usa-reise.de Forum
Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Susan26 am 27.09.2006, 22:54 Uhr
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Hallo liebe Experten,
ich hoffe, dass ich mich jetzt nicht als absoluter Idiot oute :oops:
Aber wie sieht das eigentlich mit einer Reiserücktrittsversicherung aus, wenn ich einen Flug bei einem Onlinereisebüro gebucht habe - greift die da auch oder macht das nur "Sinn", wenn man eine komplette Reise bucht?
Bei einer Flugbuchung geht es ja eigentlich um Stornierungen - kann man sich dagegen "versichern"??
Bin ein wenig verwirrt, weil ich grade mal wieder in einem Reiseführer geblättert habe. Bin leider (noch) nicht so erfahren, weil wir unsere erste USA-Reise komplett (vor)gebucht hatten und da dann auch eine Versicherung hatten, aber jetzt ..... :?:
Danke
Susan
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Hallo Susan,
ich schließe immer eine Reiserücktrittsversicherung ab und buche immer "nur Flug" bei einem Online Reisebüro.
Meistens kann man das schon während der Buchung tun, da gibt es Links oder Extra Kästchen zum Anklicken o.ä.
Du kannst das auch nachträglich tun, allerdings innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung.
Hast Du den Flug schon gebucht? Dann kannst Du auch dort anrufen und das nachträglich machen.
Oder es gibt in der Bestätigungsmail vom online Reisebüro noch mal einen Link, wo Du das abschließen kannst.
Viele Grüße, Petra
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Hallo Susan,
wenn du eine Reiserücktrittsversicherung über die entsprechende Höhe abschließt, sind alle Komponenten, die du an den verschiedensten Stellen gebucht hast, versichert. Allerdings ist es sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch abzuschließen, da letztere greift, wenn man nach Antritt der Reise krank wird. Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass man den Flug nicht erstattet bekommt, wenn man seine Bordkarte schon in den Händen hält, dann aber aus irgendwelchen Gründen nicht fliegen kann. Hat also alles seine Tücken...
Viele Grüße,
Tanja
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Hallo,
erst einmal Danke, dass ihr geantwortet habt. Mein besonderes Problem besteht darin, dass ich bei orbitz.com den Flug gebucht habe (also kein deutsches Online-Reisebüro) - somit kann ich dort nicht nachträglich eine Versicherung abschließen.
Außerdem habe ich ein e-Ticket. Ich bekomme also bis zum Abflug keine anderen Unterlagen. Wenn ich also jetzt den Flug nicht aantreten kann (wegen Krankheit oder so), krieg ich dann auch nix zurück??? Dann bräuchte ich die Reiserücktrittsversicherung doch auch nicht - oder? :roll:
Susan
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Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass man den Flug nicht erstattet bekommt, wenn man seine Bordkarte schon in den Händen hält, dann aber aus irgendwelchen Gründen nicht fliegen kann. Hat also alles seine Tücken...
Tanja
Das wäre mir ehrlich gesagt neu:
Ich habe dieses Jahr meinen Flug online gebucht (mit e-Ticket), Hotels teils im Reisebüro, teils auch online.
Habe im Reisebüro eine Reiserücktrittsversicherung abgeschloßen. Dort habe ich dann auch den Flug und die anderen Hotels angegeben, die dann auch mit "reingepackt" wurden. Im Endeffekt macht es aber keinen Unterschied ob e-Ticket oder Papierticket.
Wichtig ist nur - wie schon erwähnt - das du alle gebuchten Sachen bei Abschluss der Versicherung mit angibts (spätestens 2 Wochen nach Buchung)!
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Hallo Susan,
es kommt drauf an, welche Stornobedingungen an dein Ticket geknüpft sind, ob und wieviel du erstattet bekommst, wenn du den Flug nicht antreten kannst. Wir haben unseren nächsten Flug z. B. bei UA gebucht und der ist bis zum Abflug kostenfrei stornierbar. Wenn du ein nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen stornierbares Ticket hast, macht eine Reiserücktrittsversicherung schon Sinn.
Such doch einfach unter Google nach Reiserücktrittsversicherungen. Soweit ich weiß, kann man die auch einfach so über Internet abschließen, habe es aber selbst noch nicht versucht, da wir unsere über den ADAC das ganze Jahr laufen haben.
Tanja
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Buche eigentlich regelmaessig bei orbitz, allerdings von USA aus... da wird grundsaetzlich Versicherung angeboten, allerdings ist der "orbitz-partner" in dem Fall Access America, und die versichern laut eigenen Angaben nur Leute, die in USA leben... koennte also daran liegen.
Ich denke aber, Du solltest eigentlich trotzdem eine eigene Versicherung dafuer abschliessen koennen (hab ich auch schon gemacht); schau z.B. mal, welche Versicherungen deutsche online-Reiseanbieter im Programm haben, die muesstest Du halt dann nur "direkt" bei der Versicherung buchen. Unterlagen brauchst Du eigentlich keine, so wie ich das kenne, wird i.d.R. nur nach Reisedaten und Preis gefragt, geht auch alles online (wie gesagt, mit deutschen Anbietern hab ich weniger Erfahrung, duerfte aber aehnlich sein). Vielleicht kann aber auch jemand hier eine Versicherung direkt empfehlen :)
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@ xra:
Ich rede nicht vom e-Ticket, sondern wenn ich am Flughafen stehe und meine Bordkarte schon erhalten habe. Wenn ich dann den Flug nicht antreten kann, z. B. durch einen Anruf, dass ein Angehöriger schwer erkrankt ist oder mein Mitreisender umkippt o. ä., dann bekomme ich von der Versicherung definitiv nix.
Gruß,
Tanja
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Hallo,
eine Reiserücktrittsversicherung hat nichts mit dem Reisebüro, mit der Fluggesellschaft und der Ticketform zu tun.
Du kannst Reiserücktrittsversicherungen bei Versicherungen, Banken und Reisebüros abschließen. Die einzige Information, die dazu benötigt wird, ist der Wert der Reise (z.B. Mietwagenkosten + Flugkosten) und ob es sich ums eine Schiffsreise oder eine andere Reise handelt. Nachweise (z.B. Kopien der Flugtickets) wollen die Versicherungen beim Abschluss nicht sehen. Diese Nachweise werden erst im Schadensfalls (=Reiserücktritt) benötigt.
Schau mal auf der Internetseite der Stiftung Warentest/Finanztest. Dort gibt es online eine Übersicht zu den verschiedenen Anbietern der Reiseversicherungen. Im Reisebüro wird dir meistens ein Packet angeboten (Auslandskrankenversicherung plus Reiserücktrittskostenversicherung). Ich finde es aber eigentlich besser, jede Komponente einzeln abzuschließen. Dazu ruft man die Versicherung an und läßt sich den Vordruck schicken. Dann muss man nur noch das Geld überweisen und fertig ist man.
Wie bereits beschrieben, ist es sehr wichtig, dass du innerhalb der 14 Tage Frist die Reiserücktrittsversicherung abschließt. Ansonsten zahlt die Versicherung nicht.
Gruss Tom
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@ xra:
Ich rede nicht vom e-Ticket, sondern wenn ich am Flughafen stehe und meine Bordkarte schon erhalten habe. Wenn ich dann den Flug nicht antreten kann, z. B. durch einen Anruf, dass ein Angehöriger schwer erkrankt ist oder mein Mitreisender umkippt o. ä., dann bekomme ich von der Versicherung definitiv nix.
Ok, habe ich falsch verstanden :whistle:
Ist aber wirklich ein Spezialfall den du da hast.
Könnte mir aber wirklich vorstellen das es da dann zu Problemen mit der Versicherung kommt.
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Hier noch ein Link zu den Versicherungen.
Bei Reiserücktrittsversicherungen gibt es Versicherungen mit Selbstbeteiligung und ohne. Außerdem gibt es Versicherungen, die auch den Reiseabruch versichern, wenn die Reise schon angetreten wurde (aber abgebrochen werden muss).
http://www.stiftung-warentest.de/online/freizeit_reise/test/1386853/1386853/1386889.html
Gruss Tom
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Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass man den Flug nicht erstattet bekommt, wenn man seine Bordkarte schon in den Händen hält, dann aber aus irgendwelchen Gründen nicht fliegen kann. Hat also alles seine Tücken...
Das stimmt so. Wurde kürzlich gericchtlich entschieden. Im konkreten Fall ging es darum, dass eine Passagierin eingecheckt hat und dann "plötzlich" Flugangst bekam und deshalb nicht an Bord konnte. Mit dem Check-In hat nach Auffassung des Gerichts die Reise begonnen, sodass kein Rücktritt vor Reisebeginn vorliegt, wie ihn die Reiserücktrittsversicherung verlangt.
Evt. hätte hier eine Reiseabbruchversicherung weitergeholfen.
Ob sich diese Rspr. langfristig durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht hat Justinian darüber schon eine Meinung. Problematisch wird es nämlich beim Online-Check-In. Wer den nutzt, kann ja in den 24 Stunden bis zum Abflug immer noch erkranken. Aus diesen Gründen werde ich vorsorglich auf einen Online-Check-In verzichten, sofern ich eine Reiserücktrittsversicherung habe.
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Vielleicht macht es ja auch Sinn, eine Jahrespolice i. S. Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (wenn man mehr als einmal im Jahr unterwegs ist). Eine interessante Adresse ist beispielsweise www.travel-card.org ; diese Versicherung umfaßt zudem auch die Reiseabbruchversicherung und schließt den nichtehelichen Partner mit ein (wer's braucht).
Gruß Elvi
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Eine Reiseabbruchversicherung hilft erst weiter, wenn man den Urlaubsort erreicht, weil sie nur Umbuchungen abdeckt, nicht aber stornierte Flüge. Die Zeit nach dem Check-in bis zum Erreichen des Urlaubsortes (oder auch des Umsteigeflughafens, das weiß ich leider nicht) ist nicht durch die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abgedeckt. Diese Erfahrung mussten wir selbst im Frühjahr d. J. machen. Mein Freund hatte sich kurz vor unserem Urlaubsantritt eine Darmgrippe eingefangen, die eigentlich schon überstanden war, aber während wir auf unseren Abflug warteten, wieder richtig übel auftrat. Wir haben für den Flug keinen Penny von der Versicherung bekommen und hatten sowohl Reiserücktritt als auch Reiseabbruch abgeschlossen. :(
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Ich hole mal diesen alten Thread wieder hoch, da ich ich eine Frage zur Reiserücktrittsversicherung habe.
Ich möchte jetzt die Flüge und ein paar Unterkünfte fest buchen und dann, in ca. 2 Monaten oder so die restlichen Unterkünften etc . Wie mache ich das denn in dem Fall mit der Reiserücktrittsversicherung, da man ja innerhalb von 14 Tagen alle Leistungen gebucht haben muss? Kann mir jemand weiterhelfen?
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mal davon abgesehen, das sich es für überflüssig und (sorry) unsinnig halte, auf einer USA-Reise alle(!) Unterkünfte vorzubuchen, denke ich, dass man sowas mit der Versicherung klären kann.
Eigentlich ist ja auch nur ein gewisser Wert versichert, keine einzelnen Leistungen. Wenn du den Wert also entsprechend hoch ansetzt, so dass er alle weiteren (noch dazu kommenden) Leistungen mit abgedeckt sind, könnte das gehen.
Im Zweifelsfall einfach mal bei der Versicherung anfragen. Das sollte dort ja nicht zum ersten Mal vorkommen.
Lurvig
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Wenn Du mit Kreditkarte buchst, hast Du da evtl. schon die Reiserücktrittsversicherung mit drin, natürlich nur für die Leistungen, die Du mit Kreditkarte zahlst. Kommt drauf an, ob Du das Versicherungspaket mit dabei hast, was einem bei der KK immer mit angeboten wird.
Ansonsten so wie Lurvig schreibt: Wenn Du heute eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, dann mußt Du halt den Wert höher ansetzen, halt für die Komponenten, die noch dazu kommen werden.
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Ich möchte jetzt die Flüge und ein paar Unterkünfte fest buchen und dann, in ca. 2 Monaten oder so die restlichen Unterkünften etc . Wie mache ich das denn in dem Fall mit der Reiserücktrittsversicherung, da man ja innerhalb von 14 Tagen alle Leistungen gebucht haben muss? Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich wuerde darauf achten, nur stonierbare Hotels vorzubuchen. Mache ich auch meistens so. Eine Versicherung die auch
die Hotels abdeckt wird bestimmt teurer sein als eine die nur Flüge abdeckt und habe ich als Standardprodukt auch noch nicht gesehen.
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Ich habe ja gar nicht geschrieben, dass ich alle Unterkünfte festbuchen möchte, es gibt nur so gewissen Unterkünfte wie zB. im Death Valley etc die muss man vorbuchen, sonst bekommt man da nichts mehr! :wink:
Ich habe mir auch schon überlegt, den Wert der Versicherung höher anzusetzen, aber wenn es hart auf hart kommt und die sehen, dass ich Buchungen wie zB das Auto erst nach den 14 Tagen gebucht habe, schaue ich in die Röhre!
In unseren KK haben wird diese Versicherungen nicht enthalten.
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Hallo candygirl,
ich hatte damals einfach bei der Versicherung angerufen und nachgefragt (würde ich dir auch empfehlen!) und wenn ich mich richtig erinnere, hatten die mir das auch so empfohlen: Flugpreis (wie gebucht) und die anderen Kosten abschätzen.
Frag einfach mal direkt nach - das ist die sicherste Variante!
Viel Spaß beim Planen und Buchen!!
Susan
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Ich habe mir auch schon überlegt, den Wert der Versicherung höher anzusetzen, aber wenn es hart auf hart kommt und die sehen, dass ich Buchungen wie zB das Auto erst nach den 14 Tagen gebucht habe, schaue ich in die Röhre!
Candygirl, ich glaube, da ist ein Missverständnis: Wenn Du z.B. den Flug buchst, musst Du max. 14 Tage später die Reiserücktrittsversicherung abschließen, sonst bietet sie für die Ticketkosten keinen Versicherungsschutz.
Wenn Du diese also innerhalb der Frist abschließt und vom Wert her einen Puffer einbaust, für Leistungen, die noch mit versichert werden sollen, dann ist ja alles ok. Wenn Du dann später irgendwann weitere Buchungen machst und Dich im Rahmen des Versicherungswertes bewegst, hast Du Versicherungsschutz, denn dann besteht ja die Versicherung bereits. Musst halt nur aufpassen, dass Du nicht irgendwann den versicherten Wert übersteigst.
Du kannst auch einfach mal in ein Reisebüro gehen, die verkaufen ja diese Policen und können Dich entsprechend persönlich beraten.
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Da habe ich das wohl wirklich immer falsch verstanden, ich dachte man müsste innerhalb dieser 14 Tage dann alle Leistungen unter einem Hut haben! :oops: :roll: Ich danke Euch für Eure Infos, nun ist mir auch ein Licht aufgegangen :wink:, aber ich werde sicherheitshalber bei der Versicherung nachfragen!
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Ich habe ja gar nicht geschrieben, dass ich alle Unterkünfte festbuchen möchte, es gibt nur so gewissen Unterkünfte wie zB. im Death Valley etc die muss man vorbuchen, sonst bekommt man da nichts mehr! :wink:
Ich habe mir auch schon überlegt, den Wert der Versicherung höher anzusetzen, aber wenn es hart auf hart kommt und die sehen, dass ich Buchungen wie zB das Auto erst nach den 14 Tagen gebucht habe, schaue ich in die Röhre!
In unseren KK haben wird diese Versicherungen nicht enthalten.
Wenn Du stornierbare Hotels (über die Hotelseite direkt) vorbuchst, dann spielen die doch bei der Höhe der Reiserücktrittsversichrungssumme gar keine Rolle.
Auch bei Autos ist es oft so, dass man bis kurz vorher kostenfrei stornieren kann und im Falle der Nichtabholung nicht gerade Unsummen bezahlen muss. Da lohnt es sich schon abzuzwägen, ob man das Risiko in Kauf nimmt 70$ für einen nicht abgeholten Mietwagen zu zahlen oder ne teure Rücktrittsvbersicherung, bei der ggf noch ein Selbstbehalt verbleibt.
Auch der Wechsel der KK könnte sich lohnen. Ich habe bei meiner mich und meine Familie mitversichert, egal ob ich mit KK bezahlt habe oder nicht! Die etwas höhere KK Gebühr hat sich schon bei einer Reiserücktrittsversicherung für die Familie pro Jahr bezahlt gemacht.
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Wir verlassen uns auch immer auf die Reiserücktrittskostenversicherung der Kreditkarte.
Was passiert aber in folgendem Fall: Ich buche Leistungen über einen deutschen Reiseveranstalter und leiste - wie üblich - nach Vertragsabschluß eine Anzahlung von 20% per Kreditkarte. Die Restzahlung wird erst vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Nun storniere ich aber fünf Wochen vor Reiseantritt. Die Leistung ist ja nur zu 20% mit Kreditkarte bezahlt. Greift dann trotzdem die Reiserücktrittsversicherung in voller Höhe - weil ja der Wille per KK zu zahlen bekundet wurde - oder nur anteilig oder gar nicht? Würde mich echt mal interessieren.
Katrin
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Hi,
die Antwort können dir nur die Versicherungsbedingungen geben, die speziell für deine KK gelten. Bei meiner KK(Miles&More) heißt es :
"es genügt eine Anzahlung, um den Versicherungsschutz zu aktivieren"
Welche KK hast du denn?
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Wir haben die LH Visa Gold Card. Ich habe die Versicherungsbedingungen allerdings noch nicht sooo genau studiert, mir kam nur dieser Gedanke, als ich den Thread hier durchlas. Muß mich wohl mal hinsetzen und das genau lesen.
Katrin
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Wir haben die LH Visa Gold Card. Ich habe die Versicherungsbedingungen allerdings noch nicht sooo genau studiert, mir kam nur dieser Gedanke, als ich den Thread hier durchlas. Muß mich wohl mal hinsetzen und das genau lesen.
Katrin
Hi,
genau die habe ich auch.
http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/de/programm/member_and_credit_cards?l=de&nodeid=490169
Dann ist ja deine Frage schon beantwortet
Hier die Versicherungsbedingungen
http://www.miles-and-more.com/cdautils/mediapool/media_367282.pdf
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Bei meiner MC Gold der örtlichen Sparkasse heißt es:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Karteninhaber sowie dessen Ehepartner und minderjährige Kinder (bzw volljährige wenn.....) -sofern diese die Reise geimeinsam mit dem Karteninhaber gebucht haben und durchführen- für alle Reisen unabähngig vom Einsatz der Karte.
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Wir haben die LH Visa Gold Card. Ich habe die Versicherungsbedingungen allerdings noch nicht sooo genau studiert, mir kam nur dieser Gedanke, als ich den Thread hier durchlas. Muß mich wohl mal hinsetzen und das genau lesen.
Katrin
Hi,
genau die habe ich auch.
http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/de/programm/member_and_credit_cards?l=de&nodeid=490169
Dann ist ja deine Frage schon beantwortet
Hier die Versicherungsbedingungen
http://www.miles-and-more.com/cdautils/mediapool/media_367282.pdf
Danke für Deine Hilfe. Habe gerade die Versicherungsbestimmungen studiert und bin zumindest in Bezug auf die Anzahlung beruhigt. Allerdings habe ich dabei gerade gelesen, daß die Höchstversicherungssumme bei 5000 Euro liegt. Da können wir nur hoffen, daß wir niemals am Tag der Abreise oder danach stornieren müssen, denn bei einer Reise mit einer vierköpfigen Familie kommt man ja leicht mal darüber.
Katrin
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Hi,
da ich keinen neuen Thread aufmachen will, hole ich diesen mal hoch.
Und bitte nicht :kloppen:, ich habe in der Suche nix gefunden, was zu meiner Frage passt.
Für Anfang Februar 2009 habe ich im Sepember 2008 für meine Mutter, meinen Bruder, meine Schwägerin und mich Flüge bei LAN mit British Airways gebucht.
Im November musste meine Mom ins Krankenhaus, schwerwiegende Herzprobleme - sie ist 78. Nun hatte ich gehofft, dass sich das alles wieder einrenkt, tut es aber wohl nicht. Die Ärztin stellt problemlos ein Attest aus, dass meine Mom nicht reisefähig ist. Sie erzählte aber was von einem "Formular für Storno", das ich ihr zuschicken soll.
Kann mir jemand sagen, wie die Vorgehensweise ist?
Stornieren bei LAN oder BA?
Reiserücktrittsversicherung habe ich über die LH-Business-KK.
Danke für Eure Hilfe.
Grüssle
Gabymarie
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Kann mir jemand sagen, wie die Vorgehensweise ist?
Stornieren bei LAN oder BA?
Über LAN, da dort gebucht.
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Über LAN, da dort gebucht.
okay, danke. Bekomme ich von dort dann auch dieses "Storno-Formular"?
Und weiter? An die LH-KK-Versicherungsabteilung?
Grüssle
Gabymarie
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Über LAN, da dort gebucht.
okay, danke. Bekomme ich von dort dann auch dieses "Storno-Formular"?
Und weiter? An die LH-KK-Versicherungsabteilung?
Am besten rufst Du mal bei der Versicherung an und fragst, was sie genau benötigen und welche Formalitäten einzuhalten sind.
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Du solltest Dich UNVERZÜGLICH mit der Versicherung in Verbindung setzen. Wenn Du zu lange wartest, kann es sein, dass die Dir mit der Erstattung Schwierigkeiten machen, besonders weil ja schon im November Grund zu der Annahme bestand, dass Deine Mutter evtl. nicht reisen kann.
Katrin
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Danke Katrin,
habe ich gerade gemacht, die Dame bei LH war sehr nett und schickt mir gleich per Mail zu, welche Unterlagen sie benötigt.
Zwar fallen 100 Euro Selbstbeteiligung an, aber die sind zu verschmerzen.
Grüssle
Gabymarie
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Ich hätte auch dazu Fragen :roll: was ist wenn ich für September buche und dann ein Hurrikan kommt, kann man sich dagegen versichern das ich den Flug erst garnicht antreten muß ? :palme: danke
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Dagegen brauchst Du Dich nicht mal versichern:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/reiserecht/recht_auf_reisen/reiseruecktritt/default.asp#atcm:8-96835
Reiserücktrittsversicherungen greifen nämlich nur, wenn der Grund des Rücktritts im Bereich des Versicherten liegt (Krankheit, Tod, etc.)
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Na danke für die superschnelle Antwort :P Da steht zwar nur was von Pauschalreisen, wird doch wohl auch auf "nur Flug" passen oder ? Hotels bzw. Motels kann man ja gut stornieren.
Hat denn jemand Erfahrung mit Hurrikans? Wollen eventuell im September auf die Keys oder auch Dallas mal schaun.......... :usa: