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Autor Thema: Frage Flugticket  (Gelesen 1161 mal)

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kuchen72

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Frage Flugticket
« am: 25.11.2004, 18:29 Uhr »
Hallo,

ich habe heute unsere Flugtickets für den bevorstehenden Australien Urlaub im April per Post erhalten.

Zwar ist das ein USA Forum, aber aufgrund guter Erfahrungen hier, bin ich mir sicher, dass mir geholfen werden kann.

Und zwar sind meine Ticktes nicht in gewohnter Form in einem kleinen zusammengehefteten "Buch", wo sowohl für Hin- als auch für Rückweg die perforierten Seiten herausgerissen werden, sondern schlicht und einfach ein DIN-A4 Blatt, auf welchem die vom Aussehen her gleichen Sachen drauf gedruckt sind. Der Titel lautet auch "Passenger Itinerary Receipt". Da ich bei dem Reisebüro noch nie gebucht habe (es im Internet gefunden habe und folglich alles telefonisch abgewickelt habe) bin ich nun ein wenig unsicher. Ich vermute aber, dass es sich um ein sogenantes E-Ticket handelt. Wäre nett, wenn mir das jemand bestätigen würde (wenn dem auch wirklich so ist).

Danke für Eure Hilfe

André
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Heiner

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #1 am: 25.11.2004, 18:43 Uhr »
Hi!
Es ist ein E-Ticket, aber dein Reisebüro hätte dich auch darüber informieren müssen.
Ich würde es immer unbedingt mitnehmen.
Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

kuchen72

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #2 am: 25.11.2004, 18:49 Uhr »
Danke, ich dachte es mir ja schon fast. Information war in dem Reisebüro nicht unbedingt gross geschrieben. Auch habe ich im Nachhinein erfahren, dass das Visum im Zusammenhang mit der Ticketbuchung vom Reisebüro organisiert wird. Vom Reisebüro dazu 0,0 Info !!!

Mit mitnehmen meinst Du, dass ich sehr darauf achten sollte, dass es nicht geklaut wird, gelle ?

Kann denn ünerhaupt jemand anderes damit fliegen ? Stehen doch unsere Namen drauf ? Hätte das nicht den selben Effekt, wie bei den herkömmlichen Ticktes ?
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Claus

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #3 am: 25.11.2004, 19:01 Uhr »
Hi kuchen,

es gilt nur zusammen mit deinem Ausweis, klauen hilft da wenig.

LG Claudi

Heiner

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #4 am: 25.11.2004, 19:02 Uhr »
Hi!
Nein ein anderer könnte nicht damit fliegen, es seiden er hätte auch noch Deinen Paß und deine Kreditkarte.
Ich nehme es immer mit für den Fall, das man meine Reservierung nicht im Computer zufinden ist.
Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

kuchen72

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #5 am: 25.11.2004, 19:07 Uhr »
Ich sag mal herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Bin nun entschieden beruhigter.

André
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Andre

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #6 am: 25.11.2004, 22:17 Uhr »
Zitat von: Heiner
Hi!
Nein ein anderer könnte nicht damit fliegen, es seiden er hätte auch noch Deinen Paß und deine Kreditkarte.
Ich nehme es immer mit für den Fall, das man meine Reservierung nicht im Computer zufinden ist.
Gruß Heiner


Ein Papierticket ist wie ein Wertgutschein zu betrachten. Zwar wird jemand anders nicht einchecken koennen, aber es gibt immer noch die Moeglichkeit, dass diese Person das Ticket zum Refund einreicht, also den Flug storniert und sich den nach Abzug der Stornogebuehren verbleibenden Restbetrag auszahlen laesst.

Andre

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #7 am: 25.11.2004, 22:21 Uhr »
Zitat von: kuchen72
Information war in dem Reisebüro nicht unbedingt gross geschrieben. Auch habe ich im Nachhinein erfahren, dass das Visum im Zusammenhang mit der Ticketbuchung vom Reisebüro organisiert wird. Vom Reisebüro dazu 0,0 Info !!!

Das Reisebüro ist übrigens nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften für deine Einreise erfüllt werden. Und wenn das Reisebüro dein Visum im Zusammenhang mit deiner Flugbuchung kostenfrei für dich beantragt, kannst du herzlich Dankeschön sagen. Es ist immerhin ein zusätzlicher Aufwand für das RB.

Heiner

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #8 am: 25.11.2004, 23:01 Uhr »
Zitat von: Andre
Das Reisebüro ist übrigens nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften für deine Einreise erfüllt werden. Und wenn das Reisebüro dein Visum im Zusammenhang mit deiner Flugbuchung kostenfrei für dich beantragt, kannst du herzlich Dankeschön sagen. Es ist immerhin ein zusätzlicher Aufwand für das RB.

Aber als Service sollte es sich gehören, das man den Kunden darauf aufmerksam macht das mit der Flugbuchung auch das Visum elektronisch und kostenlos beantragt werden kann.
Gruß Heiner


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Andre

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #9 am: 25.11.2004, 23:38 Uhr »
Zitat
Aber als Service sollte es sich gehören, das man den Kunden darauf aufmerksam macht das mit der Flugbuchung auch das Visum elektronisch und kostenlos beantragt werden kann.
Gruß Heiner


Da bin ich anderer Meinung.
Wie schon gesagt, bedeutet die Visabeantragung zusaetzlichen Aufwand fuer das RB. Diesen Aufwand gratis zu betreiben, halte ich fuer oekonomischen Unsinn.
Sollte das RB allerdings diese Aufwendungen bereits mit in den Verkaufspreis des Australientickets einkalkulieren, kann es natuerlich den Service auch kostenfrei erbringen.
Fuer alle,  die aber bereits im Besitz eines Visums sind, hiesse, dass sie einen Service mitbezahlen der gar nicht geleistet wird, weil er nicht notwendig ist.
Wir trennen das deshalb und verlangen ein Entgelt fuer die Visabeantragung, egal ob der Kunde den Flug bei uns gebucht hat oder nicht. Haette der Kunde den Flug bei uns gebucht, waere der zusaetzliche Aufwand auch nicht bereits im Ticketpreis intergriert. Damit ist gewaehrleistet, dass alle, egal ob bereits Visainhaber oder nicht, einen gleichermassen fairen Preis bekommen.

kuchen72

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #10 am: 26.11.2004, 08:01 Uhr »
Hallo Namensvetter,

nun im Grunde hast Du recht, dass jener zusätzliche, zeitliche Aufwand eine Vergütung beinhaltet und nicht auf jene Reisenden umgelegt werden kann, welche davon keinen Gebrauch machen.

Aber ich kann da nicht die Verhältnissmäßigkeit erkennen. Das Reisebüro zahlt ja keine zusätzliche Gebühr (also zusätzliche Kosten im Sinne eines monetären Aufwandes). So weit ich informiert bin, handelt es sich lediglich um einen zeitlichen Aufwand, die Daten in ein System einzugeben, ein Blatt Papier auszudrucken oder jenes per Post entgegen zu nehmen und jenes in den Umschlag mit den Ticktets zu legen. Wie schon erwähnt, zeitlicher Aufwand, in welchem ich auch keine Mehrkosten für das RB im Sinne von mehr Personal, Überstunden u.ä. erkennen kann. Ich verweise da auf die allg. Verteilzeiten, welche sich dadruch um evtl. 5 Minuten verkürzen.

Um zum Schluss zu kommen, ich würde es mir zumindest als guten Service wünschen, darauf aufmerksam gemacht zu werden und um den Service noch mehr abzurunden und den Kunden für eine weitere Buchung in der Zukunft zu gewinnen auch noch die Ausführung dessen.

Grüße

André
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Kuchen´s Reiseseite
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Andre

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #11 am: 26.11.2004, 14:20 Uhr »
Zitat von: kuchen72
Aber ich kann da nicht die Verhältnissmäßigkeit erkennen. Das Reisebüro zahlt ja keine zusätzliche Gebühr (also zusätzliche Kosten im Sinne eines monetären Aufwandes).


Meinst du der Reisebüromitarbeiter verzichtet auf sein Gehalt?
Ich weiss nicht, in welchem Job du arbeitest, aber wuerdest du, falls du ein Servicedienstleister (ohne Material oder Warenverkauf) wärst, für eine fremde Person gratis arbeiten, wenn diese Preson dich nicht einmal darum gebeten hat?

(Der Aufwand für ein ETA beträgt übrigens im Optimalfall ca. 29 bis 30 min pro Person.)

ursel-grete

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #12 am: 26.11.2004, 17:05 Uhr »
Ich habe in Erinnerung, dass die Beantragung und das Ausdruckung des ETA in meinem Reisebüro innerhalb von 5 Minuten über die Bühne ging. Ich habe nachgefragt, hatten den Pass dabei und dann wurde die Daten eingegeben. Das war im Januar 2003.
Hat sich da inzwischen soviel verändert, dass das jetzt so viel Zeit in Anspruch nimmt? Oder täuscht mich meine Erinnerung?
viele grüße von
ursel-grete

Andre

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #13 am: 26.11.2004, 17:22 Uhr »
Das mag im Barverkauf,  und wenn die entsprechende Person mit Reisepass vor dir steht, zutreffen.
Wenn das Visum aber online geordert wird, muss die Zahlung abgewickelt werden (Kreditkartenverifikation und-belastung oder Bankeinzug), es muessen Adressdaten erfasst werden, die Rechnugn muss erstellt und versendet werden und natuerlich der eigentliche Beantragungsvorgang muss durchgefuehrt werden. Summa summarum ist das alles schwer unter 30 min zu schaffen.

Aber darum geht's ja nicht. Die Frage ist doch, ob es sich ein Dienstleister aus dem Erloes einer Artikelverkaufs leisten kann, Zusatzleistungen zu erbringen oder nicht. Und die Beantwortung dieser Frage liegt ganz allein in der Verkaufspreiskalkulation begruendet.

Vergleichbar mit dem Autokauf, bei dem dir der Verkaufer noch einen gratis Oelwechsel verspricht. Der Mechaniker will fuer den Oelwechsel sein Geld, muss also vom Geschaeftsfuehrer dafuer bezahlt werden (auch wenn er nur 10 Minuten damit zu tun hat). Und diese Bezahlung muss nunmal aus der Gewinnmarge ders Autoverkaufs erfolgen. Wo soll's sonst herkommen?

ursel-grete

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Re: Frage Flugticket
« Antwort #14 am: 26.11.2004, 18:52 Uhr »
Andre,
danke für die Erklärungen. Sehr hilfreich.
Mir ist vor allem klar geworden, dass wir von zwei eigentlich grundverschiedenen Voraussetzungen ausgegangen sind. Ich ging vom Flugticketverkauf im RB vor Ort aus. Du vom online-Verkauf. Dass bei letzterem wesentlich mehr Arbeit für die Visumsbearbeitunng drin ist, leuchtet mir ein.
Auch ist deine Argumentation bezüglich der Kalkulation völlig einleuchtend. Und insgesamt macht es mir deutlich, warum"mein" Reisebüro manchmal etwas teurer ist, als wenn ich mit das Flugticket (für dieselbe Strecke, Datum, airline) irgendwo im internet besorgen würde. Ich bin schon länger darüber im Klaren, dass ich für manche - bislang von mir noch nicht erkannte - Dienstleistung "meines" Reisebüros eben etwas zahlen muss. Denn - wie du sagst- keiner arbeitet ohne Entlohnung und irgendwo muss das Geld herkommen. Und keiner soll für gute Arbeit ohne Bezahlung arbeiten.
viele grüße von
ursel-grete