Hallo AmericaCrazy,
falls Du doch irgendwelche Ansprüche geltend machen willst, solltest Du beachten, dass Du dies nach internationalem Recht spätestens 21 Tage nach der Gepäck-Verlustmeldung machen musst. Machst Du es erst später, bist Du auf Kulanz Deiner Airline angewissen, aber in letzter Zeit wird das ziemlich genau genommen.
Ob man das nun in Anspruch nimmt, kommt natürlich immer auf den Fall an. Bei einem Heimflug oder wenn das Gepäck noch am selben Tag kommt, würde ich auch eher sagen nein. Wenn das Gepäck allerdings wie bei uns erst 2 Tage nach den Reisenden eintrifft (und die Behandlung durch die entsprechende Airline noch ziemlich mies ist....), dann schon! Man muss allerdings wirklich die Belege sammeln, und diese werden dann auch nur bis zu einem best. Höchstbetrag ersetzt (z.B. AirFrance/KLM: 100 USD).
Das war vor 9/11 als es den Airlines noch besser ging, auch anders - da wurden die 100 USD teilweise auch direkt bei der Verlustmeldung bar ausbezahlt...
Grüßle
cleoxx