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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: mike123 am 21.08.2009, 17:55 Uhr

Titel: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: mike123 am 21.08.2009, 17:55 Uhr
Hallo,ist das rechtens das die KLM wegen einer defekten Tür eine Entschädigungszahlung für 26 Stunden verspäteten Abflug, ablehnt.
Wir saßen 4 Stunden bereits in der Maschine,während sie versuchten eine Frachttür oben in der 1.Klasse zuzubekommen. Hotel usw alles ok, aber gibts da nicht noch Geld von denen zurück?
Titel: Re: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: djohannw am 21.08.2009, 18:31 Uhr
www.euclaim.com

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: mike123 am 21.08.2009, 18:34 Uhr
oh je mein english is nicht so gut dafür
Titel: Re: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: Tenere am 22.08.2009, 23:35 Uhr
in solchen Fällen hilft die ADAC Rechtsschutzversicherung, die du doch sicherlich hast?
Anwält sprechen dann Englisch oder Dutch mit der KLM :D oder die Typen oben im link

Hier sind deine Rechte:

http://www.stern.de/reise/sonstige/verspaetungen-ihr-recht-als-fluggast-539569.html
Zitat von: Stern
Die Fluggesellschaft muss Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke, falls nötig einen Hotelaufenthalt sowie Internet-, Telefon- und Faxmöglichkeiten bei folgenden Verspätungen anbieten:- Zwei Stunden oder mehr bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern- Drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der EU und allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3000 Kilometern - Vier Stunden oder mehr bei Flügen von der EU ins Ausland mit einer Strecke von mehr als 3500 KilometernBei Verspätungen von fünf Stunden oder mehr muss die Fluggesellschaft zudem anbieten, das Ticket zu erstatten und den Passagier kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückzufliegen.
Daneben müssen alle Unkosten z.B. no-show im Hotel oder Mietwagen wurde storniert, weil du ihn nicht geholt hast, erstattet werden

Entschädigungs zahlungen sind wohl nur vorgesehen, wenn wegen Überbuchung nicht mitkommst und auf eine andere airline oder späteren Flug umbuchen musst. Faktisch das gleiche aber eben von der EU nicht so geregelt....

Aus diesem Grund werden von Airlines immer wieder Flugstreichungen als "delay 24hs" verkauft.... da wäre die KLM nicht die erste ....
Titel: Re: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: ErikM am 22.08.2009, 23:46 Uhr
Kurzer Einwand zu Teneres richtigem Beitrag:

Die Regelung betrifft außerdem alle Flugreise die in einem EU-Staat begonnen oder geendet haben, unabhängig von der Herkunft der Fluglinie, sprich mit einer EU-Beteiligung in irgend einer Weise.

Lg Erik
Titel: Re: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: Tenere am 23.08.2009, 22:29 Uhr
Kurzer Einwand zu Teneres richtigem Beitrag:

Die Regelung betrifft außerdem alle Flugreise die in einem EU-Staat begonnen oder geendet haben, unabhängig von der Herkunft der Fluglinie, sprich mit einer EU-Beteiligung in irgend einer Weise.

Lg Erik

Stimmt und deshalb gilt die Regel nicht für Abflug aus den Schweiz!! (allerdings dann wenn man die Reise in der EU startet und z.B. in ZRH umsteigt (mit Swiss)
Titel: Re: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: freddykr am 24.08.2009, 08:31 Uhr
Die Regelung betrifft außerdem alle Flugreise die in einem EU-Staat begonnen oder geendet haben, unabhängig von der Herkunft der Fluglinie, sprich mit einer EU-Beteiligung in irgend einer Weise.
Stimmt nicht. Die Regelung gilt nur ex-EU (egal mit welcher Airline) und "nach-EU" mit EU-Airlines.
Ein Flug Chicago-Frankfurt mit UA fällt somit nicht drunter.

Siehe hier: EuGH: Keine Entschädigung von außereuropäischen Fluglinien (http://help.orf.at/?story=7864)

@mike123: Du kannst Dich auch beim LBA beschweren:
http://www.lba.de/cln_009/nn_307258/DE/Buerger__Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte__node.html__nnn=true
Titel: Re: KLM Flugverspätung von 26 Stunden. KLM lehnt Entschädigungszahlung ab
Beitrag von: djohannw am 24.08.2009, 08:56 Uhr
Stimmt und deshalb gilt die Regel nicht für Abflug aus den Schweiz!! (allerdings dann wenn man die Reise in der EU startet und z.B. in ZRH umsteigt (mit Swiss)

Doch, die Schweiz hat die EU-Regelungen zum 1.12.2006 übernommen:

http://www.konsum.admin.ch/themen/00127/00487/00488/index.html?lang=de

In sofern bist Du bei einem Abflug ab Zürich analog geschützt.

Viele Grüße - Dirk