Genau das ist der Punkt. Für die lächerliche Beamtenbesoldung .....
Einen "Dienst nach Vorschrift" gibt es übrigens nicht und ist beamtenrechtlich übrigens ebenso unzulässig wie ein totaler Streik.
Soso "Mr. Arbeitsrechtler".
Nur damit Du mal wieder was dazu lernst und uns nicht weiter mit Deinen "Welt der Frau"- Vorstellungen von Recht und Gesetz nervst: DnV beschreibt den Zustand, daß man genau das macht was man arbeitsrechtlich machen muß, d.h. so arbeiten daß man keine (arbeitsrechtlichen) Vorschriften verletzt. Man macht also völlig normal seine Arbeit. Nur reicht das heutzutage leider nicht mehr um das zu schaffen was tatsächlich an Arbeit anfällt und das bleibt dann eben liegen.....
Und einen Bummelstreitk gibt es i.S.d. Gesetzes tatsächlich nicht, der wäre aber auch ebenso zulässig wie ein normaler Streik (auch wenn Du es immer noch nicht einsehen willst, daß es so etwas schon seit dem 19. Jahrhundert gibt und sogar legal !!!). Abgesehen davon, daß ein Bummelstreik ja eben gerade kein Streik ist, sondern lediglich das ganz normale Arbeiten.