Die Reiseversicherer weisen darauf hin, dass sie die Stornierungskosten und nicht die Reisekosten tragen.
Wenn du also bspw. eine Woche vor Reiseantritt bereits weißt, dass du deine Reise nicht antreten kannst, bist du verpflichtet, umgehend zu stornieren.
Für den Fall, dass dein Ticket nämlich 500 EUR gekostet hat, die Stornogebühr in dem Tarif aber 150 EUR beträgt, wird dir die RRV maximal die 150 EUR erstatten. Den Restbetrag solltest du dann, rechtzeitige Stornierung und sorgfältige Abwicklung vorausgesetzt, von deinem ticketausstellenden Reisebüro erstattet bekommen.
Also, immer schön die Tarifregeln und natürlich auch die Versicherungsbedingungen durchlesen!
Mal ganz unter uns: In vielen Fällen macht eine RRV überhaupt keinen Sinn:
1. Wenn die Stornogebühr für Tickets sehr gering ist (zw. 0,- und 180,- EUR oder so). Weil dann die Stornogebühr wirklich nur der Risikobetrag ist.
2. In den meisten Flugtarifen fällt keine Stornogebühr an, wenn man schwere Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern nachweisen kann. Das sind nunmal auch die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme einer RRV.
Es ist nunmal so, dass für eine RRV Erstattung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Ein Teil dieser Voraussetzungen ist aber bereits Kriterium für den Wegfall der Stornogebühr.
Wie gesagt, LESEN und RECHNEN!