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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Edslavius am 29.11.2007, 11:06 Uhr
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Ich habmal eine Frage, bin nicht so erfahren beim Fliegen.
Wenn ich einen Flug bei Condor FRA-LAS buche und mich dann im Anschluss um einen Zubringerflug von Berlin nach Frankfurt mit einer anderen Fluggesellschaft kümmere, wie läuft das dann mit dem Gepäck ? Muss ich das in Frankfurt wieder einsammeln und für den nächsten Flug wieder neu aufgeben ? Oder ist es auch so möglich, dass die das gleich durchchecken ?
Ist ja nicht ganz unerheblich was den Zeitfaktor angeht.
Danke und Gruß
Ed
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Wenn Du ein Ticket bzw. eine Buchungsbestätigung bis zum Zielort hast, mußt Du das Gepäck in der Regel nicht nochmal in die Hand nehmen.
Wir waren auch sowohl auf Hin- als auch Rückflug auf unterschiedlichen Gesellschaften (pro Teilstück) gebucht. Ums Gepäck mussten wir uns nur bei der Immigration kümmern.
Hast Du mehrere Bestätigungen, weil Du die Einzelstrecken separat gebucht hast, dann mußt Du Dich selbst ums Gepäck kümmern.
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Hast Du mehrere Bestätigungen, weil Du die Einzelstrecken separat gebucht hast, dann mußt Du Dich selbst ums Gepäck kümmern.
Gepäck wird bis zum Ziel durchgecheckt.
Man muss nur die Kollegen am Checkin extra darauf hinweisen, daß das Gepäck bis LAS muss.
Deine Bordkarte bekommst Du allerdings erst in FRA.
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Hast Du mehrere Bestätigungen, weil Du die Einzelstrecken separat gebucht hast, dann mußt Du Dich selbst ums Gepäck kümmern.
Gepäck wird bis zum Ziel durchgecheckt.
Hm... wir hatten mal ein aehnliches Problem und uns daraufhin telefonisch bei der Airline erkundigt - da hiess es, das ginge nur, wenn die "Anschluss-Fluggesellschaft" eine "Partner-Airline" waere... (?)
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Hm... wir hatten mal ein aehnliches Problem und uns daraufhin telefonisch bei der Airline erkundigt - da hiess es, das ginge nur, wenn die "Anschluss-Fluggesellschaft" eine "Partner-Airline" waere... (?)
Mit "Partner-Airline" ist gemeint, dass beide Fluggesellschaften in derselben Allianz sind (z.B. Star Alliance, oneworld Alliance). Welche Fluggesellschaft in welcher Allianz ist, kann man bei den Gesellschaften direkt erfahren. Die Wikipedia-Seiten zur Star Alliance (http://de.wikipedia.org/wiki/Star_Alliance) und oneworld Alliance (http://de.wikipedia.org/wiki/Oneworld_Alliance) geben auch einen schönen Überblick
So oder so kann es aber nicht schaden, nochmal am ersten Check in nachzufragen. Vor allem wenn die Gesellschaften zwar in der gleichen Allianz sind, man die Strecken aber trotzdem einzeln gebucht hat, was der OP ja vor hat.
Schöne Grüße,
Dirk
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Hm... wir hatten mal ein aehnliches Problem und uns daraufhin telefonisch bei der Airline erkundigt - da hiess es, das ginge nur, wenn die "Anschluss-Fluggesellschaft" eine "Partner-Airline" waere... (?)
Mit "Partner-Airline" ist gemeint, dass beide Fluggesellschaften in derselben Allianz sind (z.B. Star Alliance, oneworld Alliance).
:oops:
Sorry, war wohl missverstaendlich... Das (?) bezog sich auf freddykr's post, da dieser so klang, als waere es generell und ohne Einschraenkungen moeglich - was ja auch durchaus sein kann, nur hat man uns damals eben eine andere Auskunft gegeben. Was "Partner-Airline" bedeutet, weiss ich natuerlich auch selbst... :wink:
Ansonsten wuerde ich persoenlich mich vermutlich schon vorher bei der betreffenden (Zubringer-)Airline erkundigen, wenn sie nicht zur Allianz mit dem Weiterflug gehoert... falls beide in derselben Allianz fliegen, am Check-in darauf hinweisen, dass das Gepaeck bitte durchgecheckt werden soll (wenn es nicht sowieso automatisch nach Vorlage beider Tickets passiert).
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Hm... wir hatten mal ein aehnliches Problem und uns daraufhin telefonisch bei der Airline erkundigt - da hiess es, das ginge nur, wenn die "Anschluss-Fluggesellschaft" eine "Partner-Airline" waere... (?)
Mit "Partner-Airline" ist gemeint, dass beide Fluggesellschaften in derselben Allianz sind (z.B. Star Alliance, oneworld Alliance).
:oops:
Sorry, war wohl missverstaendlich... Das (?) bezog sich auf freddykr's post, da dieser so klang, als waere es generell und ohne Einschraenkungen moeglich - was ja auch durchaus sein kann, nur hat man uns damals eben eine andere Auskunft gegeben. Was "Partner-Airline" bedeutet, weiss ich natuerlich auch selbst... :wink:
Da hat diese Fluglinie mal wieder Mist erzählt.
Gepäck durchchecken geht, sobald zwischen den beiden betroffenen Airlines ein "Interlineabkommen" besteht. Und dieses Abkommen besteht nahezu zwischen allen Airlines.
Persönlich schon ohne Probleme bei Lufthansa --> Qantas und Qantas --> Lufthansa fabriziert.
Man muss nur die Checkin-Agents extra darauf hinweisen, daß sie es mit in den Computer reinhacken. ;-) Ein Zugriff auf das Airlinesystem der anderen Fluggesellschaft ist dabei nicht erforderlich.
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Sorry, war wohl missverstaendlich... Das (?) bezog sich auf freddykr's post, da dieser so klang, als waere es generell und ohne Einschraenkungen moeglich - was ja auch durchaus sein kann, nur hat man uns damals eben eine andere Auskunft gegeben. Was "Partner-Airline" bedeutet, weiss ich natuerlich auch selbst... :wink:
Da hat diese Fluglinie mal wieder Mist erzählt.
Gepäck durchchecken geht, sobald zwischen den beiden betroffenen Airlines ein "Interlineabkommen" besteht. Und dieses Abkommen besteht nahezu zwischen allen Airlines.
Und nicht nur diese Fluglinie. Das mit den Interlineabkommen war mir auch neu, mir wurde bisher immer auch nur die Version mit den Airline-Allianzen erzählt. Tja, man lernt nie aus. Danke an Danilo für die Erläuterung!
Man muss nur die Checkin-Agents extra darauf hinweisen, daß sie es mit in den Computer reinhacken. ;-) Ein Zugriff auf das Airlinesystem der anderen Fluggesellschaft ist dabei nicht erforderlich.
Das kann wiederum bei dem durchschnittlichen Kenntnisstand, den die Leute z.B. beim Lufthansa Check in von ihren Computersystem haben, durchaus problematisch werden :D
Schöne Grüße,
Dirk
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Das kann wiederum bei dem durchschnittlichen Kenntnisstand, den die Leute z.B. beim Lufthansa Check in von ihren Computersystem haben, durchaus problematisch werden :D
Nö, nicht wirklich. Das kriegen selbst die unerfahrensten Agents (nach meiner Erfahrung) problemlos hin. Es steht halt nur nirgends auf deren Bildschirm, dass Du noch eine andere (separate) Buchung für einen Anschlußflug hast, daher muss man denen das sagen. Hellsehen ist auch dort nämlich nicht weit verbreitet...;-)!
Viele Grüße - Dirk
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Wird durchabgefertigt. Normaleweise sollten das die Checkin-Agenten auch wissen. Auf jeden Fall solltest Du nochmal drauf hinweisen. Leider sind heutzutage die meisten Agenten nicht mehr bei der Airline direkt angestellt, sondern beim Flughafen, ergo haben sie nicht die komplettere Ausbildung der Airlines. So kann es passieren, dass du auf einen unerfahrenen Agenten triffst. Also drauf aufmerksam machen und wenn er meint, dass es das nicht gibt, sich den Vorgesetzten geben lassen.
Habe gelegentlich mal auf kleinen Flughäfen in den USA erlebt, dass die nicht wussten, dass man in D. an der ersten Station nicht sein Gepäck bekommt.
Aber normalerweise sollte es klappen.
Elli
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Wie sieht das denn mit der Haftung aus, nehmen wir den "worst case" und das Gepäck kommt nicht am Zielort an. Oder es ist stark beschädigt? Welche Fluggesellschaft ist mein Ansprechpartner?
Grüße
Rainer
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Wie sieht das denn mit der Haftung aus, nehmen wir den "worst case" und das Gepäck kommt nicht am Zielort an. Oder es ist stark beschädigt? Welche Fluggesellschaft ist mein Ansprechpartner?
Immer die letzte, bevor Du Dein Gepäck in die Finger bekommen würdest.
Zwei hypothetische Beispiele:
FRA - LHR mit LH, weiter mit BA nach LAX: Gepäck ist in LAX weg --> Ansprechpartner BA
LAX - LHR mit BA, weiter mit LH nach FRA: Gepäck ist in FRA weg --> Ansprechpartner LH
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Genauso ist es uns ja passiert. Eigentlich waren wir für Delta nach Deutschland gebucht, mussten dann aber mit Air France fliegen.
Nachdem wegen der Umbuchung das Gepäck nicht ankam, hat sich Air France darum gekümmert (übrigens fand ich die Vorgehensweise sehr vorbildlich)
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Und die "letzten" haften dann auch, wenn das Gepäck wirklich weg ist? Dabei könnte doch die "erste" Fluggesellschaft die Koffer schon verloren haben. Typischerweise würde doch in jedem anderen Business der eine dem anderen die Schuld in die Schuhe schieben und der Kunde ist der Dumme.
Wenn ich ehrlich bin, ausprobieren möchte ich das nicht.
Grüße
Rainer
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Und die "letzten" haften dann auch, wenn das Gepäck wirklich weg ist? Dabei könnte doch die "erste" Fluggesellschaft die Koffer schon verloren haben. Typischerweise würde doch in jedem anderen Business der eine dem anderen die Schuld in die Schuhe schieben und der Kunde ist der Dumme.
Wenn ich ehrlich bin, ausprobieren möchte ich das nicht.
Grüße
Rainer
Ich habs mal ausprobiert.
Ein Umsteigeflug von American Airlines auf Lufthansa.
Das Gepäck kam beschädigt in Frankfurt an, den Schaden bei LH gemeldet, neuen Koffer gekauft, Rechnung eingereicht, nach 2 Wochen war alles erledigt.
LH wollte nicht mal das beschädigte Gepäck sehen, nur eine Bestätigung vom Koffergeschäft, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist.
MfG
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Als Kunde kannst Du Dich immer an die letzte Gesellschaft halten. Diese kann sich im Innenverhältnis immer an die erste Gesellschaft wenden, wenn sie es meint.
Eine Abfuhr kann sie Dir nur unter dem Nachweis erteilen, daß sie es nicht war, was Ihr nicht gelingen dürfte.
Im Übrigen gehen die Koffer meistes nicht in den Fliegern, sondern bei Ein- und Auspacken kaputt und das machen Mitarbeiter der jeweiligen Airports, nicht der Fluggesellschaften.
Daher werden sich die Airlines dort schadlos halten.
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Naja, wenn das Gepäck beschädigt ist, hat man ja was in der Hand.
Wenn der Koffer aber weg ist, könnte ich mir mehr Schwierigkeiten vorstellen.
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Naja, wenn das Gepäck beschädigt ist, hat man ja was in der Hand.
Wenn der Koffer aber weg ist, könnte ich mir mehr Schwierigkeiten vorstellen.
Es zählt (zahlt) immer die letzte Fluggesellschaft. Wer im Endeffekt das Gepäck verschlampt hat, ist völlig irrelevant.
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Sicher ist das nicht relevant.
Aber bei einem verschwundenen Gepäckstück wird die Abwicklung wohl nicht so problemlos sein, wie wenn der kaputte Koffer noch vorhanden wäre.
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Keine Sorge. Das funktioniert meist ohne Probleme.
Bedenke aber, daß der Wert, den man ersetzt bekommt, beschränkt ist. Laut "Montrealer Übereinkommen" sind es 1000 Sonderziehungsrechte (ca. 1200€).
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Wessen Gepäck hat denn einen Wert von mehr als 1200 Euro :shock:
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Wessen Gepäck hat denn einen Wert von mehr als 1200 Euro :shock:
Wenn ich nur unsere Schlafsäcke und Wanderschuhe zusammenzähle komm ich schon auf 800 EURO :shock:
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Hallo,
Wenn ich nur unsere Schlafsäcke und Wanderschuhe zusammenzähle komm ich schon auf 800 EURO :shock:
imho wird aber nur der Zeitwert, nicht der Neuwert erstattet - wie immer sich der Zeitwert z.B. bei gebrauchten Wanderschuhen oder Schlafsäcken ermitteln mag.
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Wie müßte denn im Verlustfall der ursprüngliche Wert des Gepäcks belegt werden? Ich kann mir kaum vorstellen, daß in der Praxis noch alle Kaufbelege exisitieren. :zuck:
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Ich denke mal, daß man das dann durch Preisangaben von vergleichbaren Produkten vergleicht. Sind die Wanderschuhe schon drei Jahre alt und haben zig Kilometer hinter sich, dürfte sich der Zeitwert gegen 0 bewegen
Sinnvoll ist das Aufbewahren von Kaufbelegen zumindest bei teureren Artikeln immer.
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Eine Abfuhr kann sie Dir nur unter dem Nachweis erteilen, daß sie es nicht war, was Ihr nicht gelingen dürfte.
Was ja im Klartext bedeutet, daß hier eine Beweislastumkehr gilt - ein ganz außergewöhnlicher Fall im deutschen Rechtswesen. Normalerweise muss immer der Geschädigte nachweisen, wer ihm den Schaden zugefügt hat. Selbstverständlich ist es hier äußerst schwierig für den Kunden, aber das gilt ja auch für andere Rechtsbereiche, so ist beispielsweise oft auch bei Behandlungsfehlern kaum die Beweislast zu erbringen, weil der Betroffene selbst (beispielsweise) in Vollnarkose lag. Dennoch gilt dort nicht einfach so eine Beweislastumkehr.
Was die Schadenshöhe betrifft (bei Totalverlust), so habe ich irgendwo mal gelesen (ob das noch gilt, weiß ich nicht), daß die sich schlicht nach dem Gewicht des Gepäcks orientiert, der Kunde bekommt einfach soundsoviel Euro pro Kilo Gepäck. Einzelnachweise brauchen nicht erbracht zu werden, man kann ja auch im Gegenzug kaum beweisen, dass die entsprechenden Güter auch wirklich im Koffer waren.
Wir hatten in diesem Jahr nämlich auch Pech mit dem Gepäck, es kam erst drei Tage(!) nach uns im Hotel an. British Airways hat aber alle neuen Klamotten anstandslos bezahlt (im Gesamtwert von 470,-$), die wir dann für die ersten Tage kaufen mußten.
Grüße
Rainer
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Mal eine ähnliche Frage:
Wenn man per Codesharing (AA @ BA) von AMS nach LHR fliegt und von dort mit 'den richtigen' AA direkt nach ORD fliegt, muss man da auch irgendwas beim Check-In in AMS angeben (Ziel ORD), oder läuft das automatisch?
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Wenn man per Codesharing (AA @ BA) von AMS nach LHR fliegt und von dort mit 'den richtigen' AA direkt nach ORD fliegt, muss man da auch irgendwas beim Check-In in AMS angeben, oder läuft das automatisch?
Das müsste problemlos gehen, da Codesharing ja eine der oben erwähnten Airline-Allianzen vorraussetzt.
Schönes Beispiel: Ich bin letztes Jahr mit UA nach Denver und dann weiter nach Santa Fe geflogen. Gepäck wurde ganz normal in Frankfurt abgegeben. Den Abschnitt Danver-Santa Fe betreibt UA nicht selber, sondern eine Gesellschaft namens Great Lakes Aviation, wobei der Flug per Codesharing unter einer UA-Nummer läuft. Ich war ziemlich skeptisch, aber letztendlich kam am Ziel mein Gepäck aus dem Winz-Turbopropflugzeug raus :D
Schöne Grüße,
Dirk