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Autor Thema: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?  (Gelesen 2289 mal)

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durnhal

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Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« am: 07.05.2013, 22:13 Uhr »
Hallo Forengemeine, hab mal wieder eine Frage :)

also habe schon Ende 2012 einen Flug nach Las Vegas mit Umstieg in LA gebucht (nochmal deutlich: steige also in LA aus und fliege weiter nach Las Vegas)
das Problem ist das der Flug von LA nach Vegas mittlerweile 3x verschoben wurde und die Wartezeit in LA nun fast 6h betragen würde
nach Anruf bei AirFrance/KLM war eine Stornierung des Teilfluges leider nicht möglich ohne den gesamten Flug zu stornieren
hatte jetzt überlegt einfach den Teilflug nicht anzutreten und entweder in LA einen Mietwagen zu nehmen oder bei einer anderen Fluggesellschaft einen früheren Flug nach Vegas zu buchen
was passiert wenn ich den gebuchten Teilflug bei AirFrance nicht antrete?

danke für eure Hilfe!

marhen

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #1 am: 07.05.2013, 23:09 Uhr »
was passiert wenn ich den gebuchten Teilflug bei AirFrance nicht antrete?

Alle weiteren Flugabschnitte auf dem Ticket verfallen. Falls du also auf dem Ticket auch den Rückflug gebucht hast, eine ganz schlechte Idee.

Wilder Löwe

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #2 am: 08.05.2013, 09:01 Uhr »
Auch wenn es nervig ist, 6 h auf dem Flughafen rumzuhängen - wobei Du mindestens die erste Stunde schonmal mit der Einreise /Gepäck holen und wieder aufgeben verbringst - würde Dir eine Autofahrt nach LAS auch keinen Gewinn bringen. Denn eh Du aus dem Flughafen raus bist und bei der Mietwagenstation vom Hof fährst, sind mindestens schon mal 2h rum. Dann musst Du einmal quer durch L.A.  und da es dann dort wahrscheinlich Nachmittag ist, kommst Du unter Umständen in die Rush Hour. Die Fahrzeit nach LAS beträgt mindestens 5h, also kommst Du auch nicht früher an, als wenn Du fliegst. Ganz abgesehen davon, dass man nach einem 12h Flug mit 9h Zeitverschiebung, nicht unbedingt fit genug ist, noch 5-6h konzentriert Auto zu fahren.

Aber um Deine Frage nochmal zu beantworten, wenn Du ein Segment nicht antrittst, storniert die Fluggesellschaft alle weiteren Flüge auf Deinem Ticket. Dein Rückflug geht damit verloren.

Im übrigen schieben die Fluggesellschaften Flüge gnadenlos hin- und her. Es kann durchaus sein, dass sich der Weiterflug noch einmal zu Deinen Gunsten ändert. Wenn nicht, ggf. 3-4 Tage vor Abflug nochmals mit der Fluggesellschaft telefonieren und schauen, ob sich nicht doch etwas machen lässt.
Viele Grüße
Katrin

Traude

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #3 am: 08.05.2013, 09:07 Uhr »
Er will aber von LAX nach Las Vegas,nicht umgekehrt

Wilder Löwe

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #4 am: 08.05.2013, 09:15 Uhr »
Er will aber von LAX nach Las Vegas,nicht umgekehrt

Sorry, hatte LAX und LAS verwechselt, habe es korrigiert

Viele Grüße
Katrin

Jack Black

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #5 am: 08.05.2013, 10:45 Uhr »
Ganz so einfach ist es nicht. Nach einem  Urteil des BGH von 2010 darf die LH in D keine entsprechenden Klauseln in die ABG setzen.

Angeblich hat die LH nun damit reagiert, explizit Flüge mit teilbaren und nichtteilbaren Segmenten anzubieten (wird behauptet, kann ich nichts zu sagen). Aber der BGH ist nach obigem Urteil zumindest der Meinung, dass das eine unzulässige Benachteiligung des Passagieren darstellt.

Hier ist es aber AirFrance, ich weiß gar nicht, ob die das auch so handzuhaben drohen (das ist nicht selbstverständlich) und erschwerend kommt ja noch dazu, dass Du das erste Segment fliegst, die können also auch nicht davon ausgehen, dass Du den ganzen Flug nicht antrittst. Last not least gibt es ja auch den Fall (der durchaus häufig ist), dass man den Anschlussflug verpasst. Außerdem stellt sich schon auch die Frage, wieviele Stunden Wartezeit Dir zugemutet werden darf, insbesondere wo Du diese Verbindung so nicht gebucht hast.

Ich würde diese Frage einfach mal bei AirFrance stellen, weil die letztendlich drüber entscheiden. Und das Problem ist natürlich auch, selbst wenn sie es nicht dürften, aber sie täten es, dann hast Du erst einmal ein Problem (auch wenn Du nachher ggf. Schadensersatz fordern kannst). Aber die eigentümlich weit verbreitete Meinung, das sei ganz selbstverständlich so und würde immer so gehandhabt, verträgt sich ganz und gar nicht mit dem Urteil des BGH.

Wilder Löwe

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #6 am: 08.05.2013, 10:59 Uhr »
Ganz so einfach ist es nicht. Nach einem  Urteil des BGH von 2010 darf die LH in D keine entsprechenden Klauseln in die ABG setzen.

Angeblich hat die LH nun damit reagiert, explizit Flüge mit teilbaren und nichtteilbaren Segmenten anzubieten (wird behauptet, kann ich nichts zu sagen). Aber der BGH ist nach obigem Urteil zumindest der Meinung, dass das eine unzulässige Benachteiligung des Passagieren darstellt.


Ja, bei Buchung auf der LH-Website muss man explizit auswählen, ob man die Flüge in der gebuchten Reihefolge abfliegt oder flexibel sein möchte.  Wie AF das handhabt, weiß ich nicht. Da sie als französisches Unternehmen aber nicht der Rechtssprechung des BGH unterliegen, sind sie vermutlich nicht gebunden.
Viele Grüße
Katrin

Jack Black

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #7 am: 08.05.2013, 11:23 Uhr »
Wie AF das handhabt, weiß ich nicht. Da sie als französisches Unternehmen aber nicht der Rechtssprechung des BGH unterliegen, sind sie vermutlich nicht gebunden.

Deswegen würde ich ja bei AirFrance fragen. Die sollten es wissen.

Und es stellt sich darüberhinaus natürlich immer die Frage, welche Wartezeiten muss ich mir als Passagier gefallen lassen. Wenn ich eine Umsteigezeit von 2 Stunden gebucht habe (wird leider hier nicht genannt) und die Airline verschiebt das sukzessive immer weiter nach hinten, dann verstößt das aus meiner Sicht auch gegen Treu und Glauben, wenn sie dann daran festhalten, dass man das zweite Segment so abfliegen muss, wie es jetzt geplant ist.

Die Argumentation, man könne den Flug ja komplett stornieren, finde ich auch rechtlich bedenklich. Immerhin hat AirFrance diesen Flug zu diesem Preis so angeboten und der Kunde hat das Angebot angenommen (selbstverständlich unter Berücksichtigung der Flugzeiten). In der Zwischenzeit kostet der Flug möglicherweise erheblich mehr, da ist es ja mehr als billig, den Anschlussflug so lange zu verschieben, bis der Kunde "keine Lust mehr" darauf hat. Der Kunde hatte zum Buchungszeitpunkt ja definitiv vor, diese Segmente so zu fliegen. Denn das ist ja genau die Argumentation der LH: die Kunden buchen schon so, dass sie die Segment gar nicht erst wahrnehmen wollen - und dagegen will sich LH wehren. Hier liegt der Fall ganz anders - der Kunde will ja, aber der Anschlussflug ist einfach irgendwann nicht mehr brauchbar. Und bei 6 Stunden ist man sicher schon in einem Grenzbereich (oder drüber).

gabenga

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #8 am: 08.05.2013, 17:23 Uhr »
JB hat Recht - das ist eine Sache die ich dem Kundendienst von AF schriftlich zukommen lassen würde.

winki

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #9 am: 08.05.2013, 19:47 Uhr »
Würde ich mich auch zu erst ein mal Schlau machen...   Bei Delta ist eigentlich immer der Hauptflug, MUC - ATL und ATL - FLUG entscheidend, ATL - XXX oder XXX - ATL muss nicht angetreten werden.  Allerdings hatte ich auch schon mal ein Ticket, wobei ich mir im Nachhinein nicht klar war ob es durch einen Umstellung bei Delta oder durch meine Online-Buchung passierte dass ich nichts Umbuchen oder Verfallen lassen konnte..

Aber wegen 6 Stunden würde ich mir jetzt auch keinen Kopf machen, ein schönes Steak in einer der Flughafenrestaurants zum Abschluss ist auch nicht zu verachten....

Tenere

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #10 am: 10.05.2013, 15:55 Uhr »
my 5 cents:
offiziell: auch bei AF/KL/DL dürften die Folgecoupons ungültig werden, wenn 1 leg nicht genutzt wird aber
inoffiziell: wir sprechen von USA und von wahrscheinlich AF auf der long-hault, dann DL auf LAX-LAS? Hierbei könnten z.B. die System verrückt gespielt haben oder du rufst vor Ort an und sagst dir ist schlecht geworden....

Domestic könnte ich mir die Amis recht kulant vorstellen - natürlich ohne Garantie!!

durnhal

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Re: Konsequenzen bei Nichtantreten eines Teilfluges?
« Antwort #11 am: 12.05.2013, 11:35 Uhr »
so endlich Antwort vom AirFrance Kundendienst, leider nicht die erhoffte :(

Zitat
Sehr geehrter Herr XXX,

 
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 08.05.2013.

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teilen wir ihnen mit das die Flugsegmente auf einem Flugticket immer der Reihe nach abgeflogen werden müssen.

Der Preis des Tickets ist nur für die Daten und Flüge wie auf Ihrem Flugticket ausgewiesen gültig.

Im Falle dass Sie den ersten Flug oder ein Flugsegment auf dem Flugticket nicht der Reihenfolge nach abfliegen, wird der Rest des Tickets automatisch ungültig.

Falls der Anschulssflug aber mehmals verschoben wurde, wäre möglich Ihr Ticket kostenlos umzubuchen. Um aktuelle Informationen zu Verfügbarkeiten zu erhalten, bitten wir Sie die für Ihren Standort zuständige Air France Reservierungsabteilung zu kontaktieren. Diese können Sie unter der nachfolgenden Telefonnummer erreichen:


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 
Österreich: +43 (0) 1 502 222 400
Deutschland: +49 (0) 1 805 830 830
Schweiz: +41 (0)   848 747 100

Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 – 20:00
Samstag – Sonntag: 9:00 – 17:30


Mit freundlichen Grüßen


bei der Telefonnummer habe ich angerufen und die Auskunft erhalten das ein Umbuchen nicht möglich ist da die verschobene Zeit eine bestimmte Mindestgrenze noch nicht überschritten hat
alles nicht sehr Kundenfreundlich, macht mich schon etwas fassungslos das es nicht möglich sein soll einen Teilflug nicht anzutreten ohne Konsequenzen für die restlichen Flüge auf dem Ticket