Bevor jetzt hier Panik einsetzt: Keine Airline kann legal Geld vom Passagier nachfordern. Ursache sind die sogenannten Interlining-Agreements, die zwischen den Airlines bestehen und die regeln, in welcher Weise eine Fluggesellschaft ein Ticket für Flüge einer anderen Airline ausstellen kann. Insgesamt gilt, dass eine Airline in insgesamt vier Arten in eine Flugbuchung involviert sein kann:
1. Als Ticket-ausstellende Airline (auch als validierende- oder "plating"-Airline bezeichnet): Ein Ticket muß am Ende des Buchungsprozesses von einzelnen Fluggesellschaft ausgestelt werden, egal wie viele davon an der Durchführung der Reise beteiligt sind. Diese kassiert das Geld vom Passagier und verteilt den Flugpreis auf die an der Durchführung der Reise beteiligten Airlines.
2. Die Airline, die den Tarif herausgibt ("Fare owning airline"): Diese Airline hat den Tarif, der für die Berechnung des Reisepreises zugrunde gelegt wurde, veröffentlicht, die Bedingungen ausgearbeitet und auch den Preis festgesetzt. Der Preis ist hierbei der reine Flugpreis, also Netto zzgl. Steuern und Zuschläge.
3. Die verkaufende Airline ("marketing carrier"): Die Airline, deren Flugnummer benutzt wurde: Diese bietet den Flug zum Verkauf an
4. Die durchführende Airline ("operating carrier"): Die Airline, deren Flugzeug benutzt wird und die die Crew stellt.
Als Beispiel könnte Lufthansa ein Ticket verkaufen (1), welches auf einem Air Canada Tarif beruht (2) der einen Codeshare-Flug mit United Flugnummer (3) durchgeführt von US Airways (4) enthält. Das Tickt kann dann auch Lufthansa Flüge enthalten, muss es aber nicht zwingend. Da es sich aber um einen Air Canada-Tarif handelt, ist auf jeden Fall mindestens ein Flug von Air Canada mit auf diesem Ticket.
Benzinzuschläge gab es schon immer, seit es das Fliegen gibt. Vor dem 11.9. wurden diese als sogenannte Q-Surcharges in den Tarifregeln geführt und als solche zwingend dem Flugpreis zugeschlagen. Nach dem 11.9. wurden die Airlines jedoch "kreativ" und haben sich überlegt, den Benzinzuschlg über die für sonstige Zuschläge reservierten IATA-Codes YQ oder YR zu erheben, da damit der Benzinzuschlag nicht mehr über den Flugpreis abgewickelt wird und der reine Flugpreis niedriger erscheit, so dass sie in den Reservierungssystemen weiter vorne landen. Diese Zuschläge werden von der verkaufenden Airline (s.o.) festgesetzt und ausserhalb der Tarifbestimmungen veröffentlicht. Der einzige Haken jedoch ist, dass die Ticket-ausstellende Airline zustimmen muss, diesen Zuschlag auch zu kassieren. Tut sie das nicht (wie im Fall von LAN hier), dann wird dieser Zuschlag auch nicht fällig - die Entscheidung liegt ausschließlich bei der Ticket-ausstellenden Airline.
Da sich das ganze Thema mit den YQ/YR-Zuschlägen in einer technischen Grauzone abspielt, geht die Sache sogar noch weiter. Die sogenannten Interlining-Agreements zwischen den einzelnen Airlines enthalten nur Regelungen, wie der eigentlichen Flugpreis (netto ohne Steuern, aber mit evtl. Q-Zuschlägen) verteilt wird. Eine Regelung, was mit den Benzinzuschlägen in Form von YQ/YR passiert, ist da nicht enthalten. Daher verbleiben derartige Zuschläge IMMER bei der Ticket-ausstellenden Airline. Daher hätten BA/AA/LH/UA oder wer auch immer auch nie diesen Zuschlag erhalten, selbst wenn LAN ihn kassiert hätte. In sofern wird das am Checkin auch nicht zu Problemen führen, außer der Agent kennt das Prozedere nicht.
Was oben in Bezug auf die Nacherhebung gesagt wurde ist daher nur teilweise richtigt. Wenn man mit einem Ticket der ausführenden Airline am Schalter ankommt, dort fehlt der Zuschlag, und der Agent sieht das (dazu muss er sich die Fare-Calculation Zeile genau anschauen), dann kann es zu einer Nachforderung kommen. Dies gilt aber nicht für ein Ticket einer fremden Airline, da dort zwischen Passagier und ausführender Airline keine vertragliche Vereinbarung besteht, die eine Zahlung vorsieht. Diese besteht nur in Form des Interlining-Agreements zwischen der Ticket-ausstellenden und der verkaufenden Airline. Die ausfühende Airline bekommt genau das Geld, was sie gemäß ihrem Interlining-Agreement verlangt hat - wie gesagt völlig egal, ob dabei YQ berechnet wurde oder nicht, da sie diesen sowieso niemals bekommen hätte.
In sofern würde ich mir keine ernsthaften Sorgen machen, dass es mit diesen Tickets zu irgendwelchen Problemen kommen wird. Es gibt weiterhin "Schlupflöcher" innerhalb einzelner Allianzen, die noch immer ein völlig legales Ausstellen z.B. von Tickets für Lufthansa oder United ermöglichen, ohne dass die Benzinzuschläge (in Form von YQ) dafür anfallen. Dazu benötigt man aber ein Reisebüro, was ein wenig fit ist und diese Lücke kennt und weiß, wie man sie völlig legal und ohne Angst vor Nachforderungen durch die Airlines nutzen kann.
Viele Grüße - Dirk