Daraus resultiert aber, dass die gesamte EU-Richtlinie auf einen Flug der American Airlines mit Abflughafen Dallas/Ft. Worth nicht anwendbar ist. Allerdings hätte das auch bei Anwendbarkeit nicht extrem viel gebracht, da bei Verspätungen die EU-Richtlinie nur die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für den Fluggast vorsieht (welche AA so wie ich den OP verstanden habe ja auch erbracht hat):
Und genau dieser Teil ist der schwer verständliche. Entschuldige bitte, dass ich es oben nicht verdeutlichen konnte!
Im Wortlaut hast Du Recht, im Zusammenspiel des gesamten Reiserechts, der Abkommen und Übereinkünfte ist dies jedoch abzulehnen (so die wohl herrschende Meinung). Die entscheidende Frage ist,
wo der Abflughafen ist. Im hier vorliegenden Fall handelte es sich um den Rückflug, d.h. alle Flüge die zusammen gebucht wurden stellte möglicherweise einen Rundflug dar, damit wäre der Abflughafen in Deutschland zu sehen. Und damit wäre die Richtlinie wieder anzuwenden. Nochmal: ein One-Way-Ticket Dallas-Frankfurt mit AA fällt zweifellos nicht in den Geltungsbereich der Verordnung!
Zur Frage nach dem Montrealer Übereinkommen: der EuGH hat ausdrücklich festgehalten, dass das MÜ Vorrang vor sekundärem Gemeinschaftsrecht genießt. Zudem darf nicht übersehen werden, dass das MÜ und die EU-Verordnung völlig andere Zeitpunkte der Verspätung regelt, das MÜ die Verspätung am Zielort, die EU-Verordnung die am Abflugort (dies ist auch einer der Punkte, warum die EU-Verordnung mit dem MÜ vereinbar ist!).
Sehr anschaulich formuliert es auch Prof. Dr. Schmide in NJW 2006, 1841.
@Hank:Mit verlaub, mir gefällt Dein Ton nicht. Du schreibst einen aus meiner Ansicht recht agressiv. Wenn Du den Inhalt deines Zitates verstanden hättest, so hättest Du zumindest die AA nicht völlig ausgeschlossen. Da steht wortwörtlich "der von einem Flughafen in der EU startet". Damit ist doch fraglos, dass auch auf einen AA-Flug ex-FRA die EU-Verordnung Anwendung findet.
Und das zweite, was Du fett markiert hast: genau das ist das, was ich versuche zu erklären. Das ist das schwer verständliche.
Ich hoffe damit ist auch Deine provozierende Eingangsfrage hinreichend beantwortet.