Dieses Thema hatten wir im Forum hier schon das eine oder andere Mal.
Eine sichere Antwort wird man jedoch nicht geben können. Derzeit sieht es so aus, dass es bei Linienflügen eher unüblich ist, bei Charter- und Urlaubsflügen jedoch schon. Manche Low-Cost-Carrier verlangen es ebenfalls.
Im Prinzip ist es ganz einfach, die Nummer anzurufen den Flug bestätigen und das war es auch schon. Sinn & Zweck ist u.a. dass man evtl. Flugplanänerungen nochmals mitgeteilt bekommt (vgl. auch hier die anderen Beiträge hier im Forum).
Ob es nötig ist, ist umstritten, da es bis dato noch keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland gibt, d.h. es gibt Richter die es für nötig erachten, andere nicht. In jedem Fall ist es durch Dein e-Ticket Vertragsbestandteil geworden, d.h. im Fall der Fälle kann eine nichterfolgte Rückbestätigung Dir zugerechnet werden.
Dies nur auf die schnelle.