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Autor Thema: Falls das Gepäck nicht vollständig ankommt - Gepäckdiebstahl  (Gelesen 2386 mal)

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Davidc

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Dann kann es an diesen Mitarbeitern gelegen haben die nun erfreulicherweise zu doch recht milden Strafen verurteilt wurde (trotz bandenmäßiger Kriminalität):

http://www.n-tv.de/panorama/Gepaeckabfertiger-wegen-Diebstahls-verurteilt-article16205026.html

Wem ist hier schon mal mutmaßlich etwas aus checked-in Gepäck gestohlen worden und wo?

CK

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Re: Falls das Gepäck nicht vollständig ankommt - Gepäckdiebstahl
« Antwort #1 am: 24.10.2015, 16:30 Uhr »
Also ist nicht nur die dt. Justiz manchmal ...  :Stock:

17 Menschen stehlen Sache im Wert von mind. 176.000€
und Strafen zahlen sie max. 4000.-€ ?

17*4000 = 68.000 theoretisch max. Strafe,
aber irgendwer zahlt ja nur 400.-€

Und 176.000€ ist vermutlich der geschätzte Wert, den AirFrance als Nebenkläger angesetzt hat.
Wer weiß wie hoch der Wert wirklich war, wer kann das im Nachhinein schon genau beziffern.


Und da sagt man immer Verbrechen lohnt sich nicht....  :roll:

Ich glaube da macht der eine oder andere von denen noch nen guten Schnitt.
------------
2011 : 89109-93309-93720-94133-93449-90028-92101-92262-89109
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mannimanta

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Re: Falls das Gepäck nicht vollständig ankommt - Gepäckdiebstahl
« Antwort #2 am: 24.10.2015, 18:52 Uhr »
Sorry, aber da kann man nur sagen: "Selbst schuld!"
Seit wann packt man Wertsachen (welche auch immer) ins aufgegebene Gepäck?
Gelegenheit macht Diebe...
 8)

mrh400

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Re: Falls das Gepäck nicht vollständig ankommt - Gepäckdiebstahl
« Antwort #3 am: 24.10.2015, 19:39 Uhr »
Also ist nicht nur die dt. Justiz manchmal ...  :Stock:

17 Menschen stehlen Sache im Wert von mind. 176.000€
und Strafen zahlen sie max. 4000.-€ ?

17*4000 = 68.000 theoretisch max. Strafe,
aber irgendwer zahlt ja nur 400.-€

Und 176.000€ ist vermutlich der geschätzte Wert, den AirFrance als Nebenkläger angesetzt hat.
Wer weiß wie hoch der Wert wirklich war, wer kann das im Nachhinein schon genau beziffern.


Und da sagt man immer Verbrechen lohnt sich nicht....  :roll:

Ich glaube da macht der eine oder andere von denen noch nen guten Schnitt.
sorry, aber das ist Unsinn. Die (strafrechtliche) Strafe ist an den Staat zu zahlen und hat mit dem Schaden zunächst mal nichts zu tun - daneben haben selbstverständlich die Geschädigten zivilrechtlich Anspruch auf vollen Ersatz ihres Schadens. Ob bei den Tätern was zu holen ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt (zumal die strafrechtliche Forderung wohl auch in Frankreich vorab zu befriedigen ist.
Gruß
mrh400

TGW712

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Re: Falls das Gepäck nicht vollständig ankommt - Gepäckdiebstahl
« Antwort #4 am: 24.10.2015, 20:01 Uhr »
sorry, aber das ist Unsinn. Die (strafrechtliche) Strafe ist an den Staat zu zahlen und hat mit dem Schaden zunächst mal nichts zu tub - daneben haben selbstverständlich die Geschädigten zivilrechtlich Anspruch auf vollen Ersatz ihres Schadens. Ob bei den Tätern was zu holen ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt (zumal die strafrechtliche Forderung wohl auch in Frankreich vorab zu befriedigen ist.
...und vermutlich auch in Frankreich die Geldstrafe nach dem Einkommen bemessen wird, was auf ein ziemlich geringes Einkommen hindeutet.

CK

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Re: Falls das Gepäck nicht vollständig ankommt - Gepäckdiebstahl
« Antwort #5 am: 24.10.2015, 21:56 Uhr »
sorry, aber das ist Unsinn. Die (strafrechtliche) Strafe ist an den Staat zu zahlen und hat mit dem Schaden zunächst mal nichts zu tun - daneben haben selbstverständlich die Geschädigten zivilrechtlich Anspruch auf vollen Ersatz ihres Schadens. Ob bei den Tätern was zu holen ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt (zumal die strafrechtliche Forderung wohl auch in Frankreich vorab zu befriedigen ist.

Natürlich müssen sie, vermutlich AirFrance den Schaden ersetzen, den AF vermutlich reguliert hat.
Aber die 168.000€ ist ggf. die Summe die AirFrance gezahlt hat, um Reisenden die es gemeldet haben,
den Schaden zu ersetzen.

Da kann noch viel mehr abhanden gekommen sein, was dann keiner gemeldet hat bzw.
was im Sande verlaufen ist.

Und anhand dessen finde ich die Strafe geradezu lächerlich.

Stell Dir mal vor die hätten Kram im Wert von 600.000€ geklaut und für 200.000€
weiterverkauft.
Was haben Sie dann, nach Abzug der 168.000€ die im Bericht als Schaden genannt werden
und den Geldstrafen verloren ?

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mrh400

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Re: Falls das Gepäck nicht vollständig ankommt - Gepäckdiebstahl
« Antwort #6 am: 24.10.2015, 22:40 Uhr »
Jetzt wird es aber reine Spekulation. Weder kann jemand dafür bestraft werden, daß er vielleicht noch viel böser war als was nachgewiesen ist, noch kann Schadensersatz für vermutete Schäden gefordert werden.
Gruß
mrh400