usa-reise.de Forum
Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: rici3000 am 28.07.2015, 02:26 Uhr
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Hallo,
aus privaten Gründen muss ich meine USA Reise im September leider canceln. Jetzt die Frage in die Runde, wer Erfahrung mit Stornierungen über Opodo hat. Sind die Kulant oder machen Stress? Mit welchen Betrag kann ich rechnen? Wird die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls erstattet? Wie lange dauert die Rückzahlung? Hier paar Daten zum Preis des Flugtickets:
Ticketpreis gesamt für 2 Personen: 896,90€
Reiseversicherung gesamt für 2 Personen: 60 €
Gesamt: 956,90€
Zusammenstellung Ticketpreis pro Erwachsener
Ticket: 84.00 €
Steuern: 364.45 €
Gesamt: 448.45 €
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Wenn Dein Fall unter die Reiserücktrittsversicherung fällt bekommst Du alles wieder, außer die Versicherungskosten und einem evtl. Selbstbehalt. Da musst Du mal in die Versicherungsbedingungen schauen.
Ist der Fall nicht abgedeckt, bekommst Du nur die Steuern wieder, (abhängig der Buchungsklasse) abzüglich des Kerosinzuschlags (evtl. Abhängig der Airline).
Dazu könnte noch eine Bearbeitungsgebühr von Opodo kommen.
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Wenn Dein Fall unter die Reiserücktrittsversicherung fällt bekommst Du alles wieder, außer die Versucherungskosten und einem evtl. Selbstbehalt. Da musst Du mal in die Versicherungsbedingungen schauen.
Ein ganz wichtiger Punkt! Jede RKV ist da anders und hat andere "Regeln". Gerade die Versicherungen, die in der KK integriert sind, verlangen z.B. oft, dass die Reise auch mit der KK bezahlt wurde. Ebenso sind "persönliche Gründe" zu unterscheiden. Bei finanziellen Engpässen zahlt keine RKV - bei Arbeitslosigkeit nicht jede, ebenso bei Trauerfall . . .
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Ich weiß nicht mehr, wie genau das war, aber bei meinem Bruder ging es nicht gerade schnell und selbstverständlich wollte man eine Servicegebühr (war Opodo/Delta). Sie sind auf ein paar Kosten sitzen geblieben, aber vermutlich ist da jede Versicherung wieder anders.
Viel Glück!
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Ich habe vor einigen Jahren mal bei Opodo einen Flug storniert. Damals hatte ich problemlos die Steuern und Gebühren zurückerhalten.
Dass die Reiserücktrittsversicherung erstattet wird, kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Die Versicherungen leben doch letztendlich davon, dass die Beiträge im Voraus kassiert werden, ohne dass man weiß, ob man sie tatsächlich braucht.
Außerdem hätte ja tatsächlich der Versicherungsfall eintreten können, z. B. wenn man schon jetzt so krank geworden wäre, dass man im September nicht hätte verreisen können.
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Wenn Dein Fall unter die Reiserücktrittsversicherung fällt bekommst Du alles wieder, außer die Versicherungskosten und einem evtl. Selbstbehalt. Da musst Du mal in die Versicherungsbedingungen schauen.
So wie ich das verstanden habe, ist der Grund für die Stornierung kein Versicherungsfall. Es geht dem TE nur um die Frage, ob man auch die Kosten für die über Opodo gebuchte Reiseversicherung zurückbekommt, wenn man den dazugehörigen Flug storniert.
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Danke für die Antworten. Also die Reise wollen wir aus bedienungstechnischen Gründen nicht antreten.
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bedienungstechnischen Gründen
:kratz: helf mir mal auf die Sprünge . . .
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bedienungstechnischen Gründen
:kratz: helf mir mal auf die Sprünge . . .
sorry... beziehungstechnisch :D
Habe eben telefonisch storniert. Die Mitarbeiterin meinte, dass ich um die 150 € pro Ticket zurück bekomme. Abzüglich 50 € Servicegebühr pro Ticket... Also nicht wirklich der Bringer. Ne Rechtsschutz hab ich nicht.
Was meint ihr. Lohnt es sich, so nen Dienst wie TicketRefund zu nutzen?
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sorry... beziehungstechnisch :D
Verstanden, merci :-)
hmmm, soweit ich weis, wird dir ne Rechtsschutz nix bringen - ich glaube auch, dass die RKV's bei "Trennung" nicht wirklich zahlt. Hatte so einen Fall mal in der Familie, als sich Schwägerin vom Mann trennte. Auf den Reisekosten sind sie sitzen geblieben - waren um die 8000 Euro für einen 2-wöchigen-Cluburlaub in der Karibik. Hab das bis heute nicht verstanden, dass wenigstens einer alleine nicht gegangen ist . . .
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In den 2 Fällen, in denen ich einen Flug nicht antreten konnte und auch keine Rücktrittsversicherung eingesprungen ist, hab ich einfach den Flug verfallen lassen und bei der Airline anschließend die Steuern und Gebühren zurückverlangt. Dies hat in beiden Fällen bei 2 unterschiedlichen Airlines auch geklappt. Auf den Ticketpreisen bin ich zwar sitzen geblieben, aber das war zu verschmerzen, denn die waren jeweils geringer, als es mögliche Stornokosten gewesen wären.
Das gilt offensichtlich ja auch für deinen Fall. Steuern und Gebühren muss die Airline erst entrichten, wenn der Passagier auch tatsächlich befördert wird. Ist das nicht der Fall, darf sie diese nicht einbehalten. Siehe hier (http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html)
Daher verstehe ich den zurückerstatteten Betrag nicht so ganz und würde mich auf jeden Fall noch mal telefonisch mit der Hotline auseinandersetzen.
Gruß
Micha
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Was meint ihr. Lohnt es sich, so nen Dienst wie TicketRefund zu nutzen?
Das wäre erst recht rausgeschmissenes Geld.
Leider gehört eine Trennung nicht zu den versicherten Schadensfällen. Du kannst ja, wenn Du mir nicht glaubst, die Versicherungsbedingungen Deiner Rücktrittsversicherung nachlesen.
Versichert sind normalerweise:
eigene Krankheit oder Krankheit des Partners, (nur bei ärztlicher Bestätigung der Reise-Unfähigkeit)
Todesfall in der näheren Familie,
Brandschaden am eigenen Haus/Wohnung
und bei einigen Versicherungen auch unerwartete Arbeitslosigkeit.
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Wenn die Beziehung eh nicht mehr zu kitten ist, würde ich ja alleine fahren (wenn es finanziell drin ist. Evtl. kann ja auch eine andere Person mitfliegen, sodass Du nur ein halbes Auto/DZ zahlen musst - hör Dich doch mal im Freundes-/Kollegenkreis um. Wie schaut es mit Mutter oder Vater/Geschwistern aus?) und Deine schlechtere Hälfte soll sehen, wie sie zu ihrem Geld kommt.
150€ pro Person hört sich bei den von Dir aufgelisteten Beträgen erst einmal wenig an. Da würde ich unbedingt nachhaken und fragen, wie sich das zusammensetzt. Wie hier schon erläutert, stehen Dir Steuern und Gebühren zu, müsste also viel mehr sein.
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150€ pro Person hört sich bei den von Dir aufgelisteten Beträgen erst einmal wenig an. Da würde ich unbedingt nachhaken und fragen, wie sich das zusammensetzt. Wie hier schon erläutert, stehen Dir Steuern und Gebühren zu, müsste also viel mehr sein.
Nö, das sollte schon passen, da die YQ (Kerosinzuschlag) bei vielen/allen Airlines nicht erstattet wird. Und die YQ wird bei diesem Beispiel gut 200€ ausmachen.
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Also das die Rücktrittsversicherung nicht dafür aufkommt, war mir schon klar. Hatte ja ursprünglich nur gefragt, ob man die Versicherung an sich stornieren kann und die gezahlten 60 € dafür zurückbekommt.
Das das Ganze nen Minusgeschäft wird, war mir auch klar :-) Aber man will ja doch versuchen, irgendwie das beste raus zu holen...
Also wenn ich die Steuern und Gebühren zurückerhalte, sollten das ja erstmal 364.45 € pro Ticket sein. So ist jedenfalls auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. Ein Kerosinzuschlag ist nicht explizit genannt und wird wohl in den Steuern mit drin sein.
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Auch hier nochmal der Verweis: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/airline-muss-flugpreis-bei-stornierung-zurueckzahlen-a-979245.html
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Dann sag aber auch dabei, dass man dafür höchstwahrscheinlich klagen muss. Die Airlines interessiert das nicht, sie sagen das ist ein Einzelfall, ein Einzelurteil und kein höchstrichterliches Urteils zur Fragestellung ob man Stornierung in AGBs wirksam ausschließen kann. Mit einem einfachen Link zu einem Spiegel Artikel wird sich keine Airline "überzeugen" lassen.
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Wen es interessiert, hier das Aktenzeichen: 31 C 2314/12(10)
M.E. hat der Richter einen gravierenden Fehler gemacht:
"Die Revision war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung
hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
Rechtsprechung erfordert, § 543 Abs. 2 ZPO."
Da er die Revision nicht zu ließ, bleibt es faktisch eine Einzelentscheidung und jeder Richter kann trotzdem entscheiden, wie er mag. Das hatten wir schon öfters; LG Frankfurt sagt rechts rum, LG Hamburg sagt links rum.
Es wäre für alle Seiten besser gewesen, man prozessiert das Thema bis zum BGH oder EuGH durch, aber so wird das Urteil leider im Nichts untergehen.
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Wenn die Beziehung eh nicht mehr zu kitten ist, würde ich ja alleine fahren
genau.
Deswegen auf die Reise zu verzichten und trübsalblasend zu hause hocken ist sicher auch keine gute Idee.
Im Ernst, schon mal über diese Option nachgedacht?
Lurvig
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M.E. hat der Richter einen gravierenden Fehler gemacht:
"Die Revision war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung
hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
Rechtsprechung erfordert, § 543 Abs. 2 ZPO."
Da er die Revision nicht zu ließ, bleibt es faktisch eine Einzelentscheidung und jeder Richter kann trotzdem entscheiden, wie er mag. Das hatten wir schon öfters; LG Frankfurt sagt rechts rum, LG Hamburg sagt links rum.
Es wäre für alle Seiten besser gewesen, man prozessiert das Thema bis zum BGH oder EuGH durch, aber so wird das Urteil leider im Nichts untergehen.
Zum einen kann man gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen - zum anderen kann man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die Airline auch bei zugelassener Revision darauf verzichtet hätte, eben genau um ein möglicherweise negatives höchstrichterliches Urteil zu vermeiden. Der Kläger hätte ohnehin keine Revision einlegen können, da er erfolgreich war. Es ist insoweit also ziemlich wurscht, was das Gericht hier zur Rechtsmittelfähigkeit entschieden hat.
Ein höchstrichterliches Urteil wird man erst erhalten, wenn ein Kläger auch in zweiter Instanz unterlegen ist und (meist geschieht das ja unter Mitwirkung von Verbraucherschutzverbänden, die sich an den Kosten beteiligen) Revision gegen die Airline einlegt.
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Also hab gestern 192,80 € wieder bekommen. Da sind wohl 100 € Bearbeitungsgebühren von Opodo schon ausgerechnet. Wären also knapp 300 € gewesen.
PS: Alleine wollte ich nicht fahren. :-)
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Blöde Frage.
Ich habe jetzt nicht gesehen ob irgendwo stand welche Airline es ist. Aber hättest du dich nicht nach Ablauf des Fluges selbst an die Airline wenden können und die Steuern und Gebühren zurückfordern können ? Dann hättest du doch die 100 Euro Opodo Gebühr (100 Euro für auf zwei Knöppe auf der Tastatur drücken ! Absurd!) umgehen können.
Gruß
Bernd
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Kommt drauf an, wie hoch die Steuern sind.
basefare + fuel surcharge (YQ/YR) wird nicht erstattet, sondern wirklich nur die taxes, wenn es eine nicht stornierbare fare ist.
Falls die fare stornierbar ist, gilt natürlich das, was in den fare rules drin steht.
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Blöde Frage.
Ich habe jetzt nicht gesehen ob irgendwo stand welche Airline es ist. Aber hättest du dich nicht nach Ablauf des Fluges selbst an die Airline wenden können und die Steuern und Gebühren zurückfordern können ? Dann hättest du doch die 100 Euro Opodo Gebühr (100 Euro für auf zwei Knöppe auf der Tastatur drücken ! Absurd!) umgehen können.
Gruß
Bernd
Ja, wäre wohl sinnvoller gewesen. Naja, zu spät... Airline war TAP Portugal. Aber da hätte es am Ende auch wieder Stress gegeben. Denk mal, bei ner deutschen Airline wäre das einfacher gegangen...
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Denk mal, bei ner deutschen Airline wäre das einfacher gegangen...
Ne, bestimmt nicht :roll:
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Bei der Stornierung gehts doch sowieso viel mehr um den Tarif der Airline, weniger um das Reisebüro. Opodo entscheidet ja nicht, ob der Tarif stornierbar ist oder nicht.