phew, danke Flicker, das beruhigt mich
den reisepass habe ich vor 2 wochen beantragt und kann den kommende woche abholen.
wie ist es eigentlich mit dieser klausel (s.u.), muss das wirklich gemacht werden? irgendwie hab ich davon noch nie etwas gelesen, wenn ich in den urlaub geflogen bin, oder vielleicht einfach nicht drauf geachtet
"Flüge sind grundsätzlich spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Rück- und Weiterflugdatum
bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen, andernfalls kann ein Anspruch auf
Beförderung entfallen."