket-Nummern zugeordnet.

Ich hoffe, dass sich ORBITZ bald nun endgültig erklärt und der NW-Hinflug endlich rausgekickt wird.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: BexX am 13.02.2009, 19:34 Uhr
Hast Du mal versucht, dich bei delta.com einzuloggen?
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: vyvian am 14.02.2009, 13:35 Uhr
Hallo, bei mir stand letztes Jahr auch zweich Rückflüge. Da ich umgebucht wurde. Da ich plötzlich in Denver nur noch 35 Minuten Zeit zum umsteigen hatte, da der Flug von Ontario nach Denver immer  später gebucht wurde. Ich hatte ein paar mal Ceheaptickets.de kontaktiert und bekam keine Reaktion. Erst als ich Unit selber anschrieb und die mir antworteten das die Zeit nicht ausreiche und Cheaptickets mich umbuchen solle, haben sie mich dann umgebucht.
Aber bei mir standen dann auch zwei Flüge. Aber ich hatte keine Probleme am Flughafen in ontario. Steht denn beim Flug wo umgebucht wurde Confirmed?

Lg
Vyvian
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 14.02.2009, 14:43 Uhr
In der Zwischenzeit habe ich nur noch einen Hinflug. Und zwar den geänderten mit Delta. So sollte es ja auch sein.

Trotzdem gibt´s da noch was, was mich stutzig macht:

Wenn ich mir bei NW unter meiner Buchnungsnummer meine Receipts (eTickets) aufrufe, finde ich zwar auch dort nur noch den einen Hinflug. Dann - quasi im "Kleingedruckten" - jedoch noch dieses hier:

Receipt Information for your E-Ticket Number(s): 0127199xxxxx6  - 0127199xxxxx7
E-Ticket Issue Date:  xxxxxx 08, 2008
Flight    Origin-Destination    Date    Fare Basis Code    Status
NW 0051   FRA-DTW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 1114   DTW-RSW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 0425    MCO-DTW    xxMay2009   VLSXDE     Available
NW 0052    DTW-FRA    xxMay2009   VLSXDE     Available


Hier stehen sie also immer noch, die "alten" (sprich: "originalen") Hinflüge mit NW (nicht aber der Delta Hinflug). Hat das irgendwas zu bedeuten oder muß ich mir deswegen Gedanken machen?
Die Delta-Flüge erscheinen ansonsten auch als "confirmed"
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 16.02.2009, 21:05 Uhr
Hallo,

ich hänge mich mit meinem Problem mal hier ran, weil ich zu meinem Problem auch keine Antwort bei den Fluggastrechten finde. Muss ich jetzt etwa einen Anwalt konsultieren?

Condor hat meinen Flug um 2 Tage vorverlegt, da Flugtag (Dienstag Las Vegas ) gestrichen wurde.
 Mietwagen und ersten 2 Nächte sind gebucht ( Vorausgezahlt) Sauer bin ich auch dass sie bereits den vollen Reisepreis eingezogen haben mich aber "downgegraded" haben von Premium Economy auf Economy. Sind nach Las Vegas mal nur schlappe 200 Euro pro Person und Strecke. Die sie nach unserer Reise dann freundlicherweise erstatten wollen.

Jetzt suche ich nach alternativen-kostenlos stornieren darf ich laut Condor nur bis zum 27.2.2009.  Die Flüge sind für Mai gebucht.

Wo finde ich denn etwas über meine Rechte ?
Wir haben Condor wegen der Premium Economy gebucht und einfach 2 Tage früher ist uns auch nicht recht.

Nach Beschwerde wurde uns angeboten:
2 Tage später- wo ist da der Sinn?
Stornieren bis 27.2.09
als Entschädigung aus Kulanz ein Bahnticket :roll:


was muss man sich eigentlich alles gefallen lassen frage ich mich?

Muss ich die Kosten für 2 Tage mehr "Urlaub" selber tragen?
Muss ich in der Economy sitzen obwohl ich Premium Economy gebucht, bestätigt bekommen und bezahlt habe? ( Nichts gegen Economy...aber bei Sitzriesen mit über 1,90 m unerträglich.)

Wir wurden freundlich darauf hingewiesen dass wir doch nur ca. 1000Euro pro Person/Strecke draufzahlen müssten und wir sässen in der Comfort Class. Allerdings immer noch 2 Tage zu früh.

Hätte man das alles eher gewusst hätte man anders geplant. Aber fast alle Unterkünfte sind zumindest vorreserviert, sonst ist da doch alles wieder zu. ( Yellowstone, Arches, Bryce usw) Jetzt sind auch bei den anderen Airlines die Flüge deutlich teurer als damals als wir Condor buchten.

Wie kann man denn da  mal seine Rechte erfahren?
Hat jemand eine Ahnung?

Die AirBerlin war im letzten Jahr sehr kulant.
Condor dagegen ist ein Witz! Gratis Bahnticket!! :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch:

gruss
Merengue



Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: michi137 am 16.02.2009, 21:33 Uhr
Ich weiß von genau so einem Fall, wo auch der Condorflug gerade vor wenigen Tagen verlegt wurde.
Die Leute fliegen jetzt erst 2 Tage später zurück (wer will schon seinen Urlaub um 2 Tage kürzen) und bekommen die Mehrkosten zumindest fürs Hiotel bezahlt.
War glaub ich direkt bei Condor und man muss nur mal nerven und nicht locker lassen, evtl. auch mal einen Anwalt erwähnen, dann kann man durchaus was erreichen.

Ich würde denen sagen, ihr nehmt den anderen Flug, wenn sie die Mehrkosten tragen. Ansonsten hast du ja immer noch zeit zum stornieren, falls sie darauf nicht eingehen, das würde ich in dem Fall tun.

Hast du schonmal gesucht, ob du preislich machbare Flüge für deinen Zeitraum bei anderen Airlines findest?
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: playmaker11 am 17.02.2009, 07:56 Uhr
Insg. ist das nicht ganz einfach so schriftlich zu erklären.....
Also mal grundsätzlich: Du hast einen Vertrag, daß Dich Condor am Tag X von A nach B bringt. Mehr erstmal nicht. Die Flugzeiten (Uhrzeiten) sind in einem gewissen Rahmen variabel.
Jetzt passiert bei Dir folgendes: Deinen Flug gibts einfach nicht mehr.
Was soll also Condor machen ? Sie bieten Dir ein Storno an (tun sie ja) oder einen Alternativflug (tun sie auch). Daß der Alternativflug - wegen der wenigen Verbindungen - nicht am selben Tag ist, können sie nicht ändern.
Deine Möglichkeiten oberste Priorität: Du mußt den Schaden für Condor so gering wie möglich halten:
1) Später oder früher fliegen und Storno für MW etc.. Kosten an Condor weitergeben.
2) Storno und Urlaub absagen. Was an Stornokosten anfällt kannst Du Condor in Rechnung stellen
3) Storno und Buchung bei anderer Gesellschaft. Mehrkosten kannst Du in gewissem Rahmen - s.o. - Condor in Rechnung stellen. Hier aber Vorsicht Condor muß nicht den anderen Flug zahlen, sondern allenfalls eine gewisse Differenz zu der Alt.1).

Insgesamt scheint mir Alt 1) die einzige zu sein, bei der Du nicht draufzahlen mußt.


Downgrade mußt Du Dir grds. nicht gefallen lassen. Entweder gleiche Klasse oder besser.... Aber: hier bekommst Du dies in der Alt. nicht angeboten. Nimmst Du den späteren oder früheren Flug kannst Du nicht mehr darauf bestehen !! Solltest Du Dich also umbuchen lassen, mußt Du entweder auf einen Premium - Platz bestehen oder aber eine Erstattung des Reisepreises bekommen, denn sonsten kassieren sie für weniger Leistung mehr Geld (leider wird Dir dann wohl wiederum nur die Umbuchung angeboten).

Ein Tip: laß Dich nicht abwimmeln, die versuchen Dir das zu "verkaufen" wo sie nur können. ich hatte auch mal ein Problem und empfand es schon als Megafrechheit, daß man mir irgendeinen Scheiß verkaufen wollte, obwohl ich sehr deutlich gemacht hatte, daß ich meine Rechte sehr genau kenne und mich auf nichts einlasse.....
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: TouringUSA am 17.02.2009, 15:22 Uhr
Wichtig ist halt, dass man nicht auf stur sellt a la "ich will meine ursprüngliche Zeit".

Man sollte bedenken, dass wir wesentlich höhere FLugpreise hätten, wenn die Airlines nicht aus wirtschaftlichen Gründen Flüge zusammenlegen würden.
Oftmals sind es auch Gründe, die die Airline nicht zu vertreten hat. Wenn sich z.B. Staatsbesuch ankündigt, wird der Slot einfach gestrichen und u.U. ist an dem Tag kein Neuer mehr zu bekommen.
Sowas kostet die Airline auch jede Menge Geld (und verärgerte Kunden).

Klar ist es ärgerlich, wenn eine ganze Kette verlegt wird (also den ganzen Flugplan hindurch alle Flüge plötzlich Samstag statt Mittwoch fliegen). Das hat aber ganz nachvollziehbare Gründe.

Wenn Mittwochs die Maschinen nur halb ausgelastet sind, am Samstag dafür alle schon voll sind, wird halt verlegt, bevor man die halb vollen FLüge ganz streichen muss. Ein kleineres Flugzeug kommt auf der langen Strecke ja i.d.R. auch nicht in Frage.

Dennoch sollte man seine Rechte kennen und ggf. darauf bestehen.
Wenn sich beide Seiten entgegenkommen klappt das auch ganz gut.
Alle Mehrkosten muss die Airline übrigens nicht zahlen. Normalerweise wird eine dreiwöchige Reise nicht sinnlos, weil man 2 Tage später losfliegt.

Es gillt aber die Devise, möglichst nah am gebuchten Termin. Wo aber kein Flug ist, muss die Airline auch keinen herzaubern. Wenn es aber einen gibt, muss die Airline ggf. die Mehrkosten dafür übernehmen. Ich habe vor kurzem für einen gestrichenen 200,- Flug einen 2000,- Linienflug zukaufen müssen (um die Kosten gering zu halten, hätte der Kunde selbst gesucht, wäre er sicherlich teurer gewesen).
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: andi7435 am 17.02.2009, 18:00 Uhr
Hallo merengue,

es ist relativ einfach. Du darfst dich nur nicht von Condor abwimmeln lassen.
Condor muss dich an diesen Tag von FRA nach LAS bringen.
Du hast einen Beförderungsvertrag, als Stichwort mal so eingewurfen "absolutes Fixgeschäft"., eventuell mal googlen oder im untengenannten Forum suchen.
Ich hatte das gleiche Problem, zwar nur mit einen Flug LEJ-DUS. Da hatte sich X3 auch erst quer gestellt, nachdem ich dann aber Alternativen aufgezeigt hatte und noch in der Mail "absolutes Fixgeschäft" erwähnt hatte, ging alles klatt. Siehe auch hier http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=37975&highlight=lej .

Andreas

Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 17.02.2009, 18:41 Uhr


Downgrade mußt Du Dir grds. nicht gefallen lassen. Entweder gleiche Klasse oder besser.... Aber: hier bekommst Du dies in der Alt. nicht angeboten. Nimmst Du den späteren oder früheren Flug kannst Du nicht mehr darauf bestehen !! Solltest Du Dich also umbuchen lassen, mußt Du entweder auf einen Premium - Platz bestehen oder aber eine Erstattung des Reisepreises bekommen, denn sonsten kassieren sie für weniger Leistung mehr Geld (leider wird Dir dann wohl wiederum nur die Umbuchung angeboten).

Ein Tip: laß Dich nicht abwimmeln, die versuchen Dir das zu "verkaufen" wo sie nur können. ich hatte auch mal ein Problem und empfand es schon als Megafrechheit, daß man mir irgendeinen Scheiß verkaufen wollte, obwohl ich sehr deutlich gemacht hatte, daß ich meine Rechte sehr genau kenne und mich auf nichts einlasse.....


Vielen Dank für die Hilfe bis hierher.
Wir sind gerne bereit 2 Tage früher zu fliegen, das ist nicht das größte Problem.

Ich kann ja gar nicht wählen ob ich umgebucht werden will, bin ich ja schon! In der Comfort wären ja noch genug Plätze frei aber die wollen sie doch teuer verkaufen! Auch an mich!

Es ist wirklich problematisch für meinen Mann in der Economy zu sitzen. Er hat sowieso Knieprobleme und seine Knie bohren sich wirklich in den Rücken des Vordermannes-da hatten wir schon Diskussionen im Flieger, das glaubt ihr gar nicht. Was soll er denn machen? Er kann sich doch auch nicht verkehrtherum in den Sitz setzen.Gerade darum haben wir uns für diesen Flug entschieden. First oder Business ist ja wirklich sehr teuer, XL Seats weiss man nicht immer ob man die bekommt ( hatten wir bei den letzten Flügen). Wir hätten zig anderen Zielflughäfen wählen können und ebenso zig andere Startflughäfen. Frankfurt ist für uns doppelt so weit wie Amsterdam.
Der Hauptaufreger ist das Downgraden.
 
Tja, und klar...für 2 Tage mehr Urlaub entstehen halt auch Merhkosten. Ich habe die wirklich niedrig angesetzt. Ich habe bei FTI angefragt ob ich die Mietwagenbuchung noch ändern kann. Das wären 80 Euro. Dann habe ich Condor mitgeteilt dass ein Hotel in Las Vegas so mit 70-100 Dollar zu kalkulieren wäre. Also würde ich davon ausgehen dass uns Mehrkosten von 250 Euro entstehen. Essen, Trinken, Hotel umbuchen Frankfurt, umstricken der Anreise nach Frankfurt, meine Telefonkosten und der ganze Zeitaufwand davon habe ich gar nicht gesprochen.
Ich bin der Meinung wenn sie uns nicht in die PE setzen können nehme ich auch gerne Comfort Class  :oops: Aber da soll ich den regulären Preis zahlen und natürlich auch meine Mehrkosten selber tragen.

Wie kann ich denn wohl erfahren ob mein Stornorecht tatsächlich am 27.2. bereits abläuft?
(Bei Air Berlin sagte man mir im letzen Jahr ich könne bis einen Tag vor Abflug Kostenfrei stornieren).Das sind ja nur noch 10 Tage und Condor meldet sich einfach nicht mehr. Ausser der Reservierungshotline kommt man auch an keine Telefonnummer. Da habe ich im letzten Jahr mit Air Berlin viel bessere Erfahrungen gemacht.

Zur Info: Ich überlege ob ich den Flug storniere und mit Air Berlin nach Los Angeles fliege. Von dort aus sind es auch nur 5 Stunden bis Las Vegas. Dann fliege ich da eben auch 2 Tage eher, damit habe ich mich ja bereits abgefunden. Der Flug ist aber deutlich günstiger und geht ab Düsseldorf (spare ich die Fahrt nach Frankfurt) Von dem ersparten kann ich mir die 2 Tage dann leisten, allerdings sitzt mein Mann dann ebenfalls Economy.
Aber die Reise ganz absagen wollen wir auf keinen Fall. Alternativ könnten wir auch mit KLM mit einem Stop nach Vegas, die haben glaube ich gleich mehr Sitzabstand.  8)
Ich grübel noch.

Es muss doch irgendwo geschrieben stehen was man für Rechte hat! Ich kenne z.B. die Frankfurter Tabelle. Da ist doch sonst alles geregelt. Aber was diesen Fall angeht da finde ich einfach keine Infos. Wenn Condor sich morgen immer noch nicht gemeldet hat werde ich tatsächlich einen Anwalt bemühen. Es kommt ja bereits einem zinslosen Darlehen gleich was die sich bei mir geholt haben. Buchten 2 Tage nach meiner Buchung den kompletten Reisepreis von meinem Konto ab. Mehr als 5 Monate im voraus. Inklusive 800 Euro für die Premium Economy!!

Och, ich bin vielleicht Sauer!!! Und das vor dem Urlaub!!!

gruss und vielen Dank
Merengue

 
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 17.02.2009, 18:59 Uhr
Hallo,

wie ich gerade auf der Seite von Condor gesehen habe haben sie offensichtlich richtig Erfolg gehabt. Von den gestern noch 7 freien Comfort Class Plätzen runter auf 0!
Entweder haben die anderen besser gemeckert oder alle freiwillig draufgelegt. Das werde ich wohl nicht erfahren.

Merengue

Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: freddykr am 17.02.2009, 19:00 Uhr
Es kommt ja bereits einem zinslosen Darlehen gleich was die sich bei mir geholt haben. Buchten 2 Tage nach meiner Buchung den kompletten Reisepreis von meinem Konto ab. Mehr als 5 Monate im voraus. Inklusive 800 Euro für die Premium Economy!!
Das ist normal, machen alle.

Das mit der Premium Economy ist natürlich ärgerlich. Wenn es auf dem angebotenen keine freien Plätze mehr dort gibt, ist es ärgerlich, aber nicht änderbar.

Ich würde mal die Preise bei AB und vor allem die Verfügbarkeit der XL-Seats überprüfen und dann diesen Flug nehmen und bei Condor diesen zu stornieren.

AB ist zwar bei Flugstreichungen keinen Deut besser als Condor, wenn es für Dich aber bequemer und günstiger ist, dann nimm diese.

Generell kannst Du Dich auch beim LBA beschweren:
http://www.lba.de/nn_57316/DE/Buerger__Service/Fluggastrechte/Annullierung_2C_20Versp_C3_A4tung_2C_20Nichtbef_C3_B6rderung/Uebersicht__Fluggastrechte.html
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 17.02.2009, 19:27 Uhr
Hallo freddykr,

dass sie alles abbuchen, damit könnte ich leben, aber dass sie mir sagen ich bekäme den zuviel gezahlten Betrag nach der Reise zurück finde ich mal wieder unverschämt. Das sind ja mindestens noch 4-5 Monate!
Das ist für mich das zinslose Darlehen. Wenn man das hochrechnet auf alle Fälle in denen die das so handhaben.

Und wären sie uns entgegengekommen hätten wir über Comfort Class sprechen können. Aber über Nacht ist die ja nun komplett ausgebucht.

Wegen Air Berlin, da habe ich meine Erfahrungen im letzen Jahr gemacht. Die waren aber deutlich besser. Entweder Kostenübernahme falls wir 2 Tage eher geflogen wären, so sind wir einen Tag später geflogen ( leider gab es im Job nicht eher frei ;-() Dafür dann als Entschädigung Kostenfrei XL Seats für 4 Personen. - Geht doch! Vor allen unkompliziert am Telefon abgequatscht und fertig.
Bei Condor bekommst du ja keine Telefonnummer und Mails werden tagelang nicht beantwortet.

Und bei Condor haben die doch auch XL Seats die werden angeblich nur beim Vorabend Check in vergeben. Dann könnten sie uns doch dorthin setzen und alle sind zufrieden.

Ich bin doch sehr kooperationsbereit. Aber ver....schen lasse ich mich nicht.

gruss
Merengue
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: freddykr am 17.02.2009, 19:33 Uhr
Hast Du hier schon angerufen?
0049 (0)6171 65-3602
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 17.02.2009, 19:47 Uhr
Kenne ich nicht die Nummer...
wer ist das?

Trotz viel Druck und Recherche bin ich über die Hotline Nummer nicht hinausgekommen.

Vorwahl scheint auch Oberursel zu sein....
war noch jemand da, können zur Zeit auch nichts machen...rufen mich dann an.
vielen vielen Dank freddykr, die Nummer hätte ich gestern gerne schon gehabt, dann sässe ich jetzt Comfort Class.  :(
Nun war das Angebot 2 Tage später oder 5 Tage früher.....ich will nicht alle Hotels neu reservieren weil Condor mich 5 Tage eher in den Urlaub schickt.
Merengue
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: TouringUSA am 17.02.2009, 20:27 Uhr
Klingt nach einer Rufnummer bei der Konzernmutter.

Warum sichs so schwer machen und irgendwelche Leute damit nerven, die u.U. gar nichts damit zu tun haben.
I.d.R. stellen die doch auch nur ans Servicecenter weiter. Gut, spart immerhin die Hotlinekosten.
Wenn man am Telefon auch mit Vorgesetzten nicht weiterkommt, schreibt man einen Brief und gut ist.

Und wenn man da nach einer angemessenen Frist nichts hört, fragt man nochmal nach.

Und dann kann mans an den Anwalt geben oder nochmal schreiben/faxen.

Das man auf eine Email nicht innerhalb von 2 Stunden eine Antwort bekommt, sollte wohl klar sein. Man ist ja nicht der einzige Kunde, der ein Anliegen hat. Und seinen eigenen persönlichen Sachbearbeiten kann und will wohl niemand bezahlen.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Alex. am 17.02.2009, 20:37 Uhr
hallo,
bei uns war das gleiche problem bei condor (dienstag-flug auf sonntag geschoben). allerdings hatten sie auch kein problem (ich hab einfach nur nett nachgefragt ohne zu stressen), von diesem uns wieder auf einen donnerstag flug umzubuchen (hab auch sofort an die wochenendpreise in vegas gedacht). von daher würd ich es, sofern dir das passen würde, mal damit probieren. unter umständen gibt es dann auch noch die premium-economy

grüsse,
alex
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 17.02.2009, 20:45 Uhr

Klingt nach einer Rufnummer bei der Konzernmutter.

Warum sichs so schwer machen und irgendwelche Leute damit nerven, die u.U. gar nichts damit zu tun haben.
I.d.R. stellen die doch auch nur ans Servicecenter weiter. Gut, spart immerhin die Hotlinekosten.
Wenn man am Telefon auch mit Vorgesetzten nicht weiterkommt, schreibt man einen Brief und gut ist.

Und wenn man da nach einer angemessenen Frist nichts hört, fragt man nochmal nach.

Und dann kann mans an den Anwalt geben oder nochmal schreiben/faxen.

Das man auf eine Email nicht innerhalb von 2 Stunden eine Antwort bekommt, sollte wohl klar sein. Man ist ja nicht der einzige Kunde, der ein Anliegen hat. Und seinen eigenen persönlichen Sachbearbeiten kann und will wohl niemand bezahlen.

Hey TouringUSA,
ich bin ja nicht mal zu Vorgesetzen durchgekommen. Ich finde eine email könnte zumindest nach 3 Tagen dann mal beantwortet werden. Zumindest mit der Nachricht dass der Fall in Bearbeitung ist. Immerhin wurde mir die Frist gesetzt dass ich mich  bis zum 27.2. entschieden haben muss. Ich finde den Ton von dir jetzt sehr unangemessen. Niemals habe ich nach 2 Stunden eine Antwort erwartet. Woher nimmst du diese Behauptung??

Hallo Alex,
leider haben wir die Route bereits ziemlich fest geplant und müssten alle Reservierungen wieder rückgängig machen. Wir haben 23 Tage gebucht und fliegen Donnerstags zurück, wenn wir nun auch Donnerstags hinfliegen würden würden uns 2 Tage vorne fehlen. Aber das kann ich mir vorstellen dass die Condor damit kein Problem hat. Umgebucht wird man zuerst mal auf einen naheliegenden Termin, ist denen doch dann Recht wenn die Kunden sich freiwillig breit verteilen.
Aber danke für deine Tip.(Haben wir ja im lezten Jahr genauso gemacht wie du )

vielen Dank
Merengue
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: freddykr am 17.02.2009, 20:46 Uhr
Kenne ich nicht die Nummer...
wer ist das?

Trotz viel Druck und Recherche bin ich über die Hotline Nummer nicht hinausgekommen.

Vorwahl scheint auch Oberursel zu sein....
Nur kurz zur Info:
Das ist die Service Center Nummer von Condor, respektive Thomas Cook in Oberursel (Konzernsitz).
Die sind natürlich nur am Tag da, aber dort trifft man meist kompetentere Leute an, als beim Callcenter.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: TouringUSA am 17.02.2009, 21:04 Uhr
@merenque: Sorry für den Ton.
Ich gehe vll. etwas lockerer damit um, weil ich meine Rechte in der Beziehung kenne.

Ein Zeitlimit ist m.E. nicht bindend.

Wir hatten damals auch ein Zeitlimit, aber eher um planen zu können.
Letztlich haben wir die Kunden aber noch einen Tag vor Abflug umgebucht (sind wir auch zu verpflichtet gewesen).

Lass dich nicht ärgern, irgendwann wirst du eine gute Lösung bekommen...
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 18.02.2009, 14:10 Uhr
Hallo TouringUSA,

entschuldigung angenommen.
Per email hat sich immer noch niemand gemeldet. Aber dank freddykr habe ich doch tatsächlich gestern noch jemanden erreicht. Mal sehen was die nun für uns tun können. Waren wirklich wesentlich freundlicher und bemühter als an der Reservierungshotline.
Da hatte ich bei meinem ersten Anruf die Antwort bekommen: "Kennen sie Charter?"........................."Dann wissen sie doch was sie gebucht haben" :shock: :roll:
Soweit zur Servicewüste....

Noch eine Frage: Was meinst du mit "Zeitlimit m.E. nicht bindend?
Dass ich bis zum 27.2. storniert haben muss, sonst gilt die Buchung Economy für den umgebuchten Flug?

Ich habe es von der Dame schriftlich!
 
es tut sich einfach nichts....
da ich auch noch was anderes zu tun habe wäre es halt einfach schön wenn ich bald wüsste was ich alles umbuchen muss. Schliesslich muss ich auch gucken wie ich zum Flughafen komme und wenn ich nicht weiss welcher Abflug-und welcher Ankunftsflughafen....auch habe ich eine Menge Tiere versorgt zu wissen, das wäre schon schön wenn ich die Termine dann mal bald wüsste. Spontan reisen ist mit Beruf, Familie und Tieren nicht möglich.Das müsste doch auch die Condor verstehen.

so, danke für die Hilfe bisher
Merengue
bin bald soweit dass ich alles abblase....
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: michi137 am 18.02.2009, 15:06 Uhr
Also ganz ehrlich - bei dem was alles für dich dranhängt (kann ich verstehen, mir ginge es genauso), würde ich einen anderen Flug suchen, der am geplanten Termin fliegt, und den Condor-Flug stornieren. Klingt für mich am stressfreiesten und man müßte außer dem Flug nichts ändern.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: playmaker11 am 19.02.2009, 07:12 Uhr
Das Problem ist folgendes (und das ist ganz fies von Condor eingefädelt):
Sie müssen was tun und das machen sie auch, indem sie Dir ein Storno anbieten. Wohlwissend, daß das immer die schlechteste Alternative ist. Die zweite Alt. ist definitiv schlechter und eigentlich keine Alternative, weil sie nicht alle gebuchten Leistungen enthält, ist aber eben besser als Storno. Daher hoffen sie, daß sie Dir für viel Geld weniger verkaufen als vorher und haben einen Gewinn gemacht.
Rechtlich ist das leider i.O., weil sie Dir ja alternativ ein Storno anbieten.
Läßt Du Dich auf die Umbuchung ein, ist alles glaufen, Du hast keine Rechte mehr geltend zu machen, weil Du dem "Weniger" zugestimmt hast.
Dann lieber Storno und die Mehrkosten an Condor, zur Not mit Gerichtsverfahren.

Das mit der Frist halte ich für ein leere Drohung. Was wollen sie machen, wenn Du Dich nicht meldest ? Umbuchen ?
Können sie nicht, weil Du dem nicht zugestimmt hast (Schweigen ist eben keine Willenserklärung, auch wenn man Dir das immer vermitteln will) - im Zweifel kannst Du dem ja auch ausdrücklich widersprechen. Stornieren ? Dürfen sie aus gleichem Grund nicht.... Einseitig können sie gar nichts machen, außer der Alternativbuchung drin lassen und sich damit einen Platz blockieren....

Ich würde folgendes machen:
(schriftl.) der Umbuchung und auch einer Stornierung "widersprechen" und stattdessen auf eine Umbuchung auf Premium bestehen. Dazu gleich ankündigen, daß Du die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen wirst.
Zudem ankündigen, daß Du für den Fall, daß sie bis zum soundsovielten kein entsprechendes Angebot vorlegen, Dich nach einem geeigneten Flug einer anderen Gesellschaft umsehen wirst und auch die dabei entstehenden Mehrkosten bei Ihnen geltend machst.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 19.02.2009, 08:45 Uhr
Hallo playmaker,

vielen Dank, dass ist die Hilfe die ich mir erhofft hatte. Ich werde noch bis heute abend warten ob sie sich wie angekündigt bis heute was überlegt haben.
Bisher habe ich per email nur gesagt dass ich alles versuchen werde am 24.2 zu fliegen, aber nicht in der Economy.

Alternativ würde ich bereits nach einem anderen Flug suchen und die Mehrkosten würde Condor sicher gerne tragen.

Gar nicht melden ist ja nicht mehr, habe ja bereits reagiert weil ich doch wissen musste ob das ein Versehen ist dass auf der neuen Bestätigung still und leise keine PE bestätigt ist.
(Für den Hinflug) Die sind so schlau, die weisen einen ja nicht einmal darauf hin. Ich bin sicher das viele das übersehen. So wie im letzen Jahr habe ich erst nach Tagen gesehen dass sich die Flugplanänderung gar nicht allein auf die Uhrzeit bezog sondern auch auf das Datum. (Mir war direkt die deutlich andere Uhrzeit aufgefallen und dachte: Ach, so ....ein wenig später.....auf das Datum habe ich gar nicht geachtet.)

Wenn ich bis morgen nichts gehört habe werde ich unseren Firmenanwalt befragen, der ist zwar kein Anwalt für Reiserecht aber seine Frau ist in der Reisebranche tätig, darum weiss er dann doch eine Menge und wird mir sicher auch einen Anwalt für Reiserecht empfehlen können. Dann geht morgen das geplante Schreiben raus. Per Einschreiben Rückschein versteht sich  :wink:

Am Ende sagen die uns alles zu und die Maschine ist dann doch überbucht oder die PE. Was willst du dann am Abreisetag machen? Dann fliegst du doch erst mal.....und musst dich nachher darum streiten dass sie dir was zurückzahlen. Traurig Traurig wie das immer laufen muss...

danke
Merengue

Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Jack Black am 19.02.2009, 09:37 Uhr
Jetzt suche ich nach alternativen-kostenlos stornieren darf ich laut Condor nur bis zum 27.2.2009.

Mensch, freu Dich doch!! Das meine ich ernst und das hatte ich doch vor Wochen schon geschrieben:

Nimm die Stornierungsmöglichkeit an und buche stattdessen einen Flug nach Phoenix mit British Airways. Das ist nicht weit von Phoenix bis Las Vegas und falls Du Hotels umbuchen mußt, ist das kein Problem. Ich habe noch Deine Route in Erinnerung, das kriegst Du hin!

Und dann buchst Du bei British Airways die "World Traveller Plus", die ist um Welten besser als Condors Premium Economy und auch noch billiger! Kostet momentan ca. 1.100,- Euro p.P. inkl. aller Zuschläge.

Rein rechtlich hast Du zwar bestimmt den Anspruch darauf, dass Condor einen Ersatzflug besorgt - aber den Krampf tu Dir nicht an. Freu Dich wirklich auf die prima World Traveller Plus bei British Airways - der einzige Nachteil ist das Umsteigen in London. Aber seit Terminal 5 auch wirklich "funktioniert", liest man da auch keine schlechten Dinge mehr von.

Ich kann es Dir nur ans Herz legen und versprechen, dass Ihr den Flug geniessen werdet!

Grüße
Rainer

P.S.: British Airways fliegt jeden Tag - da kannst Du frei wählen, wie Du fliegen willst.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 19.02.2009, 10:41 Uhr
Phoenix.....
da hatte ich noch gar nicht drüber nachgedacht....dass BA besser ist hat mir meine bereits durch die "Welt" gereiste 18 jährige Tochter erklärt.

Danke für den Tip JackBlack.

Es sind nur die Nächte in Page fest gebucht. Und ich hatte mich ja bereits auf 2 Tage mehr Urlaub eingestellt. Das könnten wir gut hinbekommen.

Vielen Vielen Dank,

werde gleich mal recherchieren

Merengue


Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Jack Black am 19.02.2009, 12:07 Uhr
Ich habe mal bei BA geschaut, die Preise sind (leider) wieder etwas nach oben gegangen, sind aber immer noch akzeptabel. Phoenix scheint auch schon fast ausgebucht zu sein, aber Du kannst selbstverständlich auch nach Los Angeles fliegen, und natürlich ab Düsseldorf (wie Du weiter vorne auch erwägst).

Das würde momentan pro Person 1.231,- Euro in der Premium Economy (bzw. World Traveller Plus - das ist das gleiche) kosten. Dann entfällt die lästige Fahrt nach Frankfurt, dafür mußt Du eben in London umsteigen.

Ich weiß nicht, was Du für die Condor-Tickets bezahlt hast, aber es wird ungefähr das gleiche gewesen sein. Ich würde das an Deiner Stelle so machen, fliegt mit BA nach Los Angeles und sagt bei Condor ab.

Das hat noch einen weiteren Vorteil: wenn Du BA fliegst, dann lasst Euch auch gleich für deren Meilenprogramm eintragen ("Executive Club") und schon nur für diesen Flug bekommt jeder von Euch beiden ca. 13.500 Meilen gutgeschrieben. Und für nur 12.500 Meilen könnt Ihr beim nächsten Urlaub sogar schon ein Upgrade lösen - für eine Strecke (sinnvollerweise der Rückweg) ein Upgrade von World Traveller Plus in die Business Class: d.h. Du fliegst für den gleichen Preis auf dem Rückweg im Bett! Und wenn Du den Luxus für den Hinweg auch gerne hättest, kannst Du die fehlenden Meilen (man benötigt für beide Richtungen insgesamt 25.000 Meilen) für ca. 270,- Euro kaufen. D.h. Du fliegst dann effektiv für 1.500,- Euro beide Richtungen Business Class - das ist zwar viel Geld, aber wenn man sowieso schon ca. 1.200,- oder 1.300,- für Premium Economy bezahlt, kann man (wenn man es möchte) so günstig dauerhaft in die Business upgraden (denn für diesen Flug bekommst Du ja wieder 13.500 Meilen).

Schau Dir die Traveller Plus und auch die Business ("Club World") mal auf deren Webseite an:

Club World: http://www.britishairways.com/travel/cwexp/public/de_de
World Traveller Plus: http://www.britishairways.com/travel/world-traveller-plus/public/de_de

Da kann Condor nicht mithalten - und schon gar nicht mit der Business Class!

Grüße
Rainer
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 19.02.2009, 12:19 Uhr
Hallo Rainer,

du hast ja Recht!
Ich muss nur gucken ob ich das Auto umbuchen kann und wenn wie usw.....wenn ich L.A. oder Phoenix nehme muss ich auch einen Tag früher los damit ich nicht das Hotel in Page absagen muss (das bereits bezahlt ist für 2 Nächte)
So, die Mehrkosten könnte ich der Condor in Rechnung stellen wurde hier gemutmasst. Wenn die dann aber sagen würde, ja jetzt fliegen sie aber auch nicht mehr am ursprünglich gebuchten Datum...blablabla....dann kommen mit 1-2 Tagen mehr Reisezeit, Mietwagen (Stornokosten) usw. noch beträchtliche Kosten auf uns zu. Alles in allem würde ich schätzen mind. 500 Euro. Und das nur wenn ich die Flüge super günstig schnappen kann.
Herje, das hat jetzt schon soviel Zeit geraubt....ohne das sich was verändert hätte.  :roll:

Leider weiss ich "Thema Fluggastrechte" nicht inwiefern die nun meine Mehrkosten tragen müssen wenn ich gar nicht nach Las Vegas fliege. Wahrscheinlich gar nicht. Und dann fliege ich vielleicht doch lieber mit denen.....und beim nächsten Mal nur noch BA.

danke Rainer,
Susanne
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Jack Black am 19.02.2009, 17:32 Uhr
Also ich sehe das eigentlich noch ziemlich locker - der Urlaub selbst ist doch noch Monate entfernt.

Als erstes solltest Du überprüfen, ob Du das Hotelzimmer in Page umbuchen kannst. Wenn Du es direkt beim Hotel gebucht hast, Null Problemo.

Das Auto sollte auch problemlos umbuchbar sein. Selbst wenn es über einen Reiseveranstalter gebucht ist, Du cancelst ja nicht, sondern änderst lediglich den Ort der Abholung. Das sollte drei Monate im voraus auch kein Problem sein.

Das sollte alles nur sehr wenig, eigentlich gar nichts kosten. Selbst wenn, dann kannst Du immer noch Condor die Kosten aufbrummen, aber das muss ja nicht vor dem Urlaub abgeschlossen sein.

Wenn alles umzubuchen geht (falls es notwendig ist - vielleicht ist die Page Buchung ja gar nicht betroffen, das kann ich nicht beurteilen, wo finde ich denn nochmal Deinen Reiseplan?), dann solltest Du bei BA neue Flüge buchen und bei Condor canceln. Und dann hast Du den Ärger schon in wenigen Tagen vergessen.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: merengue am 19.02.2009, 21:14 Uhr
Hallo Rainer,

weil wir mit meiner Route usw. zu weit von den Fluggastrechten weg kommen habe ich dir pn geschrieben.

gruss
Merengue
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: playmaker11 am 20.02.2009, 07:33 Uhr
Hallo,

was die an Mehrkosten tragen ist klar.
Du mußt immer den ursprünglichen Zustand (also die Kosten die entstanden wären, wenn Du - wie gebucht - geflogen wärst) mit dem Zustand vergleichen, den sie Dir berechtigt anbieten. D.h. wenn sie Dir anbieten 2 Tage vorher zu fliegen, müssen sie auch die Mehrkosten dafür übernehmen (2x Hotel, 2 Tage Mietwagen + eigentlich noch Spesen für die Tage) - ob Du nun tatsächlich mit denen fliegst oder mit BA ist dann erstmal wurst....
Was nicht geht, ist jetzt ganz anders zu buchen und die Kosten dann abrechnen.
Immer auch dran denken, wenn Du stornieren kannst, mußt Du diese Möglichkeit immer erstmal in Anspruch nehmen, die Kosten für ein nicht storniertes, aber stornierbares Hotel müssen sie nicht tragen.

Mit dem Flug hast Du insoweit das Problem, daß Du nachweisen mußt, daß es eben keinen Flug mehr zum ursprünglichen Ziel gab oder dieser noch teurer als zu dem nun angeflogenen Ziel wäre. Im letzteren Falle hast Du den Schaden gering gehalten, wie es Deine Pflicht ist.
Ist der Flug nach Vegas billiger als nach PHX, könntest Du auf den Mehrkosten sitzen bleiben.
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 20.02.2009, 08:34 Uhr
In der Zwischenzeit habe ich nur noch einen Hinflug. Und zwar den geänderten mit Delta. So sollte es ja auch sein.

Trotzdem gibt´s da noch was, was mich stutzig macht:

Wenn ich mir bei NW unter meiner Buchnungsnummer meine Receipts (eTickets) aufrufe, finde ich zwar auch dort nur noch den einen Hinflug. Dann - quasi im "Kleingedruckten" - jedoch noch dieses hier:

Receipt Information for your E-Ticket Number(s): 0127199xxxxx6  - 0127199xxxxx7
E-Ticket Issue Date:  xxxxxx 08, 2008
Flight    Origin-Destination    Date    Fare Basis Code    Status
NW 0051   FRA-DTW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 1114   DTW-RSW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 0425    MCO-DTW    xxMay2009   VLSXDE     Available
NW 0052    DTW-FRA    xxMay2009   VLSXDE     Available


Hier stehen sie also immer noch, die "alten" (sprich: "originalen") Hinflüge mit NW (nicht aber der Delta Hinflug). Hat das irgendwas zu bedeuten oder muß ich mir deswegen Gedanken machen?
Die Delta-Flüge erscheinen ansonsten auch als "confirmed"

Vielleicht nochmal kurz zu meiner "Angelegenheit" zurück:

Wenn ich auf der NW-Website meine Buchungsnummer aufrufe, erscheinen dort - für den Hinflug - die geänderten Delta-Flüge.

Die eTicket-Nummern (Receipt-Nummer) entsprechen jedoch weiterhin der ursprünglichen, originalen Buchung.

ORBITZ hat mir schon vor mehreren Tagen mitgeteilt, dass ich innerhalb von 24-48h auch neue eTicket-Nummern erhalten würde. Davon weiß nur NW offenbar nichts (?)

Ist es richtig, dass mit einer Flugänderung - so wie in meinem Fall - immer auch neue Ticket-Nummern vergeben werden?

Was würde beim Check-in am Schalter passieren, wenn dort mit den ausgedruckten eTickets der ursprünglichen Buchung erscheinen würde? Eigentlich doch nichts, oder? Die würden mir doch sicher auch so die "richtigen" Bordkarten geben.

Es kann doch auch nicht angehen, dass ich alle 2 Tage bei NW beine Buchung checke. Wenn sich etwas gravierenden an der Buchung ändert, würde ich erwarten, dass mich die Airline bzw. Orbitz von sich aus entsprechend informiert. Liege ich falsch?
Titel: Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
Beitrag von: michi137 am 20.02.2009, 08:41 Uhr
Bei den eTickets gehts doch in erster Linie um die Karte, mit der man gebucht hat. Von mir wollte noch nie jemand den Ausdruck sehen, ich wurde immer nur nach der Karte gefragt.
Bei mir gabs kürzlich auch eine Änderung (allerdings nur der Flugnummer) und ich bekam auch keine neue Ticketnr.