Die EU hat Ergänzungen zu den EU Fluggastrechten veröffentlicht, mit der Streitfälle vermieden werden sollen.
Besonders hervorzuheben sind:
- Entschädigung bei Verspätung: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden am Endziel.
- Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer großen Verspätung bei der Ankunft wegen verpasster Anschlussflüge.
- Außergewöhnliche Umstände: verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs oder durch den Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug oder einem Gerät verursacht werden und in denen die Fluggesellschaften bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der Entschädigungszahlung freigestellt sind.
- Bei außergewöhnlichen Umständen zu treffende Maßnahmen: der Anspruch auf Unterstützung und Betreuung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der Aschewolke im Jahr 2010.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2147_de.htmRichtlinien:
http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/news/doc/2016-06-10-better-enforcement-pax-rights/c(2016)3502_de.pdf