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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: mrh400 am 02.03.2011, 14:30 Uhr
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Hallo,
laut LG Frankfurt darf der Flug nicht verweigert werden, wenn man die bei der Buchung eingesetzte Kreditkarte nicht bei sich hat.Quelle (http://de.news.yahoo.com/2/20110302/tts-fehlende-kreditkarte-kein-grund-zur-c1b2fc3.html)
kann meinethalben auch in "Aktuelles" verschoben werden.
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Gutes Urteil, diese Frage habe ich mir öfters schon gestellt. Eigenartigerweise mußte ich allerdings noch nie die Kreditkarte vorlegen (obwohl es ausdrücklich im E-Ticket vermerkt ist).
Ein konkreter Fall scheint nicht zugrunde zu liegen, wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Verbraucherschutz "präventiv" geklagt.
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Ein konkreter Fall scheint nicht zugrunde zu liegen, wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Verbraucherschutz "präventiv" geklagt.
Doch, es gab einen Beispielfall (Iberia).
Siehe hier: http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1047
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Ein ähnlich gelagerter Fall:
ich bestellte einen Mietwagen von AVIS am Flughafen in Rom.
Dort angekommen legte ich meine Kreditkarte vor (Mastercard). Zwischen der Reservierung und der Abholung des Fahrzeugs -einige Monate- fand ein Wechsel der Karte von Normal auf Gold statt. Mir wurden deshalb die Konditionen verweigert, die bei der Buchung gültig waren und die Abholung des Fahrzeugs galt als Neuabschluss des Vertrags. Natürlich zu schlechteren Konditionen. Fazit: Nie wieder AVIS