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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: captsamson am 25.08.2011, 12:03 Uhr
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Ich möchte gerne heut Flüge mit einer Kreditkarte buchen, die ich aktuell noch besitze aber es nicht sicher ist ob ich sie zum Zeitpunkt des Check-IN noch besitze.
Ist das ein Problem, da man ja die Kreditkarte mit der gebucht wurde beim Checkin vorzeigen muss?
Oder kann/muss ich dann (in dem Fall bei Delta) einfach vor Antritt der Reise noch z.B. telefonisch mitteilen, dass ich mittlerweile eine andere Kreditkarte habe?
Bezahlt und beglichen wird der Rechnungsbetrag ja sowieso diesen Monat dann noch über die alte Karte.
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Beim Checkin hat mich noch nie einer nach einer Kreditkarte gefragt. Reisepass zur Identifikation reichte immer völlig aus.
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Wenn du die KK als ID(wie z.B.bei der Bahn) angegeben hast,solltest du das auf jeden Fall mit der Airline klären.Sonst kann es dir passieren,das du trotz bezahltem Ticket und Vorlage des Reisepasses Schwierigkeiten bekommst.
P.S.Hab ich selbst erlebt!
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Also ich bin auch noch nie nach einer Kreditkarte gefragt worden...
Außerdem habe ich schon sehr oft Flüge für andere Personen mit meiner Kreditkarte bezahlt - die haben die ja dann natürlich auch nicht mit.
Ist also sicher kein Problem - außer (wie bereits beschrieben) du buchst direkt bei einer Airline und wählst diese Kreditkarte als ID. Das ist aber sehr selten nötig.
LG
Markus
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Danke für die Antworten soweit.
Singapore Airlines wollte bisher bei mir immer die Kreditkarte sehen mit der die Buchung vollzogen wurde.
Bei getrenntem Checkin mehrerer in einer Buchung befindlichen Personen war es auch kein Problem, ich habe zuerst eingecheckt am Vorabend mit dem Verweis auf noch weitere kommende Personen die dann aber die Kreditkarte nicht dabei haben werden.
Bei Delta habe ich gerade telefonisch angefragt und die interessiert beim Checkin die Kreditkarte nicht.
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Singapore Airlines wollte bisher bei mir immer die Kreditkarte sehen mit der die Buchung vollzogen wurde.
Bei wenigen Airlines ist dies in der Tat gängige Praxis. Nach Verweigerung der Beförderungsleistung und entsprechnender Klage stellten aber mehrere Gerichte in Deutschland fest, dass diese Anforderung unzulässig sei. Die Urteile gingen glaube ich gegen Iberia und eine weitere Airline.