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Autor Thema: Fluggastrechte - haben wir Anspruch  (Gelesen 4756 mal)

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Fantasygirl

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Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« am: 31.10.2014, 07:04 Uhr »
Hallo zusammen,

ich glaube nicht, dass wir hier einen Anspruch haben, aber fragen kann man ja mal. ;)
Wäre schön, wenn sich jemand unsere Odysee durchlesen könnte.

Folgendes:
Am 27.09. (Samstag) sollten wir von Las Vegas über Chicago (United) nach Düsseldorf (LH) fliegen - alles auf einem Ticket gebucht mit einer Gesamtreisedauer von < 14 Stunden. Dummer Weise hat tags zuvor so ein Trottel von der Flugsicherung bei Chicago ein Feuer gelegt, so dass wir - mehr oder weniger per Zufall - am Abend zuvor gesehen haben, dass unser Flug nach Chicago gecancelt wurde.

Gem. LH-Login wurden wir so umgebucht, dass wir an dem Sonntag (also einen Tag später) über Newark hätten fliegen sollen. Fanden wir blöd, da wir dann ja einen kompletten Tag später daheim gewesen wären und einige an dem Montag auch wieder arbeiten mussten. Also: Dauerschleife ab 12h nachts zum Reisebüro in Deutschland (immerhin eine gute Bekannte), die dann wiederum mit LH telefoniert hat und es irgendwie so gebügelt bekommen hat, dass wir in Vegas eher losfliegen sollten, mit United bis Newark, von dort mit Swiss nach Zürich und dann mit Germanwings nach KölnBonn.

Also: Schnell die Koffer gepackt und ab zum Flughafen - schlafen kann man wann anders. Wir waren um vier Uhr morgens in der Check-In-Halle von United, nur dummerweise sagte der Automat beim Check-In-Versuch, wir sollen uns an einen Mitarbeiter wenden. Jetzt gibt es in Las Vegas bei United anscheinend sage und schreibe eine einzige Person, die da ein wenig Ahnung hat - hat gedauert, bis wir Ms. Supervisor gefunden und ihr unser Problem erläutert hatten. Sie hat uns trotz eTIX-Nummer dann aber nur für den Flug Zürich - Köln gefunden und bot uns einen Flug am Montag nach FFM an. Wieder Dauerschleife nach Deutschland - Reisebüro wieder in Dauerschleife zu LH und United in FFM (ja, trotzt herrschenden Schlafentzug war das extrem spannend!) und um kurz nach sieben - fünf Minuten vor Check-In-Schluss - konnte Ms. Supervisor (nachdem sie zuvor mal wieder verschwunden war und wir sie ne halbe Stunde suchen mussten) uns dann im System finden und bis Zürich einchecken. Puh - immerhin Europa! Irgendwie war auf einmal also unser letztes Teilstück bis Köln verschwunden, aber die Germanwings-Kollegen in Zürich waren am Ende sehr hilfbereit und haben alles in Bewegung gesetzt, dass wir mit konnten.

Naja, Ende vom Lied ist, dass wir irgendwie nach Hause gekommen sind, auf der Route, die das Reisebüro umgebucht hatte. Am Ende haben wir nicht < 14 Stunden bis Düsseldorf gebraucht und kamen dort um acht an, sondern sind eher losgeflogen und um 14h in Köln gelandet. Von dem vielen Hickehacke und der gefühlt nicht sonderlich kompetenden / hilfbereiten United einmal abgesehen.

Frage, die sich uns nun stellt: Haben wir hier irgendwo ein Anrecht auf etwaige Schadenersätze oder sonstiges? Immerhin ist es ja das United-Teilstück Las Vegas - Chicago gewesen, dass den ganzen Trubel verursacht hat.
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djohannw

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Re: Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #1 am: 31.10.2014, 07:18 Uhr »
Frage, die sich uns nun stellt: Haben wir hier irgendwo ein Anrecht auf etwaige Schadenersätze oder sonstiges? Immerhin ist es ja das United-Teilstück Las Vega
s - Chicago gewesen, dass den ganzen Trubel verursacht hat.

Nein, das gibt auf Basis der EU-Richtlinien keine Entschädigung, weil:

- die Ursache für die Verspätung ein gestrichener Flug von United (non-EU Airline) rein außerhalb der EU (LAS-ORD) war
- die Ursache relativ unbestreitbar ein außergewöhnliches Ereignis war (Brandstiftung in der Anflugkontrolle zum Flughafen Chicago)
- die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline (Ursache war ein Brand bei der FAA, die daraufhin die erlaubten Flüge von/nach Chicago reduziert hat) war

Also gleich drei Gründe, warum es hier keine EU-Entschädigung gibt. Wenn Du Meilen bei United sammelst köntest Du allenfalls mal versuchen, bei denen anzuklopfen - vielleict gibt es dann ja ein paar Meilen für Euch als Zeichen der Entschuldigung...

Viele Grüße - Dirk

Paranoia

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Re: Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #2 am: 31.10.2014, 10:05 Uhr »
Nein, weil
1. Es ist ein Fall der höheren Gewalt. Dieser kann auch nicht der Verantwortung der Fluggesellschaft zugeschoben werden.
2. Nein, ihr habt selber aktiv an der Auswahl eines anderen Flugs teilgenommen und damit jeder daraus erfolgenen Änderung zugestimmt.

Fantasygirl

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Re: Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #3 am: 31.10.2014, 12:08 Uhr »
Hab ich mir fast gedacht.
Dennoch danke - Versuch macht ja bekannter Maßen klug.

So oder so habe ich bei der ganzen Geschichte immerhin etwas gemerkt: United mag ich nicht - Swiss dagegen umso mehr. Und umsteigen (war mein aller erste Flug mit Umsteigen) ist gar nicht so schlimm wie befürchtet.  :P
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reh

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Re: Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #4 am: 02.11.2014, 22:07 Uhr »
Ich würde dennoch bei United anfragen.

Entweder bieten Sie Dir einen Fluggutschein oder ersatzweise Meilen an.
Auf diese Weise haben wir ordentlich Meilen gekriegt, erst Y statt K und dann noch Entschädigungsmeilen

MikeyDread

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #5 am: 07.01.2017, 04:54 Uhr »
Mir ist einmal ähnliches passiert. Auf den Flug von Bangkok nach Dubai 4 Stunden Verspätung und habe deshalb meinen Weiterflug nach München verpasst. Ich habe im nachhinein Experten für Fluggastrechte kontaktiert die mir einen ordentlichen Schadensersatz erstritten haben. Nach bereits kurzer Zeit habe ich eine Rückerstattung der Reisekosten bekommen. Ich kannte mich damals mit der rechtlichen Lage nicht wirklich aus und war sehr froh, dass die sich den Fall angenommen habe.
Es hat zwar die verlorene Zeit und Nerven nicht mehr wieder gebracht, aber war am Schluss etwas Balsam dafür. Ich kann das jedem empfehlen der so einige Stunden und Zeit an einem Flughafen festsaß

partybombe

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #6 am: 07.01.2017, 09:38 Uhr »
Das letzte Schreiben wurde nach über zwei Jahren ohne einen richtigen Bezug verfasst - ist da nicht ein ganz klein wenig Werbung dabei?

gecko1a

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #7 am: 07.01.2017, 11:17 Uhr »
Das letzte Schreiben wurde nach über zwei Jahren ohne einen richtigen Bezug verfasst - ist da nicht ein ganz klein wenig Werbung dabei?

Würde ich auch so sehen. Aber wer es bequem haben will und wer pro Person bei diesem Anbieter bis zu 178,50 € an Gebühr bezahlen möchte, kann diesen Service ja auch in Anspruch nehmen.
Aber außer die Diskussion, ob die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, ist die Entschädigung klar geregelt.
Meiner Meinung nach reicht erstmal ein eigenes Schreiben. Danach hat man noch die Schlichtungsstelle und wenn das dann nicht ausreicht, ein Schreiben vom Anwalt.
Bei zwei Personen kann das schon mal ein paar 100€ sparen.

Meine Meinung zu diesen Dienstleistungen.

Viele Grüße

Frank

motorradsilke

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #8 am: 08.01.2017, 02:39 Uhr »
Den Anwalt zahlst du aber erst mal selbst. Und wenn es zu einer Klage kommt, trittst du auch erst mal in Vorleistung.
Mit einem gewissen Risiko, Recht haben und Recht bekommen sind ja leider nicht immer das Gleiche.
Und wenn es zu einer Klage kommt, worauf es manche Fluglinien trotz eindeutiger Rechtslage erst mal ankommen lassen, und du gewinnst, werden die Kosten des Dienstleisters auch vom Gegner gezahlt.

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TGW712

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #9 am: 08.01.2017, 10:30 Uhr »
Deswegen gibt es ja diese Portale, bei denen das eben gerade nicht so ist. Sehe ich als Anwalt natürlich mit gemischten Gefühlen aber als Verbraucher allemal ne gute Sache.
Persönlich habe ich flightrights einmal genutzt (und zerschieße mit diesem Hinweis nun ganz bewusst diese Tarnwerbung von Mikey ;-)).
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten von Portalen:

Variante 1:
Die prüfen den Anspruch vorab nach automatisierten Kriterien. Sehen sie einen Anspruch, lassen sie sich diesen Abtreten und erstreiten etwaige Zahlungen im eigenen Namen. Im Gewinnfall bekomme ich als Betroffener ca 70% ausgezahlt.
Prozessrisiko bei mir: keins
Wirtschaftliches Risiko bei mir: der Anbieter könnte zwischen Abtretung und Gewinn des Prozesses pleite gehen. Dann ist die Forderung abgetreten, meine 70% behält der Insolvenzverwalter aber ein.

Variante 2:
Prinzipiell genauso, nur zahle ich immer, also auch im Fall eines negativen Ausgangs eine Bearbeitungsgebühr, bekomme dafür aber 100%. Das scheint mir die verlinkte Seite so zu machen.
Aus meiner Sicht wesentlich nachteiliger, sofern die Gebühr wirklich bei rund 180 € liegt. Da ist man von 30% einer Maximalentschädigung nämlich auch nicht mehr weit weg, zahlt den Betrag aber auf jeden Fall und nicht nur im Erfolgsfall.

partybombe

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #10 am: 08.01.2017, 11:02 Uhr »
 :applaus: :applaus: :dankeschoen:
Dies ist mal eine so richtig schöne ausführliche Argumentation und vorallem Hilfe im Fall der Fälle!!!
Schade ist nur, dass solche grundsätzliche Texte in der großen Masse verloren gehen.

Danke TGW712

Bandito1011

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #11 am: 08.01.2017, 12:07 Uhr »
Ich würde zunächst immer direkt die Airline anschreiben. 2015 wollte ich mit Germania von Kos nach Düsseldorf fliegen. Der Flieger kam aus dem Irak mit knapp 3 Stunden Verspätung auf Kos an. Kommunikation gab es eigentlich keine, zu allem Überfluss war der Flug eh zeitlich sehr knapp bemessen und musste dann in Münster landen weil DUS die Landung nach 23:00 Uhr verweigerte. War ein Sonntag und viele mussten Montag arbeiten. Für mich war das kein echtes Problem, aber mich störte das der sehr junge Pilot das ganze auch noch lustig fand und einen dummen Spruch nachdem anderen raus haute. Die Passagiere waren richtig bedient. Die Info das man in Münster landet kam während des Landeanflugs.

Habe die Woche darauf Germania eine formlose Mail geschrieben in der ich freundlich fragte warum denn die Maschine so spät eintraf und weshalb man keinerlei Info bekam. Die Antwort waren 2 Zeilen das ich doch bitte das Formular im Anhang ausfüllen sollte und dann 250 € bekomme. Habe das Geld dann einige Tage später auf dem Konto gehabt. Eine kurze Info auf meine Anfrage hätte mir eigentlich vollkommen gereicht. Schadenersatz habe ich nie gefordert. Da ich für eine Woche Kos 350 € gezahlt habe, war das natürlich ein sehr billiger Kurzurlaub : )



Flicka

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #12 am: 08.01.2017, 12:12 Uhr »
Wir hatten nach einer Verspätung auch mal Flightright beauftragt und letztlich genau das vermieden, was man vermeiden will, nämlich das Kostenrisiko. Die Airline ist nämlich erst nach Klageerhebung mit einer ausführlichen Begründung rausgerückt, warum in unserem Fall nun wirklich überhaupt kein Ersatzflugzeug schneller verfügbar war (ich glaube, Vogelschlag bei dem Vorgängerflug oder so was ähnliches), so dass die Erfolgsaussichten sehr gering waren und die Klage letztlich zurückgenommen wurde. Für uns wars das, zahlen mussten wir gar nichts.

mrh400

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #13 am: 08.01.2017, 13:54 Uhr »
...
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten von Portalen:

Variante 1:
Die prüfen den Anspruch vorab nach automatisierten Kriterien. Sehen sie einen Anspruch, lassen sie sich diesen Abtreten und erstreiten etwaige Zahlungen im eigenen Namen. Im Gewinnfall bekomme ich als Betroffener ca 70% ausgezahlt.
Prozessrisiko bei mir: keins
Wirtschaftliches Risiko bei mir: der Anbieter könnte zwischen Abtretung und Gewinn des Prozesses pleite gehen. Dann ist die Forderung abgetreten, meine 70% behält der Insolvenzverwalter aber ein.

Variante 2:
Prinzipiell genauso, nur zahle ich immer, also auch im Fall eines negativen Ausgangs eine Bearbeitungsgebühr, bekomme dafür aber 100%. Das scheint mir die verlinkte Seite so zu machen.
Aus meiner Sicht wesentlich nachteiliger, sofern die Gebühr wirklich bei rund 180 € liegt. Da ist man von 30% einer Maximalentschädigung nämlich auch nicht mehr weit weg, zahlt den Betrag aber auf jeden Fall und nicht nur im Erfolgsfall.
Es gibt noch eine dritte Variante. Da tritt das Portal nur als Vermittler eines Anwalts auf, trägt aber zugleich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, soweit sie nicht von der Gegenseite zu erstatten sind. Dafür behält der Portalbetreiber knapp 25% (+USt) des erstrittenen Betrags ein. Um die Werbeorgie zu erweitern: Z.B. https://www.fairplane.de/ verfährt nach dieser Methode.

Vorteil gegenüber Deiner Variante 1: Ich bleibe Inhaber der Forderung
potenzieller Nachteil: für den Vermittlervertrag gilt österreichisches Recht, das ich nur eingeschränkt einschätzen kann.

Die haben im Gegensatz zu Deinem Portal nach Prüfung meinen Fall angenommen - ist etwas kompliziert gestaltet, vgl. hier http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=60329.msg969186#msg969186
Gruß
mrh400

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #14 am: 08.01.2017, 16:38 Uhr »
die kannte ich noch nicht, danke!

Dass Airlines mal gerne auch bis zum Ende mauern, zeigt übrigens dieser schöne Fall:

https://www.welt.de/wirtschaft/article154000749/Gerichtsvollzieher-will-Condor-Flugzeug-pfaenden.html