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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: pxl am 27.10.2010, 08:40 Uhr

Titel: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: pxl am 27.10.2010, 08:40 Uhr
Hab letztens was in der Zeitung gefunden..
Fällt ein geplanter Flug aus, hat man Anrecht auf bis zu 600€ Entscädigung p.P.  :shock:

Da unser Urlaubsstart dieses Jahr ( http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=48110.msg637815#msg637815 )
durch Delta mit allerlei Unanhemlichkeiten einen erst Tag später startete, würde das zutreffen!

Hat diese Entschädigung schon mal jemand erfolgreich erstritten?

im Internet gibts zB Seiten wie EUclaim (http://www.euclaim.de/AboutUs.aspx) oder Anwalt.de die kostenlos einen Vorabscheck machen ob ein Erfolg in Aussicht wäre...
EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg.

Immerhin hat Delta mit ihrer Schrott-Boing unseren Urlaub um einen Tag minimiert  :|
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: BeateR am 27.10.2010, 09:57 Uhr
Hallo,

da würde ich einfach mal an Delta einen schönen Brief schreiben und meine Forderungen klarlegen, unter Bezugnahme auf dieses neue Recht. Dann wirst Du schon sehen, wie die reagieren und kannst Dir immer noch weitere Schritte überlegen.

Gruss Beate
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 27.10.2010, 10:55 Uhr
EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg.

Auf welcher Rechtsgrundlage die das dürfen würde mich mal interessieren. In Deutschland ist ein Honorar in Abhängigkeit des Erfolgs nicht erlaubt, es gibt stattdessen eine einheitliche Gebührenordnung (Brago).

Unabhängig davon solltest Du nicht mehr viel Zeit verlieren, denn die Verjährungsfrist setzt mit Deiner Rückkehr ein und beträgt für Reisemängel nur 4 Wochen. In dieser Zeit mußt Du zumindest den Mangel reklamieren. Ich würde eine anwaltliche Beratung einholen, ob Du dann auch anwaltlich vertreten sein willst (bei dem geringen Streitwert nicht unbedingt notwendig) kannst Du dann immer noch entscheiden.

Die von Delta angebotene Ausgleichsleistung erscheint mir sehr "übersichtlich".
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: playmaker11 am 27.10.2010, 12:21 Uhr
EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg.

Auf welcher Rechtsgrundlage die das dürfen würde mich mal interessieren. In Deutschland ist ein Honorar in Abhängigkeit des Erfolgs nicht erlaubt, es gibt stattdessen eine einheitliche Gebührenordnung (Brago).

Doch es ist erlaubt. Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag. Eine - wie auch immer geartete - Vergütungsordnung ist hier nicht zwingend.
Es ist genauso als wenn Du mit Deiner Putzfrau 10,-€/ Stunde vereinbarst (andere geben 20,-€ oder einen Fixbetrag pro Monat oder oder oder) - frei zu vereinbarendes Honorar. § 611 BGB.

Die nächste Frage die sich mir stellt ist, ob Delta übehaupt unter die genannte EU- Richtlinie fällt.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: freddykr am 27.10.2010, 12:54 Uhr
Die nächste Frage die sich mir stellt ist, ob Delta übehaupt unter die genannte EU- Richtlinie fällt.
Ja, fällt sie auf den Strecken ex-EU. ;-)
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 27.10.2010, 13:17 Uhr
Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag.

Genau das ist Frage (Du hast offensichtlich einen Vertrag vorliegen). Wenn es nämlich eine anwaltliche Vertretung vor Gericht ist, gilt nicht §611 sondern § 49b Abs. 2 BRAO, wonach eine Vergütung abhängig vom Erfolg nicht zugelassen ist. Da dürfte eine ziemliche Grauzone sein wobei EUClaim möglicherweise nur als Vermittler o.ä. auftritt.

So oder so rausgeworfenes Geld, ich würde das selbst einfordern oder einen Anwalt beauftragen.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: USAflo am 27.10.2010, 13:53 Uhr
In Deutschland ist ein Honorar in Abhängigkeit des Erfolgs nicht erlaubt, es gibt stattdessen eine einheitliche Gebührenordnung (Brago).

Unabhängig davon solltest Du nicht mehr viel Zeit verlieren, denn die Verjährungsfrist setzt mit Deiner Rückkehr ein und beträgt für Reisemängel nur 4 Wochen. In dieser Zeit mußt Du zumindest den Mangel reklamieren.


Zumindest diese zwei Dinge will ich der Ordnung halber noch schnell richtig stellen:

Die "alte" Brago gilt nicht mehr, es gilt nun das RVG. Und das Reisemängelrecht gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebestandteile, wie einen Flug, sondern nur wenn ein Reise-"Paket" gebucht wird, so dass die 4-Wochenfrist hier wohl nicht gilt.

@pxl
schreib erstmal Delta unter Hinweis auf die EU-Verordnung an und schildere die Verspätung und was du an Leistungen bisher bekommen hast und das du die entsprechende Geldentschädigung forderst. Dann kannst du ja sehen, wie Delta reagiert. Ich müßte aber nochmal in der Verodnung nachlesen, ob es die Geldentschädigung nicht nur bei Annulierungen gibt und bei Verspätungen eben nur Übernachtung und Verpflegung usw. Ich meine dass das so ist.

Edit:
Habe das gerade mal nachgelesen. Selbst bei großen Verspätungen gibt es "nur" Unterstützungsleistungen aber nicht einen Ausgleichsanspruch. Welche Unterstützungsleistungen du bekommen hast und welche du hättest erhalten müssen, musst du mal mit der EU-VO abgleichen (dort Artikel 6, 8 und 9):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Wenn du dann ncoh einen weiteren Schaden wegen der Verspätung hattes (z.B. Stornokosten eines Hotels oder so), kannst du die auch noch geltend machen (vgl. Artikel 12).

Tschau
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 27.10.2010, 14:10 Uhr
Edit:
Habe das gerade mal nachgelesen. Selbst bei großen Verspätungen gibt es "nur" Unterstützungsleistungen aber nicht einen Ausgleichsanspruch. Welche Unterstützungsleistungen du bekommen hast und welche du hättest erhalten müssen, musst du mal mit der EU-VO abgleichen (dort Artikel 6, 8 und 9):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Das kann nicht sein (Dein Text ist auch von 2004, das Urteil beruft auf Gesetzesänderungen von 2005), laut EuGH (Urteil vom 19. November 2009) hat man einen Entschädigunganspruch (explizit "Ausgleichszahlungen") bereits ab 3 Stunden Verspätung, zzgl. Verpflegungsleistung und ggf. Übernachtungskosten (bei min. 4 Stunden Verspätung).

Eine sehr informative Seite befasst sich hier mit dem Urteil, den Folgen und der persönlichen Vorgehensweise: http://blog.billigfluege.de/2009/11/entschaedigung-verspaetung-reiserechtrichtig-reklamieren/

Demnach steht pxl (und seiner Begleitperson) auf Grund der großen Entfernung eine Entschädigung i.H.v. 600,-€ zu, zzgl. die bereits erbrachten Versorgungsleistungen. Da lohnt es sich ganz bestimmt nachzuhaken.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: playmaker11 am 27.10.2010, 14:33 Uhr
Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag.

Genau das ist Frage (Du hast offensichtlich einen Vertrag vorliegen). Wenn es nämlich eine anwaltliche Vertretung vor Gericht ist, gilt nicht §611 sondern § 49b Abs. 2 BRAO, wonach eine Vergütung abhängig vom Erfolg nicht zugelassen ist. Da dürfte eine ziemliche Grauzone sein wobei EUClaim möglicherweise nur als Vermittler o.ä. auftritt.

So oder so rausgeworfenes Geld, ich würde das selbst einfordern oder einen Anwalt beauftragen.
Nö habe ich nicht vorliegen, ist aber wurscht.
denn
a) kann ich auf der Homepage nicht sehen, daß es sich um eine Anwaltliche - Dienstleistung handelt, so daß ich eher mal davon ausgehe, daß eine Abrechnung nach RVG wegen dem RDG schon nicht in Betracht kommt und es sich daher um eine Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB handelt. Allerdings darf hier die Frage erlaubt sein, ob diese nach RDG zulässig ist (aber das werden wir nicht klären können).
aber wie dem auch sei:
b) kann ich mit meinem Mandanten mittlerweile Vergütungsabrede treffen (hoch lebe das RVG). Das alte Verbot (quota litis) wird mittlerweile aufgeweicht wenn das RVG_E Erfolgkomponenten vorsieht z.B. Nr. 1000 RVG-E oder VV 1002 und 4141. Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede". 
Was ich gegenüber dem Schädiger (hier der Airline) abrechne ist eine andere Sache. Wenn ich mich als Mandant nicht darauf einlassen will, muß ich ja nicht und kann mich auf das RVG berufen.
Es ist mittlerweile sogar nicht unüblich (ich hab aktuell gerade eine solche Abrede eine hannoverschen RA vor mir liegen - 20% sämtlicher durchgesetzter Zahlungen) - wobei ich die Abrede, so wie sie mir vorliegt für einen Verstoß gegen § 49b BRAO halte. 
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: mrh400 am 27.10.2010, 14:45 Uhr
Hallo,
Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag.

Genau das ist Frage (Du hast offensichtlich einen Vertrag vorliegen). Wenn es nämlich eine anwaltliche Vertretung vor Gericht ist, gilt nicht §611 sondern § 49b Abs. 2 BRAO, wonach eine Vergütung abhängig vom Erfolg nicht zugelassen ist. Da dürfte eine ziemliche Grauzone sein wobei EUClaim möglicherweise nur als Vermittler o.ä. auftritt.

So oder so rausgeworfenes Geld, ich würde das selbst einfordern oder einen Anwalt beauftragen.
wie leicht auf deren Seite nachzulesen ist, handelt es sich nicht um eine anwaltschaftliche Vertretung, sondern um ein Inkassounternehmen. Das darf mit Dir im Prinzip vereinbaren, was es will, auch eine quotale Auszahlung im Erfolgsfall. Wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird ein (dritter) Anwalt eingeschaltet und von EUClaim bezahlt (nach welchen standesrechtlich zulässigen Bedinungen auch immer). Das Kostenrisiko für den Anwalt liegt somit bei denen (ähnlich wie bei einer Rechtsschutzversicherung).
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: 007monipenny am 27.10.2010, 14:50 Uhr
aloha,

ich bin am sonntag aus memphis zurückgeflogen (ebenfalls delta)... eigentlich sollten wir samstag um 19.20 uhr starten, waren schon gegen 15.30 am flughafen (auto vorher abgegeben) und man sagte uns, die maschine würde erst um 22 uhr starten, wir könnten ruhig noch mal den flughafen richtung stadt verlassen *hust*... super, so ohne auto...  als entschädigung gab man uns einen 6 $ gutschein pro person (unsere bekannten kamen 30 min. später und bekamen jeweils einen gutschein über 10 $  :shock:)

wir gingen dann auch um 21.30 an bord (verabschiedeten uns leider brav bei der passkontrolle / zoll von unserem trinken) und warteten... und warteten...   ständig gab es durchsagen vom kapitän, dass man den fehler bisher nicht gefunden hat, oder, dass fed ex nun ein neues teil bringt (die tankanzeige war defekt), um dann gegen 23.30 wieder das flugzeug verlassen zu dürfen, aber nur in den boardingraum, der abgegrenzt war.  im flughafengebäude war eh seit ca. 19 uhr alles geschlossen.

wir flogen dann letztendlich gegen 1.30 uhr nach 6 stunden verspätung aus memphis ab. der anschlussflug war natürlich hinfällig...
und die erste "verpflegung" bekamen wir dann auch erst, nachdem wir in entsprechender höhe waren.

der flug verlief dann ohne weitere zwischenfälle. wir sollten uns dann an eine art von kiosk selbst um eine neue bordingcard kümmern. natürlich für einen flug am anderen tag :|...   ich akzeptierte nicht, denn ich wollte nicht in amsterdam bleiben sondern heim! irgendwie... sei es über bremen, hamburg oder berlin, wenn hannover nicht funktioniert (war angeblich ausgebucht... obwohl man uns in memphis sagte, wir könnten die 21 uhr maschine nehmen... aber diese dann für uns zu buchen, dafür war man wohl zu bl... ähm  ja...   )

ein netter herr von klm probierte hin und her und entschuldigte sich mehrmals. vor allem auch für die delta-kollegen in memphis, die äußerst unkooperativ und unfreundlich waren.

schließlich setzte er uns dann in die 21 uhr maschine nach hannover und sagte, wir sollen früh dort sein, sie sei überbucht. es ging alles gut, es waren sogar noch 5 plätze frei.

ein koffer kam aus amsterdam nicht mit, der wurde dann montag nachmittag gebracht.

in der maschine von memphis nach amsterdam wurden von den stewardessen dann coupons an die reisenden verteilt. "please accept our apologies" steht drauf.  20.000 delta air /klm oder airfrance meilen oder 200 $ pro person.

jetzt bin ich ein wenig überfragt, was ich machen soll... akezeptieren?  und wenn ja, was ist besser (ich bin zwar besitzer einer flying blue karte, aber erst seit dieser reise) ich habe so gar keine vorstellung.

was würdet ihr tun?

liebe grüße

monika

Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: freddykr am 27.10.2010, 14:54 Uhr
Ihr seit mit Delta zurück geflogen.
Da Delta keine EU-Airline ist, gilt ex-USA die EU-Verordnung nicht.

Hier kommen maximal US-Verodnungen zum Tragen, die aber bei weitem nicht die Ausmaße der EU-Verordnung annehmen.
Dazu müsstest Du diese noch in den USA durchsetzen.

Ergo: Am besten akzeptieren. Mehr wird es nicht geben.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 27.10.2010, 15:41 Uhr
Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede".

Eben - und ca. 1/3 von nichts ist nichts.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: USAflo am 27.10.2010, 15:43 Uhr
Edit:
Habe das gerade mal nachgelesen. Selbst bei großen Verspätungen gibt es "nur" Unterstützungsleistungen aber nicht einen Ausgleichsanspruch. Welche Unterstützungsleistungen du bekommen hast und welche du hättest erhalten müssen, musst du mal mit der EU-VO abgleichen (dort Artikel 6, 8 und 9):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Das kann nicht sein (Dein Text ist auch von 2004, das Urteil beruft auf Gesetzesänderungen von 2005), laut EuGH (Urteil vom 19. November 2009) hat man einen Entschädigunganspruch (explizit "Ausgleichszahlungen") bereits ab 3 Stunden Verspätung, zzgl. Verpflegungsleistung und ggf. Übernachtungskosten (bei min. 4 Stunden Verspätung).

Eine sehr informative Seite befasst sich hier mit dem Urteil, den Folgen und der persönlichen Vorgehensweise: http://blog.billigfluege.de/2009/11/entschaedigung-verspaetung-reiserechtrichtig-reklamieren/

Demnach steht pxl (und seiner Begleitperson) auf Grund der großen Entfernung eine Entschädigung i.H.v. 600,-€ zu, zzgl. die bereits erbrachten Versorgungsleistungen. Da lohnt es sich ganz bestimmt nachzuhaken.

du hast insoweit Recht, als dass es tatsächlich ein Urteil des EugH gibt, der Verspätungen den Annulierungen (entgegen dem eigentlichen Wortlaut der weiterhin geltenden EU-Verordung aus 2004) gleichstellt (das Urteil aus 2009 war mir so nicht bekannt, habe aber auch nur oberflächlich gesucht):
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,662187,00.html
http://lexetius.com/2009,3346 (das Urteil in Textform)

Interessant für pxl ist auch noch, dass aus dem Urteil hervorgeht, dass  sich die Fluggesellschaft aufgrund technischer Probleme nicht exkulpieren kann.

Also pxl, ich würde es auf jeden Fall geltend machen!
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: mrh400 am 27.10.2010, 16:02 Uhr
Hallo,
Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede".

Eben - und ca. 1/3 von nichts ist nichts.
es handelt sich aber wie bereits dargestellt nicht um eine anwaltschaftliche Tätigkeit. Der ggfs. eingeschaltete (dritte) Anwalt bekommt sein Honorar. Das zahlt allerdings das Inkassounternehmen. Das ist eher eine Art Rechtsschutzversicherungsleistung - wobei sich dann auch hier die Frage stellt, inwieweit das zulässigerweise angeboten wird.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: 007monipenny am 27.10.2010, 16:05 Uhr
Ihr seit mit Delta zurück geflogen.
Da Delta keine EU-Airline ist, gilt ex-USA die EU-Verordnung nicht.

Hier kommen maximal US-Verodnungen zum Tragen, die aber bei weitem nicht die Ausmaße der EU-Verordnung annehmen.
Dazu müsstest Du diese noch in den USA durchsetzen.

Ergo: Am besten akzeptieren. Mehr wird es nicht geben.

pxl ist auch mit delta geflogen... das würde heißen, dass die ganze diskussion hier eigentlich hinfällig ist hmmm
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 27.10.2010, 16:08 Uhr
es handelt sich aber wie bereits dargestellt nicht um eine anwaltschaftliche Tätigkeit.

Ja, ist ja gut, das wissen wir doch längst. Keine Sorge, haben wir gelesen. Dennoch ist 1/3 von nichts wiederum nichts.

Und da Wiederholungen offensichtlich in zu sein scheinen: ich würde es so oder so selbst durchziehen und nicht so einem Inkassounternehmen überlassen. Verlorenes Geld, die Rechtslage ist zu eindeutig.

Es scheitert hier allenfalls am Nachweis, aber den kann auch das Inkassounternehmen nicht nachträglich liefern. Ich hoffe für pxl, dass es daran nicht scheitert,
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 27.10.2010, 16:09 Uhr
pxl ist auch mit delta geflogen... das würde heißen, dass die ganze diskussion hier eigentlich hinfällig ist hmmm

Nein, zum Glück nicht. Die Richtung spielt auch eine Rolle.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Inspired am 27.10.2010, 16:16 Uhr
Ich schließe mich mal an:

Mein Flug LAS - DEN - FRA am 11.11. ist umgebucht worden, heimlich still und leise. Es sollte lt. Umbuchung so gehen: LAS - DEN am 11., dann erst am 12. DEN - FRA.

Das habe ich rein zufällig beim Einchecken für den Hinflug bemerkt. Für mich ist es subjektiv nun erst einmal ein gewonnener Urlaubstag, denn auf die Frage, ob man mich über eine andere Verbindung am 11. fliegen lassen soll oder ob ich erst am 12. oder schon am 10. fliegen will, entschied ich mich für den 12.

Unabhängig davon, dass ich´s schön so finde, wüsste ich nun auch gerne, wie es denn da theoretisch aussähe?
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: mrh400 am 27.10.2010, 16:42 Uhr
Hallo,
Ja, ist ja gut, das wissen wir doch längst. Keine Sorge, haben wir gelesen.
sehr wohl Majestät  :wink: :lol:

Dennoch ist 1/3 von nichts wiederum nichts.
Das habe ich nicht bestritten - es ist halt ein erlaubtes Nichts, weil nicht den weiter oben zugrundegelegten Regeln unterworfen.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: USAflo am 27.10.2010, 16:46 Uhr
Ich schließe mich mal an:

Mein Flug LAS - DEN - FRA am 11.11. ist umgebucht worden, heimlich still und leise. Es sollte lt. Umbuchung so gehen: LAS - DEN am 11., dann erst am 12. DEN - FRA.

Das habe ich rein zufällig beim Einchecken für den Hinflug bemerkt. Für mich ist es subjektiv nun erst einmal ein gewonnener Urlaubstag, denn auf die Frage, ob man mich über eine andere Verbindung am 11. fliegen lassen soll oder ob ich erst am 12. oder schon am 10. fliegen will, entschied ich mich für den 12.

Unabhängig davon, dass ich´s schön so finde, wüsste ich nun auch gerne, wie es denn da theoretisch aussähe?

ich vermute mal, dass du mit einer US-Fluggesellschaft fliegst. Und da auch der Abflugort nicht in der EU (sondern in den USA) liegt gilt die EU-Verordnung und auch die EuGH-Rechtsprechung nicht.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: djohannw am 27.10.2010, 17:08 Uhr
DEN-FRA ist gestrichen worden, und die Strecke bedient nur Lufthansa, also wäre die Regelung durchaus anzuwenden. Allerdings hat man dies mehr als 14 Tage vor Abflug bekannt gegeben, so dass die Ansprüche auf eine Ausgleichzahlung nicht gegeben sind.

Angesichts der Tatsache, dass man ihr die Wahl gelassen hat, ob sie am selben Tag über eine andere Verbindung oder einen Tag später fliegen möchte, wird auch keine Erstattung zusätzlicher Hotelkosten fällig...

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Inspired am 27.10.2010, 17:18 Uhr
Danke schön, hab´s mir schon gedacht. Das wäre auch zu sehr wie Schlaraffenland gewesen!
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: playmaker11 am 27.10.2010, 17:47 Uhr
Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede".

Eben - und ca. 1/3 von nichts ist nichts.
Du weißt nicht was no-win-no-fee- Abrede bedeutet, das ist nämlich das genaue Gegenteil von dem was hier zur Rede steht.
Aber wie auch mrh400 schon sagte, es geht nicht um den Geltungsbereich der BRAO und des RVG, da keine anwaltliche Tätigkeit vorliegt.

Ich gebe Dir allerdings recht, wenn Du sagst: lieber gleich zum RA, denn Inkassounternehmen können eigentlich gar nichts machen außer blöden Briefen (schreiben).
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: 007monipenny am 27.10.2010, 18:17 Uhr
für nicht - eu - fälle:

http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/uploads/media/Montrealer_Uebereinkommen_07.pdf
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 27.10.2010, 18:39 Uhr
Du weißt nicht was no-win-no-fee- Abrede bedeutet

Wenn no-win-no-fee nicht mit kein-Sieg-kein-Honorar zu übersetzen ist, hast Du Recht. Ansonsten verstehst Du wohl nicht, war hier zur Rede steht.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: wolfi am 27.10.2010, 19:43 Uhr
Von diesem "Warschauer Abkommen" ist ja oft die Rede - dass das aber schon 1929 verfasst wurde - das hätte ich wirklich nicht gedacht ...
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: playmaker11 am 28.10.2010, 07:33 Uhr
Du weißt nicht was no-win-no-fee- Abrede bedeutet

Wenn no-win-no-fee nicht mit kein-Sieg-kein-Honorar zu übersetzen ist, hast Du Recht. Ansonsten verstehst Du wohl nicht, war hier zur Rede steht.
Du hast es richtig übersetzt, aber darum gehts hier nicht, weil no-win-no-fee nicht den Fall bezeichnet den wir hier haben (27% "Gewinnbeteiligung). Was EUclaim hier macht nennt sich quota litis.
No-win-no-fee bedeutet nur, daß der RA auch im Falle des Unterliegens gehalten ist Gebühren zu kassieren.
Das macht EUclaim hier aber nicht denn EUclaim nimmt a) 25,- EUR Bearbeitungsgebühr und b)
Zitat
Insofern stellt EUclaim den Auftraggeber von den Kosten frei.
, was bedeutet, daß zwar Kosten anfallen, diese aber nicht weiter berechnet werden.

Beide Fälle können nebeneinander stehen (27% Gewinnbeteiligung und für den Fall, daß keine Zahlung erfolgt, auch kein Honorar), müssen aber nicht (25% Gewinnbeteiligung und für den Fall, daß keine Zahlung erfolgt die gesetzlichen Gebühren).

Wobei es hier in D ja auch immer zu bedenken gibt, daß der Anspruchsgegner (hier Delta) im Falle des Erfolges die RA - Gebühren (anteilig) zu übernehmen hat (was natürlich auch entsprechend für meine Freunde vom Inkassodienst und deren Gebühren gilt). Hier stünde dem RA - bei einer tatsächlichen Zahlung von ~ 600,- EUR - ein Honorar von rd. 83,- EUR nach RVG zu. Nach der Abrede von EUclaim allerdings ~ 150,- EUR. Den Rest kann sich jeder denken.


p.S.: Euclaim nimmt 27% Erfolgshonorar (http://www.euclaim.de/Conditions.aspx (http://www.euclaim.de/Conditions.aspx))
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: pxl am 28.10.2010, 09:23 Uhr
Scheint viele zu betreffen?

Hier nochmal der Zeitungsartikel (k.A. aus welcher Zeitung der war  :roll: )
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 28.10.2010, 09:28 Uhr
Du hast es richtig übersetzt, aber darum gehts hier nicht

Doch, darum und NUR darum geht es mir.

Das magst Du anders interpretiert haben, aber dennoch geht es MIR (und ich habe die Frage aufgeworfen) nur darum. Ausschließlich.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: playmaker11 am 28.10.2010, 10:46 Uhr
Zitat
Doch, darum und NUR darum geht es mir.

Das magst Du anders interpretiert haben, aber dennoch geht es MIR (und ich habe die Frage aufgeworfen) nur darum. Ausschließlich.
Ja nee - is klahhhh.
Um nicht zu sagen, daß Du als juristischer Laie mal wieder über Sachen gesprochen hast dei Du nicht verstanden hast - bzw. wo Du schlicht was durcheinander gebracht hast.... :lol: :lol: :lol: :lol:

Nur mal zur Verdeutlichung:
Zitat
Genau das ist Frage (Du hast offensichtlich einen Vertrag vorliegen). Wenn es nämlich eine anwaltliche Vertretung vor Gericht ist, gilt nicht §611 sondern § 49b Abs. 2 BRAO, wonach eine Vergütung abhängig vom Erfolg nicht zugelassen ist. Da dürfte eine ziemliche Grauzone sein wobei EUClaim möglicherweise nur als Vermittler o.ä. auftritt.

Auf welcher Rechtsgrundlage die das dürfen würde mich mal interessieren. In Deutschland ist ein Honorar in Abhängigkeit des Erfolgs nicht erlaubt, es gibt stattdessen eine einheitliche Gebührenordnung (Brago).
Die Fettmarkierungen sind von mir.
Hier gings Dir ziemlich deutlich um die quota litis und nix anderes.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 28.10.2010, 11:32 Uhr
Du hast einfach keine Ahnung von Aussagenlogik und bedingte Ereignisse. Das ist das Problem. Sonst nichts.

P.S.: Erkläre doch mal, warum bei "no-win-no-fee" eine Honorarzahlung unabhängig vom Erfolg ist.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: freddykr am 28.10.2010, 11:39 Uhr
Könnt Ihr beide Euren persönlichen Zwist bitte per PN austragen? Danke.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: playmaker11 am 29.10.2010, 07:02 Uhr
Ja freddy könnten wir, aber es macht keinen Sinn. JB ist eben nicht mehr als Hobby- Jurist, meint aber hier immer entsprechende Ratschläge loswerden zu müssen und sieht es nicht mal ein wenn er daneben gelegen hat. Von daher machts keinen Sinn.
Im übrigen versuche ich hier nur die falschen Aussagen gerade zu rücken, denn sicher sollte es nicht Anspruch des Forums sein hier fehlerhafte Aussagen zu veröffentlichen und einfach - wider besseren Wissens- stehen zu lassen.

Zitat
Erkläre doch mal, warum bei "no-win-no-fee" eine Honorarzahlung unabhängig vom Erfolg ist.
Das war nie die Frage.
Nochmal: "no-win-no-fee" bedeutet überhaupt keine Kohle ohne Erfolg. Das ist definitiv verboten.
EUclaim nimmt aber immer mind. 25, - EUR "Bearbeitungsgebühr" und 25% vom Erfolg. Das ist aber eben gerade nicht "no-win-no-fee", sondern "quota litis".
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 29.10.2010, 10:01 Uhr
Das war nie die Frage.

Doch. Nur.

Nochmal: "no-win-no-fee" bedeutet überhaupt keine Kohle ohne Erfolg. Das ist definitiv verboten.

Na also, sind wir doch einer Meinung.

EUclaim nimmt aber immer mind. 25, - EUR "Bearbeitungsgebühr" und 25% vom Erfolgs

Das hast Du dann nachgeschaut - das stand nicht zur Debatte und war nicht meine Frage. Ich habe ausschließlich Bezug genommen auf die pauschale Formulierung "EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg." Das und nur das stand zur Diskussion:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=48512.msg644096#msg644096
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: mrh400 am 29.10.2010, 10:16 Uhr
Hallo,
Ich habe ausschließlich Bezug genommen auf die pauschale Formulierung "EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg." Das und nur das stand zur Diskussion:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=48512.msg644096#msg644096
dort steht aber ganz und gar nichts davon, ob und was bei Mißerfolg stattfindet (schon gar nicht, daß das kostenfrei wäre) - somit war von no-win-no-fee überhaupt keine Rede.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 29.10.2010, 11:05 Uhr
dort steht aber ganz und gar nichts davon, ob und was bei Mißerfolg stattfindet (schon gar nicht, daß das kostenfrei wäre) - somit war von no-win-no-fee überhaupt keine Rede.

Braucht objektiv auch nicht - das war meine subjektive Interpretation, die ihrerseits kaum mißzuverstehen ist. Dass dort schließendlich ganz andere Bedingungen gelten, ist ja hinlängich bekannt, aber auch darum ging es nicht. Es ging mir ausschließlich darum, dass es nicht erlaubt ist, bei Nichterfolg kein Honorar zu zahlen.

Und darin sind wir uns ja offensichtlich nun doch alle einig. Völlig unabhängig davon, wie die Bedingungen von EUClaim wirklich lauten.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: mrh400 am 29.10.2010, 11:10 Uhr
Hallo,
das war meine subjektive Interpretation
eben!
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 29.10.2010, 11:15 Uhr
Hallo,
das war meine subjektive Interpretation
eben!

Auch eben! Dass ich mir nicht die geringste Mühe gegeben habe, objektive Vertragsbedingungen zu finden, wußtest Du doch von Anfang an - wieso dann jetzt so ein Aufstand?
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: mrh400 am 29.10.2010, 11:22 Uhr
Hallo,
wieso dann jetzt so ein Aufstand?
:wink: ein Aufstand sieht anders aus: :kloppen: :pferd: :wut33: :protest:                :lol: :lol:

aber es ist halt manchmal etwas schwierig, wenn ein Teil aus freien Interpretationen heraus mit anderen debattiert, die versuchen, am Fall zu bleiben. Aber ich glaube, daß ja jetzt sowohl genug zum Fall selbst als auch zu anderweitigen Abrechnungsvarianten gesagt sein könnte :?:
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: Jack Black am 29.10.2010, 11:50 Uhr
aber es ist halt manchmal etwas schwierig, wenn ein Teil aus freien Interpretationen heraus mit anderen debattiert, die versuchen, am Fall zu bleiben

"Der Fall" EUClaim an sich war doch längst hinreichend erledigt, nachdem Du deren Funktion "Inkassounternehmen" klargestellt hast.

Es blieb nur noch die (bis dahin ungeklärte hypotetische) Frage zu klären, ob es erlaubt ist, ein Honorar abhängig vom Erfolg zu zahlen. Und da ereifert sich unser beliebter Verischerungsjurist ganz besonders, indem er wieder und wieder die bereits geklärte Frage nach der Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells von EUClaim bestätigt und diese längst gewonnene Erkenntnis frei auf diese noch ungeklärte Frage projeziert, wobei er sich in seinen Anglizismen und Latein-Fragmenten offensichtlich selbst so verheddert, dass er den deutschen Wald vor lauter Bäumen nicht wiedererkennt.

Ich für meinen Teil bin mit dem Ausgang vollkommen zufrieden, es bestätigt sich meine vorgetragene Vermutung, dass eine Honorarzahlung nicht vom Erfolg abhängig gemacht werden darf (deutsche Formulierung). Auf Neudenglisch heißt es dann wohl no-win-no-fee - wobei ich selbst solche anglifizierten Konstrukte häßlich finde und ungern benutze.
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: pxl am 21.11.2010, 16:40 Uhr
 8) Noch mal ne kurze Bilanz der bisher angebotenen "Entschädigung"

Neben den Freimeilen gibts nun inzwischen einen 300€ Reisegutschein von KLM  :lol:

Na..da fehlt aber noch die entgangenene bezahlte Motelübernachtung in Atlanta und der eine Tag Mietwagenausfall ..

to be continued
Titel: Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
Beitrag von: 2x4 am 22.11.2010, 14:43 Uhr
8) Noch mal ne kurze Bilanz der bisher angebotenen "Entschädigung"

Neben den Freimeilen gibts nun inzwischen einen 300€ Reisegutschein von KLM  :lol:

Na..da fehlt aber noch die entgangenene bezahlte Motelübernachtung in Atlanta und der eine Tag Mietwagenausfall ..

to be continued

Wir hatte für 2 Stunden längere Wartezeit und mit einem Flug mit Air France 500€ Reisegutschein von KLM bekommen und das pro Person.
Da finde ich deine Kompensation ziemlich happig.