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Autor Thema: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage  (Gelesen 1902 mal)

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kuchen72

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Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« am: 13.04.2004, 13:16 Uhr »
Hallo,

in vier Tagen sollte es eigentlich nach Vegas gehen, nur leider ist mein bereits bezahltes Ticket auf dem Postweg wohl verlohren gegangen......

Das Reisebüro hat mir dazu folgende Angaben gemacht:
Für die Neuausstellung habe ich erst den vollen Preis ein zweites mal zu Zahlen und erhalte dann, wenn niemand anders darauf geflogen ist, den Preis abzüglich $100 nach 90 Tagen zurückerstattet.

Meine Frage dazu: Hatte jemand hier schon mal den Fall oder eine ähnliche Situation ? Das Reisebüro behauptet, die Ticktes verschickt zu haben und verweist auf die im Reiserecht gängige Rechtsprechung, dass die Ticktes in der Regel abgeholt werden und ein Verlust auf dem Postweg zu meinen Lasten geht. Wie ist die rechtliche Lage zu beurteilen ?

André

PS.: Die Ticktes waren in einem normalen Brief, also kein Einschreiben o.ä.
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Doc Snyder

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechliche Lage
« Antwort #1 am: 13.04.2004, 13:47 Uhr »
Zitat von: kuchen72
und erhalte dann, wenn niemand anders darauf geflogen ist, den Preis abzüglich $100 nach 90 Tagen zurückerstattet

Hi André,

ist das Reisebüro in den USA oder warum die Angabe in $ ? 90 Tage Zeit für eine Überweisung?? Wer soll denn auf dem verloren gegangenen Ticket fliegen, wenn es auf deinen Namen ausgestellt ist?

Heiner

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechliche Lage
« Antwort #2 am: 13.04.2004, 13:51 Uhr »
Hi!
Ersatz-Flugticket darf nichts kosten

Am Flughafen ausgestellte Ersatzflugscheine für auf dem Postweg verlorene Tickets sind für die Reisenden in der Regel kostenlos. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reiseanbietern, die das Risiko auf den Kunden abwälzen, sind nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Celle unzulässig.

Bezahlt werden müsse ein Ersatzticket nur dann, wenn das Originalticket eigentlich am Flughafen oder im Reisebüro zur Abholung hinterlegt werden sollte, der Tourist aber die Postzustellung ausdrücklich gewünscht hatte.

Besteht eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter trotzdem darauf, dass der Reisende für das Ersatzticket bezahlt, sollte dies nur unter Vorbehalt erfolgen: Nur wer sich eine solche Rückforderung vorbehält, könne später das Geld zurückverlangen, so die Kammer.

Grundsätzlich brauchen sich Urlauber, die vergeblich auf den Briefträger mit ihren Tickets warten, keine Sorgen zu machen: Wer auf der Passagierliste stehe, habe ein Recht darauf, mitzufliegen, so die Anwälte. Bei Online-Buchungen reiche auch eine ausdruckbare und abspeicherbare elektronische Buchungsbestätigung. Zur Ausstellung des Ersatzflugscheins müsse nur der Personalausweis vorgelegt werden.

Auszug von folgender Seite  http://www.urlaubsreklamationen.de/reiserecht_11.htm

Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

Easy Going

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechliche Lage
« Antwort #3 am: 13.04.2004, 13:55 Uhr »
falls du eine Rechtschutz hast würde ich da mal nachfragen.

falls das mit dem Reiserecht stimmt, könnte auch der Punkt wichtig sein, ob man Dich gefragt hat ob Du die Tickets holst oder die Tickets unaufgefordert vom RB verschickt wurden.


Gruß
Easy
Gruß Easy


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kuchen72

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechliche Lage
« Antwort #4 am: 13.04.2004, 14:14 Uhr »
Danke erstmal für Eure Antworten.

@Doc Snyder: Das Reisebüro ist in Deutschland, die Gesellschaft, mit welcher ich fliege (US-Air) ist amerikanisch. Daher scheinbar der US$ Betrag.

@Heiner: Man hat mich angerufen, als das Ticket dem Reisebüro vorlag und gefragt, ob zuschicken oder abholen. Ich Esel habe gesagt, schicken sie es zu, ist einfacher (nun habe ich den Salat). Genau das scheint wohl nun der Punkt zu sein, welcher mich ins Hintertreffen geraten läßt. Hätte jene ja abholen können. Aber ich denke, dass ich dann ggf. ohne Ticket fliege, da ich erstens auf der Passagierliste stehe und das zweitens mit schon vorher fest gebuchten Plätzen. Dumm dabei nur, dass ich dann auf das Bundesbahnticket verzichten muss, welches beim Reisepreis dabei war und mich für 40 Euro von Bochum nach Frankfurt gebracht hätte, ich also auf eigene Kosten nach Frankfurt anreisen darf.....


André
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Juergen

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechliche Lage
« Antwort #5 am: 13.04.2004, 14:20 Uhr »
Hallo

(1) das Risiko des Postversands wird - leider - sehr oft auf den Kunden abgewälzt. Dies ist generell zulässig, erst recht wenn die Ware üblicherweise im Reisebüro übergeben würde aber auf Wunsch des Kunden der Postweg gewählt wird.

(2) die 90 Tage resultieren meines Wissens aus der Zeit, die evtl. jemand das 1. Ticket (falls die Buchungsklasse das gestattet) - wenn er es "gefunden" hat - gegen Bares umtauschen will; erst nach 90 tagen geht da (in den meisten Fällen) nix mehr.

(3) ! Vorsicht ! Individuelle Rechtsberatung ist den Anwaltsberufen vorbehalten und sollte hier im Forum nicht erfolgen -da gibt es schneller als man denkt eine Abmahnung.

Jürgen
Nur wo man zu Fuß war, war man wirklich ... [/color] [/b]

Andre

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechliche Lage
« Antwort #6 am: 13.04.2004, 14:21 Uhr »
Zitat von: Heiner
Grundsätzlich brauchen sich Urlauber, die vergeblich auf den Briefträger mit ihren Tickets warten, keine Sorgen zu machen: Wer auf der Passagierliste stehe, habe ein Recht darauf, mitzufliegen, so die Anwälte.


Da machen sich's die Leute vom Reiserecht sehr einfach.
Steht jemand auf der Passagierliste, heisst das nur, dass Tickets fuer den Passagier ausgestellt wurden (eine eindeutige Ticketnummer wurde vergeben). Es sagt z.B. nichts darueber aus, ob der Passagier auch seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Falls nicht, hat er natuerlich auch keinen Anspruch auf Befoerderung.

Das Vorgehen des Reisebueros in deinem Fall entspricht dem ueblichen Werdegang bei Ticketlieferungen zwischen Consolidator und Reisebuero (also Vollkaufleuten) und ist zumindest aus moralischer (wahrscheinlich auch aus juristischer) Sicht nicht auf Lieferungen zwischen RB und Endkunden anwendbar.
Dein RB will die Tickets neu ausstellen lassen (und muss die Tickets selbst auch neu bezahlen), um dann einen so genannten Lost Document Antrag an die Airline zu stellen. Die Kosten fuer den LoDo schwwanken je nach Airline zwischen 50 und 150 EUR, die Bearbeitung dauert erfahrungsgemaess 6 bis 12 Monate.
All das moechte dein RB auf dich abwaelzen.

Um solchen netten Aergernissen aus dem Weg zu gehen, versenden wir z.B. ausschliesslich per UPS. Hier gibt es einerseits einen Abliefernachweis und andererseits ist das Ticket zumindest in Hoehe der Neuausstellungkosten versichert. Das Verhalten deines RB ist zwar irgendwo verstaendlich, aber halt nicht sehr kundenfreundlich.

MightyDuck

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kuchen72

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« Antwort #8 am: 14.04.2004, 08:36 Uhr »
Danke für Eure Hinweise und auch Links.....

wollte zum Abschluss ein kleines Resumee geben, wie alles schlussendlich gelaufen ist.

Wir haben uns mit dem Reisebüro in sofern geeinigt, alsdass wir erst mal die gesamten Flugkosten ein zweites mal vorschiessen, um jene hoffentlich nach 90 Tagen wieder zurück zu erhalten. Dabei haben wir uns ein Schriftstück in Kopie aushändigen lassen, in welchem die alten Tickets gesperrt werden.

Bei den $100 extra Ausstellgebüren pro Ticket teilen wir uns mit dem Reisebüro die Kosten im Verhältnis 80 % (RB) und 20% (wir).

Ist zwar sehr unglücklich gelaufen und in Zukunft holten wir die Tickets immer persönlich ab (aus Schaden wird man klug), aber alles in allem ein Fairer Deal.

André
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ChrisHH

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« Antwort #9 am: 15.04.2004, 12:43 Uhr »
Das passt jetzt vielleicht nicht, aber ich habe  mal online Konzerttickets bestellt. Die sind (Danke nochmal an die Post) auch nicht bei mir angekommen. Im Endeffekt war ich voll und ganz auf Kulanz des Anbieters angewiesen, der mir das Geld dann zum Glück erstattet hat.

Scheinbar ist es immer so, das alles am Kunden hängen bleibt  :twisted:

Deshalb würde ich zukünftig auch alles selbst abholen oder einen anderen Versandweg wählen (UPS etc.). Ich denke die sind zuverlässiger.
OK. So machen wir das! :)
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Andre

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« Antwort #10 am: 15.04.2004, 13:50 Uhr »
Zitat
Scheinbar ist es immer so, das alles am Kunden hängen bleibt  


 :?:  :?:  :?:  :?:  :?:  :?:

Ich glaube, in keinem anderen Land der Welt gibt es soviel "Verbraucherschutz", wie in Deutschland. Man hat doch auch in dem letzten Fall gesehen, dass der Kunde beinah in jeder Streitigkeit mit einem Unternehmen Recht bekommt.
Verstehe nicht, wie man sich darueber noch beklagen kann.

Anonymous

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« Antwort #11 am: 15.04.2004, 14:14 Uhr »
Nun, im Nachhinein bin ich auch sehr froh, wie alles ausgegangen ist, wenn auch alles so ein paar Tage vor dem Flug mit einem riesigen Schreck verbunden war.

Die Post, bei welcher ja die Transportleistung des Briefes nicht erbracht wurde hält sich bei der Kulanz ganz raus, lediglich das Reisebüro hat das Wort "gross geschrieben". Hatte aber zudem auch eher den Eindruck, dass jenes so war, da ich dort im Jahr so 2.000 - 2.500 Euro Umsatz mache......

...aber alles wird gut.... 8)  8)  8)

kuchen72

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« Antwort #12 am: 15.04.2004, 14:15 Uhr »
.vorher anmelden wäre besser gewesen...

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Soulfinger

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« Antwort #13 am: 15.04.2004, 14:27 Uhr »
Sei froh, das alles noch geklappt hat. Ich wünsch dir einen schönen Urlaub. :winke:
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

ChrisHH

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Re: Flugticket nicht erhalten ! Rechtliche Lage
« Antwort #14 am: 15.04.2004, 15:01 Uhr »
Zitat von: Andre
Zitat
Scheinbar ist es immer so, das alles am Kunden hängen bleibt  


 :?:  :?:  :?:  :?:  :?:  :?:

Ich glaube, in keinem anderen Land der Welt gibt es soviel "Verbraucherschutz", wie in Deutschland. Man hat doch auch in dem letzten Fall gesehen, dass der Kunde beinah in jeder Streitigkeit mit einem Unternehmen Recht bekommt.
Verstehe nicht, wie man sich darueber noch beklagen kann.


Ich habs bisher nicht anders erlebt. Es war reines Wohlwollen, das ich das Geld vom Anbieter zurückerhalten habe. Einen rechtlichen Anspruch hatte ich nicht darauf. Und die Post zahlt gar nix zurück.
OK. So machen wir das! :)
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