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Autor Thema: Flugstornokosten und Reiserücktrittversicherung  (Gelesen 1722 mal)

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joerg

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Flugstornokosten und Reiserücktrittversicherung
« am: 17.07.2003, 11:11 Uhr »
Hallo in die Runde !
Es gibt ja etliche Spezialtarife, wo die Stornokosten 100% betragen, d.h. das Ticket ist weder umbuchbar noch wird es erstattet. Wird da von einer Reiserücktrittversicherung der gesamte Ticketpreis erstattet ?  Wie funktioniert das eigentlich konkret ?
Man bekommt ja keine Rechnung dafür, man hat lediglich das Ticket, das dann ja nicht benutzt wird. Hat da jemand Erfahrungen ?
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thomas_von_adeo

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Re: Flugstornokosten und Reiserücktrittversicherun
« Antwort #1 am: 17.07.2003, 11:16 Uhr »
Hi
eine Rücktrittsversicherung zahlt z.B.  im Krankheitsfall
80 % des entstandenen Schadens.
Deine Stornorechnung, die Du vom Ticketdealer bekommen kannst,  reichst du mit Attest und dem einen oder anderen Fragebogen an die Versicherung ein.
Warum bekommst  Du keine Rechnung für dein Ticket ???

Thomas
Thomas Stromberger

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joerg

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Re: Flugstornokosten und Reiserücktrittversicherun
« Antwort #2 am: 17.07.2003, 12:15 Uhr »
Hallo, Thomas

für das Ticket bekommt man ja ne Rechnung, nicht aber für die Stornokosten - das meinte ich. Und auf dem Ticket oder der Rechnung stehen ja meistens nicht die Buchungsbedingungen und Stornokosten drauf...?!
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thomas_von_adeo

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Re: Flugstornokosten und Reiserücktrittversicherun
« Antwort #3 am: 17.07.2003, 12:23 Uhr »
Wir schicken unseren Kunden im Stornofall eine Stornorechnung, weil die eben zur Einreichung bei der Versicherung meist  notwendig ist.
Ich weiss aber, daß z.B. die Europäische Reiseversicherung auch erstattet, wenn  nur das Originalticket eingeschickt wird. Ich weiss allerdings nicht wie andere Versicherungen das handhaben.

Gruß
Thomas

Thomas Stromberger

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joerg

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Re: Flugstornokosten und Reiserücktrittversicherun
« Antwort #4 am: 17.07.2003, 12:49 Uhr »
aha, danke für die Antwort !
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Andre

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Re: Flugstornokosten und Reiserücktrittversicherun
« Antwort #5 am: 17.07.2003, 21:14 Uhr »
Die Reiseversicherer weisen darauf hin, dass sie die Stornierungskosten und nicht die Reisekosten tragen.

Wenn du also bspw. eine Woche vor Reiseantritt bereits weißt, dass du deine Reise nicht antreten kannst, bist du verpflichtet, umgehend zu stornieren.
Für den Fall, dass dein Ticket nämlich 500 EUR gekostet hat, die Stornogebühr in dem Tarif aber 150 EUR beträgt, wird dir die RRV maximal die 150 EUR erstatten. Den Restbetrag solltest du dann, rechtzeitige Stornierung und sorgfältige Abwicklung vorausgesetzt,  von deinem ticketausstellenden Reisebüro erstattet bekommen.

Also, immer schön die Tarifregeln und natürlich auch die Versicherungsbedingungen durchlesen!

Mal ganz unter uns: In vielen Fällen macht eine RRV überhaupt keinen Sinn:
1. Wenn die Stornogebühr für Tickets sehr gering ist (zw. 0,- und 180,- EUR oder so). Weil dann die Stornogebühr wirklich nur der Risikobetrag ist.
2. In den meisten Flugtarifen fällt keine Stornogebühr an, wenn man schwere Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern nachweisen kann. Das sind nunmal auch die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme einer RRV.

Es ist nunmal so, dass für eine RRV Erstattung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Ein Teil dieser Voraussetzungen ist aber bereits Kriterium für den Wegfall der Stornogebühr.

Wie gesagt, LESEN und RECHNEN!