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Autor Thema: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland  (Gelesen 4473 mal)

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playmaker11

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #15 am: 16.04.2010, 07:44 Uhr »
Zumindest hat es den ein oder anderen erwischt, der hier Ängste wegen eines Streiks geäußert hatte....
Das ist dann richtig ärgerlich.
No retreat, no surrender !

Grimmiger Wolf

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #16 am: 16.04.2010, 09:32 Uhr »


Genau das ist der Punkt. Für die lächerliche Beamtenbesoldung .....

Einen "Dienst nach Vorschrift" gibt es übrigens nicht und ist beamtenrechtlich übrigens ebenso unzulässig wie ein totaler Streik.
Soso "Mr. Arbeitsrechtler".
Nur damit Du mal wieder was dazu lernst und uns nicht weiter mit Deinen "Welt der Frau"- Vorstellungen von Recht und Gesetz nervst: DnV beschreibt den Zustand, daß man genau das macht was man arbeitsrechtlich machen muß, d.h. so arbeiten daß man keine (arbeitsrechtlichen) Vorschriften verletzt. Man macht also völlig normal seine Arbeit. Nur reicht das heutzutage leider nicht mehr um das zu schaffen was tatsächlich an Arbeit anfällt und das bleibt dann eben liegen.....
Und einen Bummelstreitk gibt es i.S.d. Gesetzes tatsächlich nicht, der wäre aber auch ebenso zulässig wie ein normaler Streik (auch wenn Du es immer noch nicht einsehen willst, daß es so etwas schon seit dem 19. Jahrhundert gibt und sogar legal !!!). Abgesehen davon, daß ein Bummelstreik ja eben gerade kein Streik ist, sondern lediglich das ganz normale Arbeiten.

Forsches Auftreten ist noch kein Beleg für juristische Kompetenz!

Der BGH hat nach meiner Erinnerung den sog. Bummelstreik als rechtswidrig bezeichnet.

Das muß zwar erst im Jahr 1977 gewesen sein, als der „Streik“ längst vergessen war, jedoch war die Sache eindeutig.
Gruß vom Grimmigen Wolf

search_182

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #17 am: 16.04.2010, 11:55 Uhr »
Die GdF hat sich aufgrund der Aschewolke und den daraus resultierenden Behinderungen im Luftverkehr entschlossen, Ihren Streik zu vertagen.

rossi

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #18 am: 16.04.2010, 12:15 Uhr »
Zitat
Die GdF hat sich aufgrund der Aschewolke und den daraus resultierenden Behinderungen im Luftverkehr entschlossen, Ihren Streik zu vertagen.

Heute würde es keiner merken wenn sie streiken  8)

magnum

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #19 am: 16.04.2010, 12:40 Uhr »
Die GdF hat sich aufgrund der Aschewolke und den daraus resultierenden Behinderungen im Luftverkehr entschlossen, Ihren Streik zu vertagen.
Die machen das aber nicht, weil sie helfen wollen, sondern weil ihr Streik sonst wirkungslos verpuffen würde ;)

playmaker11

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #20 am: 16.04.2010, 13:01 Uhr »


Genau das ist der Punkt. Für die lächerliche Beamtenbesoldung .....

Einen "Dienst nach Vorschrift" gibt es übrigens nicht und ist beamtenrechtlich übrigens ebenso unzulässig wie ein totaler Streik.
Soso "Mr. Arbeitsrechtler".
Nur damit Du mal wieder was dazu lernst und uns nicht weiter mit Deinen "Welt der Frau"- Vorstellungen von Recht und Gesetz nervst: DnV beschreibt den Zustand, daß man genau das macht was man arbeitsrechtlich machen muß, d.h. so arbeiten daß man keine (arbeitsrechtlichen) Vorschriften verletzt. Man macht also völlig normal seine Arbeit. Nur reicht das heutzutage leider nicht mehr um das zu schaffen was tatsächlich an Arbeit anfällt und das bleibt dann eben liegen.....
Und einen Bummelstreitk gibt es i.S.d. Gesetzes tatsächlich nicht, der wäre aber auch ebenso zulässig wie ein normaler Streik (auch wenn Du es immer noch nicht einsehen willst, daß es so etwas schon seit dem 19. Jahrhundert gibt und sogar legal !!!). Abgesehen davon, daß ein Bummelstreik ja eben gerade kein Streik ist, sondern lediglich das ganz normale Arbeiten.

Forsches Auftreten ist noch kein Beleg für juristische Kompetenz!

Der BGH hat nach meiner Erinnerung den sog. Bummelstreik als rechtswidrig bezeichnet.

Das muß zwar erst im Jahr 1977 gewesen sein, als der „Streik“ längst vergessen war, jedoch war die Sache eindeutig.

Du meinst sicherlich BGH 31. 1. 1978 BGHZ 70, 277, 279.
Das Problem - weshalb diese Entscheidung eben gerade nicht anwendbar ist - war/ist, daß es damals um Beamte ging und dass die nur sehr eingeschränkt streiken dürfen ist unstreitig.

Zudem ist halt die Frage (bzw. ich hatte mich ja deutlich geäußert) ob ich Arbeitsvorschriften verletze oder nicht. Tue ich das nicht, sondern arbeite innerhalb der Vorschriften, aber mehr auch nicht gibts absolut keine Handhabe dagegen.
Außerhalb müssen die Voraussetzungen für einen Streik vorliegen, dann macht es aber auch wenig Sinn nicht komplett niederzulegen.
No retreat, no surrender !

Davidc

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #21 am: 16.04.2010, 16:20 Uhr »


Genau das ist der Punkt. Für die lächerliche Beamtenbesoldung .....

Einen "Dienst nach Vorschrift" gibt es übrigens nicht und ist beamtenrechtlich übrigens ebenso unzulässig wie ein totaler Streik.
Soso "Mr. Arbeitsrechtler".
Nur damit Du mal wieder was dazu lernst und uns nicht weiter mit Deinen "Welt der Frau"- Vorstellungen von Recht und Gesetz nervst: DnV beschreibt den Zustand, daß man genau das macht was man arbeitsrechtlich machen muß, d.h. so arbeiten daß man keine (arbeitsrechtlichen) Vorschriften verletzt. Man macht also völlig normal seine Arbeit. Nur reicht das heutzutage leider nicht mehr um das zu schaffen was tatsächlich an Arbeit anfällt und das bleibt dann eben liegen.....
Und einen Bummelstreitk gibt es i.S.d. Gesetzes tatsächlich nicht, der wäre aber auch ebenso zulässig wie ein normaler Streik (auch wenn Du es immer noch nicht einsehen willst, daß es so etwas schon seit dem 19. Jahrhundert gibt und sogar legal !!!). Abgesehen davon, daß ein Bummelstreik ja eben gerade kein Streik ist, sondern lediglich das ganz normale Arbeiten.

Forsches Auftreten ist noch kein Beleg für juristische Kompetenz!

Der BGH hat nach meiner Erinnerung den sog. Bummelstreik als rechtswidrig bezeichnet.

Das muß zwar erst im Jahr 1977 gewesen sein, als der „Streik“ längst vergessen war, jedoch war die Sache eindeutig.

Du meinst sicherlich BGH 31. 1. 1978 BGHZ 70, 277, 279.
Das Problem - weshalb diese Entscheidung eben gerade nicht anwendbar ist - war/ist, daß es damals um Beamte ging und dass die nur sehr eingeschränkt streiken dürfen ist unstreitig.

Zudem ist halt die Frage (bzw. ich hatte mich ja deutlich geäußert) ob ich Arbeitsvorschriften verletze oder nicht. Tue ich das nicht, sondern arbeite innerhalb der Vorschriften, aber mehr auch nicht gibts absolut keine Handhabe dagegen.
Außerhalb müssen die Voraussetzungen für einen Streik vorliegen, dann macht es aber auch wenig Sinn nicht komplett niederzulegen.

Hallo,

wo ist denn der Punkt? Ich hatte mich doch nur auf Beamte bezogen geäußert und nicht auf Arbeitnehmer:
"Einen "Dienst nach Vorschrift" gibt es übrigens nicht und ist beamtenrechtlich übrigens ebenso unzulässig wie ein totaler Streik."

Damit meinte ich, dass Beamte einen "Dienst nach Vorschrift" wohl machen können, sich dann aber dienstrechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen und mit hoher Wahrscheintlichkeit Disziplinarmaßnahmen zu erwarten haben. Der DnF oder Bummelstreik ist eben dienstrechtlich ebenso unzulässig wie ein normaler Streik.

Jetzt könnte man natürlich noch mit Europarecht kommen und sagen, dass manch einer unter diesem Gesichtspunkt das Streikverbot für Beamte als unzulässig betrachtet. Aber das ginge wohl zu weit.

Ich sagte, dass Beamte keinen "Dienst nach Vorschrift" machen dürfen und dies sah bereits 1973 auch der BGH so.
Danke an Grimmiger Wolf für den Nachweis.

german_harm_mac

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #22 am: 16.04.2010, 20:04 Uhr »
Kein Streik !!!!!!!!!!!!!!!!

Quelle: Landeschau Rheinland-Pfalz

Gewerktschaft und Arbeitgeber haben sich geinigt.

War die Last Minute Meldung/BREaking News Meldung


Anne

Jack Black

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #23 am: 16.04.2010, 20:47 Uhr »
Kein Streik !!!!!!!!!!!!!!!!

Schade - wo die Flughäfen doch sowieso den Betrieb eingestellt haben, hätten die Fluglotsen doch prima stickum vor sich hin streiken können. Wäre gar nicht weiter aufgefallen.

Das wiederum ist wahrscheinlich nun den Fluglotsen aufgefallen, was die Freude am Streik wohl arg schmälert.

Irgendwie ist aber neuerdings "der Wurm drin". Ist es dieses Jahr ein Vulkanausbruch (und/oder Fluglotsen. und/oder Pilotenstreik), so war es genau vor einem Jahr (viele haben es vielleicht schon wieder vergessen) die "Schweinegrippe", die uns allen den Urlaub vermiesen wollte. Da war auch vollkommen unsicher, wie es weitergehen würde.

Ist schon schräg, oder nicht!?

The Half-Blood Prince

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #24 am: 16.04.2010, 20:56 Uhr »
All das und anderes gab es früher auch schon - nur wurde weniger darüber berichtet.

playmaker11

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #25 am: 17.04.2010, 19:22 Uhr »
Zitat
Ich sagte, dass Beamte keinen "Dienst nach Vorschrift" machen dürfen und dies sah bereits 1973 auch der BGH so.
Danke an Grimmiger Wolf für den Nachweis
Dienst nach Vorschrift ist NIE rechtswidrig. Das ergibt bereits der Sinn der Aussage, denn wer sich an die Vorschriften hält macht nichts rechtswidriges.
Das hat auch der BGH im i.o.g. Urteil (überigens kam die Fundstelle von mir) nicht anders gesehen.
Wenn Du hier mit Urteilen und Meinungen dazu um Dich wirfst, lies die Urteile bitte vorher, damit Du auch weißt worum es ging (Sachverhalt) und was das Gericht gesagt hat.
No retreat, no surrender !

magnum

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #26 am: 17.04.2010, 20:45 Uhr »
Kein Streik !!!!!!!!!!!!!!!!

Schade - wo die Flughäfen doch sowieso den Betrieb eingestellt haben, hätten die Fluglotsen doch prima stickum vor sich hin streiken können. Wäre gar nicht weiter aufgefallen.
Genau deswegen haben sie ja den Streik erstmal aufgegeben.

Was nützt denn der schönste Streik, wenn es keiner mitkriegt? :D

Grimmiger Wolf

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #27 am: 17.04.2010, 21:59 Uhr »

Dienst nach Vorschrift ist NIE rechtswidrig.


Das ist ja nun mal grober Unfug: Davidc hatte sich ausdrücklich auf die beamteten Fluglotsen bezogen und für die ist der "Bummelstreik" oder der "Dienst nach Vorschrift" nun einmal rechtswidrig.

Ein Blick in die einschlägige Literatur sollte genügen, um das zu erkennen.



Wenn Du hier mit Urteilen und Meinungen dazu um Dich wirfst, lies die Urteile bitte vorher, damit Du auch weißt worum es ging (Sachverhalt) und was das Gericht gesagt hat.


Auf solche Ratschläge kann Davidc bestimmt verzichten. Sie machen auch deutlich, daß es nicht um sachgerechte Auseinandersetzung geht, sondern um - na da schweigt des Sängers Höflichkeit, denn auf dieses Niveau sollte man sich nicht einlassen.

Gruß vom Grimmigen Wolf

goWest66

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #28 am: 19.07.2011, 17:44 Uhr »
Aus aktuellem Anlass hole ich das Thema mal wieder hoch. Die Abstimmung der dt.Fluglotsen über 'Arbeitskampfmaßnahmen' geht noch bis 29.07.2011. Im schlimmsten Fall könnte es dann schon ab 30. oder 31. Juli zu Arbeitsniederlegungen und somit zu Flügverspätungen oder gar Ausfällen kommen. Und das dann hinein in den Urlaubsmonat August.
Wäre denn auch der Flugverkehr von/nach Zürich betroffen? Einige Flugrouten gehen ja über teilweise über Deutschland von/nach Zürich zu den Zielen dieser Welt.

thorsti

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Re: Geplanter Fluglotsenstreik Deutschland
« Antwort #29 am: 19.07.2011, 19:18 Uhr »
Die Gewerkschaft der Flugsicherung (in der übrigens nicht nur Fluglotsen organisiert sind) wird uns sicher nicht schon heute mitteilen, welche Flughäfen oder Center im Falle des Falles bestreikt werden.
Aber es ist ja auch kein Geheimnis, dass man mit einem Streik zum Beispiel am Tower in Frankfurt mit minimalem Aufwand eine maximale Wirkung erreichen könnte und davon wären dann natürlich auch Abflüge nach Zürich betroffen.