Das dürfte aber nur funktionieren, wenn der Flug ausgebucht ist, oder?
Nein, die Airline ist in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass sie den Platz nicht mehr vermitteln konnte und damit die entsprechenden Kosten hatte. Wenn die Airline nichts nachweist, wird sie den vollen Ticketpreis ersetzen müssen. So urteilte das LG Frankfurt am Main, 06.06.2014 - 2-24 S 152/13
Da es nicht jedermans Sache ist, sich mit Rechtsanwalt sein Recht zu erstreiten, gibt es auch hier inzwischen Gesellschaften, die (ähnlich wie bei den Verspätungsfällen) die Rechte für den Passagier durchsetzen auf Basis einer Erfolgprovision. Siehe auf die Seite von Fairplane.de und dort unter dem Stichwort "Ticket Refund" (etwas weiter unten). Für max. 30% Erfolgsprovision holen die den Ticketpreis zurück (auch für vermeintlich nicht stornierbare Tickets!). Wenn die Airline den Platz wirklich nicht vermitteln konnte, dann geht es eben nicht, aber man riskiert nichts. Auf der anderen Seite riskieren einige Airlines durch ihre Überheblichkeit den Verlust, denn viele weisen einfach gar nichts nach und unterschätzen die Gefahr, die vom o.g. Urteil ausgeht. Das Urteil oben kann man übrigens unter Eingabe des Aktenzeichens auch auf lareda.hessenrecht.hessen.de nachlesen (dort einfach "2-24 S 152/13" in das Suchfeld eingeben). EIn Flug nach Kuba wird sicherlich einen lohnenswerten Betrag ergeben, das sollte man nicht einfach verschenken. Viel Erfolg!